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Bundespolizei Ludwigsdorf

Bundespolizei Ludwigsdorf

Behörde 117 Meldungen 03581 36260
Meldungen
  • Erledigt
    Am 01.04.2026 stoppten Bundespolizisten am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf ein polnisches Fahrzeug, wobei sich herausstellte, dass der Fahrer wegen Urkundenfälschung gesucht wurde, zudem wurden Drogen, ein Springmesser und ein Reizstoffsprühgerät gefunden, und ein Drogenschnelltest des Fahrers positiv ausfiel.
    Am 01.04.2026 stoppten Bundespolizisten am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf ein polnisches Fahrzeug, wobei sich herausstellte, dass der Fahrer wegen Urkundenfälschung gesucht wurde, zudem wurden Drogen, ein Springmesser und ein Reizstoffsprühgerät gefunden, und ein Drogenschnelltest des Fahrers positiv ausfiel.
  • Erledigt
    Am 01.04.2026 kontrollierte die Bundespolizei gegen 2 Uhr am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf auf der BAB 4 einen 49-jährigen kasachischen Staatsangehörigen bei der Einreise, wobei der Verdacht der Visaerschleichung entstand und ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
    Am 01.04.2026 kontrollierte die Bundespolizei gegen 2 Uhr am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf auf der BAB 4 einen 49-jährigen kasachischen Staatsangehörigen bei der Einreise, wobei der Verdacht der Visaerschleichung entstand und ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
  • Erledigt
    Am 30.03.2026 wurde ein 43-jähriger deutscher Staatsangehöriger im Einreisezug aus Polen angetroffen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München vorlag. Der Mann war im Jahr 2025 wegen Verletzung der Unterhaltspflicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Vollstreckung des Strafrests war damals zur Bewährung ausgesetzt worden. Da er seiner Unterhaltspflicht auch anschließend weiterhin gröblich und beharrlich nicht nachgekommen war, wurde die Strafaussetzung widerrufen. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der Deutsche dem Haftrichter am Amtsgericht Görlitz vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
    Am 30.03.2026 wurde ein 43-jähriger deutscher Staatsangehöriger im Einreisezug aus Polen angetroffen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München vorlag. Der Mann war im Jahr 2025 wegen Verletzung der Unterhaltspflicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Vollstreckung des Strafrests war damals zur Bewährung ausgesetzt worden. Da er seiner Unterhaltspflicht auch anschließend weiterhin gröblich und beharrlich nicht nachgekommen war, wurde die Strafaussetzung widerrufen. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der Deutsche dem Haftrichter am Amtsgericht Görlitz vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
  • Am 30.03.2026 wurde die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf darüber informiert, dass ein Zug der TRILEX Länderbahn auf dem Bahnbetriebshof mit Graffiti besprüht worden war. Der Triebwagen befand sich im Bahnbetriebshof Reichenbacher Straße in Görlitz. Das dreiteilige Graffiti erstreckte sich über den gesamten Triebwagen. Die einzelnen Teile waren jeweils etwa 1,90 Meter mal 8 Meter groß und wurden innerhalb der vergangenen 36 Stunden angebracht. Der entstandene Schaden wird auf einen fünfstelligen Betrag geschätzt.
    Am 30.03.2026 wurde die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf darüber informiert, dass ein Zug der TRILEX Länderbahn auf dem Bahnbetriebshof mit Graffiti besprüht worden war. Der Triebwagen befand sich im Bahnbetriebshof Reichenbacher Straße in Görlitz. Das dreiteilige Graffiti erstreckte sich über den gesamten Triebwagen. Die einzelnen Teile waren jeweils etwa 1,90 Meter mal 8 Meter groß und wurden innerhalb der vergangenen 36 Stunden angebracht. Der entstandene Schaden wird auf einen fünfstelligen Betrag geschätzt.
