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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenZwischen dem 01.08.2026 und dem 02.08.2026 wurde ein 28-jähriger polnischer Staatsangehöriger am ehemaligen Grenzübergang Pomellen als Beifahrer eines polnischen Pkw in Fahrtrichtung Polen angehalten und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme und Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Mann zahlte die Geldstrafe in Höhe von 1680 Euro, eine Reststrafe in Höhe von 20 Euro sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 91,50 Euro. Bei Nichtzahlung wäre eine 14-tägige Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt worden.Zwischen dem 01.08.2026 und dem 02.08.2026 wurde ein 28-jähriger polnischer Staatsangehöriger am ehemaligen Grenzübergang Pomellen als Beifahrer eines polnischen Pkw in Fahrtrichtung Polen angehalten und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme und Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Mann zahlte die Geldstrafe in Höhe von 1680 Euro, eine Reststrafe in Höhe von 20 Euro sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 91,50 Euro. Bei Nichtzahlung wäre eine 14-tägige Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt worden.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenZwischen dem 01.08.2026 und dem 02.08.2026 wurde ein 35-jähriger polnischer Staatsangehöriger als Mitreisender in einem FlixBus am ehemaligen Grenzübergang Pomellen kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft suchte ihn mit Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Durch die Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 1320 Euro, einer Reststrafe in Höhe von 51,50 Euro sowie der Verfahrenskosten in Höhe von 135 Euro konnte der Mann eine 11-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Reise fortsetzen.Zwischen dem 01.08.2026 und dem 02.08.2026 wurde ein 35-jähriger polnischer Staatsangehöriger als Mitreisender in einem FlixBus am ehemaligen Grenzübergang Pomellen kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft suchte ihn mit Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Durch die Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 1320 Euro, einer Reststrafe in Höhe von 51,50 Euro sowie der Verfahrenskosten in Höhe von 135 Euro konnte der Mann eine 11-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Reise fortsetzen.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenZwischen dem 01.08.2026 und dem 02.08.2026 wurde ein 36-jähriger polnischer Staatsangehöriger am ehemaligen Grenzübergang Pomellen als Mitreisender in einem FlixBus kontrolliert. Er war durch die Staatsanwaltschaft Berlin zur Festnahme und Strafvollstreckung wegen Erschleichens von Leistungen ausgeschrieben. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 174 Euro konnten nicht bezahlt werden, sodass eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird. Eine weitere Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Berlin betraf eine Vermögensabschöpfung in Höhe von 5338,49 Euro wegen Betrugs; Vermögen konnte nicht eingezogen werden. Der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. #BetrugZwischen dem 01.08.2026 und dem 02.08.2026 wurde ein 36-jähriger polnischer Staatsangehöriger am ehemaligen Grenzübergang Pomellen als Mitreisender in einem FlixBus kontrolliert. Er war durch die Staatsanwaltschaft Berlin zur Festnahme und Strafvollstreckung wegen Erschleichens von Leistungen ausgeschrieben. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 174 Euro konnten nicht bezahlt werden, sodass eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird. Eine weitere Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Berlin betraf eine Vermögensabschöpfung in Höhe von 5338,49 Euro wegen Betrugs; Vermögen konnte nicht eingezogen werden. Der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. #BetrugChat 0 GeteiltChatTeilen
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 31.07.2026 gegen 00:25 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am ehemaligen Grenzübergang Pomellen einen PKW mit polnischer Zulassung in der Einreise. Als Fahrer wurde ein 26-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger festgestellt. Beim Herantreten an das Fahrzeug bemerkten die Beamten starken Alkoholgeruch und stellten im Auto diverse leere alkoholische Flaschen fest. Der Mann legte einen gültigen ukrainischen Reisepass und einen deutschen Aufenthaltstitel vor. Durchgeführte Atemalkoholtests ergaben um 00:25 Uhr 2,56 Promille, um 00:30 Uhr 2,64 Promille und gegen 01:00 Uhr 2,27 Promille. Die zuständige Landespolizei wurde informiert und übernahm den Mann zur Blutentnahme am Bundespolizeirevier in Pomellen. Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten. #VerkehrsdeliktAm 31.07.2026 gegen 00:25 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am ehemaligen Grenzübergang Pomellen einen PKW mit polnischer Zulassung in der Einreise. Als Fahrer wurde ein 26-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger festgestellt. Beim Herantreten an das Fahrzeug bemerkten die Beamten starken Alkoholgeruch und stellten im Auto diverse leere alkoholische Flaschen fest. Der Mann legte einen gültigen ukrainischen Reisepass und einen deutschen Aufenthaltstitel vor. Durchgeführte Atemalkoholtests ergaben um 00:25 Uhr 2,56 Promille, um 00:30 Uhr 2,64 Promille und gegen 01:00 Uhr 2,27 Promille. Die zuständige Landespolizei wurde informiert und übernahm den Mann zur Blutentnahme am Bundespolizeirevier in Pomellen. Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten. #VerkehrsdeliktChat 0 GeteiltChatTeilen
