Zwischen dem 01.08.2026 und dem 02.08.2026 wurde ein 28-jähriger polnischer Staatsangehöriger am ehemaligen Grenzübergang Pomellen als Beifahrer eines polnischen Pkw in Fahrtrichtung Polen angehalten und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme und Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Mann zahlte die Geldstrafe in Höhe von 1680 Euro, eine Reststrafe in Höhe von 20 Euro sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 91,50 Euro. Bei Nichtzahlung wäre eine 14-tägige Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt worden.
Zwischen dem 01.08.2026 und dem 02.08.2026 wurde ein 28-jähriger polnischer Staatsangehöriger am ehemaligen Grenzübergang Pomellen als Beifahrer eines polnischen Pkw in Fahrtrichtung Polen angehalten und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme und Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Mann zahlte die Geldstrafe in Höhe von 1680 Euro, eine Reststrafe in Höhe von 20 Euro sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 91,50 Euro. Bei Nichtzahlung wäre eine 14-tägige Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt worden.
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