• Klimaaktivisten lassen Luft aus Dutzenden SUVs auf Sylt
    In der Nacht vom 10.08.2026 auf den 11.08.2026 ließen Mitglieder des sogenannten Widerstandskollektivs auf der Nordseeinsel Sylt die Luft aus den Reifen dutzender meist hochpreisiger SUV. Die Polizei geht von knapp 50 betroffenen Autos aus, die vor Hotels oder Ferienwohnungen geparkt waren; die Aktion richtet sich mutmaßlich gegen Urlauber der Insel. An den Windschutzscheiben befestigten die Aktivisten Flyer, in denen sie erklärten, es gehe nicht um die Person, sondern um die Fahrzeugart und den damit verbundenen Autoverkehr. In einem Bekennerschreiben begründeten sie die Tat mit Klimaschutz und kritisierten den "Kult" um teure Statussymbole auf Sylt. Die Reifen wurden nicht zerstochen, sondern mithilfe einer roten Linse langsam und kontrolliert entlüftet. Die Polizei spricht nicht von einer Sachbeschädigung im klassischen Sinne; der Staatsschutz prüft, welche Straftatbestände infrage kommen. #Sachbeschaedigung
    In der Nacht vom 10.08.2026 auf den 11.08.2026 ließen Mitglieder des sogenannten Widerstandskollektivs auf der Nordseeinsel Sylt die Luft aus den Reifen dutzender meist hochpreisiger SUV. Die Polizei geht von knapp 50 betroffenen Autos aus, die vor Hotels oder Ferienwohnungen geparkt waren; die Aktion richtet sich mutmaßlich gegen Urlauber der Insel. An den Windschutzscheiben befestigten die Aktivisten Flyer, in denen sie erklärten, es gehe nicht um die Person, sondern um die Fahrzeugart und den damit verbundenen Autoverkehr. In einem Bekennerschreiben begründeten sie die Tat mit Klimaschutz und kritisierten den "Kult" um teure Statussymbole auf Sylt. Die Reifen wurden nicht zerstochen, sondern mithilfe einer roten Linse langsam und kontrolliert entlüftet. Die Polizei spricht nicht von einer Sachbeschädigung im klassischen Sinne; der Staatsschutz prüft, welche Straftatbestände infrage kommen. #Sachbeschaedigung
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  • Autofahrer nötigt und schlägt Motorradfahrerin (16)
    Am 10.08.2026 gegen 16:30 Uhr befuhr eine 16-jährige Geschädigte mit ihrem Motorrad die Straße "Stadtfeld" in Richtung Kattenhunder Weg in Schleswig. An der Ampel auf Höhe des neuen ZOB-Geländes musste sie hinter einem Auto anhalten, da die Ampel rot war. Nachdem das Auto seine Fahrt nach Erlöschen des Rotlichts auch nach längerer Wartezeit nicht fortsetzte, hupte die Geschädigte. Daraufhin warf der Autofahrer eine Zigarette in ihre Richtung und fuhr los. Wenig später bremste der Beschuldigte ohne erkennbaren Grund abrupt ab, sodass die Geschädigte eine Vollbremsung einleiten musste. Anschließend verließ der Mann sein Fahrzeug und schlug der 16-Jährigen auf den Motorradhelm/Kopf. Danach fuhr er in Richtung "Am Damm" davon. Der Täter wird als männlich, ca. 170 cm groß, etwa Ende 30 bis Anfang 40 Jahre alt, mit schwarzen Haaren und Vollbart beschrieben; er trug ein graues T-Shirt und eine schwarze Hose. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen grauen VW Golf mit Schleswiger Kennzeichen, in dem eine weibliche Person mit braunen Haaren auf dem Beifahrersitz sitzen blieb.
