• Illegale Prostitution und Schleusung
    Seit Februar 2025 führt die Kriminalpolizeiinspektion Kempten unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Kempten Ermittlungen im Zusammenhang mit illegaler Prostitution und gewerbsmäßiger Schleusung. Im Februar 2025 trafen Polizeibeamte in einem Massagesalon zwei chinesische Staatsbürgerinnen an, die dort ohne gültige Aufenthaltserlaubnis arbeiteten und sexuelle Dienstleistungen anboten. Die Betreiber des Massagesalons beschäftigten wiederholt Masseurinnen ohne Aufenthaltstitel. Die Staatsanwaltschaft Kempten erhob Anklage gegen die Betreiber wegen gewerbsmäßiger Schleusung. Im Mai 2026 wurden bei einer Bordellkontrolle in einem weiteren Massagesalon drei Frauen ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt, die sich hinter einer Schrankwand versteckten. Gegen die Betreiberin wurde ein Verfahren wegen gewerbsmäßigem Einschleusen von Ausländern eingeleitet. Ein weiteres Bordell in Baden-Württemberg wurde durchsucht. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
    Seit Februar 2025 führt die Kriminalpolizeiinspektion Kempten unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Kempten Ermittlungen im Zusammenhang mit illegaler Prostitution und gewerbsmäßiger Schleusung. Im Februar 2025 trafen Polizeibeamte in einem Massagesalon zwei chinesische Staatsbürgerinnen an, die dort ohne gültige Aufenthaltserlaubnis arbeiteten und sexuelle Dienstleistungen anboten. Die Betreiber des Massagesalons beschäftigten wiederholt Masseurinnen ohne Aufenthaltstitel. Die Staatsanwaltschaft Kempten erhob Anklage gegen die Betreiber wegen gewerbsmäßiger Schleusung. Im Mai 2026 wurden bei einer Bordellkontrolle in einem weiteren Massagesalon drei Frauen ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt, die sich hinter einer Schrankwand versteckten. Gegen die Betreiberin wurde ein Verfahren wegen gewerbsmäßigem Einschleusen von Ausländern eingeleitet. Ein weiteres Bordell in Baden-Württemberg wurde durchsucht. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
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  • Polnische Hooligans als Schlepper: 27 Festnahmen
    Im Rahmen der "Operation Ranger" wurden 27 polnische Hooligans festgenommen, die neben Drogenhandel auch Menschenschleusung betrieben. Die Bande soll mindestens 300 Syrer über Österreich in die EU geschleust haben. Bei Razzien wurden 280 Kilo synthetische Drogen im Wert von sieben Millionen Euro sowie schwere Waffen und Bargeld sichergestellt. Die Ermittlungen laufen seit September 2025 und werden vom Bundeskriminalamt in Kooperation mit belgischen und polnischen Behörden unter Federführung der bayerischen Staatsanwaltschaft Traunstein geführt.
    Im Rahmen der "Operation Ranger" wurden 27 polnische Hooligans festgenommen, die neben Drogenhandel auch Menschenschleusung betrieben. Die Bande soll mindestens 300 Syrer über Österreich in die EU geschleust haben. Bei Razzien wurden 280 Kilo synthetische Drogen im Wert von sieben Millionen Euro sowie schwere Waffen und Bargeld sichergestellt. Die Ermittlungen laufen seit September 2025 und werden vom Bundeskriminalamt in Kooperation mit belgischen und polnischen Behörden unter Federführung der bayerischen Staatsanwaltschaft Traunstein geführt.
