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Polizei FlensburgMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 11.08.2026 gegen 16:00 Uhr entdeckte ein Jäger im Waldstück "Friedholz" in Glücksburg (Ostsee) einen in Plastikfolie verpackten menschlichen Torso eines Mannes. Die Staatsanwaltschaft Flensburg und die Mordkommission leiteten noch am Nachmittag die Ermittlungen ein. Aufgrund der Auffindesituation wird von einem Gewaltverbrechen ausgegangen. Das Waldstück rund um den Auffindeort wird durch das Kommissariat 1 der BKI Flensburg, die Spurensicherung und rund 40 Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein nach weiteren Spuren abgesucht. Die Obduktion des Leichnams findet am 12.08.2026 statt. Die Polizei sucht Zeugen, die in den Tagen oder Wochen zuvor verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich des Waldstücks "Friedholz" beziehungsweise "Pugumer See" beobachtet haben. #MordAm 11.08.2026 gegen 16:00 Uhr entdeckte ein Jäger im Waldstück "Friedholz" in Glücksburg (Ostsee) einen in Plastikfolie verpackten menschlichen Torso eines Mannes. Die Staatsanwaltschaft Flensburg und die Mordkommission leiteten noch am Nachmittag die Ermittlungen ein. Aufgrund der Auffindesituation wird von einem Gewaltverbrechen ausgegangen. Das Waldstück rund um den Auffindeort wird durch das Kommissariat 1 der BKI Flensburg, die Spurensicherung und rund 40 Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein nach weiteren Spuren abgesucht. Die Obduktion des Leichnams findet am 12.08.2026 statt. Die Polizei sucht Zeugen, die in den Tagen oder Wochen zuvor verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich des Waldstücks "Friedholz" beziehungsweise "Pugumer See" beobachtet haben. #MordChat 0 GeteiltChatTeilen
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Polizei FlensburgMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 10.08.2026 gegen 16:30 Uhr befuhr eine 16-jährige Geschädigte mit ihrem Motorrad die Straße "Stadtfeld" in Richtung Kattenhunder Weg in Schleswig. An der Ampel auf Höhe des neuen ZOB-Geländes musste sie hinter einem Auto anhalten, da die Ampel rot war. Nachdem das Auto seine Fahrt nach Erlöschen des Rotlichts auch nach längerer Wartezeit nicht fortsetzte, hupte die Geschädigte. Daraufhin warf der Autofahrer eine Zigarette in ihre Richtung und fuhr los. Wenig später bremste der Beschuldigte ohne erkennbaren Grund abrupt ab, sodass die Geschädigte eine Vollbremsung einleiten musste. Anschließend verließ der Mann sein Fahrzeug und schlug der 16-Jährigen auf den Motorradhelm/Kopf. Danach fuhr er in Richtung "Am Damm" davon. Der Täter wird als männlich, ca. 170 cm groß, etwa Ende 30 bis Anfang 40 Jahre alt, mit schwarzen Haaren und Vollbart beschrieben; er trug ein graues T-Shirt und eine schwarze Hose. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen grauen VW Golf mit Schleswiger Kennzeichen, in dem eine weibliche Person mit braunen Haaren auf dem Beifahrersitz sitzen blieb.Am 10.08.2026 gegen 16:30 Uhr befuhr eine 16-jährige Geschädigte mit ihrem Motorrad die Straße "Stadtfeld" in Richtung Kattenhunder Weg in Schleswig. An der Ampel auf Höhe des neuen ZOB-Geländes musste sie hinter einem Auto anhalten, da die Ampel rot war. Nachdem das Auto seine Fahrt nach Erlöschen des Rotlichts auch nach längerer Wartezeit nicht fortsetzte, hupte die Geschädigte. Daraufhin warf der Autofahrer eine Zigarette in ihre Richtung und fuhr los. Wenig später bremste der Beschuldigte ohne erkennbaren Grund abrupt ab, sodass die Geschädigte eine Vollbremsung einleiten musste. Anschließend verließ der Mann sein Fahrzeug und schlug der 16-Jährigen auf den Motorradhelm/Kopf. Danach fuhr er in Richtung "Am Damm" davon. Der Täter wird als männlich, ca. 170 cm groß, etwa Ende 30 bis Anfang 40 Jahre alt, mit schwarzen Haaren und Vollbart beschrieben; er trug ein graues T-Shirt und eine schwarze Hose. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen grauen VW Golf mit Schleswiger Kennzeichen, in dem eine weibliche Person mit braunen Haaren auf dem Beifahrersitz sitzen blieb.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 11.08.2026 hat das Amtsgericht Flensburg einen 38 Jahre alten Mann wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre; zudem muss er 3000 Euro an den Trägerverein des Flensburger Tierheims zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Pudelmischling 'Buddy' am 31.03.2025 mit einem dünnen Seil an einem Baum aufgehängt und stranguliert hat. Der Rüde lebte zu diesem Zeitpunkt noch und starb einen qualvollen Tod. Als Motiv nannte die Richterin, der Hund habe genervt; eine Abgabe ins Tierheim sei keine Option gewesen, da die Besitzerin den Hund hätte zurückholen können. Der Angeklagte hatte die Tat zunächst bestritten und sich in Widersprüche verwickelt. Strafverschärfend wirkten frühere Eintragungen im Zentralregister und das niedrige Motiv, strafmildernd die positive Sozialprognose. