Am 02.07.2026 gegen Nachmittag kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn einen 29-jährigen Iraker, der als Beifahrer aus den Niederlanden einreiste. Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe von 780 Euro und konnte so die drohende 13-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
Am 02.07.2026 gegen Nachmittag kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn einen 29-jährigen Iraker, der als Beifahrer aus den Niederlanden einreiste. Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe von 780 Euro und konnte so die drohende 13-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.