• Eltern nach Beinahetod ihrer Tochter verurteilt
    Im Jahr 2020 verabreichten die Eltern ihrer damals 13-jährigen Tochter über mehrere Monate heimlich ein Rheuma-Medikament; die Tabletten wurden im Mörser zerstoßen und unter Essen beziehungsweise Getränke gemischt. Das Mädchen nahm zehn Kilogramm ab, übergab sich ständig und war extrem schwach, ein Krankenhausaufenthalt wurde von der Familie zunächst verweigert. Erst als es kaum noch Luft bekam, alarmierte die Halbschwester den Notarzt, sodass das Kind gerettet werden konnte. Angeklagt waren die Eltern und die Halbschwester wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht. Am 12.08.2026 verurteilte das Landgericht Zwickau die Mutter zu einem Jahr und sechs Monaten und den Vater zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, jeweils zur Bewährung; beide legten ein Geständnis ab, die Halbschwester wurde freigesprochen, da keine Garantenpflicht bestand. Wer das Medikament letztlich verabreicht hatte, konnte das Gericht nicht klären; ob die inzwischen volljährige Tochter dauerhafte Schäden erlitt, ist unklar, sie machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und wohnt nicht mehr bei den Eltern. Das Verfahren zog sich wegen einer COPD-Erkrankung des Vaters, der nur ein bis drei Stunden täglich verhandlungsfähig war, von 11.2025 bis zum 12.08.2026 hin. #Koerperverletzung
    Im Jahr 2020 verabreichten die Eltern ihrer damals 13-jährigen Tochter über mehrere Monate heimlich ein Rheuma-Medikament; die Tabletten wurden im Mörser zerstoßen und unter Essen beziehungsweise Getränke gemischt. Das Mädchen nahm zehn Kilogramm ab, übergab sich ständig und war extrem schwach, ein Krankenhausaufenthalt wurde von der Familie zunächst verweigert. Erst als es kaum noch Luft bekam, alarmierte die Halbschwester den Notarzt, sodass das Kind gerettet werden konnte. Angeklagt waren die Eltern und die Halbschwester wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht. Am 12.08.2026 verurteilte das Landgericht Zwickau die Mutter zu einem Jahr und sechs Monaten und den Vater zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, jeweils zur Bewährung; beide legten ein Geständnis ab, die Halbschwester wurde freigesprochen, da keine Garantenpflicht bestand. Wer das Medikament letztlich verabreicht hatte, konnte das Gericht nicht klären; ob die inzwischen volljährige Tochter dauerhafte Schäden erlitt, ist unklar, sie machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und wohnt nicht mehr bei den Eltern. Das Verfahren zog sich wegen einer COPD-Erkrankung des Vaters, der nur ein bis drei Stunden täglich verhandlungsfähig war, von 11.2025 bis zum 12.08.2026 hin. #Koerperverletzung
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  • Jugendlichen zum Cannabis-Dealen genötigt
    Niaz N. (21) und Ferdaous S. (21) sollen im Jahr 2024 versucht haben, einen Jugendlichen zum Verkauf von Cannabis zu nötigen. Die beiden bedrohten den Jungen und dessen Familie massiv, damit der Jugendliche Cannabis verkauft. Die Bedrohungen gingen so weit, dass das Opfer Angst hatte, zur Schule zu gehen oder das Haus zu verlassen. Die beiden Angeklagten stehen deshalb ebenfalls vor dem Landgericht Dresden. #Drogen
    Niaz N. (21) und Ferdaous S. (21) sollen im Jahr 2024 versucht haben, einen Jugendlichen zum Verkauf von Cannabis zu nötigen. Die beiden bedrohten den Jungen und dessen Familie massiv, damit der Jugendliche Cannabis verkauft. Die Bedrohungen gingen so weit, dass das Opfer Angst hatte, zur Schule zu gehen oder das Haus zu verlassen. Die beiden Angeklagten stehen deshalb ebenfalls vor dem Landgericht Dresden. #Drogen
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  • Frecher Brillendieb (50) zu 14 Monaten Haft verurteilt
    Im April 2026 griff sich der 50-jährige Victor T. in einer Optiker-Filiale in der Dresdner Neustadt vier Brillen. Als ein Mitarbeiter ihn ansprach, flüchtete er und warf zwei Brillen im Laden weg; zwei weitere befanden sich noch in seiner Hosentasche. Laut Anklage trat er seinem Verfolger gegen das Knie. Bei der Festnahme führte er ein Fleischermesser und ein Einhandmesser mit sich; er gab an, zum Schaschlikessen eingeladen gewesen zu sein. Er gestand, die Brillen gegen Drogen eintauschen zu wollen, und gab an, seit Jahren selbst Drogen zu konsumieren, auch in Haft. Der gebürtige Kasache mit 30 Eintragungen im Strafregister war erst acht Wochen zuvor nach insgesamt 15 Jahren Haft entlassen worden. Das Amtsgericht verurteilte ihn nun zu 14 Monaten Haft. #Drogen
