Schütze nach Neujahrsschüssen freigesprochen
Am 01.01.2026 gegen kurz nach Mitternacht feuerte ein 57-jähriger türkischstämmiger Österreicher in Braunau Neujahrsschüsse mit seiner legal erworbenen Glock 17 in die Luft ab. Dabei rutschte er auf dem nassen Fliesenboden seiner Terrasse aus, wodurch zwei Kugeln des Kalibers neun Millimeter durch eine blickdichte Hecke schlugen und zwei geparkte Autos trafen. Die Polizei fand Patronenhülsen auf der Terrasse und verhängte ein vorläufiges Waffenverbot gegen den Schützen, der auch angezeigt wurde. Die beschädigten Fahrzeuge waren ein Ford-SUV und ein VW-Kombi, deren Besitzer Einschusslöcher vorfanden. Beim strafrechtlichen Prozess am 08.04.2026 am Landesgericht Ried wurde der 57-Jährige freigesprochen, da ihm keine Absicht nachgewiesen werden konnte und fahrlässige Sachbeschädigung in Österreich nicht strafbar ist. Ein Gefährdungsdelikt war nicht angeklagt worden, weil niemand von den Schüssen in die Luft gefährdet worden war. Trotz des Freispruchs muss sich der Schütze verwaltungsrechtlich für die Schussabgabe verantworten und zivilrechtlich für die Schäden an den Autos in Höhe von rund 10.000 Euro aufkommen. #Waffen
Am 01.01.2026 gegen kurz nach Mitternacht feuerte ein 57-jähriger türkischstämmiger Österreicher in Braunau Neujahrsschüsse mit seiner legal erworbenen Glock 17 in die Luft ab. Dabei rutschte er auf dem nassen Fliesenboden seiner Terrasse aus, wodurch zwei Kugeln des Kalibers neun Millimeter durch eine blickdichte Hecke schlugen und zwei geparkte Autos trafen. Die Polizei fand Patronenhülsen auf der Terrasse und verhängte ein vorläufiges Waffenverbot gegen den Schützen, der auch angezeigt wurde. Die beschädigten Fahrzeuge waren ein Ford-SUV und ein VW-Kombi, deren Besitzer Einschusslöcher vorfanden. Beim strafrechtlichen Prozess am 08.04.2026 am Landesgericht Ried wurde der 57-Jährige freigesprochen, da ihm keine Absicht nachgewiesen werden konnte und fahrlässige Sachbeschädigung in Österreich nicht strafbar ist. Ein Gefährdungsdelikt war nicht angeklagt worden, weil niemand von den Schüssen in die Luft gefährdet worden war. Trotz des Freispruchs muss sich der Schütze verwaltungsrechtlich für die Schussabgabe verantworten und zivilrechtlich für die Schäden an den Autos in Höhe von rund 10.000 Euro aufkommen. #Waffen
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