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Am 01.05.2026 führte die Polizei Schwerpunktkontrollen auf beliebten Motorradstrecken durch. Dabei stoppten die Beamten einen 23-jährigen Braunauer, der bei einer Kontrollstelle mit bis zu 54 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit fuhr – und das gleich dreimal hintereinander. Der Führerschein wurde dem Mann noch an Ort und Stelle abgenommen. Er durfte nicht mehr weiterfahren und wurde angezeigt. Insgesamt wurden am Freitag 366 Fahrzeuge gemessen, davon waren 30 zu schnell unterwegs. 15 Lenker überschritten die Geschwindigkeit um mehr als 30 km/h.Am 01.05.2026 führte die Polizei Schwerpunktkontrollen auf beliebten Motorradstrecken durch. Dabei stoppten die Beamten einen 23-jährigen Braunauer, der bei einer Kontrollstelle mit bis zu 54 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit fuhr – und das gleich dreimal hintereinander. Der Führerschein wurde dem Mann noch an Ort und Stelle abgenommen. Er durfte nicht mehr weiterfahren und wurde angezeigt. Insgesamt wurden am Freitag 366 Fahrzeuge gemessen, davon waren 30 zu schnell unterwegs. 15 Lenker überschritten die Geschwindigkeit um mehr als 30 km/h.0 Geteilt
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Am 15.04.2026 wurden ein 41-jähriger bulgarischer Staatsbürger und sein 71-jähriger Vater als mutmaßliche Zuhälter ausgehoben. Das kriminelle Duo soll seit mindestens 2024 mindestens acht Frauen aus Bulgarien ins Innviertel gelockt haben. Die Frauen wurden in verschiedenen Rotlichtlokalen im Innviertel und in Wohnungen im Raum Niederbayern zur Prostitution gezwungen. Ein erheblicher Teil der erwirtschafteten Einnahmen musste an den Hauptbeschuldigten abgeführt werden, der durch einschüchterndes Auftreten und kontrollierendes Verhalten Druck auf die Frauen ausübte. Der 41-Jährige steht zudem im Verdacht, einem 62-Jährigen aus dem Bezirk Braunau mindestens ein Kilogramm Marihuana zum Kauf angeboten zu haben. Der koordinierte Kriminaldienst des Bezirkes Braunau führte über mehrere Monate umfangreiche Ermittlungen und identifizierte acht potenzielle Opfer im Alter von 20 bis 45 Jahren in Zusammenarbeit mit bulgarischen Behörden. Die Beschuldigten wurden der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis wegen des Verdachtes der Zuhälterei, des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels sowie Delikten nach dem Suchtmittelgesetz angezeigt.Am 15.04.2026 wurden ein 41-jähriger bulgarischer Staatsbürger und sein 71-jähriger Vater als mutmaßliche Zuhälter ausgehoben. Das kriminelle Duo soll seit mindestens 2024 mindestens acht Frauen aus Bulgarien ins Innviertel gelockt haben. Die Frauen wurden in verschiedenen Rotlichtlokalen im Innviertel und in Wohnungen im Raum Niederbayern zur Prostitution gezwungen. Ein erheblicher Teil der erwirtschafteten Einnahmen musste an den Hauptbeschuldigten abgeführt werden, der durch einschüchterndes Auftreten und kontrollierendes Verhalten Druck auf die Frauen ausübte. Der 41-Jährige steht zudem im Verdacht, einem 62-Jährigen aus dem Bezirk Braunau mindestens ein Kilogramm Marihuana zum Kauf angeboten zu haben. Der koordinierte Kriminaldienst des Bezirkes Braunau führte über mehrere Monate umfangreiche Ermittlungen und identifizierte acht potenzielle Opfer im Alter von 20 bis 45 Jahren in Zusammenarbeit mit bulgarischen Behörden. Die Beschuldigten wurden der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis wegen des Verdachtes der Zuhälterei, des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels sowie Delikten nach dem Suchtmittelgesetz angezeigt.0 Geteilt
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Am 01.01.2026 gegen kurz nach Mitternacht feuerte ein 57-jähriger türkischstämmiger Österreicher in Braunau Neujahrsschüsse mit seiner legal erworbenen Glock 17 in die Luft ab. Dabei rutschte er auf dem nassen Fliesenboden seiner Terrasse aus, wodurch zwei Kugeln des Kalibers neun Millimeter durch eine blickdichte Hecke schlugen und zwei geparkte Autos trafen. Die Polizei fand Patronenhülsen auf der Terrasse und verhängte ein vorläufiges Waffenverbot gegen den Schützen, der auch angezeigt wurde. Die beschädigten Fahrzeuge waren ein Ford-SUV und ein VW-Kombi, deren Besitzer Einschusslöcher vorfanden. Beim strafrechtlichen Prozess am 08.04.2026 am