Freispruch im Zugunglück-Prozess
Am 19.01.2026 wurden im Landgericht München II die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen, das sich vor dreieinhalb Jahren in Burgrain ereignete und fünf Tote sowie Dutzende Verletzte forderte, freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Fahrdienstleiter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gefordert, während für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre gefordert wurden. Die Verteidiger der Angeklagten plädierten jeweils auf Freispruch. Das Gericht teilte die Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht, obwohl diese dem Bezirksleiter "wiederholtes und systematisches Versagen" über Jahre hinweg vorwarf, da er Instandsetzungsmaßnahmen verzögert haben soll. Dem Fahrdienstleiter wurde ein "Augenblicksversagen" vorgeworfen, da er den Hinweis eines Lokführers über Auffälligkeiten an der späteren Unfallstelle am Vortag des Unglücks nicht weitergeleitet hatte. Beide Angeklagte zeigten sich im Prozess ergriffen und betroffen und entschuldigten sich bei den Hinterbliebenen und Betroffenen.
Am 19.01.2026 wurden im Landgericht München II die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen, das sich vor dreieinhalb Jahren in Burgrain ereignete und fünf Tote sowie Dutzende Verletzte forderte, freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Fahrdienstleiter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gefordert, während für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre gefordert wurden. Die Verteidiger der Angeklagten plädierten jeweils auf Freispruch. Das Gericht teilte die Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht, obwohl diese dem Bezirksleiter "wiederholtes und systematisches Versagen" über Jahre hinweg vorwarf, da er Instandsetzungsmaßnahmen verzögert haben soll. Dem Fahrdienstleiter wurde ein "Augenblicksversagen" vorgeworfen, da er den Hinweis eines Lokführers über Auffälligkeiten an der späteren Unfallstelle am Vortag des Unglücks nicht weitergeleitet hatte. Beide Angeklagte zeigten sich im Prozess ergriffen und betroffen und entschuldigten sich bei den Hinterbliebenen und Betroffenen.
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