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  • Zoll beschlagnahmt große Menge Bargeld
    Am 03.03.2026 stellten Einsatzkräfte des Zolls bei der Kontrolle eines Fahrzeugs bei Tüddern eine größere Menge Bargeld sicher. Der Fahrer des Pkw, ein 30-jähriger Syrer, war zuvor aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist und wurde im Rahmen einer Kontrolle angehalten und überprüft. Auf Nachfrage gab der Mann an, kein Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr mitzuführen. Während der Kontrolle entdeckten die Beschäftigten des Hauptzollamts Aachen mehrere Bündel Bargeld im Fahrzeug, wobei sich ein Teil des Geldes in einer Plastiktüte unter dem Fahrersitz befand und ein weiteres Bündel Geldscheine in der rückwärtigen Tasche des Fahrersitzes gefunden wurde. Zur Herkunft des Geldes machte der Mann keine Angaben. Der Zoll stellte daraufhin insgesamt 44.610 Euro vorläufig sicher und leitete ein Clearingverfahren ein, um die Herkunft des Geldes sowie mögliche Bezüge zu Straftaten wie Geldwäsche oder anderen Finanzdelikten zu überprüfen. Die weiteren Ermittlungen führt die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Polizei/Zoll beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und beim Zollfahndungsamt Essen.
    Am 03.03.2026 stellten Einsatzkräfte des Zolls bei der Kontrolle eines Fahrzeugs bei Tüddern eine größere Menge Bargeld sicher. Der Fahrer des Pkw, ein 30-jähriger Syrer, war zuvor aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist und wurde im Rahmen einer Kontrolle angehalten und überprüft. Auf Nachfrage gab der Mann an, kein Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr mitzuführen. Während der Kontrolle entdeckten die Beschäftigten des Hauptzollamts Aachen mehrere Bündel Bargeld im Fahrzeug, wobei sich ein Teil des Geldes in einer Plastiktüte unter dem Fahrersitz befand und ein weiteres Bündel Geldscheine in der rückwärtigen Tasche des Fahrersitzes gefunden wurde. Zur Herkunft des Geldes machte der Mann keine Angaben. Der Zoll stellte daraufhin insgesamt 44.610 Euro vorläufig sicher und leitete ein Clearingverfahren ein, um die Herkunft des Geldes sowie mögliche Bezüge zu Straftaten wie Geldwäsche oder anderen Finanzdelikten zu überprüfen. Die weiteren Ermittlungen führt die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Polizei/Zoll beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und beim Zollfahndungsamt Essen.
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