• Identität von gestürztem Radler (70-75) gesucht
    Am 08.08.2026 gegen 17:25 Uhr stürzte ein auf 70 bis 75 Jahre geschätzter Mann mit seinem Fahrrad auf der Biesnitzer Straße in Görlitz zwischen den Hausnummern 2 und 1. Er war in Richtung Pomologische Gartenstraße unterwegs. Nach dem Sturz musste er vor Ort reanimiert und anschließend in ein Krankenhaus gebracht werden. Er war bislang nicht ansprechbar. Die Polizei vermutet gesundheitliche Probleme als Ursache, eine Fremdeinwirkung wird nicht angenommen. Da die Identität des Mannes unbekannt ist, sucht die Polizei Zeugen, die Hinweise geben können.
    Am 08.08.2026 gegen 17:25 Uhr stürzte ein auf 70 bis 75 Jahre geschätzter Mann mit seinem Fahrrad auf der Biesnitzer Straße in Görlitz zwischen den Hausnummern 2 und 1. Er war in Richtung Pomologische Gartenstraße unterwegs. Nach dem Sturz musste er vor Ort reanimiert und anschließend in ein Krankenhaus gebracht werden. Er war bislang nicht ansprechbar. Die Polizei vermutet gesundheitliche Probleme als Ursache, eine Fremdeinwirkung wird nicht angenommen. Da die Identität des Mannes unbekannt ist, sucht die Polizei Zeugen, die Hinweise geben können.
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  • Haftbefehl wegen BTM-Handels vollstreckt
    Am 08.08.2026 kurz vor Mitternacht kontrollierten Einsatzkräfte am Grenzübergang Ludwigsdorf / BAB 4 einen 34-jährigen polnischen Staatsangehörigen in einem Reisebus bei der Einreise nach Deutschland. Die Überprüfung in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund nach dem Mann suchte und einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Hintergrund war eine Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Die verhängte Geldstrafe in Höhe von 4.300 Euro hatte er bislang nicht beglichen. Da er die inzwischen auf 4.529 Euro angewachsene Summe auch vor Ort nicht aufbringen konnte, wurde er noch in der Nacht in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Am vergangenen Wochenende wurden bei den Kontrollen weitere 20 gesuchte Personen festgestellt, in den meisten Fällen zur Feststellung einer ladungsfähigen Anschrift im Ausland.
    Am 08.08.2026 kurz vor Mitternacht kontrollierten Einsatzkräfte am Grenzübergang Ludwigsdorf / BAB 4 einen 34-jährigen polnischen Staatsangehörigen in einem Reisebus bei der Einreise nach Deutschland. Die Überprüfung in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund nach dem Mann suchte und einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Hintergrund war eine Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Die verhängte Geldstrafe in Höhe von 4.300 Euro hatte er bislang nicht beglichen. Da er die inzwischen auf 4.529 Euro angewachsene Summe auch vor Ort nicht aufbringen konnte, wurde er noch in der Nacht in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Am vergangenen Wochenende wurden bei den Kontrollen weitere 20 gesuchte Personen festgestellt, in den meisten Fällen zur Feststellung einer ladungsfähigen Anschrift im Ausland.
