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Am 13.07.2026 gegen 06:51 Uhr erschien eine 30-jährige deutsche Staatsangehörige am Flughafen Köln/Bonn zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Hurghada (Ägypten). Bei der Überprüfung stellten Bundespolizisten fest, dass die Frau durch die Staatsanwaltschaft Rottweil in zwei Fällen zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Haftbefehle basierten auf einem Betrugsdelikt und einem Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Zur Abwendung der Haft hätte sie offene Geldforderungen in Höhe von insgesamt 5.287,00 Euro zahlen müssen. Da sie den Betrag nicht aufbringen konnte, vollstreckte die Bundespolizei die Haftbefehle. Die 30-Jährige wurde in die Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf eingeliefert und trat ihren Flug nicht.Am 13.07.2026 gegen 06:51 Uhr erschien eine 30-jährige deutsche Staatsangehörige am Flughafen Köln/Bonn zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Hurghada (Ägypten). Bei der Überprüfung stellten Bundespolizisten fest, dass die Frau durch die Staatsanwaltschaft Rottweil in zwei Fällen zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Haftbefehle basierten auf einem Betrugsdelikt und einem Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Zur Abwendung der Haft hätte sie offene Geldforderungen in Höhe von insgesamt 5.287,00 Euro zahlen müssen. Da sie den Betrag nicht aufbringen konnte, vollstreckte die Bundespolizei die Haftbefehle. Die 30-Jährige wurde in die Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf eingeliefert und trat ihren Flug nicht.0 Geteilt
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Am 03.07.2026 gegen Mittag meldete sich eine 34-jährige Frau als Eigentümerin eines herrenlosen Gepäckstücks am Flughafen Köln/Bonn. Da sie keine Ausweisdokumente vorlegen konnte, nahmen Beamte sie zur Identitätsfeststellung mit. Die Überprüfung ergab, dass die guineische Staatsangehörige sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt und eine Wiedereinreisesperre nach Frankreich gegen sie bestand. Bei der Durchsuchung wurde zudem ein deutscher Reiseausweis für Flüchtlinge sichergestellt, der einer anderen Person zugeordnet werden konnte. Die Bundespolizei leitete Ermittlungen wegen unerlaubter Einreise und im Zusammenhang mit dem Ausweisdokument ein. Die Frau wurde an die Ausländerbehörde übergeben.Am 03.07.2026 gegen Mittag meldete sich eine 34-jährige Frau als Eigentümerin eines herrenlosen Gepäckstücks am Flughafen Köln/Bonn. Da sie keine Ausweisdokumente vorlegen konnte, nahmen Beamte sie zur Identitätsfeststellung mit. Die Überprüfung ergab, dass die guineische Staatsangehörige sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt und eine Wiedereinreisesperre nach Frankreich gegen sie bestand. Bei der Durchsuchung wurde zudem ein deutscher Reiseausweis für Flüchtlinge sichergestellt, der einer anderen Person zugeordnet werden konnte. Die Bundespolizei leitete Ermittlungen wegen unerlaubter Einreise und im Zusammenhang mit dem Ausweisdokument ein. Die Frau wurde an die Ausländerbehörde übergeben.0 Geteilt
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Am 03.07.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn einen 25-jährigen kuwaitischen Staatsangehörigen, der aus Italien einreiste. Der Mann wies sich mit einer griechischen Identitätskarte aus, die Fälschungsmerkmale aufwies. Er wurde zur Dienststelle gebracht und räumte ein, die Karte zuvor erworben zu haben. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Zudem äußerte er ein Asylbegehren, woraufhin ausländer- und asylrechtliche Maßnahmen durchgeführt wurden. Nach Abschluss der Bearbeitung erhielt er eine Anlaufbescheinigung für die zuständige Landeserstaufnahmeeinrichtung.Am 03.07.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn einen 25-jährigen kuwaitischen Staatsangehörigen, der aus Italien einreiste. Der Mann wies sich mit einer griechischen Identitätskarte aus, die Fälschungsmerkmale aufwies. Er wurde zur Dienststelle gebracht und räumte ein, die Karte zuvor erworben zu haben. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Zudem äußerte er ein Asylbegehren, woraufhin ausländer- und asylrechtliche Maßnahmen durchgeführt wurden. Nach Abschluss der Bearbeitung erhielt er eine Anlaufbescheinigung für die zuständige Landeserstaufnahmeeinrichtung.0 Geteilt
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Am 25.06.2026 gegen Morgen stoppten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn einen 19-jährigen syrischen Staatsangehörigen aus Barcelona. Der Mann legte bei einer Kontrolle eine französische Identitätskarte vor, deren Lichtbild nicht mit ihm übereinstimmte. Die Karte war von den französischen Behörden als gestohlen ausgeschrieben. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zudem einen echten türkischen Führerschein. Gegen den 19-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs von Ausweispapieren, unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Der Mann äußerte ein Asylbegehren, woraufhin aufenthaltsrechtliche Maßnahmen eingeleitet wurden. #DiebstahlAm 25.06.2026 gegen Morgen stoppten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn einen 19-jährigen syrischen Staatsangehörigen aus Barcelona. Der Mann legte bei einer Kontrolle eine französische Identitätskarte vor, deren Lichtbild nicht mit ihm übereinstimmte. Die Karte war von den französischen Behörden als gestohlen ausgeschrieben. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zudem einen echten türkischen Führerschein. Gegen den 19-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs von Ausweispapieren, unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Der Mann äußerte ein Asylbegehren, woraufhin aufenthaltsrechtliche Maßnahmen eingeleitet wurden. #Diebstahl0 Geteilt
