Am 29.06.2026 am Abend reiste ein 40-jähriger Ukrainer als Fahrgast in einem Reisebus über den Grenzübergang Elten-Autobahn ein. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorliegt. Zudem hatte das Landratsamt Main-Taunus-Kreis die Einziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Der Ukrainer hatte drei Joints dabei. Er wurde vor Ort verhaftet und zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Es ist beabsichtigt, ihn am 30.06.2026 dem Haftrichter beim Amtsgericht Kleve vorzuführen.
Am 29.06.2026 am Abend reiste ein 40-jähriger Ukrainer als Fahrgast in einem Reisebus über den Grenzübergang Elten-Autobahn ein. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorliegt. Zudem hatte das Landratsamt Main-Taunus-Kreis die Einziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Der Ukrainer hatte drei Joints dabei. Er wurde vor Ort verhaftet und zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Es ist beabsichtigt, ihn am 30.06.2026 dem Haftrichter beim Amtsgericht Kleve vorzuführen.