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  • Internationaler Schlag gegen Schleusergruppe
    Am 09.07.2026 führten die Staatsanwaltschaft Landshut und die Bundespolizeiinspektion Passau gemeinsam mit europäischen Sicherheitsbehörden einen internationalen Schlag gegen eine Schleusergruppierung durch. Fünf Männer mit syrischer und libanesischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 25 und 45 Jahren wurden festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, zur oberen Führungsebene einer international agierenden kriminellen Organisation zu gehören, die im Zeitraum Oktober 2023 bis März 2024 für mindestens neun Schleusungen von insgesamt 164 Personen, darunter 13 Kindern, verantwortlich sein soll. In Genf (Schweiz) und in drei Bundesländern wurden mehrere Objekte durchsucht und fünf tatverdächtige Bandenmitglieder festgenommen. Unter internationaler Koordination von EUROPOL gelang es Einsatzkräften der Kantonspolizei Waadt, einen hochkarätigen Organisator der Gruppierung in der Schweiz festzunehmen. Zeitgleich konnten weitere vier Bandenmitglieder durch Einsatz- und Spezialkräfte der Bundespolizei in Dortmund, Delmenhorst und Berlin festgenommen werden. Insgesamt waren über 130 Beamte beteiligt. Die Ermittlungen laufen seit 2023 und werden in enger Abstimmung zwischen Staatsanwaltschaft Landshut und Bundespolizeiinspektion Passau geführt. Ausgangspunkt war die Einschleusung von 30 Personen auf Ladeflächen von Kleintransportern und LKWs im Raum Passau. Der Gruppierung werden insgesamt 54 Schleusungshandlungen vorgeworfen, bei denen mindestens 779 ausweislose Drittstaatsangehörige nach Deutschland eingeschleust wurden. Der erwirtschaftete Gewinn der Organisation bewegt sich im Bereich von mehreren Millionen Euro. Zwei weitere Bandenmitglieder wurden bereits zu Freiheitsstrafen von 7 Jahren und 2 Monaten sowie 5 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Vier weitere Mitglieder befinden sich in Griechenland, Österreich, Slowenien und dem Kosovo in Untersuchungs-/Straf- und Auslieferungshaft. Die in Deutschland Festgenommenen werden dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Die Auslieferung des in der Schweiz Festgenommenen wird von der Staatsanwaltschaft Landshut betrieben.
    Am 09.07.2026 führten die Staatsanwaltschaft Landshut und die Bundespolizeiinspektion Passau gemeinsam mit europäischen Sicherheitsbehörden einen internationalen Schlag gegen eine Schleusergruppierung durch. Fünf Männer mit syrischer und libanesischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 25 und 45 Jahren wurden festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, zur oberen Führungsebene einer international agierenden kriminellen Organisation zu gehören, die im Zeitraum Oktober 2023 bis März 2024 für mindestens neun Schleusungen von insgesamt 164 Personen, darunter 13 Kindern, verantwortlich sein soll. In Genf (Schweiz) und in drei Bundesländern wurden mehrere Objekte durchsucht und fünf tatverdächtige Bandenmitglieder festgenommen. Unter internationaler Koordination von EUROPOL gelang es Einsatzkräften der Kantonspolizei Waadt, einen hochkarätigen Organisator der Gruppierung in der Schweiz festzunehmen. Zeitgleich konnten weitere vier Bandenmitglieder durch Einsatz- und Spezialkräfte der Bundespolizei in Dortmund, Delmenhorst und Berlin festgenommen werden. Insgesamt waren über 130 Beamte beteiligt. Die Ermittlungen laufen seit 2023 und werden in enger Abstimmung zwischen Staatsanwaltschaft Landshut und Bundespolizeiinspektion Passau geführt. Ausgangspunkt war die Einschleusung von 30 Personen auf Ladeflächen von Kleintransportern und LKWs im Raum Passau. Der Gruppierung werden insgesamt 54 Schleusungshandlungen vorgeworfen, bei denen mindestens 779 ausweislose Drittstaatsangehörige nach Deutschland eingeschleust wurden. Der erwirtschaftete Gewinn der Organisation bewegt sich im Bereich von mehreren Millionen Euro. Zwei weitere Bandenmitglieder wurden bereits zu Freiheitsstrafen von 7 Jahren und 2 Monaten sowie 5 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Vier weitere Mitglieder befinden sich in Griechenland, Österreich, Slowenien und dem Kosovo in Untersuchungs-/Straf- und Auslieferungshaft. Die in Deutschland Festgenommenen werden dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Die Auslieferung des in der Schweiz Festgenommenen wird von der Staatsanwaltschaft Landshut betrieben.
