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Bundespolizei ChemnitzMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 24.08.2026 gegen 06:30 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in Reitzenhain einen 27-jährigen Mazedonier. Die Überprüfung ergab, dass er seinen visumfreien Aufenthalt im Schengenraum bereits um 25 Tage überschritten hatte. Ein Visum, das zu einem längeren Aufenthalt berechtigt, konnte er nicht vorweisen. Aufgrund der fehlenden Einreisevoraussetzungen wurde er in die Tschechische Republik zurückgewiesen.Am 24.08.2026 gegen 06:30 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in Reitzenhain einen 27-jährigen Mazedonier. Die Überprüfung ergab, dass er seinen visumfreien Aufenthalt im Schengenraum bereits um 25 Tage überschritten hatte. Ein Visum, das zu einem längeren Aufenthalt berechtigt, konnte er nicht vorweisen. Aufgrund der fehlenden Einreisevoraussetzungen wurde er in die Tschechische Republik zurückgewiesen.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Bundespolizei ChemnitzMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 24.08.2026 gegen 15:30 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen in Reitzenhain einen 47-jährigen tschechischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten sie eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Dresden zur Strafvollstreckung fest. Er war vom Amtsgericht Pirna wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt worden. Da er die offene Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in die JVA eingeliefert. #UrkundenfaelschungAm 24.08.2026 gegen 15:30 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen in Reitzenhain einen 47-jährigen tschechischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten sie eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Dresden zur Strafvollstreckung fest. Er war vom Amtsgericht Pirna wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt worden. Da er die offene Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in die JVA eingeliefert. #UrkundenfaelschungChat 0 GeteiltChatTeilen
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Bundespolizei ChemnitzMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 16.08.2026 gegen 07:10 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen in Reitzenhain einen PKW VW Touareg mit deutscher Zulassung. Im Fahrzeug befanden sich neben dem 64-jährigen türkischen Fahrer mehrere Tierboxen, die teilweise übereinander auf dem Beifahrersitz und der Rücksitzbank gestapelt waren. Insgesamt wurden 8 Hunde und 3 Katzen im Fahrzeug festgestellt. Zur Herkunft der Tiere machte der Fahrer unglaubwürdige Angaben. Aufgrund von Unstimmigkeiten und Mängeln hinsichtlich des Impfschutzes wurde das Veterinäramt informiert; eine Amtstierärztin ordnete die Sicherstellung aller Tiere und ihre Verbringung ins Tierheim an. Gegen den 64-Jährigen wurden Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Er konnte gegen 12:00 Uhr seine Fahrt fortsetzen.Am 16.08.2026 gegen 07:10 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen in Reitzenhain einen PKW VW Touareg mit deutscher Zulassung. Im Fahrzeug befanden sich neben dem 64-jährigen türkischen Fahrer mehrere Tierboxen, die teilweise übereinander auf dem Beifahrersitz und der Rücksitzbank gestapelt waren. Insgesamt wurden 8 Hunde und 3 Katzen im Fahrzeug festgestellt. Zur Herkunft der Tiere machte der Fahrer unglaubwürdige Angaben. Aufgrund von Unstimmigkeiten und Mängeln hinsichtlich des Impfschutzes wurde das Veterinäramt informiert; eine Amtstierärztin ordnete die Sicherstellung aller Tiere und ihre Verbringung ins Tierheim an. Gegen den 64-Jährigen wurden Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Er konnte gegen 12:00 Uhr seine Fahrt fortsetzen.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Bundespolizei ChemnitzMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenIn der Woche vom 03.08.2026 bis 07.08.2026 vollstreckten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang Reitzenhain einen Haftbefehl gegen einen 41-jährigen slowakischen Staatsangehörigen. Er hatte wegen Steuerhinterziehung eine Geldstrafe in Höhe von 1668 Euro zu zahlen. Nachdem er die offene Geldstrafe beglichen hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen.In der Woche vom 03.08.2026 bis 07.08.2026 vollstreckten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang Reitzenhain einen Haftbefehl gegen einen 41-jährigen slowakischen Staatsangehörigen. Er hatte wegen Steuerhinterziehung eine Geldstrafe in Höhe von 1668 Euro zu zahlen. Nachdem er die offene Geldstrafe beglichen hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Bundespolizei ChemnitzMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 06.08.