Landesgericht Ried wurde der 57-Jährige freigesprochen, da ihm keine Absicht nachgewiesen werden konnte und fahrlässige Sachbeschädigung in Österreich nicht strafbar ist. Ein Gefährdungsdelikt war nicht angeklagt worden, weil niemand von den Schüssen in die Luft gefährdet worden war. Trotz des Freispruchs muss sich der Schütze verwaltungsrechtlich für die Schussabgabe verantworten und zivilrechtlich für die Schäden an den Autos in Höhe von rund 10.000 Euro aufkommen. #WaffenAm 01.01.2026 gegen kurz nach Mitternacht feuerte ein 57-jähriger türkischstämmiger Österreicher in Braunau Neujahrsschüsse mit seiner legal erworbenen Glock 17 in die Luft ab. Dabei rutschte er auf dem nassen Fliesenboden seiner Terrasse aus, wodurch zwei Kugeln des Kalibers neun Millimeter durch eine blickdichte Hecke schlugen und zwei geparkte Autos trafen. Die Polizei fand Patronenhülsen auf der Terrasse und verhängte ein vorläufiges Waffenverbot gegen den Schützen, der auch angezeigt wurde. Die beschädigten Fahrzeuge waren ein Ford-SUV und ein VW-Kombi, deren Besitzer Einschusslöcher vorfanden. Beim strafrechtlichen Prozess am 08.04.2026 am Landesgericht Ried wurde der 57-Jährige freigesprochen, da ihm keine Absicht nachgewiesen werden konnte und fahrlässige Sachbeschädigung in Österreich nicht strafbar ist. Ein Gefährdungsdelikt war nicht angeklagt worden, weil niemand von den Schüssen in die Luft gefährdet worden war. Trotz des Freispruchs muss sich der Schütze verwaltungsrechtlich für die Schussabgabe verantworten und zivilrechtlich für die Schäden an den Autos in Höhe von rund 10.000 Euro aufkommen. #Waffen0 Geteilt
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Am 17.03.2026 startete in Linz die nächste Runde im Prozess rund um die Postenschacher-Affäre. ÖVP-Klubobmann August Wöginger nutzte die Möglichkeit zu einer Stellungnahme und widersprach den Aussagen des Kronzeugen Thomas Schmid. Wöginger sagte vor Gericht, es habe „keinen Druck aus Kreisen der ÖVP Oberösterreich“ gegeben. Er bestritt, Einfluss auf die Besetzung eines Spitzenpostens im Finanzamt Braunau genommen zu haben. Er habe Schmid früher „nie einen Befehl gegeben“, sondern lediglich ein Anliegen aus einem Sprechtag weitergeleitet, das zur Prüfung an das Finanzministerium gegangen sei. Im Zentrum des Verfahrens steht der Vorwurf, wonach Wöginger gemeinsam mit zwei Finanzbeamten im Jahr 2017 einem ÖVP-Bürgermeister zu einem Vorstandsposten verholfen haben soll. Der Kommunalpolitiker war zuvor bei einer Bewerbung in Freistadt gescheitert und soll dann in Braunau zum Zug gekommen sein, obwohl laut Anklage eine andere Bewerberin besser qualifiziert gewesen wäre. Der Bürgermeister bestätigte vor Gericht, Wöginger um Unterstützung gebeten zu haben, bezeichnete dies aber rückblickend als Fehler. Schmid hatte von einem parteipolitischen Wunsch gesprochen, den er erfüllen sollte, und geschildert, er habe sich an ein Mitglied der Begutachtungskommission gewandt, damit „sich darum gekümmert“ werde. Der Zweitangeklagte bestätigte diese Kontaktaufnahme, betonte jedoch, er habe daraus keine Konsequenzen gezogen. Der dritte Angeklagte soll laut Anklage den Bürgermeister aus parteipolitischer Nähe bevorzugt haben, weist dies aber zurück. Insgesamt sind für die zweite Hälfte des Prozesses mehr als zwei Dutzend Zeugen geladen. Auf die Einvernahme des früheren Finanzministers Hans Jörg Schelling verzichtete das Gericht. Der Prozess wird an mehreren Verhandlungstagen fortgesetzt.Am 17.03.2026 startete in Linz die nächste Runde im Prozess rund um die Postenschacher-Affäre. ÖVP-Klubobmann August Wöginger nutzte die Möglichkeit zu einer Stellungnahme und widersprach den Aussagen des Kronzeugen Thomas Schmid. Wöginger sagte vor Gericht, es habe „keinen Druck aus Kreisen der ÖVP Oberösterreich“ gegeben. Er bestritt, Einfluss auf die Besetzung eines Spitzenpostens im Finanzamt Braunau genommen zu haben. Er habe Schmid früher „nie einen Befehl gegeben“, sondern lediglich ein Anliegen aus einem Sprechtag weitergeleitet, das zur Prüfung an das Finanzministerium gegangen sei. Im Zentrum des Verfahrens steht der Vorwurf, wonach Wöginger gemeinsam mit zwei Finanzbeamten im Jahr 2017 einem ÖVP-Bürgermeister zu einem Vorstandsposten verholfen haben soll. Der Kommunalpolitiker war zuvor bei einer Bewerbung in Freistadt