• Zwei Haftbefehle bei Grenzkontrollen vollstreckt
    Am 18.08.2026 vollstreckte die Bundespolizei am Grenzübergang Steinebrück (BAB 60) zwei Haftbefehle. Morgens wurde ein 35-jähriger Slowake kontrolliert, der aus Belgien einreiste. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Gera wegen Straßenverkehrsgefährdung vor. Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.450 Euro wurde ihm die Weiterfahrt gestattet. Mittags wurde ein 52-jähriger Spanier kontrolliert. Ein Abgleich seiner Personaldaten ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen eines Verkehrsdeliktes. Die Zahlung des haftbefreienden Betrages war zunächst nicht möglich. Während der Verbringung in eine nahe gelegene Justizvollzugsanstalt gab der 52-Jährige an, die Geldstrafe und Kosten bereits bezahlt zu haben. Nach Einsicht des entsprechenden Nachweises auf seinem Mobiltelefon wurde er am Grenzübergang wieder auf freien Fuß belassen.
    Am 18.08.2026 vollstreckte die Bundespolizei am Grenzübergang Steinebrück (BAB 60) zwei Haftbefehle. Morgens wurde ein 35-jähriger Slowake kontrolliert, der aus Belgien einreiste. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Gera wegen Straßenverkehrsgefährdung vor. Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.450 Euro wurde ihm die Weiterfahrt gestattet. Mittags wurde ein 52-jähriger Spanier kontrolliert. Ein Abgleich seiner Personaldaten ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen eines Verkehrsdeliktes. Die Zahlung des haftbefreienden Betrages war zunächst nicht möglich. Während der Verbringung in eine nahe gelegene Justizvollzugsanstalt gab der 52-Jährige an, die Geldstrafe und Kosten bereits bezahlt zu haben. Nach Einsicht des entsprechenden Nachweises auf seinem Mobiltelefon wurde er am Grenzübergang wieder auf freien Fuß belassen.
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