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  • Einschleusung und Fahren ohne Fahrerlaubnis
    Am 06.07.2026 gegen 11:53 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang Hartheim am Rhein - Rheinbrücke ein aus Deutschland kommendes Fahrzeug. Der 23-jährige Fahrer serbischer Staatsangehörigkeit konnte keine Fahrerlaubnis vorweisen. Im Fahrzeug befanden sich drei weitere Personen: eine 21-jährige serbische Frau und ein 17-jähriger serbischer Mann, die keine erforderlichen Dokumente für die legale Einreise oder den Aufenthalt in Deutschland hatten, sowie eine 21-jährige französische Staatsangehörige mit gültigem Ausweis. Die Personen gaben an, zuvor aus Frankreich eingereist zu sein. Gegen die beiden mutmaßlich eingeschleusten Personen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Der Fahrer muss sich wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Nach Abschluss der Maßnahmen erfolgte die freiwillige Ausreise aller Personen nach Frankreich. #Verkehrsdelikt #Schleusung
    Am 06.07.2026 gegen 11:53 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang Hartheim am Rhein - Rheinbrücke ein aus Deutschland kommendes Fahrzeug. Der 23-jährige Fahrer serbischer Staatsangehörigkeit konnte keine Fahrerlaubnis vorweisen. Im Fahrzeug befanden sich drei weitere Personen: eine 21-jährige serbische Frau und ein 17-jähriger serbischer Mann, die keine erforderlichen Dokumente für die legale Einreise oder den Aufenthalt in Deutschland hatten, sowie eine 21-jährige französische Staatsangehörige mit gültigem Ausweis. Die Personen gaben an, zuvor aus Frankreich eingereist zu sein. Gegen die beiden mutmaßlich eingeschleusten Personen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Der Fahrer muss sich wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Nach Abschluss der Maßnahmen erfolgte die freiwillige Ausreise aller Personen nach Frankreich. #Verkehrsdelikt #Schleusung
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  • Schleusung vereitelt
    Am 28.06.2026 gegen Abend kontrollierte die Bundespolizei an der BAB 6 - Goldene Bremm einen PKW mit Pariser Kennzeichen. Der 36-jährige Fahrer konnte sich ausweisen, die sieben Insassen aus Bangladesch im Alter von 16 bis 18 Jahren hatten keine gültigen Einreisedokumente. Sie gaben an, für eine Städtereise nach Wien unterwegs zu sein und den Fahrer über einen Flyer engagiert zu haben. Der Fahrer, ebenfalls Bangladescher, gab an, für die Fahrt 3.000 Euro erhalten zu haben. Gegen die sieben Insassen wurde ein Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise eingeleitet; sie wurden nach Frankreich zurückgewiesen. Gegen den Fahrer wird wegen Schleusung ermittelt. #Schleusung
    Am 28.06.2026 gegen Abend kontrollierte die Bundespolizei an der BAB 6 - Goldene Bremm einen PKW mit Pariser Kennzeichen. Der 36-jährige Fahrer konnte sich ausweisen, die sieben Insassen aus Bangladesch im Alter von 16 bis 18 Jahren hatten keine gültigen Einreisedokumente. Sie gaben an, für eine Städtereise nach Wien unterwegs zu sein und den Fahrer über einen Flyer engagiert zu haben. Der Fahrer, ebenfalls Bangladescher, gab an, für die Fahrt 3.000 Euro erhalten zu haben. Gegen die sieben Insassen wurde ein Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise eingeleitet; sie wurden nach Frankreich zurückgewiesen. Gegen den Fahrer wird wegen Schleusung ermittelt. #Schleusung
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  • Razzia gegen nigerianische Mafia
    Am 23.04.2024 gegen 06:00 Uhr durchsuchten hunderte Polizisten im Zuge von Ermittlungen gegen die nigerianische Mafia zahlreiche Objekte in Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Hamburg. Dabei wurden mehrere Männer wegen offener Haftbefehle festgenommen. Die Festgenommenen stehen im Verdacht, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung im In- und Ausland zu sein. Die Ermittlungen richten sich gegen die „Black Axe Confraternity“, eine von vier mafiaähnlichen nigerianischen Organisationen. Die Gruppen sind vorwiegend in den Bereichen Drogenkriminalität, Internetbetrug, Geldwäsche, Menschenhandel und Schleusungen aktiv. Bei der Aktion wurden zahlreiche Speichermedien sichergestellt.
