Am 28.08.2025 überstellten niederländische Behörden einen 33-jährigen polnischen Staatsbürger an die Bundespolizei am Grenzübergang Goch-Autobahn (A 57). Gegen den Mann lagen zwei Auslieferungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Görlitz (Zweigstelle Bautzen) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wegen Vortäuschens einer Straftat vor. Die Geldstrafe im ersten Haftbefehl beträgt 12.000 Euro plus 595,98 Euro Verfahrenskosten, ersatzweise 300 Tage Haft. Der zweite Haftbefehl beinhaltet eine Geldstrafe von 3.000 Euro und 77,50 Euro Kosten, oder 30 Tage Haft. Da der Mann die Geldstrafen nicht begleichen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in ein Gefängnis in Kleve eingeliefert.
Am 28.08.2025 überstellten niederländische Behörden einen 33-jährigen polnischen Staatsbürger an die Bundespolizei am Grenzübergang Goch-Autobahn (A 57). Gegen den Mann lagen zwei Auslieferungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Görlitz (Zweigstelle Bautzen) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wegen Vortäuschens einer Straftat vor. Die Geldstrafe im ersten Haftbefehl beträgt 12.000 Euro plus 595,98 Euro Verfahrenskosten, ersatzweise 300 Tage Haft. Der zweite Haftbefehl beinhaltet eine Geldstrafe von 3.000 Euro und 77,50 Euro Kosten, oder 30 Tage Haft. Da der Mann die Geldstrafen nicht begleichen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in ein Gefängnis in Kleve eingeliefert.