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in Reitzenhain bei der Einreise aus Richtung Tschechien einen Kleintransporter mit albanischer Zulassung. Ein 40-jähriger albanischer Staatsangehöriger konnte keine Dokumente für eine Einreise nach Deutschland vorlegen. Wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise beziehungsweise des unerlaubten Aufenthalts wurde er zur weiteren Bearbeitung zum Bundespolizeirevier Schmalzgrube verbracht. Aufgrund der fehlenden Dokumente wurde ihm eine Einreiseverweigerung ausgesprochen. Er wird im Laufe des Tages über den Flughafen Berlin in sein Heimatland zurückgewiesen.Am 06.08.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in Reitzenhain bei der Einreise aus Richtung Tschechien einen Kleintransporter mit albanischer Zulassung. Ein 40-jähriger albanischer Staatsangehöriger konnte keine Dokumente für eine Einreise nach Deutschland vorlegen. Wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise beziehungsweise des unerlaubten Aufenthalts wurde er zur weiteren Bearbeitung zum Bundespolizeirevier Schmalzgrube verbracht. Aufgrund der fehlenden Dokumente wurde ihm eine Einreiseverweigerung ausgesprochen. Er wird im Laufe des Tages über den Flughafen Berlin in sein Heimatland zurückgewiesen.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 31.07.2026 am Nachmittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei aus Chemnitz am Grenzübergang Reitzenhain in Sachsen eine 48-jährige Fahrerin aus Rumänien. In ihrem Fahrzeug befanden sich sieben kleine Malteser-Welpen, die bei bis zu 36 Grad Außentemperatur in dunklen Pappkartons mit winzigen Lüftungslöchern ohne Wasser und Futter eingepfercht waren. Die Tiere wurden von einer Amtstierärztin begutachtet und in ein Tierheim verbracht. Für die Hunde konnte die Frau keine gültigen Papiere vorlegen; sie gab an, die Welpen nach Belgien bringen zu wollen. Gegen die 48-Jährige wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Reitzenhain gilt als Brennpunkt illegaler Tiertransporte; seit Jahresbeginn wurden dort bereits mehrere Welpentransporte aufgedeckt.Am 31.07.2026 am Nachmittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei aus Chemnitz am Grenzübergang Reitzenhain in Sachsen eine 48-jährige Fahrerin aus Rumänien. In ihrem Fahrzeug befanden sich sieben kleine Malteser-Welpen, die bei bis zu 36 Grad Außentemperatur in dunklen Pappkartons mit winzigen Lüftungslöchern ohne Wasser und Futter eingepfercht waren. Die Tiere wurden von einer Amtstierärztin begutachtet und in ein Tierheim verbracht. Für die Hunde konnte die Frau keine gültigen Papiere vorlegen; sie gab an, die Welpen nach Belgien bringen zu wollen. Gegen die 48-Jährige wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Reitzenhain gilt als Brennpunkt illegaler Tiertransporte; seit Jahresbeginn wurden dort bereits mehrere Welpentransporte aufgedeckt.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 31.07.2026 gegen 15:20 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Reitzenhain im Erzgebirge das Fahrzeug einer 48-jährigen Frau aus Rumänien. Dabei entdeckten sie sieben Hundewelpen, die in Kartons versteckt waren. Die Tiere hatten durch wenige und kleine Löcher viel zu wenig Luft und erhielten weder Wasser noch Futter. Die Frau hatte keine gültigen Papiere für die Welpen bei sich und gab an, die Tiere nach Belgien bringen zu wollen. Die Beamten verständigten umgehend das Veterinäramt; eine Amtstierärztin brachte die Hunde in ein Tierheim. Gegen die 48-Jährige wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.Am 31.07.2026 gegen 15:20 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Reitzenhain im Erzgebirge das Fahrzeug einer 48-jährigen Frau aus Rumänien. Dabei entdeckten sie sieben Hundewelpen, die in Kartons versteckt waren. Die Tiere hatten durch wenige und kleine Löcher viel zu wenig Luft und erhielten weder Wasser noch Futter. Die Frau hatte keine gültigen Papiere für die Welpen bei sich und gab an, die Tiere nach Belgien bringen zu wollen. Die Beamten verständigten umgehend das Veterinäramt; eine Amtstierärztin brachte die Hunde in ein Tierheim. Gegen die 48-Jährige wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Bundespolizei ChemnitzMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 22.07.2026 gegen 17:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Grenzübergang in Reitzenhain einen 25-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hagen wegen Körperverletzung zum Strafvollstreckungshaftbefehl. Es war noch eine Geldstrafe von über 800 EUR offen. Der Bulgare konnte die geforderte Summe aufbringen und seine Reise fortsetzen. #KoerperverletzungAm 22.07.2026 gegen 17:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Grenzübergang in Reitzenhain einen 25-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hagen wegen Körperverletzung zum Strafvollstreckungshaftbefehl. Es war noch eine Geldstrafe von über 800 EUR offen. Der Bulgare konnte die geforderte Summe aufbringen und seine Reise fortsetzen. #KoerperverletzungChat 0 GeteiltChatTeilen
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