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 20.07.2026 gegen 20:00 Uhr wurde ein 46-jähriger Pole in Pomellen kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Amberg zur Festnahme wegen Betrugs. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe von 1600,00 Euro sowie 86,00 Euro Verfahrenskosten nicht zahlen. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen wurde vollstreckt und er in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. #BetrugAm 20.07.2026 gegen 20:00 Uhr wurde ein 46-jähriger Pole in Pomellen kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Amberg zur Festnahme wegen Betrugs. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe von 1600,00 Euro sowie 86,00 Euro Verfahrenskosten nicht zahlen. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen wurde vollstreckt und er in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. #BetrugChat 0 GeteiltChatTeilen
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 20.07.2026 gegen 22:00 Uhr wurde ein 36-jähriger Pole als Fahrgast in einem Flixbus in Pomellen kontrolliert. Er führte keine Reisedokumente mit. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zur Festnahme wegen Diebstahls sowie sieben bundesweite Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaften Hamburg, Frankfurt/Oder, Bielefeld, Zwickau, Wiesbaden, Neuruppin und Kassel wegen Betrug, Geldwäsche, Diebstahl und exhibitionistischer Handlungen. Er konnte die Geldstrafe von 300,00 Euro sowie 93,00 Euro Verfahrenskosten nicht zahlen und wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert, wo er eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. #Betrug #DiebstahlAm 20.07.2026 gegen 22:00 Uhr wurde ein 36-jähriger Pole als Fahrgast in einem Flixbus in Pomellen kontrolliert. Er führte keine Reisedokumente mit. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zur Festnahme wegen Diebstahls sowie sieben bundesweite Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaften Hamburg, Frankfurt/Oder, Bielefeld, Zwickau, Wiesbaden, Neuruppin und Kassel wegen Betrug, Geldwäsche, Diebstahl und exhibitionistischer Handlungen. Er konnte die Geldstrafe von 300,00 Euro sowie 93,00 Euro Verfahrenskosten nicht zahlen und wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert, wo er eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. #Betrug #DiebstahlChat 0 GeteiltChatTeilen
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 16.07.2026 gegen 05:50 Uhr wurde ein 45-jähriger Pole in Pomellen von der Bundespolizei kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim suchte ihn mit Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Er bezahlte die geforderte Geldstrafe von 100,00 EUR sowie 35,50 EUR Verfahrenskosten und wendete damit 4 Tage Ersatzhaft ab. Nach Zahlung wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.Am 16.07.2026 gegen 05:50 Uhr wurde ein 45-jähriger Pole in Pomellen von der Bundespolizei kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim suchte ihn mit Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Er bezahlte die geforderte Geldstrafe von 100,00 EUR sowie 35,50 EUR Verfahrenskosten und wendete damit 4 Tage Ersatzhaft ab. Nach Zahlung wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 16.07.2026 kurz nach Mitternacht wurde in Pomellen ein 32-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger als Beifahrer in einem polnischen PKW kontrolliert. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden zur Festnahme wegen Kennzeichenmissbrauchs. Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe von 1500,00 Euro sowie 84,50 Euro Verfahrenskosten und konnte so eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Anschließend setzte er seine Reise fort. #SexualdeliktAm 16.07.2026 kurz nach Mitternacht wurde in Pomellen ein 32-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger als Beifahrer in einem polnischen PKW kontrolliert. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden zur Festnahme wegen Kennzeichenmissbrauchs. Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe von 1500,00 Euro sowie 84,50 Euro Verfahrenskosten und konnte so eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Anschließend setzte er seine Reise fort. #SexualdeliktChat 0 GeteiltChatTeilen
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