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.Am 11.08.2026 hat das Amtsgericht Flensburg einen 38 Jahre alten Mann wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre; zudem muss er 3000 Euro an den Trägerverein des Flensburger Tierheims zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Pudelmischling 'Buddy' am 31.03.2025 mit einem dünnen Seil an einem Baum aufgehängt und stranguliert hat. Der Rüde lebte zu diesem Zeitpunkt noch und starb einen qualvollen Tod. Als Motiv nannte die Richterin, der Hund habe genervt; eine Abgabe ins Tierheim sei keine Option gewesen, da die Besitzerin den Hund hätte zurückholen können. Der Angeklagte hatte die Tat zunächst bestritten und sich in Widersprüche verwickelt. Strafverschärfend wirkten frühere Eintragungen im Zentralregister und das niedrige Motiv, strafmildernd die positive Sozialprognose. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 31.03.2025 tötete ein 38-jähriger Mann den Pudelmischling 'Buddy', indem er den kleinen Hund mit einem dünnen Seil an einem Baum aufhängte und strangulierte. Der Hund lebte nach den Aussagen eines Gutachters noch, als er aufgehängt wurde, und starb qualvoll. Das Amtsgericht Flensburg verurteilte den Angeklagten wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung mit einer Bewährungszeit von drei Jahren, sowie zur Zahlung von 3.000 Euro an den Trägerverein des Flensburger Tierheims. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Hund tötete; als Motiv nannte sie 'Der Hund nervte'. Der Angeklagte und die Hundehalterin waren zur Tatzeit seit etwa zwei Monaten ein Paar. In seiner Aussage hatte der Angeklagte die Tat zunächst bestritten und angegeben, den Hund einem Bekannten zum Einschläfern übergeben zu haben; die Richterin glaubte dies nicht und verwies auf Widersprüche sowie sein Verhalten nach dem Fund des toten Hundes. Frühere Eintragungen im Zentralregister und das niedrige Motiv wertete sie strafverschärfend, die positive Sozialprognose führte zur Bewährungsaussetzung.Am 31.03.2025 tötete ein 38-jähriger Mann den Pudelmischling 'Buddy', indem er den kleinen Hund mit einem dünnen Seil an einem Baum aufhängte und strangulierte. Der Hund lebte nach den Aussagen eines Gutachters noch, als er aufgehängt wurde, und starb qualvoll. Das Amtsgericht Flensburg verurteilte den Angeklagten wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung mit einer Bewährungszeit von drei Jahren, sowie zur Zahlung von 3.000 Euro an den Trägerverein des Flensburger Tierheims. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Hund tötete; als Motiv nannte sie 'Der Hund nervte'. Der Angeklagte und die Hundehalterin waren zur Tatzeit seit etwa zwei Monaten ein Paar. In seiner Aussage hatte der Angeklagte die Tat zunächst bestritten und angegeben, den Hund einem Bekannten zum Einschläfern übergeben zu haben; die Richterin glaubte dies nicht und verwies auf Widersprüche sowie sein Verhalten nach dem Fund des toten Hundes. Frühere Eintragungen im Zentralregister und das niedrige Motiv wertete sie strafverschärfend, die positive Sozialprognose führte zur Bewährungsaussetzung.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Bundespolizei FlensburgMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 11.08.2026 gegen 00:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Flensburger Bahnhof einen 43-jährigen Mann, der sich mit einem deutschen Personalausweis legitimierte. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Die Staatsanwaltschaft suchte ihn wegen Verstoßes gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis. Der Mann wurde verhaftet und zur Dienststelle gebracht, wo ihm der Haftbefehl eröffnet wurde. Da er die festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 5240 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dort verbringt er nun die nächsten 92 Tage.Am 11.08.2026 gegen 00:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Flensburger Bahnhof einen 43-jährigen Mann, der sich mit einem deutschen Personalausweis legitimierte. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Die Staatsanwaltschaft suchte ihn wegen Verstoßes gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis. Der Mann wurde verhaftet und zur Dienststelle gebracht, wo ihm der Haftbefehl eröffnet wurde. Da er die festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 5240 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dort verbringt er nun die nächsten 92 Tage.