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  • Haftbefehl vollstreckt an der A3
    Am 02.07.2026 gegen Nachmittag kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn einen 29-jährigen Iraker, der als Beifahrer aus den Niederlanden einreiste. Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe von 780 Euro und konnte so die drohende 13-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
    Am 02.07.2026 gegen Nachmittag kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn einen 29-jährigen Iraker, der als Beifahrer aus den Niederlanden einreiste. Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe von 780 Euro und konnte so die drohende 13-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
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  • Ukrainer mit Haftbefehl festgenommen
    Am 29.06.2026 am Abend reiste ein 40-jähriger Ukrainer als Fahrgast in einem Reisebus über den Grenzübergang Elten-Autobahn ein. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorliegt. Zudem hatte das Landratsamt Main-Taunus-Kreis die Einziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Der Ukrainer hatte drei Joints dabei. Er wurde vor Ort verhaftet und zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Es ist beabsichtigt, ihn am 30.06.2026 dem Haftrichter beim Amtsgericht Kleve vorzuführen.
    Am 29.06.2026 am Abend reiste ein 40-jähriger Ukrainer als Fahrgast in einem Reisebus über den Grenzübergang Elten-Autobahn ein. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorliegt. Zudem hatte das Landratsamt Main-Taunus-Kreis die Einziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Der Ukrainer hatte drei Joints dabei. Er wurde vor Ort verhaftet und zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Es ist beabsichtigt, ihn am 30.06.2026 dem Haftrichter beim Amtsgericht Kleve vorzuführen.
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  • Ukrainer wegen Angriff auf Beamte gesucht
    Am Mittwoch, 11. Februar 2026, um 16:00 Uhr kontrollierte die Bundespolizei auf der Bundesautobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn einen 41-jährigen Ukrainer bei der Einreise aus den Niederlanden. Der Mann wurde mit einem Haftbefehl wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte durch die Staatsanwaltschaft Kempten gesucht. Zudem führte er ein Klemmverschlussstütchen mit 2,4 Gramm Marihuana in seinem Rucksack mit sich. Da der Verurteilte die fällige Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der 60-tägigen Haftstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kleve gebracht.
    Am Mittwoch, 11. Februar 2026, um 16:00 Uhr kontrollierte die Bundespolizei auf der Bundesautobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn einen 41-jährigen Ukrainer bei der Einreise aus den Niederlanden. Der Mann wurde mit einem Haftbefehl wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte durch die Staatsanwaltschaft Kempten gesucht. Zudem führte er ein Klemmverschlussstütchen mit 2,4 Gramm Marihuana in seinem Rucksack mit sich. Da der Verurteilte die fällige Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der 60-tägigen Haftstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kleve gebracht.
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  • Rumäne mit Haftbefehl verhaftet
    Am 05.02.2026 kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der Grenzkontrollen auf der Bundesautobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn einen 31-jährigen Rumänen. Der Mann reiste als Mitfahrer in einem Firmenfahrzeug aus den Niederlanden ein. Eine Überprüfung ergab, dass gegen den Reisenden ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln wegen schweren Raubes vorliegt. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten ein Klemmverschlussstütchen mit 5,3 Gramm Marihuana. Der Rumäne wurde verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der Wachtmeisterei beim Amtsgericht Kleve übergeben.
    Am 05.02.2026 kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der Grenzkontrollen auf der Bundesautobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn einen 31-jährigen Rumänen. Der Mann reiste als Mitfahrer in einem Firmenfahrzeug aus den Niederlanden ein. Eine Überprüfung ergab, dass gegen den Reisenden ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln wegen schweren Raubes vorliegt. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten ein Klemmverschlussstütchen mit 5,3 Gramm Marihuana. Der Rumäne wurde verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der Wachtmeisterei beim Amtsgericht Kleve übergeben.
