Bundespolizeiinspektion Konstanz
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  • In Konstanz vollstreckte die Bundespolizei am Dienstag, 2. September 2025, einen Haftbefehl gegen einen 44-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen. Bei einer Kontrolle an der Gemeinschaftszollanlage in Konstanz stellten die Beamten einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin fest. Das Amtsgericht Tiergarten hatte im Juni 2024 einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den Mann erlassen. Da dieser die fällige Geldstrafe nicht begleichen konnte, musste er eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Konstanz antreten.
    In Konstanz vollstreckte die Bundespolizei am Dienstag, 2. September 2025, einen Haftbefehl gegen einen 44-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen. Bei einer Kontrolle an der Gemeinschaftszollanlage in Konstanz stellten die Beamten einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin fest. Das Amtsgericht Tiergarten hatte im Juni 2024 einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den Mann erlassen. Da dieser die fällige Geldstrafe nicht begleichen konnte, musste er eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Konstanz antreten.
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  • In Engen wurde am Montag, 1. September 2025, ein 41-jähriger deutscher Staatsangehöriger im IC285 kontrolliert. Zöllner des Hauptzollamts Singen stellten dabei einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz fest. Das Amtsgericht Singen hatte im Dezember 2022 einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn erlassen, dessen Zahlung er bisher schuldig geblieben war. Die Zöllner übergaben den Mann an die Bundespolizei. Da er die Strafe vor Ort nicht begleichen konnte, musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen antreten und wurde in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.
    In Engen wurde am Montag, 1. September 2025, ein 41-jähriger deutscher Staatsangehöriger im IC285 kontrolliert. Zöllner des Hauptzollamts Singen stellten dabei einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz fest. Das Amtsgericht Singen hatte im Dezember 2022 einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn erlassen, dessen Zahlung er bisher schuldig geblieben war. Die Zöllner übergaben den Mann an die Bundespolizei. Da er die Strafe vor Ort nicht begleichen konnte, musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen antreten und wurde in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.
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  • Am Donnerstag, 28. August 2025, kontrollierte die Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 36-jährigen albanischen Staatsangehörigen an der Gemeinschaftszollanlage in Konstanz. Dabei wurde ein offener Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart festgestellt. Der Mann war im Mai 2023 wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die er nicht beglichen hatte. Ein Freund aus Hamburg bezahlte die ausstehende Strafe für ihn, sodass eine 89-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet und die Reise des 36-Jährigen fortgesetzt werden konnte.
    Am Donnerstag, 28. August 2025, kontrollierte die Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 36-jährigen albanischen Staatsangehörigen an der Gemeinschaftszollanlage in Konstanz. Dabei wurde ein offener Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart festgestellt. Der Mann war im Mai 2023 wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die er nicht beglichen hatte. Ein Freund aus Hamburg bezahlte die ausstehende Strafe für ihn, sodass eine 89-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet und die Reise des 36-Jährigen fortgesetzt werden konnte.
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  • Am Mittwoch, 27. August 2025, vollstreckten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz zwei offene Haftbefehle. Am Morgen des 27. August 2025 kontrollierten sie einen 32-jährigen tschadischen Staatsangehörigen am Konstanzer Döbele Parkplatz. Dabei stellten sie einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wegen Diebstahls fest. Da der Mann die Geldstrafe nicht begleichen konnte, verbüßt er nun eine 25-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Konstanz. Am selben Tag wurde eine 42-jährige ungarische Staatsangehörige am Grenzübergang Konstanz Autobahn kontrolliert. Gegen sie lag ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Sie konnte die Geldstrafe vor Ort begleichen.
    Am Mittwoch, 27. August 2025, vollstreckten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz zwei offene Haftbefehle. Am Morgen des 27. August 2025 kontrollierten sie einen 32-jährigen tschadischen Staatsangehörigen am Konstanzer Döbele Parkplatz. Dabei stellten sie einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wegen Diebstahls fest. Da der Mann die Geldstrafe nicht begleichen konnte, verbüßt er nun eine 25-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Konstanz. Am selben Tag wurde eine 42-jährige ungarische Staatsangehörige am Grenzübergang Konstanz Autobahn kontrolliert. Gegen sie lag ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Sie konnte die Geldstrafe vor Ort begleichen.
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  • Am Dienstag, den 26. August 2025, nahmen Bundespolizisten gegen 04:25 Uhr am Bahnhof Konstanz einen 32-jährigen Schweizer in Gewahrsam. Der Mann hatte zuvor gegen einen Zug uriniert und sich den Beamten gegenüber ausfällig verhalten. Er weigerte sich, seine Personalien herauszugeben, war unkooperativ und beleidigte einen Polizisten. Nach einer Durchsuchung, bei der seine Identitätskarte gefunden wurde, erhielt er einen Platzverweis für den Bahnhof bis zum Morgen. Da er diesem trotz wiederholter Aufforderung nicht nachkam, wurde er in Gewahrsam genommen und konnte die Dienststelle um 06:00 Uhr wieder verlassen.
    Am Dienstag, den 26. August 2025, nahmen Bundespolizisten gegen 04:25 Uhr am Bahnhof Konstanz einen 32-jährigen Schweizer in Gewahrsam. Der Mann hatte zuvor gegen einen Zug uriniert und sich den Beamten gegenüber ausfällig verhalten. Er weigerte sich, seine Personalien herauszugeben, war unkooperativ und beleidigte einen Polizisten. Nach einer Durchsuchung, bei der seine Identitätskarte gefunden wurde, erhielt er einen Platzverweis für den Bahnhof bis zum Morgen. Da er diesem trotz wiederholter Aufforderung nicht nachkam, wurde er in Gewahrsam genommen und konnte die Dienststelle um 06:00 Uhr wieder verlassen.
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  • Die Bundespolizei sucht Zeugen nach einer körperlichen Auseinandersetzung am Bahnhof Radolfzell. Dort sollen am Mittwochabend (13. August 2025) gegen 18:00 Uhr am Bahnsteig bei Gleis 5 zwei bislang unbekannte Tatverdächtige vier Personen im Alter von 13 bis 15 Jahren tätlich angegriffen haben. Ein Jugendlicher im Alter von 15 Jahren zog sich dabei eine Schürfwunde zu. Die Tatverdächtigen flüchteten. Der Grund der Auseinandersetzung ist bislang unbekannt.



    Zeugen, die Hinweise zum genannten Vorfall geben können, werden gebeten, sich bei der Bundespolizeiinspektion Konstanz unter 07531 1288-0 oder der kostenfreien Hotline unter 800 6888-000 zu melden.
    Die Bundespolizei sucht Zeugen nach einer körperlichen Auseinandersetzung am Bahnhof Radolfzell. Dort sollen am Mittwochabend (13. August 2025) gegen 18:00 Uhr am Bahnsteig bei Gleis 5 zwei bislang unbekannte Tatverdächtige vier Personen im Alter von 13 bis 15 Jahren tätlich angegriffen haben. Ein Jugendlicher im Alter von 15 Jahren zog sich dabei eine Schürfwunde zu. Die Tatverdächtigen flüchteten. Der Grund der Auseinandersetzung ist bislang unbekannt.

    Zeugen, die Hinweise zum genannten Vorfall geben können, werden gebeten, sich bei der Bundespolizeiinspektion Konstanz unter 07531 1288-0 oder der kostenfreien Hotline unter 800 6888-000 zu melden.
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