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Am 23.02.2015 gegen 06:00 Uhr führte die Polizei einen groß angelegten Einsatz in Löcknitz (Kreis Vorpommern-Greifswald) durch. Dabei wurde ein 50-jähriger Mann festgenommen, der im Verdacht steht, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben. Bei Durchsuchungen an zwei Adressen in Löcknitz und weiteren in Berlin wurden ein Karabiner, Übungsmunition, eine Übungshandgranate, eine Polizei-Weste und sogenannte Schulhof-CDs der rechtsextremen NPD sichergestellt. Der Mann, der einen Abschleppdienst in Vorpommern und zwei Gaststätten in Berlin betreibt, wurde nach Aufnahme der Personalien wieder freigelassen. Er bestreitet die Vorwürfe. Die Polizei setzte bei dem Einsatz Hubschrauber und Drohnen.Am 23.02.2015 gegen 06:00 Uhr führte die Polizei einen groß angelegten Einsatz in Löcknitz (Kreis Vorpommern-Greifswald) durch. Dabei wurde ein 50-jähriger Mann festgenommen, der im Verdacht steht, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben. Bei Durchsuchungen an zwei Adressen in Löcknitz und weiteren in Berlin wurden ein Karabiner, Übungsmunition, eine Übungshandgranate, eine Polizei-Weste und sogenannte Schulhof-CDs der rechtsextremen NPD sichergestellt. Der Mann, der einen Abschleppdienst in Vorpommern und zwei Gaststätten in Berlin betreibt, wurde nach Aufnahme der Personalien wieder freigelassen. Er bestreitet die Vorwürfe. Die Polizei setzte bei dem Einsatz Hubschrauber und Drohnen.0 Geteilt
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Am 05.01.2026 stellten Bundespolizisten in Löcknitz einen 47-jährigen Ukrainer fest. Er wurde wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zur Festnahme ausgeschrieben und in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert, da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte. Am selben Tag wurde ein 41-jähriger Pole an der A11 bei Pomellen wegen Diebstahls zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Nach Zahlung der Geldstrafen konnte er seine Reise fortsetzen.Am 05.01.2026 stellten Bundespolizisten in Löcknitz einen 47-jährigen Ukrainer fest. Er wurde wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zur Festnahme ausgeschrieben und in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert, da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte. Am selben Tag wurde ein 41-jähriger Pole an der A11 bei Pomellen wegen Diebstahls zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Nach Zahlung der Geldstrafen konnte er seine Reise fortsetzen.0 Geteilt
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Am Freitag, 21.11.2025, kam es in Löcknitz zu einem Brand in einem Wohn- und Geschäftshaus, bei dem drei Personen eine Rauchgasvergiftung erlitten. Eine 95-jährige Frau musste stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Insgesamt mussten 29 Bewohner evakuiert werden. Da Brandstiftung nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen übernommen.Am Freitag, 21.11.2025, kam es in Löcknitz zu einem Brand in einem Wohn- und Geschäftshaus, bei dem drei Personen eine Rauchgasvergiftung erlitten. Eine 95-jährige Frau musste stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Insgesamt mussten 29 Bewohner evakuiert werden. Da Brandstiftung nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen übernommen.0 Geteilt
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Am Freitag, 21.11.2025, kam es gegen 13:15 Uhr zum Brandausbruch in einem Wohn- und Geschäftshaus in der Chausseestraße in Löcknitz. Drei Personen wurden verletzt und die B104 ist voll gesperrt.Am Freitag, 21.11.2025, kam es gegen 13:15 Uhr zum Brandausbruch in einem Wohn- und Geschäftshaus in der Chausseestraße in Löcknitz. Drei Personen wurden verletzt und die B104 ist voll gesperrt.0 Geteilt
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Seit dem 07.07.2025 wird die Katze namens Szyszka in Löcknitz (Bereich August-Bebel-Str.) schmerzlich vermisst. Szyszka ist eine Europäisch Kurzhaar (braun beige getigert), weiblich und sterilisiert. Szyszka wurde 2018 geboren.Seit dem 07.07.2025 wird die Katze namens Szyszka in Löcknitz (Bereich August-Bebel-Str.) schmerzlich vermisst. Szyszka ist eine Europäisch Kurzhaar (braun beige getigert), weiblich und sterilisiert. Szyszka wurde 2018 geboren.0 Geteilt