    Am 23.04.2024 gegen 06:00 Uhr durchsuchten hunderte Polizisten im Zuge von Ermittlungen gegen die nigerianische Mafia zahlreiche Objekte in Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Hamburg. Dabei wurden mehrere Männer wegen offener Haftbefehle festgenommen. Die Festgenommenen stehen im Verdacht, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung im In- und Ausland zu sein. Die Ermittlungen richten sich gegen die „Black Axe Confraternity“, eine von vier mafiaähnlichen nigerianischen Organisationen. Die Gruppen sind vorwiegend in den Bereichen Drogenkriminalität, Internetbetrug, Geldwäsche, Menschenhandel und Schleusungen aktiv. Bei der Aktion wurden zahlreiche Speichermedien sichergestellt.
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  • Razzia gegen Schleuserbande – zwei Festnahmen
    Am 24.10.2019 führten Bundespolizei und Polizei Trier eine Razzia gegen mutmaßliche Mitglieder einer Schleuserbande in vier Bundesländern durch. Die Schwerpunkte lagen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Insgesamt wurden 29 Objekte durchsucht, davon 16 in Rheinland-Pfalz, zehn in Nordrhein-Westfalen, zwei in Berlin und eines im Saarland. Zwei Verdächtige wurden festgenommen. Die Ermittlungen richten sich gegen acht Beschuldigte, darunter vier Mitglieder eines libanesischen Familienclans aus Bitburg. Ihnen wird gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern sowie weitere Straftaten vorgeworfen. Zwischen Mitte 2018 und 2019 sollen sie in 26 Fällen syrische Staatsangehörige über verschiedene Flugrouten aus dem Libanon nach Deutschland und in die Niederlande geschleust haben. Zehn Schleusungen konnten verhindert werden. Zudem werden fünf Beschuldigte wegen Eigentumsdelikten und ein Clanmitglied wegen Bestechung eines Verwaltungsmitarbeiters ermittelt. Auch ein Polizeibeamter aus Bitburg steht im Verdacht, über seinen dienstlichen Zugang Halterabfragen für ein Clanmitglied getätigt zu haben.
    Am 24.10.2019 führten Bundespolizei und Polizei Trier eine Razzia gegen mutmaßliche Mitglieder einer Schleuserbande in vier Bundesländern durch. Die Schwerpunkte lagen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Insgesamt wurden 29 Objekte durchsucht, davon 16 in Rheinland-Pfalz, zehn in Nordrhein-Westfalen, zwei in Berlin und eines im Saarland. Zwei Verdächtige wurden festgenommen. Die Ermittlungen richten sich gegen acht Beschuldigte, darunter vier Mitglieder eines libanesischen Familienclans aus Bitburg. Ihnen wird gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern sowie weitere Straftaten vorgeworfen. Zwischen Mitte 2018 und 2019 sollen sie in 26 Fällen syrische Staatsangehörige über verschiedene Flugrouten aus dem Libanon nach Deutschland und in die Niederlande geschleust haben. Zehn Schleusungen konnten verhindert werden. Zudem werden fünf Beschuldigte wegen Eigentumsdelikten und ein Clanmitglied wegen Bestechung eines Verwaltungsmitarbeiters ermittelt. Auch ein Polizeibeamter aus Bitburg steht im Verdacht, über seinen dienstlichen Zugang Halterabfragen für ein Clanmitglied getätigt zu haben.