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  • Reisender mit Marihuana und Haftbefehl verhaftet
    Am Samstagmittag, 17.01.2026, reiste ein 24-jähriger Deutscher als Fahrgast eines grenzüberschreitenden Reisebusses auf der Autobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn nach Deutschland ein. Bei der Kontrolle händigte er den Beamten ein Klemmverschlussstütchen mit 3,46 Gramm Marihuana aus. Die Überprüfung ergab, dass er durch das Amtsgericht Freiburg wegen Diebstahls und Hehlerei zur Festnahme ausgeschrieben ist. Er wurde verhaftet und zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Am Sonntagvormittag erfolgte die Vorführung bei Gericht.
    Am Samstagmittag, 17.01.2026, reiste ein 24-jähriger Deutscher als Fahrgast eines grenzüberschreitenden Reisebusses auf der Autobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn nach Deutschland ein. Bei der Kontrolle händigte er den Beamten ein Klemmverschlussstütchen mit 3,46 Gramm Marihuana aus. Die Überprüfung ergab, dass er durch das Amtsgericht Freiburg wegen Diebstahls und Hehlerei zur Festnahme ausgeschrieben ist. Er wurde verhaftet und zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Am Sonntagvormittag erfolgte die Vorführung bei Gericht.
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  • Betrunkener Pole verhaftet
    Am Abend, 17.11.2025, wurde ein 29-jähriger Pole am Grenzübergang Elten-Autobahn wegen eines Haftbefehls wegen Trunkenheit im Straßenverkehr festgenommen, da er die Geldstrafe von 900 Euro nicht entrichten konnte.
    Am Abend, 17.11.2025, wurde ein 29-jähriger Pole am Grenzübergang Elten-Autobahn wegen eines Haftbefehls wegen Trunkenheit im Straßenverkehr festgenommen, da er die Geldstrafe von 900 Euro nicht entrichten konnte.
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  • Mann zahlt Strafe und reist ein
    Am 12.09.2025 reiste ein 21-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger am Abend über den Grenzübergang Elten-Autobahn auf der Autobahn 3 in das Bundesgebiet ein. Die Kontrolle ergab einen Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Nach Zahlung der fälligen Geldstrafe von 55 Euro durfte er seine Reise fortsetzen.
    Am 12.09.2025 reiste ein 21-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger am Abend über den Grenzübergang Elten-Autobahn auf der Autobahn 3 in das Bundesgebiet ein. Die Kontrolle ergab einen Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Nach Zahlung der fälligen Geldstrafe von 55 Euro durfte er seine Reise fortsetzen.
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  • Pole mit Haftbefehlen übergeben
    Am 28.08.2025 überstellten niederländische Behörden einen 33-jährigen polnischen Staatsbürger an die Bundespolizei am Grenzübergang Goch-Autobahn (A 57). Gegen den Mann lagen zwei Auslieferungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Görlitz (Zweigstelle Bautzen) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wegen Vortäuschens einer Straftat vor. Die Geldstrafe im ersten Haftbefehl beträgt 12.000 Euro plus 595,98 Euro Verfahrenskosten, ersatzweise 300 Tage Haft. Der zweite Haftbefehl beinhaltet eine Geldstrafe von 3.000 Euro und 77,50 Euro Kosten, oder 30 Tage Haft. Da der Mann die Geldstrafen nicht begleichen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in ein Gefängnis in Kleve eingeliefert.
    Am 28.08.2025 überstellten niederländische Behörden einen 33-jährigen polnischen Staatsbürger an die Bundespolizei am Grenzübergang Goch-Autobahn (A 57). Gegen den Mann lagen zwei Auslieferungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Görlitz (Zweigstelle Bautzen) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wegen Vortäuschens einer Straftat vor. Die Geldstrafe im ersten Haftbefehl beträgt 12.000 Euro plus 595,98 Euro Verfahrenskosten, ersatzweise 300 Tage Haft. Der zweite Haftbefehl beinhaltet eine Geldstrafe von 3.000 Euro und 77,50 Euro Kosten, oder 30 Tage Haft. Da der Mann die Geldstrafen nicht begleichen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in ein Gefängnis in Kleve eingeliefert.
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