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Am 11.04.2026 stellte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn bei einer Luftsicherheitskontrolle verbotene Gegenstände im Handgepäck eines Reisenden sicher. Ein 64-jähriger kroatischer Staatsangehöriger wurde am Nachmittag im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Zadar überprüft. Bei der Kontrolle seines Handgepäcks fanden Luftsicherheitskräfte mehrere Patronen großkalibriger Munition sowie zwei Einhandmesser. Der Mann konnte keinen erforderlichen Nachweis für den Besitz der Munition vorlegen und gab an, diese zuvor in Kroatien gefunden zu haben. Zur weiteren Sachbearbeitung wurde der 64-Jährige zur Dienststelle gebracht. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Person entlassen.Am 11.04.2026 stellte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn bei einer Luftsicherheitskontrolle verbotene Gegenstände im Handgepäck eines Reisenden sicher. Ein 64-jähriger kroatischer Staatsangehöriger wurde am Nachmittag im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Zadar überprüft. Bei der Kontrolle seines Handgepäcks fanden Luftsicherheitskräfte mehrere Patronen großkalibriger Munition sowie zwei Einhandmesser. Der Mann konnte keinen erforderlichen Nachweis für den Besitz der Munition vorlegen und gab an, diese zuvor in Kroatien gefunden zu haben. Zur weiteren Sachbearbeitung wurde der 64-Jährige zur Dienststelle gebracht. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Person entlassen.0 Geteilt
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Am 11.04.2026 gegen 08:30 Uhr stellte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn zwei per Haftbefehl gesuchte Personen fest und leitete entsprechende Maßnahmen ein. Am frühen Morgen kontrollierten Einsatzkräfte einen 66-jährigen deutschen Staatsangehörigen nach seiner Ankunft mit einem Flug aus Athen. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Limburg an der Lahn wegen Betruges vorlag, zudem bestand eine Ausschreibung zur Vermögensabschöpfung. Der Mann wurde festgenommen und zur Dienststelle verbracht, wo er nach Eröffnung des Haftbefehls die geforderte Geldstrafe von 5.400 Euro zuzüglich 70 Euro Verfahrenskosten beglich. Im Rahmen der Vermögensabschöpfung wurden 100 Euro sichergestellt, und anschließend konnte der 66-Jährige die Dienststelle wieder verlassen. Am Abend desselben Tages wurde im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya ein weiterer Fahndungstreffer erzielt, als ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger überprüft wurde, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Betruges bestand und zwei Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung vorlagen. Auch dieser Mann wurde festgenommen und zur Dienststelle verbracht, wo er vor Ort den offenen Betrag von 3.000 Euro beglich, sodass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden konnte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Person entlassen.Am 11.04.2026 gegen 08:30 Uhr stellte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn zwei per Haftbefehl gesuchte Personen fest und leitete entsprechende Maßnahmen ein. Am frühen Morgen kontrollierten Einsatzkräfte einen 66-jährigen deutschen Staatsangehörigen nach seiner Ankunft mit einem Flug aus Athen. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Limburg an der Lahn wegen Betruges vorlag, zudem bestand eine Ausschreibung zur Vermögensabschöpfung. Der Mann wurde festgenommen und zur Dienststelle verbracht, wo er nach Eröffnung des Haftbefehls die geforderte Geldstrafe von 5.400 Euro zuzüglich 70 Euro Verfahrenskosten beglich. Im Rahmen der Vermögensabschöpfung wurden 100 Euro sichergestellt, und anschließend konnte der 66-Jährige die Dienststelle wieder verlassen. Am Abend desselben Tages wurde im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya ein weiterer Fahndungstreffer erzielt, als ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger überprüft wurde, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Betruges bestand und zwei Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung vorlagen. Auch dieser Mann wurde festgenommen und zur Dienststelle verbracht, wo er vor Ort den offenen Betrag von 3.000 Euro beglich, sodass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden konnte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Person entlassen.0 Geteilt
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Am 22.11.2025 gegen unbekannte Uhrzeit sind drei verspätete Passagiere auf dem Flughafen Köln/Bonn auf das Vorfeld gerannt, um ihren Flug nach Großbritannien noch zu erreichen. Die Nottüren zum Flugfeld waren gesichert, sodass die Reisenden einen Alarm auslösten und vom Sicherheitspersonal aufgehalten wurden. Die drei Briten wurden der Bundespolizei übergeben und verpassten ihren Flug. Anders als bei einem ähnlichen Vorfall am Freitag stellte der Flughafen keinen Strafantrag, behält sich jedoch rechtliche Schritte vor. Die Luftsicherheit und der Flugbetrieb waren zu keiner Zeit beeinträchtigt.Am 22.11.2025 gegen unbekannte Uhrzeit sind drei verspätete Passagiere auf dem Flughafen Köln/Bonn auf das Vorfeld gerannt, um ihren Flug nach Großbritannien noch zu erreichen. Die Nottüren zum Flugfeld waren gesichert, sodass die Reisenden einen Alarm auslösten und vom Sicherheitspersonal aufgehalten wurden. Die drei Briten wurden der Bundespolizei übergeben und verpassten ihren Flug. Anders als bei einem ähnlichen Vorfall am Freitag stellte der Flughafen keinen Strafantrag, behält sich jedoch rechtliche Schritte vor. Die Luftsicherheit und der Flugbetrieb waren zu keiner Zeit beeinträchtigt.0 Geteilt
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