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  • Razzia gegen Schleusung vietnamesischer Staatsangehöriger
    Am 10.07.2019 durchsuchten über 100 Bundespolizisten im Einsatz „Nacel“ 16 Wohnungen und Geschäftsräume in Kaiserslautern, Pirmasens, Neustadt an der Weinstraße, Zweibrücken und Saarbrücken. Der Verdacht: Vietnamesische Staatsangehörige wurden mit gefälschten bulgarischen Papieren nach Deutschland geschleust und in Nagelstudios beschäftigt. Die mutmaßlichen Haupttäter – ein 49-jähriger Vietnamese und ein 36-jähriger Bulgare – wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen, kamen aber aufgrund festen Wohnsitzes wieder auf freien Fuß. 18 Personen (etwa die Hälfte Frauen) wurden angetroffen, die vermutlich eingeschleust wurden. Sie wurden zur Identitätsfeststellung vorübergehend in Gewahrsam genommen und sollen in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Gegen sie wird wegen unerlaubten Aufenthalts ermittelt. #Schleusung
    Am 10.07.2019 durchsuchten über 100 Bundespolizisten im Einsatz „Nacel“ 16 Wohnungen und Geschäftsräume in Kaiserslautern, Pirmasens, Neustadt an der Weinstraße, Zweibrücken und Saarbrücken. Der Verdacht: Vietnamesische Staatsangehörige wurden mit gefälschten bulgarischen Papieren nach Deutschland geschleust und in Nagelstudios beschäftigt. Die mutmaßlichen Haupttäter – ein 49-jähriger Vietnamese und ein 36-jähriger Bulgare – wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen, kamen aber aufgrund festen Wohnsitzes wieder auf freien Fuß. 18 Personen (etwa die Hälfte Frauen) wurden angetroffen, die vermutlich eingeschleust wurden. Sie wurden zur Identitätsfeststellung vorübergehend in Gewahrsam genommen und sollen in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Gegen sie wird wegen unerlaubten Aufenthalts ermittelt. #Schleusung
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  • Zirkus-Durchsuchung wegen Zwangsprostitution
    Am 10.07.2019 durchsuchte die Bundespolizei im Rahmen des Großeinsatzes „Feuerschlucker“ einen Zirkus in Ludwigshafen. Der Schwerpunkt der Razzien lag in Nordrhein-Westfalen, rund 300 Beamte waren beteiligt. Künstler, Artisten und Tänzerinnen wurden unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und ausgebeutet. Die Hauptbeschuldigten – ein 51-jähriger Simbabwer und eine 62-jährige Deutsche russischer Herkunft – wurden in Nordrhein-Westfalen festgenommen. Insgesamt gibt es 17 Beschuldigte (12 Männer, 5 Frauen, 25 bis 66 Jahre, vorwiegend deutsch). Der Bande werden über 60 Schleusungen nachgewiesen. Es soll mit dem Tode gedroht worden sein, Frauen wurden an Bordelle verkauft. Die Opfer mussten in heruntergekommenen Wohnwagen oder Lagerräumen hausen und ihren Lohn abgeben.
    Am 10.07.2019 durchsuchte die Bundespolizei im Rahmen des Großeinsatzes „Feuerschlucker“ einen Zirkus in Ludwigshafen. Der Schwerpunkt der Razzien lag in Nordrhein-Westfalen, rund 300 Beamte waren beteiligt. Künstler, Artisten und Tänzerinnen wurden unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und ausgebeutet. Die Hauptbeschuldigten – ein 51-jähriger Simbabwer und eine 62-jährige Deutsche russischer Herkunft – wurden in Nordrhein-Westfalen festgenommen. Insgesamt gibt es 17 Beschuldigte (12 Männer, 5 Frauen, 25 bis 66 Jahre, vorwiegend deutsch). Der Bande werden über 60 Schleusungen nachgewiesen. Es soll mit dem Tode gedroht worden sein, Frauen wurden an Bordelle verkauft. Die Opfer mussten in heruntergekommenen Wohnwagen oder Lagerräumen hausen und ihren Lohn abgeben.
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  • Indischer Staatsbürger bei Schleuser-Razzia festgenommen
    Am 10.07.2019 durchsuchten knapp 1000 Bundespolizisten in mehreren Bundesländern Gebäude im Rahmen von Großeinsätzen gegen Schleusung, Scheinehen, Ausbeutung und Zwangsprostitution. In Ludwigshafen wurde eine Wohnung durchsucht und ein indischer Staatsbürger festgenommen. Der Einsatz war Teil größerer Ermittlungen in vier Bundesländern. Insgesamt durchsuchten 550 Beamte 39 Gebäude, 28 Menschen wurden vorübergehend festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt seit Frühjahr 2017 gegen zwei Hauptbeschuldigte und 66 weitere Verdächtige. Hauptsächlich pakistanische und indische Staatsangehörige sollen nach Osteuropa und Zypern eingereist und dort mit Frauen verheiratet worden sein, um EU-Aufenthaltsgenehmigungen zu erhalten. Einige Eheschließungen waren fingiert, zudem wurden Arbeits- und Meldebescheinigungen gefälscht.