  • Erledigt
    Am 27.03.2026 gegen 20.10 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen aus Polen kommenden Einreisezug am Bahnhof Görlitz. Unter den Aussteigenden befand sich ein 41-jähriger polnischer Staatsangehöriger. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurden insgesamt zehn Fahndungstreffer festgestellt, darunter vier vollstreckbare Haftbefehle. Wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Erschleichens von Leistungen suchten die Staatsanwaltschaften Dresden, Leipzig und Osnabrück nach dem Mann. In weiteren sechs Fällen hatten andere Staatsanwaltschaften aus dem gesamten Bundesgebiet um die Feststellung einer Wohnanschrift zur Durchführung von Strafverfahren ersucht. Da der 41-Jährige die gegen ihn verhängten Geldstrafen in Gesamthöhe von 1.065 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
    Am 27.03.2026 gegen 20.10 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen aus Polen kommenden Einreisezug am Bahnhof Görlitz. Unter den Aussteigenden befand sich ein 41-jähriger polnischer Staatsangehöriger. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurden insgesamt zehn Fahndungstreffer festgestellt, darunter vier vollstreckbare Haftbefehle. Wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Erschleichens von Leistungen suchten die Staatsanwaltschaften Dresden, Leipzig und Osnabrück nach dem Mann. In weiteren sechs Fällen hatten andere Staatsanwaltschaften aus dem gesamten Bundesgebiet um die Feststellung einer Wohnanschrift zur Durchführung von Strafverfahren ersucht. Da der 41-Jährige die gegen ihn verhängten Geldstrafen in Gesamthöhe von 1.065 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
  • Erledigt
    Am 27.03.2026 gegen 22:50 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Rahmen der wieder eingeführten Grenzkontrollen am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf (BAB 4) einen Reisebus im internationalen Linienverkehr. Unter den Reisenden befand sich ein Mann, der sich als spanischer Staatsangehöriger ausgab und sich lediglich mit einem Handyfoto einer spanischen ID-Karte ausweisen konnte. Er war in Begleitung seines Cousins, eines tunesischen Staatsangehörigen, der zwar über einen gültigen französischen Aufenthaltstitel verfügte, jedoch keinen Reisepass mitführte. Die Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem verlief zunächst ohne Treffer. Da ein Handyfoto für den Grenzübertritt nicht ausreicht, nahmen die Beamten zusätzlich die Fingerabdrücke des angeblichen Spaniers. Dabei stellte sich heraus, dass die Person bereits polizeilich bekannt war und in Deutschland insgesamt drei Suchvermerke zur Aufenthaltsermittlung bestanden. Grund dafür waren vorangegangene unerlaubte Einreisen. Zwar stimmte der vorgezeigten ID-Karte mit dem Mann überein, nicht jedoch die Personalien. Es handelte sich nicht um einen spanischen EU-Bürger, sondern um einen tunesischen Staatsangehörigen, der für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt. Mit den Ermittlungsergebnissen konfrontiert, gab der Mann die Urkundenfälschung zu. Der tunesische Reisepass des Mannes wurde anschließend bei seinem mitreisenden Cousin aufgefunden. Da auch dieser ohne eigenen Reisepass unterwegs war, erfüllte zunächst auch er die Voraussetzungen für die Einreise nicht. Gegen beide Männer wurden Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet; in einem Fall zusätzlich wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Cousin den Besitz seines Reisepasses nachweisen und durfte unter Auflagen nach Frankreich weiterreisen. Gegen den falschen "Spanier" wurde eine Einreiseverweigerung mit einem zweijährigen Einreiseverbot verfügt. Er wurde nach Polen zurückgewiesen.
    Am 27.03.2026 gegen 22:50 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Rahmen der wieder eingeführten Grenzkontrollen am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf (BAB 4) einen Reisebus im internationalen Linienverkehr. Unter den Reisenden befand sich ein Mann, der sich als spanischer Staatsangehöriger ausgab und sich lediglich mit einem Handyfoto einer spanischen ID-Karte ausweisen konnte. Er war in Begleitung seines Cousins, eines tunesischen Staatsangehörigen, der zwar über einen gültigen französischen Aufenthaltstitel verfügte, jedoch keinen Reisepass mitführte. Die Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem verlief zunächst ohne Treffer. Da ein Handyfoto für den Grenzübertritt nicht ausreicht, nahmen die Beamten zusätzlich die Fingerabdrücke des angeblichen Spaniers. Dabei stellte sich heraus, dass die Person bereits polizeilich bekannt war und in Deutschland insgesamt drei Suchvermerke zur Aufenthaltsermittlung bestanden. Grund dafür waren vorangegangene unerlaubte Einreisen. Zwar stimmte der vorgezeigten ID-Karte mit dem Mann überein, nicht jedoch die Personalien. Es handelte sich nicht um einen spanischen EU-Bürger, sondern um einen tunesischen Staatsangehörigen, der für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt. Mit den Ermittlungsergebnissen konfrontiert, gab der Mann die Urkundenfälschung zu. Der tunesische Reisepass des Mannes wurde anschließend bei seinem mitreisenden Cousin aufgefunden. Da auch dieser ohne eigenen Reisepass unterwegs war, erfüllte zunächst auch er die Voraussetzungen für die Einreise nicht. Gegen beide Männer wurden Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet; in einem Fall zusätzlich wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Cousin den Besitz seines Reisepasses nachweisen und durfte unter Auflagen nach Frankreich weiterreisen. Gegen den falschen "Spanier" wurde eine Einreiseverweigerung mit einem zweijährigen Einreiseverbot verfügt. Er wurde nach Polen zurückgewiesen.