    Am 10.08.2026 gegen 16:30 Uhr befuhr eine 16-jährige Geschädigte mit ihrem Motorrad die Straße "Stadtfeld" in Richtung Kattenhunder Weg in Schleswig. An der Ampel auf Höhe des neuen ZOB-Geländes musste sie hinter einem Auto anhalten, da die Ampel rot war. Nachdem das Auto seine Fahrt nach Erlöschen des Rotlichts auch nach längerer Wartezeit nicht fortsetzte, hupte die Geschädigte. Daraufhin warf der Autofahrer eine Zigarette in ihre Richtung und fuhr los. Wenig später bremste der Beschuldigte ohne erkennbaren Grund abrupt ab, sodass die Geschädigte eine Vollbremsung einleiten musste. Anschließend verließ der Mann sein Fahrzeug und schlug der 16-Jährigen auf den Motorradhelm/Kopf. Danach fuhr er in Richtung "Am Damm" davon. Der Täter wird als männlich, ca. 170 cm groß, etwa Ende 30 bis Anfang 40 Jahre alt, mit schwarzen Haaren und Vollbart beschrieben; er trug ein graues T-Shirt und eine schwarze Hose. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen grauen VW Golf mit Schleswiger Kennzeichen, in dem eine weibliche Person mit braunen Haaren auf dem Beifahrersitz sitzen blieb.
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  • Hund an Baum erhängt: 38-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt
    Am 11.08.2026 hat das Amtsgericht Flensburg einen 38 Jahre alten Mann wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre; zudem muss er 3000 Euro an den Trägerverein des Flensburger Tierheims zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Pudelmischling 'Buddy' am 31.03.2025 mit einem dünnen Seil an einem Baum aufgehängt und stranguliert hat. Der Rüde lebte zu diesem Zeitpunkt noch und starb einen qualvollen Tod. Als Motiv nannte die Richterin, der Hund habe genervt; eine Abgabe ins Tierheim sei keine Option gewesen, da die Besitzerin den Hund hätte zurückholen können. Der Angeklagte hatte die Tat zunächst bestritten und sich in Widersprüche verwickelt. Strafverschärfend wirkten frühere Eintragungen im Zentralregister und das niedrige Motiv, strafmildernd die positive Sozialprognose. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.
    Am 11.08.2026 hat das Amtsgericht Flensburg einen 38 Jahre alten Mann wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre; zudem muss er 3000 Euro an den Trägerverein des Flensburger Tierheims zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Pudelmischling 'Buddy' am 31.03.2025 mit einem dünnen Seil an einem Baum aufgehängt und stranguliert hat. Der Rüde lebte zu diesem Zeitpunkt noch und starb einen qualvollen Tod. Als Motiv nannte die Richterin, der Hund habe genervt; eine Abgabe ins Tierheim sei keine Option gewesen, da die Besitzerin den Hund hätte zurückholen können. Der Angeklagte hatte die Tat zunächst bestritten und sich in Widersprüche verwickelt. Strafverschärfend wirkten frühere Eintragungen im Zentralregister und das niedrige Motiv, strafmildernd die positive Sozialprognose. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.
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  • Polizei stellt Chemielabor und Chemikalien sicher
    Am 10.08.2026 begannen Ermittlerinnen und Ermittler des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein mit der Durchsuchung einer Privatwohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Kieler Gutenbergstraße. Zuvor hatten Nachbarn am Abend des 09.08.2026 eine offene Wohnungstür bemerkt und die Polizei alarmiert. Der 52-jährige Bewohner, ein deutscher Staatsangehöriger, konnte trotz mehrfachem Klingeln und Klopfen nicht angetroffen werden. In der Wohnung fanden die Einsatzkräfte große Mengen verschiedener Chemikalien sowie ein kleines Chemielabor mit Abzug in der Küche. Die Durchsuchung dauert am 11.08.2026 an, da die Wohnung vollgestellt und räumungsbedürftig ist; sie wurde in der Nacht durch die Polizei bewacht. Auch Dachbodenverschlag und Kellerraum wurden durchsucht. Der Bereich vor dem Haus musste zeitweise abgesperrt und der Verkehr umgelenkt werden. Haftgründe liegen nicht vor. Nach jetzigem Stand soll die Durchsuchung am 11.08.2026 beendet werden.
    Am 10.08.2026 begannen Ermittlerinnen und Ermittler des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein mit der Durchsuchung einer Privatwohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Kieler Gutenbergstraße. Zuvor hatten Nachbarn am Abend des 09.08.2026 eine offene Wohnungstür bemerkt und die Polizei alarmiert. Der 52-jährige Bewohner, ein deutscher Staatsangehöriger, konnte trotz mehrfachem Klingeln und Klopfen nicht angetroffen werden. In der Wohnung fanden die Einsatzkräfte große Mengen verschiedener Chemikalien sowie ein kleines Chemielabor mit Abzug in der Küche. Die Durchsuchung dauert am 11.08.2026 an, da die Wohnung vollgestellt und räumungsbedürftig ist; sie wurde in der Nacht durch die Polizei bewacht. Auch Dachbodenverschlag und Kellerraum wurden durchsucht. Der Bereich vor dem Haus musste zeitweise abgesperrt und der Verkehr umgelenkt werden. Haftgründe liegen nicht vor. Nach jetzigem Stand soll die Durchsuchung am 11.08.2026 beendet werden.
