Berliner Polizei warnt vor Drogen-Päckchen im Briefkasten
Die Berliner Polizei warnt aktuell vor illegalen Drogen-Werbepäckchen im Briefkasten, die als Gratisproben getarnt sind und durch ihr buntes Design vor allem eine Gefahr für Kinder darstellen. Empfänger werden dringend darum gebeten, diese Sendungen auf keinen Fall zu öffnen, sondern den Fund unverzüglich bei der Polizei zu melden.
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Bundespolizei LudwigsdorfMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 20.07.2026 gegen 21:40 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der A4 einen 39-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der als Insasse eines Reisebusses einreiste. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann fünf Haftbefehle vorlagen. Es bestand ein bis 2032 gültiges Aufenthalts- und Einreiseverbot für Deutschland, erlassen vom Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Staatsanwaltschaften Frankenthal, Mannheim und Ulm hatten vier Vollstreckungshaftbefehle erlassen, denen eine Restfreiheitsstrafe von sechs Monaten und einem Tag sowie eine Geldstrafe von 1.000 Euro zugrunde lagen. Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und leiteten ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks fanden die Beamten rund zehn Gramm Methamphetamin und stellten es sicher. Der 39-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.Am 20.07.2026 gegen 21:40 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der A4 einen 39-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der als Insasse eines Reisebusses einreiste. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann fünf Haftbefehle vorlagen. Es bestand ein bis 2032 gültiges Aufenthalts- und Einreiseverbot für Deutschland, erlassen vom Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Staatsanwaltschaften Frankenthal, Mannheim und Ulm hatten vier Vollstreckungshaftbefehle erlassen, denen eine Restfreiheitsstrafe von sechs Monaten und einem Tag sowie eine Geldstrafe von 1.000 Euro zugrunde lagen. Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und leiteten ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks fanden die Beamten rund zehn Gramm Methamphetamin und stellten es sicher. Der 39-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.0 Geteilt
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Bundespolizei LudwigsdorfMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 20.07.2026 gegen 09:20 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der A 4 einen in Deutschland zugelassenen Mercedes-Benz aus dem Main-Kinzig-Kreis. Am Steuer saß ein 34-jähriger deutscher Staatsangehöriger. Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten im Fußraum unter dem Beifahrersitz mehrere pyrotechnische Erzeugnisse. Eine intensive Durchsuchung des Fahrzeugs förderte insgesamt 34 Knallkörper der Bezeichnungen "BULL DOG", "CRAZY ROBOTS" und "Classic Show" zutage, die der Kategorie F3 zugeordnet waren. Zusätzlich fanden die Einsatzkräfte einen verbotenen Schlagring. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz und das Waffengesetz ein. Die pyrotechnischen Erzeugnisse sowie der Schlagring wurden sichergestellt. Der Mann äußerte sich nicht zu den versteckten Gegenständen und durfte nach Abschluss der Maßnahmen seine Reise fortsetzen.Am 20.07.2026 gegen 09:20 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der A 4 einen in Deutschland zugelassenen Mercedes-Benz aus dem Main-Kinzig-Kreis. Am Steuer saß ein 34-jähriger deutscher Staatsangehöriger. Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten im Fußraum unter dem Beifahrersitz mehrere pyrotechnische Erzeugnisse. Eine intensive Durchsuchung des Fahrzeugs förderte insgesamt 34 Knallkörper der Bezeichnungen "BULL DOG", "CRAZY ROBOTS" und "Classic Show" zutage, die der Kategorie F3 zugeordnet waren. Zusätzlich fanden die Einsatzkräfte einen verbotenen Schlagring. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz und das Waffengesetz ein. Die pyrotechnischen Erzeugnisse sowie der Schlagring wurden sichergestellt. Der Mann äußerte sich nicht zu den versteckten Gegenständen und durfte nach Abschluss der Maßnahmen seine Reise fortsetzen.0 Geteilt
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Bundespolizei LudwigsdorfMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 18.07.2026 kurz nach Mitternacht kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der A4 einen in Polen zugelassenen Mercedes-Benz. Der Fahrer, ein 32-jähriger aserbaidschanischer Staatsangehöriger, händigte seinen Reisepass und einen polnischen Aufenthaltstitel aus. Im Fahrzeug befanden sich vier georgische Staatsangehörige. Zwei von ihnen, ein 21-Jähriger und ein 26-Jähriger, verfügten über keine gültigen Aufenthaltsrechte für Deutschland. Sie hielten sich bereits drei Monate unerlaubt in Polen auf. Es ergab sich der Verdacht, dass der Fahrer die Georgier in die Niederlande bringen wollte. Die Bundespolizei leitete gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ein. Gegen die beiden Georgier wurden Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Die drei Personen wurden nach Polen zurückgewiesen.Am 18.07.2026 kurz nach Mitternacht kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der A4 einen in Polen zugelassenen Mercedes-Benz. Der Fahrer, ein 32-jähriger aserbaidschanischer Staatsangehöriger, händigte seinen Reisepass und einen polnischen Aufenthaltstitel aus. Im Fahrzeug befanden sich vier georgische Staatsangehörige. Zwei von ihnen, ein 21-Jähriger und ein 26-Jähriger, verfügten über keine gültigen Aufenthaltsrechte für Deutschland. Sie hielten sich bereits drei Monate unerlaubt in Polen auf. Es ergab sich der Verdacht, dass der Fahrer die Georgier in die Niederlande bringen wollte. Die Bundespolizei leitete gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ein. Gegen die beiden Georgier wurden Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Die drei Personen wurden nach Polen zurückgewiesen.0 Geteilt
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