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Am 11.04.2025 kam es in Löcknitz zu einem Fall von Missbrauch von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung. Die Stiefmutter quälte und erniedrigte ihre damals 14-jährige Stieftochter zwischen 2017 und 2021 in der Wohnung in Löcknitz. Sie sperrte das Mädchen in eine Dusche ein, zwang sie, verdorbene Lebensmittel und ihren eigenen Kot zu essen, und schlug sie mit einem WC-Plömpel, wodurch ihre Nase verletzt wurde. Der leibliche Vater des Mädchens wurde wegen Beihilfe durch Unterlassen zur Misshandlung von Schutzbefohlenen und der Freiheitsberaubung schuldig gesprochen, da er die Quälereien duldete und nicht einschritt. Die Verurteilten müssen der Geschädigten 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Da die Täter bekannt sind, werden keine Zeugen gesucht. #Körperverletzung #RaubüberfallAm 11.04.2025 kam es in Löcknitz zu einem Fall von Missbrauch von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung. Die Stiefmutter quälte und erniedrigte ihre damals 14-jährige Stieftochter zwischen 2017 und 2021 in der Wohnung in Löcknitz. Sie sperrte das Mädchen in eine Dusche ein, zwang sie, verdorbene Lebensmittel und ihren eigenen Kot zu essen, und schlug sie mit einem WC-Plömpel, wodurch ihre Nase verletzt wurde. Der leibliche Vater des Mädchens wurde wegen Beihilfe durch Unterlassen zur Misshandlung von Schutzbefohlenen und der Freiheitsberaubung schuldig gesprochen, da er die Quälereien duldete und nicht einschritt. Die Verurteilten müssen der Geschädigten 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Da die Täter bekannt sind, werden keine Zeugen gesucht. #Körperverletzung #Raubüberfall0 Geteilt
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Am 11.04.2025 kam es in Löcknitz zu einem Fall von Missbrauch von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung. Zwischen 2017 und Mitte 2021 sperrte und quälte eine Stiefmutter ihre damals 14-jährige Stieftochter in der Wohnung in Löcknitz. Das Mädchen wurde unter anderem gezwungen, verdorbene Lebensmittel und ihren eigenen Kot in der Dusche zu essen. Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte die Stiefmutter zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe und den Vater wegen Beihilfe durch Unterlassen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Beide müssen der Geschädigten 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Die Verurteilten müssen auch die Kosten tragen, die der Geschädigten noch entstehen, wenn sie sich wegen der Schläge einer Nasenoperation unterziehen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Körperverletzung #RaubüberfallAm 11.04.2025 kam es in Löcknitz zu einem Fall von Missbrauch von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung. Zwischen 2017 und Mitte 2021 sperrte und quälte eine Stiefmutter ihre damals 14-jährige Stieftochter in der Wohnung in Löcknitz. Das Mädchen wurde unter anderem gezwungen, verdorbene Lebensmittel und ihren eigenen Kot in der Dusche zu essen. Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte die Stiefmutter zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe und den Vater wegen Beihilfe durch Unterlassen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Beide müssen der Geschädigten 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Die Verurteilten müssen auch die Kosten tragen, die der Geschädigten noch entstehen, wenn sie sich wegen der Schläge einer Nasenoperation unterziehen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Körperverletzung #Raubüberfall0 Geteilt
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Seit dem 16.09.2017 wird der Kater namens Charlie in Löcknitz schmerzlich vermisst. Charlie ist ein Europäisch Kurzhaar (grau-weiß getigert), männlich und kastriert.Seit dem 16.09.2017 wird der Kater namens Charlie in Löcknitz schmerzlich vermisst. Charlie ist ein Europäisch Kurzhaar (grau-weiß getigert), männlich und kastriert.0 Geteilt
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