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  • Bundespolizei erlässt Mitführverbot gefährlicher Gegenstände
    Im Zeitraum vom 27.03.2026 bis zum 29.03.2026 führt die Bundespolizei einen bundesweiten Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen durch. Die Einsatzkräfte verstärken ihre Präsenz an stark frequentierten Bahnhöfen und führen gezielte Maßnahmen zur Gewaltprävention durch. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die im genannten Zeitraum das Mitführen gefährlicher Gegenstände in bestimmten Bereichen untersagt. Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln betrifft dies den Kölner Hauptbahnhof und Bahnhof Köln Messe/Deutz sowie die Bahnstrecke von Köln Messe/Deutz über den Kölner Hauptbahnhof bis zum Haltepunkt Bahnhof Kerpen-Horrem. Eingeschlossen sind die dort verkehrenden Nahverkehrszüge sowie die Haltepunkte Köln-Hansaring, Köln-Ehrenfeld, Köln-Müngersdorf Technologiepark, Lövenich, Köln-Weiden West, Frechen-Königsdorf und Horrem. Das Mitführverbot umfasst insbesondere Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z. B. Messer, Beile, Pistolen), Luftdruck- und CO2-Waffen sowie weitere Gegenstände, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung durch verstärkte Kontrollen überwachen. Reisende müssen sich darauf einstellen, dass Taschen und Gepäckstücke überprüft werden.
    Im Zeitraum vom 27.03.2026 bis zum 29.03.2026 führt die Bundespolizei einen bundesweiten Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen durch. Die Einsatzkräfte verstärken ihre Präsenz an stark frequentierten Bahnhöfen und führen gezielte Maßnahmen zur Gewaltprävention durch. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die im genannten Zeitraum das Mitführen gefährlicher Gegenstände in bestimmten Bereichen untersagt. Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln betrifft dies den Kölner Hauptbahnhof und Bahnhof Köln Messe/Deutz sowie die Bahnstrecke von Köln Messe/Deutz über den Kölner Hauptbahnhof bis zum Haltepunkt Bahnhof Kerpen-Horrem. Eingeschlossen sind die dort verkehrenden Nahverkehrszüge sowie die Haltepunkte Köln-Hansaring, Köln-Ehrenfeld, Köln-Müngersdorf Technologiepark, Lövenich, Köln-Weiden West, Frechen-Königsdorf und Horrem. Das Mitführverbot umfasst insbesondere Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z. B. Messer, Beile, Pistolen), Luftdruck- und CO2-Waffen sowie weitere Gegenstände, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung durch verstärkte Kontrollen überwachen. Reisende müssen sich darauf einstellen, dass Taschen und Gepäckstücke überprüft werden.
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