Am 03.07.2026 gegen Mittag meldete sich eine 34-jährige Frau als Eigentümerin eines herrenlosen Gepäckstücks am Flughafen Köln/Bonn. Da sie keine Ausweisdokumente vorlegen konnte, nahmen Beamte sie zur Identitätsfeststellung mit. Die Überprüfung ergab, dass die guineische Staatsangehörige sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt und eine Wiedereinreisesperre nach Frankreich gegen sie bestand. Bei der Durchsuchung wurde zudem ein deutscher Reiseausweis für Flüchtlinge sichergestellt, der einer anderen Person zugeordnet werden konnte. Die Bundespolizei leitete Ermittlungen wegen unerlaubter Einreise und im Zusammenhang mit dem Ausweisdokument ein. Die Frau wurde an die Ausländerbehörde übergeben.
Am 03.07.2026 gegen Mittag meldete sich eine 34-jährige Frau als Eigentümerin eines herrenlosen Gepäckstücks am Flughafen Köln/Bonn. Da sie keine Ausweisdokumente vorlegen konnte, nahmen Beamte sie zur Identitätsfeststellung mit. Die Überprüfung ergab, dass die guineische Staatsangehörige sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt und eine Wiedereinreisesperre nach Frankreich gegen sie bestand. Bei der Durchsuchung wurde zudem ein deutscher Reiseausweis für Flüchtlinge sichergestellt, der einer anderen Person zugeordnet werden konnte. Die Bundespolizei leitete Ermittlungen wegen unerlaubter Einreise und im Zusammenhang mit dem Ausweisdokument ein. Die Frau wurde an die Ausländerbehörde übergeben.