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  • Polizei findet Waffenarsenal in Wohnhaus
    Am 28.01.2026 wurde in Burgrain, Markt Isen, ein Wohnhaus von der Polizei durchsucht. Die Kriminalpolizei Erding ermittelt gegen zwei Brüder wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Das Wohnhaus der beiden deutschen Staatsangehörigen wurde vom Morgen bis in den Abend durchsucht. Dabei wurde eine Vielzahl von Waffen und Munition aufgefunden und sichergestellt. Die sichergestellten Beweismittel werden nun näher überprüft.
    Am 28.01.2026 wurde in Burgrain, Markt Isen, ein Wohnhaus von der Polizei durchsucht. Die Kriminalpolizei Erding ermittelt gegen zwei Brüder wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Das Wohnhaus der beiden deutschen Staatsangehörigen wurde vom Morgen bis in den Abend durchsucht. Dabei wurde eine Vielzahl von Waffen und Munition aufgefunden und sichergestellt. Die sichergestellten Beweismittel werden nun näher überprüft.
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  • Freispruch im Zugunglück-Prozess
    Am 19.01.2026 wurden im Landgericht München II die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen, das sich vor dreieinhalb Jahren in Burgrain ereignete und fünf Tote sowie Dutzende Verletzte forderte, freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Fahrdienstleiter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gefordert, während für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre gefordert wurden. Die Verteidiger der Angeklagten plädierten jeweils auf Freispruch. Das Gericht teilte die Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht, obwohl diese dem Bezirksleiter "wiederholtes und systematisches Versagen" über Jahre hinweg vorwarf, da er Instandsetzungsmaßnahmen verzögert haben soll. Dem Fahrdienstleiter wurde ein "Augenblicksversagen" vorgeworfen, da er den Hinweis eines Lokführers über Auffälligkeiten an der späteren Unfallstelle am Vortag des Unglücks nicht weitergeleitet hatte. Beide Angeklagte zeigten sich im Prozess ergriffen und betroffen und entschuldigten sich bei den Hinterbliebenen und Betroffenen.
    Am 19.01.2026 wurden im Landgericht München II die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen, das sich vor dreieinhalb Jahren in Burgrain ereignete und fünf Tote sowie Dutzende Verletzte forderte, freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Fahrdienstleiter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gefordert, während für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre gefordert wurden. Die Verteidiger der Angeklagten plädierten jeweils auf Freispruch. Das Gericht teilte die Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht, obwohl diese dem Bezirksleiter "wiederholtes und systematisches Versagen" über Jahre hinweg vorwarf, da er Instandsetzungsmaßnahmen verzögert haben soll. Dem Fahrdienstleiter wurde ein "Augenblicksversagen" vorgeworfen, da er den Hinweis eines Lokführers über Auffälligkeiten an der späteren Unfallstelle am Vortag des Unglücks nicht weitergeleitet hatte. Beide Angeklagte zeigten sich im Prozess ergriffen und betroffen und entschuldigten sich bei den Hinterbliebenen und Betroffenen.
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  • Bewährungsstrafen nach Zugunglück gefordert
    Am 03.06.2022 ereignete sich in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen ein tragisches Zugunglück mit fünf Todesopfern und Dutzenden Verletzten. Im Prozess um dieses Unglück fordert die Staatsanwaltschaft München II Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter. Für den Fahrdienstleiter, der eine Warnung über Auffälligkeiten auf der Strecke nicht weitergab, wird ein Jahr auf Bewährung gefordert. Für einen zuständigen Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen verzögert haben soll, werden zwei Jahre gefordert. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern fahrlässige Tötung in fünf und fahrlässige Körperverletzung in 72 Fällen vor.
    Am 03.06.2022 ereignete sich in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen ein tragisches Zugunglück mit fünf Todesopfern und Dutzenden Verletzten. Im Prozess um dieses Unglück fordert die Staatsanwaltschaft München II Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter. Für den Fahrdienstleiter, der eine Warnung über Auffälligkeiten auf der Strecke nicht weitergab, wird ein Jahr auf Bewährung gefordert. Für einen zuständigen Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen verzögert haben soll, werden zwei Jahre gefordert. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern fahrlässige Tötung in fünf und fahrlässige Körperverletzung in 72 Fällen vor.
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