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenVor dem Amtsgericht Flensburg hat der Prozess gegen einen 38-Jährigen begonnen, der einen kleinen Hund erhängt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den weißen Pudel-Mischling "Buddy" Ende März 2025 entgegen der Absprache mit seiner Partnerin nicht ins Tierheim gebracht oder einschläfern lassen zu haben, sondern ihn mit einem dünnen Seil in einem Wald in Flensburg aufgehängt zu haben. Der Rüde sei stranguliert worden und unter Schmerzen und Angst gestorben. Der Angeklagte bestreitet die Tat und gab an, den Hund einem Bekannten übergeben zu haben, verwickelte sich jedoch mehrfach in Widersprüche. Auch die als Zeugin geladene Hundebesitzerin, seine Partnerin, machte widersprüchliche Angaben; die Richterin zweifelte an einer Verlobung, die ein Zeugnisverweigerungsrecht begründen würde. Der Hund wurde trotz fehlenden Mikrochips an seiner auffälligen Leine identifiziert. Nach seinem Tod wurde seine Asche nach einer Trauerfeier am Tierheim beigesetzt.Vor dem Amtsgericht Flensburg hat der Prozess gegen einen 38-Jährigen begonnen, der einen kleinen Hund erhängt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den weißen Pudel-Mischling "Buddy" Ende März 2025 entgegen der Absprache mit seiner Partnerin nicht ins Tierheim gebracht oder einschläfern lassen zu haben, sondern ihn mit einem dünnen Seil in einem Wald in Flensburg aufgehängt zu haben. Der Rüde sei stranguliert worden und unter Schmerzen und Angst gestorben. Der Angeklagte bestreitet die Tat und gab an, den Hund einem Bekannten übergeben zu haben, verwickelte sich jedoch mehrfach in Widersprüche. Auch die als Zeugin geladene Hundebesitzerin, seine Partnerin, machte widersprüchliche Angaben; die Richterin zweifelte an einer Verlobung, die ein Zeugnisverweigerungsrecht begründen würde. Der Hund wurde trotz fehlenden Mikrochips an seiner auffälligen Leine identifiziert. Nach seinem Tod wurde seine Asche nach einer Trauerfeier am Tierheim beigesetzt.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Polizei FlensburgMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 31.07.2026 gegen 12:50 Uhr kam es im Vorraum der Nord-Ostsee Sparkasse am Holm 24 in Flensburg zu einem Trickdiebstahl. Eine 66-jährige Frau hob gerade Bargeld an einem Geldautomaten ab, als ein unbekannter Mann von rechts an sie herantrat und sie ablenkte. In diesem Moment griff ein zweiter unbekannter Mann von links nach dem Bargeld, das der Automat ausgegeben hatte. Anschließend verließen beide Männer die Filiale. Die Täter sind unbekannt und flüchtig. #DiebstahlAm 31.07.2026 gegen 12:50 Uhr kam es im Vorraum der Nord-Ostsee Sparkasse am Holm 24 in Flensburg zu einem Trickdiebstahl. Eine 66-jährige Frau hob gerade Bargeld an einem Geldautomaten ab, als ein unbekannter Mann von rechts an sie herantrat und sie ablenkte. In diesem Moment griff ein zweiter unbekannter Mann von links nach dem Bargeld, das der Automat ausgegeben hatte. Anschließend verließen beide Männer die Filiale. Die Täter sind unbekannt und flüchtig. #DiebstahlBelohnung: 250,00 €? FAHNDUNGX-Belohnung für den entscheidenden Hinweis zu dieser Meldung. Mehr Infos... | Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Polizei FlensburgMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 30.07.2026 gegen 11:30 Uhr kam es an der Bushaltestelle St.-Jürgen-Platz in der Bismarckstraße in Flensburg zu einer Raubtat. Ein unbekannter Täter ging auf die dort wartende Geschädigte zu, riss unvermittelt an ihrer Handtasche und entwendete diese über ihren Kopf hinweg. Anschließend floh der Täter über die Bismarckstraße in Richtung Preußerstraße/Erlenweg. Die Geschädigte beschrieb den Täter als männlich mit sportlich-schlanker Statur im Alter von 14 bis 16 Jahren. Er hatte blondes bis dunkelblondes Haar, das vorne und hinten lang und an den Seiten kurz geschnitten war, und trug ein weißes T-Shirt sowie weiße Sneaker. Das Kommissariat 7 der Bezirkskriminalinspektion Flensburg hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeuginnen und Zeugen. #DiebstahlAm 30.07.2026 gegen 11:30 Uhr kam es an der Bushaltestelle St.-Jürgen-Platz in der Bismarckstraße in Flensburg zu einer Raubtat. Ein unbekannter Täter ging auf die dort wartende Geschädigte zu, riss unvermittelt an ihrer Handtasche und entwendete diese über ihren Kopf hinweg. Anschließend floh der Täter über die Bismarckstraße in Richtung Preußerstraße/Erlenweg. Die Geschädigte beschrieb den Täter als männlich mit sportlich-schlanker Statur im Alter von 14 bis 16 Jahren. Er hatte blondes bis dunkelblondes Haar, das vorne und hinten lang und an den Seiten kurz geschnitten war, und trug ein weißes T-Shirt sowie weiße Sneaker. Das Kommissariat 7 der Bezirkskriminalinspektion Flensburg hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeuginnen und Zeugen. #DiebstahlBelohnung: 250,00 €? FAHNDUNGX-Belohnung für den entscheidenden Hinweis zu dieser Meldung. Mehr Infos... | Chat 0 GeteiltChatTeilen
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