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  • 35-Jähriger mit Cannabis an der Altstadtbrücke erwischt
    Am 06.08.2026 gegen 20:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf im Rahmen der Grenzkontrollen an der Görlitzer Altstadtbrücke einen 35-jährigen Deutschen. Der polizeibekannte Mann geriet bei der Einreisekontrolle in den Fokus der Beamten. Auf die Frage nach gefährlichen Gegenständen verneinte er zunächst, gab dann jedoch an, Cannabis dabeizuhaben, und händigte das Rauschmittel aus seiner Bauchtasche aus. Eine erste Prüfung bestätigte den Verdacht; die spätere Wiegung ergab 8,4 Gramm. Da der Mann gegen das Einfuhrverbot verstieß, leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz ein und stellten das Cannabis sicher. Der Mann konnte seine Reise anschließend ohne das Rauschmittel, aber mit einem weiteren Strafverfahren fortsetzen. #Drogen
    Am 06.08.2026 gegen 20:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf im Rahmen der Grenzkontrollen an der Görlitzer Altstadtbrücke einen 35-jährigen Deutschen. Der polizeibekannte Mann geriet bei der Einreisekontrolle in den Fokus der Beamten. Auf die Frage nach gefährlichen Gegenständen verneinte er zunächst, gab dann jedoch an, Cannabis dabeizuhaben, und händigte das Rauschmittel aus seiner Bauchtasche aus. Eine erste Prüfung bestätigte den Verdacht; die spätere Wiegung ergab 8,4 Gramm. Da der Mann gegen das Einfuhrverbot verstieß, leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz ein und stellten das Cannabis sicher. Der Mann konnte seine Reise anschließend ohne das Rauschmittel, aber mit einem weiteren Strafverfahren fortsetzen. #Drogen
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  • Kolumbianer (30) ohne gültiges Visum zurückgewiesen
    Am 03.08.2026 am Nachmittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf den grenzüberschreitenden Zugverkehr zwischen Polen und Deutschland. Bei der Kontrolle eines Einreisezuges nach Leipzig stellten sie einen 30-jährigen kolumbianischen Staatsangehörigen fest, der sich nur mit seinem Reisepass ausweisen konnte und weder ein Visum noch einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates vorlegte. Die Überprüfung ergab, dass sich der Mann bereits seit Juni 2023 in Polen aufhält und dort einen Aufenthalt beantragt hatte; eine Rückfrage bei den polnischen Behörden bestätigte, dass ihm bislang kein Aufenthaltstitel erteilt worden war und er sich auch in Polen unerlaubt aufgehalten hatte. Der 30-Jährige musste den Zug verlassen und wurde in Gewahrsam genommen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Einreise verweigert und er nach Polen zurückgewiesen.
    Am 03.08.2026 am Nachmittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf den grenzüberschreitenden Zugverkehr zwischen Polen und Deutschland. Bei der Kontrolle eines Einreisezuges nach Leipzig stellten sie einen 30-jährigen kolumbianischen Staatsangehörigen fest, der sich nur mit seinem Reisepass ausweisen konnte und weder ein Visum noch einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates vorlegte. Die Überprüfung ergab, dass sich der Mann bereits seit Juni 2023 in Polen aufhält und dort einen Aufenthalt beantragt hatte; eine Rückfrage bei den polnischen Behörden bestätigte, dass ihm bislang kein Aufenthaltstitel erteilt worden war und er sich auch in Polen unerlaubt aufgehalten hatte. Der 30-Jährige musste den Zug verlassen und wurde in Gewahrsam genommen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Einreise verweigert und er nach Polen zurückgewiesen.
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  • Nepalese ohne gültigen Aufenthaltstitel zurückgewiesen
    Am 02.08.2026 gegen 02:00 Uhr stellten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf im Görlitzer Stadtpark einen 32-jährigen nepalesischen Staatsangehörigen fest, der offenbar bereits seit einiger Zeit umherirrte. Bei der Kontrolle wies er sich mit seinem Reisepass und einem maltesischen Aufenthaltstitel aus, der jedoch abgelaufen war. Auf Nachfrage erklärte der Mann, er sei mit dem Bus eingereist, um in Görlitz einen Freund zu besuchen, den er nicht gefunden habe. Er gab an, seinen aktuellen Wohnsitz in Polen zu haben. Der Mann wurde in Gewahrsam genommen und die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Eine Überprüfung bei den polnischen Behörden ergab, dass sein Aufenthalt in Polen nur national erlaubt war. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde eine Einreiseverweigerung erlassen und der Mann am Sonntagmittag nach Polen zurückgewiesen.
    Am 02.08.2026 gegen 02:00 Uhr stellten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf im Görlitzer Stadtpark einen 32-jährigen nepalesischen Staatsangehörigen fest, der offenbar bereits seit einiger Zeit umherirrte. Bei der Kontrolle wies er sich mit seinem Reisepass und einem maltesischen Aufenthaltstitel aus, der jedoch abgelaufen war. Auf Nachfrage erklärte der Mann, er sei mit dem Bus eingereist, um in Görlitz einen Freund zu besuchen, den er nicht gefunden habe. Er gab an, seinen aktuellen Wohnsitz in Polen zu haben. Der Mann wurde in Gewahrsam genommen und die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Eine Überprüfung bei den polnischen Behörden ergab, dass sein Aufenthalt in Polen nur national erlaubt war. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde eine Einreiseverweigerung erlassen und der Mann am Sonntagmittag nach Polen zurückgewiesen.