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  • 38-Jähriger zu Bewährungsstrafe wegen Hundetods verurteilt
    Am 31.03.2025 tötete ein 38-jähriger Mann den Pudelmischling 'Buddy', indem er den kleinen Hund mit einem dünnen Seil an einem Baum aufhängte und strangulierte. Der Hund lebte nach den Aussagen eines Gutachters noch, als er aufgehängt wurde, und starb qualvoll. Das Amtsgericht Flensburg verurteilte den Angeklagten wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung mit einer Bewährungszeit von drei Jahren, sowie zur Zahlung von 3.000 Euro an den Trägerverein des Flensburger Tierheims. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Hund tötete; als Motiv nannte sie 'Der Hund nervte'. Der Angeklagte und die Hundehalterin waren zur Tatzeit seit etwa zwei Monaten ein Paar. In seiner Aussage hatte der Angeklagte die Tat zunächst bestritten und angegeben, den Hund einem Bekannten zum Einschläfern übergeben zu haben; die Richterin glaubte dies nicht und verwies auf Widersprüche sowie sein Verhalten nach dem Fund des toten Hundes. Frühere Eintragungen im Zentralregister und das niedrige Motiv wertete sie strafverschärfend, die positive Sozialprognose führte zur Bewährungsaussetzung.
    Am 31.03.2025 tötete ein 38-jähriger Mann den Pudelmischling 'Buddy', indem er den kleinen Hund mit einem dünnen Seil an einem Baum aufhängte und strangulierte. Der Hund lebte nach den Aussagen eines Gutachters noch, als er aufgehängt wurde, und starb qualvoll. Das Amtsgericht Flensburg verurteilte den Angeklagten wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung mit einer Bewährungszeit von drei Jahren, sowie zur Zahlung von 3.000 Euro an den Trägerverein des Flensburger Tierheims. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Hund tötete; als Motiv nannte sie 'Der Hund nervte'. Der Angeklagte und die Hundehalterin waren zur Tatzeit seit etwa zwei Monaten ein Paar. In seiner Aussage hatte der Angeklagte die Tat zunächst bestritten und angegeben, den Hund einem Bekannten zum Einschläfern übergeben zu haben; die Richterin glaubte dies nicht und verwies auf Widersprüche sowie sein Verhalten nach dem Fund des toten Hundes. Frühere Eintragungen im Zentralregister und das niedrige Motiv wertete sie strafverschärfend, die positive Sozialprognose führte zur Bewährungsaussetzung.
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  • Wohnmobil-Dieb nach Ortung festgenommen
    Am 07.08.2026 zwischen 20:00 Uhr und 23:00 Uhr wurde in der Willy-Brandt-Allee in Lübeck ein Wohnmobil eines 50-jährigen Lübeckers entwendet. Der Eigentümer hatte das Fahrzeug gegen 20:00 Uhr abgestellt; bei seiner Rückkehr um 23:00 Uhr war es bereits gestohlen. Durch ein Ortungssystem konnte er das Wohnmobil lokalisieren. Polizeibeamte stellten daraufhin das Fahrzeug und einen tatverdächtigen 49-jährigen Mann in der Isaac-Newton-Straße fest. Der Tatverdächtige befand sich zu diesem Zeitpunkt in dem Fahrzeug. Bei einer Durchsuchung wurden Beweismittel sichergestellt. Zudem ergaben sich Hinweise auf Betäubungsmittel- und Alkoholkonsum, weshalb eine Blutprobe angeordnet wurde. Der Kriminaldauerdienst sicherte am Einsatzort Spuren. Das Wohnmobil wurde anschließend an den Eigentümer ausgehändigt. Der Tatverdächtige wurde am 08.08.2026 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck dem Amtsgericht Lübeck vorgeführt. Dort erging ein Haftbefehl wegen dringenden Tatverdachts des Diebstahls im besonders schweren Fall, der jedoch außer Vollzug gesetzt wurde. #Diebstahl
