• Künstler wegen Ampeln verurteilt
    Am 06.12.2011 verurteilte ein Prager Gericht den Künstler Roman Tyc, Gründer der Gruppe Ztohoven, zu einem Monat Gefängnis. Tyc hatte sich geweigert, eine Strafe von 60.000 Kronen (2400 Euro) zu zahlen, die ihm wegen der Umgestaltung von 50 Ampeln im Jahr 2007 auferlegt worden war. Die Gruppe hatte die Ampeln mit humpelnden, kriechenden, trinkenden oder urinierenden Figuren versehen. Die Richterin gab an, dass die Aktion von der Bevölkerung positiv aufgenommen wurde, jedoch ein Schaden an den Ampeln entstanden sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Verteidiger Berufung ankündigte.
    Am 06.12.2011 verurteilte ein Prager Gericht den Künstler Roman Tyc, Gründer der Gruppe Ztohoven, zu einem Monat Gefängnis. Tyc hatte sich geweigert, eine Strafe von 60.000 Kronen (2400 Euro) zu zahlen, die ihm wegen der Umgestaltung von 50 Ampeln im Jahr 2007 auferlegt worden war. Die Gruppe hatte die Ampeln mit humpelnden, kriechenden, trinkenden oder urinierenden Figuren versehen. Die Richterin gab an, dass die Aktion von der Bevölkerung positiv aufgenommen wurde, jedoch ein Schaden an den Ampeln entstanden sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Verteidiger Berufung ankündigte.
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