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  • 29-Jähriger dreifach gesuchter Pole kontrolliert
    Am 02.08.2026 gegen 00:30 Uhr reiste ein 29-jähriger polnischer Staatsangehöriger als Businsasse am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf in die Bundesrepublik ein. Bei der polizeilichen Überprüfung stellten die Beamten fest, dass nach dem Mann dreimal gefahndet wurde: Die Staatsanwaltschaften Mönchengladbach und Krefeld sowie das Amtsgericht Maulbronn suchten nach ihm. Gegen ihn wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr und Körperverletzung ermittelt. Nachdem er eine überprüfbare Anschrift angegeben hatte, durfte er seine Reise fortsetzen. Insgesamt stellte die Bundes #Koerperverletzung #Verkehrsdelikt
    Am 02.08.2026 gegen 00:30 Uhr reiste ein 29-jähriger polnischer Staatsangehöriger als Businsasse am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf in die Bundesrepublik ein. Bei der polizeilichen Überprüfung stellten die Beamten fest, dass nach dem Mann dreimal gefahndet wurde: Die Staatsanwaltschaften Mönchengladbach und Krefeld sowie das Amtsgericht Maulbronn suchten nach ihm. Gegen ihn wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr und Körperverletzung ermittelt. Nachdem er eine überprüfbare Anschrift angegeben hatte, durfte er seine Reise fortsetzen. Insgesamt stellte die Bundes #Koerperverletzung #Verkehrsdelikt
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  • 37-jähriger Belarusse mit Anschrift ermittelt
    Im Rahmen der Grenzkontrollen am Wochenende vom 01.08.2026 bis 02.08.2026 geriet ein 37-jähriger belarussischer Staatsangehöriger ins Visier der Bundespolizei. Nach seinen Angaben im Januar dieses Jahres sollte er keinen festen Wohnsitz haben und war damals wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis festgestellt worden. Für die Staatsanwaltschaft Kassel konnte nun eine überprüfbare Anschrift ermittelt werden. Da die Einreisevoraussetzungen erfüllt waren, durfte er seine Reise im Bus fortsetzen. Die Feststellung diente vorrangig der Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift für ein laufendes Strafverfahren.
    Im Rahmen der Grenzkontrollen am Wochenende vom 01.08.2026 bis 02.08.2026 geriet ein 37-jähriger belarussischer Staatsangehöriger ins Visier der Bundespolizei. Nach seinen Angaben im Januar dieses Jahres sollte er keinen festen Wohnsitz haben und war damals wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis festgestellt worden. Für die Staatsanwaltschaft Kassel konnte nun eine überprüfbare Anschrift ermittelt werden. Da die Einreisevoraussetzungen erfüllt waren, durfte er seine Reise im Bus fortsetzen. Die Feststellung diente vorrangig der Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift für ein laufendes Strafverfahren.
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  • Türkische Familie unerlaubt eingereist
    Am 30.07.2026 gegen 15:45 Uhr verweigerte die polnische Seite einer türkischen Familie im Alter von 47, 42, 12 und 4 Jahren die Einreise. Im Rahmen der anschließenden Übernahme durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass die Familie aus Frankreich kommend lediglich national gültige französische Flüchtlingsdokumente vorweisen konnte. Nach eigenen Angaben waren die Personen am selben Tag mit dem Auto im Süden der Bundesrepublik eingereist. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Familie die Abschiebung angedroht; die Betroffenen wurden aufgefordert, nach Frankreich zurückzukehren.
    Am 30.07.2026 gegen 15:45 Uhr verweigerte die polnische Seite einer türkischen Familie im Alter von 47, 42, 12 und 4 Jahren die Einreise. Im Rahmen der anschließenden Übernahme durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass die Familie aus Frankreich kommend lediglich national gültige französische Flüchtlingsdokumente vorweisen konnte. Nach eigenen Angaben waren die Personen am selben Tag mit dem Auto im Süden der Bundesrepublik eingereist. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Familie die Abschiebung angedroht; die Betroffenen wurden aufgefordert, nach Frankreich zurückzukehren.
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