• 52-jähriger Niederländer führte Aston Martin unverzollt ein
    Am 15.06.2026 versuchte ein 52-jähriger Niederländer einen aufgeladenen Aston Martin im Wert von umgerechnet rund 62.000 Euro über das Zollamt Bietingen einzuführen, ohne die erforderlichen Verzollungsunterlagen vorzulegen oder eine Sicherheit zu leisten. Zöllner hielten das Fahrzeug kurz nach dem Grenzübergang an. Der Mann gab an, das Fahrzeug sei in der Schweiz gekauft und solle in den Niederlanden verzollt werden. Da er keine Anmeldung an der Grenze vornahm und keine Sicherheit leistete, wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die fälligen Abgaben von rund 19.200 Euro bezahlte er per Blitzüberweisung. Die weitere Bearbeitung übernahm die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe.
    Am 15.06.2026 versuchte ein 52-jähriger Niederländer einen aufgeladenen Aston Martin im Wert von umgerechnet rund 62.000 Euro über das Zollamt Bietingen einzuführen, ohne die erforderlichen Verzollungsunterlagen vorzulegen oder eine Sicherheit zu leisten. Zöllner hielten das Fahrzeug kurz nach dem Grenzübergang an. Der Mann gab an, das Fahrzeug sei in der Schweiz gekauft und solle in den Niederlanden verzollt werden. Da er keine Anmeldung an der Grenze vornahm und keine Sicherheit leistete, wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die fälligen Abgaben von rund 19.200 Euro bezahlte er per Blitzüberweisung. Die weitere Bearbeitung übernahm die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe.
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  • Zwei Haftbefehle am Grenzübergang vollstreckt
    Am 27.03.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundes
    Am 27.03.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundes
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  • Haftbefehl am Grenzübergang vollstreckt
    Am 28.03.2026 wurde ein deutscher Staatsangehöriger am Grenzübergang Bietingen / Thayngen bei der Einreise in das Bundesgebiet gestoppt. Gegen ihn lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) vor. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hatte im April 2025 einen Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den 35-Jährigen erlassen, dessen Zahlung er bislang nicht nachkam. Vor Ort zahlte der Mann die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und konnte anschließend weiterreisen.
    Am 28.03.2026 wurde ein deutscher Staatsangehöriger am Grenzübergang Bietingen / Thayngen bei der Einreise in das Bundesgebiet gestoppt. Gegen ihn lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) vor. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hatte im April 2025 einen Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den 35-Jährigen erlassen, dessen Zahlung er bislang nicht nachkam. Vor Ort zahlte der Mann die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und konnte anschließend weiterreisen.
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  • Rumäne entgeht Haft durch Zahlung
    Am 05.03.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz in den frühen Morgenstunden einen rumänischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen / Thayngen bei der Einreise in das Bundesgebiet. Gegen den 38-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover vor. Das Amtsgericht Hameln hatte im September 2024 einen Strafbefehl wegen Betrugs gegen den Mann erlassen, dessen Zahlung er bislang nicht nachkam. Vor Ort zahlte der Mann die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und konnte damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen. #Betrug
    Am 05.03.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz in den frühen Morgenstunden einen rumänischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen / Thayngen bei der Einreise in das Bundesgebiet. Gegen den 38-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover vor. Das Amtsgericht Hameln hatte im September 2024 einen Strafbefehl wegen Betrugs gegen den Mann erlassen, dessen Zahlung er bislang nicht nachkam. Vor Ort zahlte der Mann die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und konnte damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen. #Betrug
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  • Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang
    Am 04.02.2026 vollstreckte die Bundespolizei am Grenzübergang Bietingen einen Haftbefehl. Die Beamten kontrollierten eine Person, bei der ein offener Haftbefehl vorlag. Nach Feststellung der Personalien wurde die Person festgenommen und den zuständigen Behörden übergeben. gegeben.
    Am 04.02.2026 vollstreckte die Bundespolizei am Grenzübergang Bietingen einen Haftbefehl. Die Beamten kontrollierten eine Person, bei der ein offener Haftbefehl vorlag. Nach Feststellung der Personalien wurde die Person festgenommen und den zuständigen Behörden übergeben. gegeben.
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  • Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
    Am 30.01.2026 vollstreckte die Bundespolizei am Grenzübergang Bietingen einen Haftbefehl. Ein Mann wurde festgenommen. Weitere Details zu dem Fall werden derzeit nicht veröffentlicht.


    Am 30.01.2026 vollstreckte die Bundespolizei am Grenzübergang Bietingen einen Haftbefehl. Ein Mann wurde festgenommen. Weitere Details zu dem Fall werden derzeit nicht veröffentlicht.

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  • Franzose wegen Betrugs verhaftet
    Am 15.01.2026 stoppten Bundespolizisten am Grenzübergang Bietingen einen 26-jährigen Franzosen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Betruges vor. Er beglich die ausstehende Geldstrafe von 1.000 Euro. #Betrug
    Am 15.01.2026 stoppten Bundespolizisten am Grenzübergang Bietingen einen 26-jährigen Franzosen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Betruges vor. Er beglich die ausstehende Geldstrafe von 1.000 Euro. #Betrug
    Belohnung: 250,00 €? | Chat 0 Geteilt
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  • Mann zahlt, reist weiter
    Am 01.01.2026 wurde am Grenzübergang Bietingen ein 41-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger kontrolliert. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Er beglich die ausstehende Summe von 1.000 Euro und konnte seine Reise fortsetzen.
    Am 01.01.2026 wurde am Grenzübergang Bietingen ein 41-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger kontrolliert. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Er beglich die ausstehende Summe von 1.000 Euro und konnte seine Reise fortsetzen.
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