  • Erledigt
    Am 26.03.2026 wurde ein 45-jähriger polnischer Staatsangehöriger an der Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf (BAB 4) kontrolliert. Der Mann wollte mit einer größeren Bargeldsumme nach Deutschland einreisen, um ein Auto zu kaufen. Er gab an, 6.000 Euro Bargeld mitzuführen. Bei der Kontrolle fanden die Beamten in der Fahrertür ein griffbereites, nicht gekennzeichnetes Reizgas. In seiner Herrentasche führte der 45-Jährige ein griffbereites Butterflymesser mit sich, das in Klingenbreite und -länge die zulässigen Maße überschritt. Die Einsatzkräfte leiteten daraufhin ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein und stellten Reizgas und Messer sicher. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung durfte der Mann seine Weiterreise fortsetzen.
    Am 26.03.2026 wurde ein 45-jähriger polnischer Staatsangehöriger an der Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf (BAB 4) kontrolliert. Der Mann wollte mit einer größeren Bargeldsumme nach Deutschland einreisen, um ein Auto zu kaufen. Er gab an, 6.000 Euro Bargeld mitzuführen. Bei der Kontrolle fanden die Beamten in der Fahrertür ein griffbereites, nicht gekennzeichnetes Reizgas. In seiner Herrentasche führte der 45-Jährige ein griffbereites Butterflymesser mit sich, das in Klingenbreite und -länge die zulässigen Maße überschritt. Die Einsatzkräfte leiteten daraufhin ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein und stellten Reizgas und Messer sicher. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung durfte der Mann seine Weiterreise fortsetzen.
  • Erledigt
    Am 26.03.2026 gegen 15:30 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf den Einreisezug EC 134 von Krakau nach Leipzig. Beim Öffnen eines Zugabteils nahmen die Beamten starken Marihuanageruch wahr. In dem Abteil befand sich ein 45-jähriger deutscher Staatsangehöriger, der den Geruch nicht erklären konnte. Aufgrund des Geruchs und der Vorstrafen des Mannes durchsuchten die Beamten seinen Rucksack und fanden zwei fertig gedrehte Joints. Der 45-Jährige händigte zudem zwei kleine Glasbehältnisse mit insgesamt 2,9 Gramm Marihuana beziehungsweise Marihuana-Blüten aus. In einem Koffer fanden die Beamten zwölf Spritzen mit vermeintlichem CBD-Öl. Der Mann wurde wegen des Verdachts einer Straftat in Gewahrsam genommen und Beamten des Zolls übergeben, die ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz einleiteten und die Betäubungsmittel sicherstellten. Der Deutsche durfte im Anschluss weiterreisen.
    Am 26.03.2026 gegen 15:30 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf den Einreisezug EC 134 von Krakau nach Leipzig. Beim Öffnen eines Zugabteils nahmen die Beamten starken Marihuanageruch wahr. In dem Abteil befand sich ein 45-jähriger deutscher Staatsangehöriger, der den Geruch nicht erklären konnte. Aufgrund des Geruchs und der Vorstrafen des Mannes durchsuchten die Beamten seinen Rucksack und fanden zwei fertig gedrehte Joints. Der 45-Jährige händigte zudem zwei kleine Glasbehältnisse mit insgesamt 2,9 Gramm Marihuana beziehungsweise Marihuana-Blüten aus. In einem Koffer fanden die Beamten zwölf Spritzen mit vermeintlichem CBD-Öl. Der Mann wurde wegen des Verdachts einer Straftat in Gewahrsam genommen und Beamten des Zolls übergeben, die ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz einleiteten und die Betäubungsmittel sicherstellten. Der Deutsche durfte im Anschluss weiterreisen.
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