    Am 07.08.2026 zwischen 20:00 Uhr und 23:00 Uhr wurde in der Willy-Brandt-Allee in Lübeck ein Wohnmobil eines 50-jährigen Lübeckers entwendet. Der Eigentümer hatte das Fahrzeug gegen 20:00 Uhr abgestellt; bei seiner Rückkehr um 23:00 Uhr war es bereits gestohlen. Durch ein Ortungssystem konnte er das Wohnmobil lokalisieren. Polizeibeamte stellten daraufhin das Fahrzeug und einen tatverdächtigen 49-jährigen Mann in der Isaac-Newton-Straße fest. Der Tatverdächtige befand sich zu diesem Zeitpunkt in dem Fahrzeug. Bei einer Durchsuchung wurden Beweismittel sichergestellt. Zudem ergaben sich Hinweise auf Betäubungsmittel- und Alkoholkonsum, weshalb eine Blutprobe angeordnet wurde. Der Kriminaldauerdienst sicherte am Einsatzort Spuren. Das Wohnmobil wurde anschließend an den Eigentümer ausgehändigt. Der Tatverdächtige wurde am 08.08.2026 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck dem Amtsgericht Lübeck vorgeführt. Dort erging ein Haftbefehl wegen dringenden Tatverdachts des Diebstahls im besonders schweren Fall, der jedoch außer Vollzug gesetzt wurde. #Diebstahl
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  • 32-Jähriger mit zwei Messern in Einkaufszentrum erwischt
    Am 10.08.2026 gegen 12:30 Uhr entwendete ein 32-jähriger Deutscher aus Itzehoe in einem Einkaufszentrum Vor dem Delftor mehrere Hygieneartikel aus einer Drogerie. Anschließend begab er sich mit dem Stehlgut in einen Supermarkt innerhalb des Einkaufszentrums, wo er Lebensmittel und Elektronikartikel in einem mitgeführten Fahrradanhänger verstaute. Eine Mitarbeiterin der Drogerie hatte die Polizei verständigt. Polizeibeamte trafen den Mann noch im Supermarkt an und stellten bei der Kontrolle zwei Messer in seiner Tasche fest. Die Messer wurden sichergestellt, der 32-Jährige wurde für weitere polizeiliche Maßnahmen auf das Revier gebracht und anschließend wieder entlassen. Es wird wegen des Verdachts des Diebstahls mit Waffen sowie des versuchten Diebstahls mit Waffen ermittelt. #Diebstahl
    Am 10.08.2026 gegen 12:30 Uhr entwendete ein 32-jähriger Deutscher aus Itzehoe in einem Einkaufszentrum Vor dem Delftor mehrere Hygieneartikel aus einer Drogerie. Anschließend begab er sich mit dem Stehlgut in einen Supermarkt innerhalb des Einkaufszentrums, wo er Lebensmittel und Elektronikartikel in einem mitgeführten Fahrradanhänger verstaute. Eine Mitarbeiterin der Drogerie hatte die Polizei verständigt. Polizeibeamte trafen den Mann noch im Supermarkt an und stellten bei der Kontrolle zwei Messer in seiner Tasche fest. Die Messer wurden sichergestellt, der 32-Jährige wurde für weitere polizeiliche Maßnahmen auf das Revier gebracht und anschließend wieder entlassen. Es wird wegen des Verdachts des Diebstahls mit Waffen sowie des versuchten Diebstahls mit Waffen ermittelt. #Diebstahl
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  • 43-Jähriger festgenommen
    Am 11.08.2026 gegen 00:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Flensburger Bahnhof einen 43-jährigen Mann, der sich mit einem deutschen Personalausweis legitimierte. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Die Staatsanwaltschaft suchte ihn wegen Verstoßes gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis. Der Mann wurde verhaftet und zur Dienststelle gebracht, wo ihm der Haftbefehl eröffnet wurde. Da er die festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 5240 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dort verbringt er nun die nächsten 92 Tage.
    Am 11.08.2026 gegen 00:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Flensburger Bahnhof einen 43-jährigen Mann, der sich mit einem deutschen Personalausweis legitimierte. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Die Staatsanwaltschaft suchte ihn wegen Verstoßes gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis. Der Mann wurde verhaftet und zur Dienststelle gebracht, wo ihm der Haftbefehl eröffnet wurde. Da er die festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 5240 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dort verbringt er nun die nächsten 92 Tage.
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