    Im April 2026 griff sich der 50-jährige Victor T. in einer Optiker-Filiale in der Dresdner Neustadt vier Brillen. Als ein Mitarbeiter ihn ansprach, flüchtete er und warf zwei Brillen im Laden weg; zwei weitere befanden sich noch in seiner Hosentasche. Laut Anklage trat er seinem Verfolger gegen das Knie. Bei der Festnahme führte er ein Fleischermesser und ein Einhandmesser mit sich; er gab an, zum Schaschlikessen eingeladen gewesen zu sein. Er gestand, die Brillen gegen Drogen eintauschen zu wollen, und gab an, seit Jahren selbst Drogen zu konsumieren, auch in Haft. Der gebürtige Kasache mit 30 Eintragungen im Strafregister war erst acht Wochen zuvor nach insgesamt 15 Jahren Haft entlassen worden. Das Amtsgericht verurteilte ihn nun zu 14 Monaten Haft. #Drogen
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  • Dealer verkaufte tödliches Opioid an Jugendlichen (†16)
    Am 18.10.2025 soll Anton B. (22) dem 16-jährigen Falk T. gegen 20 Euro das synthetische Opioid Isotonitazepyn an der Haltestelle Hauptbahnhof-Nord in Dresden verkauft haben. Zuvor hatte der Jugendliche gezögert, woraufhin B. ihm schrieb, er habe den Stoff bereits bezahlt. B. soll zudem versprochen haben, ihm das sichere Strecken der Droge zu erklären. Beide konsumierten noch Crystal. Falk T. nahm das Isotonitazepyn noch am selben Tag allein. Am 19.10.2025 kam er mit Herz-Kreislauf-Stillstand ins Krankenhaus und verstarb am 24.10.2025 um 11:10 Uhr an Multiorganversagen. Anton B., der über Telegram und Snapchat mit Ketamin, Speed, Kokain, Crystal und LSD handelte, muss sich seit dem 29.07.2026 vor dem Landgericht Dresden verantworten. Der Prozess wird fortgesetzt. #Drogen
    Am 18.10.2025 soll Anton B. (22) dem 16-jährigen Falk T. gegen 20 Euro das synthetische Opioid Isotonitazepyn an der Haltestelle Hauptbahnhof-Nord in Dresden verkauft haben. Zuvor hatte der Jugendliche gezögert, woraufhin B. ihm schrieb, er habe den Stoff bereits bezahlt. B. soll zudem versprochen haben, ihm das sichere Strecken der Droge zu erklären. Beide konsumierten noch Crystal. Falk T. nahm das Isotonitazepyn noch am selben Tag allein. Am 19.10.2025 kam er mit Herz-Kreislauf-Stillstand ins Krankenhaus und verstarb am 24.10.2025 um 11:10 Uhr an Multiorganversagen. Anton B., der über Telegram und Snapchat mit Ketamin, Speed, Kokain, Crystal und LSD handelte, muss sich seit dem 29.07.2026 vor dem Landgericht Dresden verantworten. Der Prozess wird fortgesetzt. #Drogen
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  • Polizeibeamte wegen Körperverletzung verurteilt
    Am 18.03.2025 gegen 19:00 Uhr ereignete sich in der Douglas-Filiale in der Galerie Roter Turm in Chemnitz ein Ladendiebstahl. Ein Ladendetektiv sprach einen Litauer an, woraufhin dieser ihn mit Pfefferspray attackierte. Die verständigten Polizeibeamten trafen ein und fanden den Mann ruhig dasitzend vor. Ein Beamter packte den Tatverdächtigen am Hals, und beide Beamten schlugen auf ihn ein. Das Amtsgericht Chemnitz verurteilte die beiden Polizisten (27 und 34 Jahre) am 24.07.2026 wegen Körperverletzung im Amt zu jeweils neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren und einer Geldauflage von 3500 Euro an eine gemeinnützige Institution. #Koerperverletzung #Diebstahl
    Am 18.03.2025 gegen 19:00 Uhr ereignete sich in der Douglas-Filiale in der Galerie Roter Turm in Chemnitz ein Ladendiebstahl. Ein Ladendetektiv sprach einen Litauer an, woraufhin dieser ihn mit Pfefferspray attackierte. Die verständigten Polizeibeamten trafen ein und fanden den Mann ruhig dasitzend vor. Ein Beamter packte den Tatverdächtigen am Hals, und beide Beamten schlugen auf ihn ein. Das Amtsgericht Chemnitz verurteilte die beiden Polizisten (27 und 34 Jahre) am 24.07.2026 wegen Körperverletzung im Amt zu jeweils neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren und einer Geldauflage von 3500 Euro an eine gemeinnützige Institution. #Koerperverletzung #Diebstahl
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