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- Am 1. September 2025 wurde in Görlitz ein 45-jähriger Algerier in der Autobahnkontrollstelle An der Neiße angehalten.
Eine Fahndungsüberprüfung ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz wegen unerlaubten Aufenthalts.
Er musste eine Geldstrafe von 1200,00 Euro plus 84,50 Euro Kosten bezahlen, was er vor Ort tat und anschließend seine Reise fortsetzte.Am 1. September 2025 wurde in Görlitz ein 45-jähriger Algerier in der Autobahnkontrollstelle An der Neiße angehalten.
Eine Fahndungsüberprüfung ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz wegen unerlaubten Aufenthalts.
Er musste eine Geldstrafe von 1200,00 Euro plus 84,50 Euro Kosten bezahlen, was er vor Ort tat und anschließend seine Reise fortsetzte.0 Infos 0 Geteilt 9 Ansichten - Am 1. September 2025 wurde am Grenzübergang Bad Muskau ein 34-jähriger Pole festgestellt.
Er hatte eine offene Geldbuße von 120,00 Euro zu begleichen.
Nach Zahlung der Summe setzte er seine Reise fort.Am 1. September 2025 wurde am Grenzübergang Bad Muskau ein 34-jähriger Pole festgestellt.
Er hatte eine offene Geldbuße von 120,00 Euro zu begleichen.
Nach Zahlung der Summe setzte er seine Reise fort.0 Infos 0 Geteilt 9 Ansichten - Am 1. September 2025 wurde gegen 16:00 Uhr in der Autobahnkontrollstelle ein 36-jähriger Weißrusse angehalten.
Aufgrund eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz sollte er 800,00 Euro plus 273,97 Euro Verfahrenskosten (Amtsgericht Bad Kreuznach) zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Nach Zahlung des Betrages konnte er seine Reise fortsetzen.Am 1. September 2025 wurde gegen 16:00 Uhr in der Autobahnkontrollstelle ein 36-jähriger Weißrusse angehalten.
Aufgrund eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz sollte er 800,00 Euro plus 273,97 Euro Verfahrenskosten (Amtsgericht Bad Kreuznach) zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Nach Zahlung des Betrages konnte er seine Reise fortsetzen.0 Infos 0 Geteilt 9 Ansichten - Am 27. August 2025 nahmen Bundespolizisten im Rahmen von Grenzkontrollen auf der Grenzbrücke in Krauschwitz (S 127) und der Autobahnbrücke bei Görlitz zwei polnische Staatsbürger (34, 37) fest. Gegen den 34-Jährigen lagen zwei Haftbefehle vor: einer vom Mai 2024 der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen einer nicht beglichenen Geldstrafe von 1.200,00 Euro (Amtsgericht Weißwasser, Pflichtversicherungsgesetz) und ein weiterer von Anfang Juni 2025 der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen einer offenen Geldstrafe von 1.800,00 Euro (Amtsgericht Lübben (Spreewald), Fahren ohne Fahrerlaubnis). Da er die 3.000,00 Euro nicht begleichen konnte, wurde er inhaftiert. Der 37-Jährige konnte seine offene Geldstrafe wegen Diebstahls (Amtsgericht Dresden, April 2024) bezahlen und durfte weiterreisen.Am 27. August 2025 nahmen Bundespolizisten im Rahmen von Grenzkontrollen auf der Grenzbrücke in Krauschwitz (S 127) und der Autobahnbrücke bei Görlitz zwei polnische Staatsbürger (34, 37) fest. Gegen den 34-Jährigen lagen zwei Haftbefehle vor: einer vom Mai 2024 der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen einer nicht beglichenen Geldstrafe von 1.200,00 Euro (Amtsgericht Weißwasser, Pflichtversicherungsgesetz) und ein weiterer von Anfang Juni 2025 der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen einer offenen Geldstrafe von 1.800,00 Euro (Amtsgericht Lübben (Spreewald), Fahren ohne Fahrerlaubnis). Da er die 3.000,00 Euro nicht begleichen konnte, wurde er inhaftiert. Der 37-Jährige konnte seine offene Geldstrafe wegen Diebstahls (Amtsgericht Dresden, April 2024) bezahlen und durfte weiterreisen.0 Infos 0 Geteilt 18 Ansichten
- Am 26. August 2025 stellte die Bundespolizei an der BAB 4 bei Görlitz einen 38-jährigen rumänischen Staatsangehörigen fest. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Dippoldiswalde wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe (Fälschung beweiserheblicher Daten) vor. Der Mann bezahlte vor Ort 1.581,00 Euro, wodurch der Haftbefehl aufgehoben wurde.Am 26. August 2025 stellte die Bundespolizei an der BAB 4 bei Görlitz einen 38-jährigen rumänischen Staatsangehörigen fest. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Dippoldiswalde wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe (Fälschung beweiserheblicher Daten) vor. Der Mann bezahlte vor Ort 1.581,00 Euro, wodurch der Haftbefehl aufgehoben wurde.0 Infos 0 Geteilt 20 Ansichten
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