gescheitert und soll dann in Braunau zum Zug gekommen sein, obwohl laut Anklage eine andere Bewerberin besser qualifiziert gewesen wäre. Der Bürgermeister bestätigte vor Gericht, Wöginger um Unterstützung gebeten zu haben, bezeichnete dies aber rückblickend als Fehler. Schmid hatte von einem parteipolitischen Wunsch gesprochen, den er erfüllen sollte, und geschildert, er habe sich an ein Mitglied der Begutachtungskommission gewandt, damit „sich darum gekümmert“ werde. Der Zweitangeklagte bestätigte diese Kontaktaufnahme, betonte jedoch, er habe daraus keine Konsequenzen gezogen. Der dritte Angeklagte soll laut Anklage den Bürgermeister aus parteipolitischer Nähe bevorzugt haben, weist dies aber zurück. Insgesamt sind für die zweite Hälfte des Prozesses mehr als zwei Dutzend Zeugen geladen. Auf die Einvernahme des früheren Finanzministers Hans Jörg Schelling verzichtete das Gericht. Der Prozess wird an mehreren Verhandlungstagen fortgesetzt.0 Geteilt
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Am 26.02.2026 begann in Linz der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger. Ihm wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, da er 2017 interveniert haben soll, um einen ÖVP-Bürgermeister zum Leiter des Finanzamtes Braunau zu machen. Der Prozess ist auf 14 Verhandlungstage angesetzt, und es sollen 31 Zeugen gehört werden, darunter Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid. Vor dem Landesgericht gab es einen Protest von Martin Vogelhofer, der mit einem Plakat an den "Lieben Augustin" erinnerte. Die Beschuldigteneinvernahmen begannen mit dem Vorsitzenden der Hearingkommission. Ein Antrag des Verteidigers von August Wöginger wurde vor Beginn beraten, der sich an den Verfassungsgerichtshof wenden soll, weil die Angeklagten beim OLG nicht gehört wurden, bevor dieses die Diversion kippte. Im Fall eines Schuldspruchs drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.Am 26.02.2026 begann in Linz der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger. Ihm wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, da er 2017 interveniert haben soll, um einen ÖVP-Bürgermeister zum Leiter des Finanzamtes Braunau zu machen. Der Prozess ist auf 14 Verhandlungstage angesetzt, und es sollen 31 Zeugen gehört werden, darunter Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid. Vor dem Landesgericht gab es einen Protest von Martin Vogelhofer, der mit einem Plakat an den "Lieben Augustin" erinnerte. Die Beschuldigteneinvernahmen begannen mit dem Vorsitzenden der Hearingkommission. Ein Antrag des Verteidigers von August Wöginger wurde vor Beginn beraten, der sich an den Verfassungsgerichtshof wenden soll, weil die Angeklagten beim OLG nicht gehört wurden, bevor dieses die Diversion kippte. Im Fall eines Schuldspruchs drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.0 Geteilt
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Am 11.02.2026 beginnt in Linz der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch in der sogenannten Postenschacher-Affäre. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2017 beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, interveniert zu haben, um einem ÖVP-Bürgermeister die Position des Leiters des Finanzamtes Braunau zu verschaffen. Für den Prozess sind 14 Tage angesetzt, und ein Urteil wird voraussichtlich am 21. April erwartet. Zuvor war eine Diversion im Gespräch, die jedoch nach einer Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft vom Oberlandesgericht Linz aufgehoben wurde, was nun zur Gerichtsverhandlung führt. #SexualdeliktAm 11.02.2026 beginnt in Linz der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch in der sogenannten Postenschacher-Affäre. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2017 beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, interveniert zu haben, um einem ÖVP-Bürgermeister die Position des Leiters des Finanzamtes Braunau zu verschaffen. Für den Prozess sind 14 Tage angesetzt, und ein Urteil wird voraussichtlich am 21. April erwartet. Zuvor war eine Diversion im Gespräch, die jedoch nach einer Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft vom Oberlandesgericht Linz aufgehoben wurde, was nun zur Gerichtsverhandlung führt. #Sexualdelikt0 Geteilt
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