Am 11.04.2025 kam es in Löcknitz zu einem Fall von Missbrauch von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung. Die Stiefmutter quälte und erniedrigte ihre damals 14-jährige Stieftochter zwischen 2017 und 2021 in der Wohnung in Löcknitz. Sie sperrte das Mädchen in eine Dusche ein, zwang sie, verdorbene Lebensmittel und ihren eigenen Kot zu essen, und schlug sie mit einem WC-Plömpel, wodurch ihre Nase verletzt wurde. Der leibliche Vater des Mädchens wurde wegen Beihilfe durch Unterlassen zur Misshandlung von Schutzbefohlenen und der Freiheitsberaubung schuldig gesprochen, da er die Quälereien duldete und nicht einschritt. Die Verurteilten müssen der Geschädigten 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Da die Täter bekannt sind, werden keine Zeugen gesucht. #Körperverletzung #Raubüberfall
Am 11.04.2025 kam es in Löcknitz zu einem Fall von Missbrauch von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung. Die Stiefmutter quälte und erniedrigte ihre damals 14-jährige Stieftochter zwischen 2017 und 2021 in der Wohnung in Löcknitz. Sie sperrte das Mädchen in eine Dusche ein, zwang sie, verdorbene Lebensmittel und ihren eigenen Kot zu essen, und schlug sie mit einem WC-Plömpel, wodurch ihre Nase verletzt wurde. Der leibliche Vater des Mädchens wurde wegen Beihilfe durch Unterlassen zur Misshandlung von Schutzbefohlenen und der Freiheitsberaubung schuldig gesprochen, da er die Quälereien duldete und nicht einschritt. Die Verurteilten müssen der Geschädigten 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Da die Täter bekannt sind, werden keine Zeugen gesucht. #Körperverletzung #Raubüberfall