Bewährungsstrafen nach Zugunglück gefordert
Am 03.06.2022 ereignete sich in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen ein tragisches Zugunglück mit fünf Todesopfern und Dutzenden Verletzten. Im Prozess um dieses Unglück fordert die Staatsanwaltschaft München II Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter. Für den Fahrdienstleiter, der eine Warnung über Auffälligkeiten auf der Strecke nicht weitergab, wird ein Jahr auf Bewährung gefordert. Für einen zuständigen Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen verzögert haben soll, werden zwei Jahre gefordert. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern fahrlässige Tötung in fünf und fahrlässige Körperverletzung in 72 Fällen vor.
Am 03.06.2022 ereignete sich in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen ein tragisches Zugunglück mit fünf Todesopfern und Dutzenden Verletzten. Im Prozess um dieses Unglück fordert die Staatsanwaltschaft München II Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter. Für den Fahrdienstleiter, der eine Warnung über Auffälligkeiten auf der Strecke nicht weitergab, wird ein Jahr auf Bewährung gefordert. Für einen zuständigen Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen verzögert haben soll, werden zwei Jahre gefordert. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern fahrlässige Tötung in fünf und fahrlässige Körperverletzung in 72 Fällen vor.
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