Am 11.08.2026 gegen 00:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Flensburger Bahnhof einen 43-jährigen Mann, der sich mit einem deutschen Personalausweis legitimierte. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Die Staatsanwaltschaft suchte ihn wegen Verstoßes gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis. Der Mann wurde verhaftet und zur Dienststelle gebracht, wo ihm der Haftbefehl eröffnet wurde. Da er die festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 5240 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dort verbringt er nun die nächsten 92 Tage.
Am 11.08.2026 gegen 00:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Flensburger Bahnhof einen 43-jährigen Mann, der sich mit einem deutschen Personalausweis legitimierte. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Die Staatsanwaltschaft suchte ihn wegen Verstoßes gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis. Der Mann wurde verhaftet und zur Dienststelle gebracht, wo ihm der Haftbefehl eröffnet wurde. Da er die festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 5240 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dort verbringt er nun die nächsten 92 Tage.
Chat
Teilen