    Am 10.07.2019 durchsuchten knapp 1000 Bundespolizisten in mehreren Bundesländern Gebäude im Rahmen von Großeinsätzen gegen Schleusung, Scheinehen, Ausbeutung und Zwangsprostitution. In Ludwigshafen wurde eine Wohnung durchsucht und ein indischer Staatsbürger festgenommen. Der Einsatz war Teil größerer Ermittlungen in vier Bundesländern. Insgesamt durchsuchten 550 Beamte 39 Gebäude, 28 Menschen wurden vorübergehend festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt seit Frühjahr 2017 gegen zwei Hauptbeschuldigte und 66 weitere Verdächtige. Hauptsächlich pakistanische und indische Staatsangehörige sollen nach Osteuropa und Zypern eingereist und dort mit Frauen verheiratet worden sein, um EU-Aufenthaltsgenehmigungen zu erhalten. Einige Eheschließungen waren fingiert, zudem wurden Arbeits- und Meldebescheinigungen gefälscht.
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  • Schleuser mit zwei Geschleusten und Drogen festgestellt
    Am 21.06.2026 gegen 10:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Linken einen 28-jährigen Aserbaidschaner, der aus Polen eingereist war. Er wies sich mit gültigem Reisepass und polnischem Aufenthaltstitel aus. Im Fahrzeug fanden die Beamten Wasserflaschen, Pappbecher und Gepäck für mehrere Tage. Der Mann gab an, für zehn Tage nach Hamburg reisen zu wollen. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde die Weiterreise gestattet. Gegen 13:00 Uhr wurde er im Gewerbegebiet Klarsee erneut festgestellt. Bei der Kontrolle befanden sich ein 34-jähriger Aserbaidschaner und ein 29-jähriger Usbeke im Fahrzeug. Beide hatten gültige Reisepässe, aber abgelaufene polnische Aufenthaltstitel. Bei der Durchsuchung des Gepäcks des Schleusers fanden die Beamten zwei Ampullen eines verbotenen Schmerzmittels, was einen Verstoß gegen das AntiDopG darstellt. #Drogen #Schleusung
    Am 21.06.2026 gegen 10:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Linken einen 28-jährigen Aserbaidschaner, der aus Polen eingereist war. Er wies sich mit gültigem Reisepass und polnischem Aufenthaltstitel aus. Im Fahrzeug fanden die Beamten Wasserflaschen, Pappbecher und Gepäck für mehrere Tage. Der Mann gab an, für zehn Tage nach Hamburg reisen zu wollen. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde die Weiterreise gestattet. Gegen 13:00 Uhr wurde er im Gewerbegebiet Klarsee erneut festgestellt. Bei der Kontrolle befanden sich ein 34-jähriger Aserbaidschaner und ein 29-jähriger Usbeke im Fahrzeug. Beide hatten gültige Reisepässe, aber abgelaufene polnische Aufenthaltstitel. Bei der Durchsuchung des Gepäcks des Schleusers fanden die Beamten zwei Ampullen eines verbotenen Schmerzmittels, was einen Verstoß gegen das AntiDopG darstellt. #Drogen #Schleusung
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  • Zehn Pakistaner nach Schleusung aufgegriffen
    Am 22.06.2026 gegen 10:00 Uhr erhielt die Bundespolizeiinspektion Pasewalk einen Hinweis eines Jägers über eine 10- bis 15-köpfige Personengruppe in einem Waldstück nahe Hohenfelde. Die Personen versteckten sich bei Sichtung des Jägers. Einsatzkräfte stellten zehn pakistanische Staatsangehörige im Alter von 19 bis 34 Jahren fest. Eine Nachsuche mit Polizeihubschrauber und Diensthunden blieb erfolglos. Die Männer besaßen keine gültigen Aufenthaltspapiere; zwei hatten lediglich eine pakistanische ID-Karte, einen Führerschein oder einen Reisepass mit abgelaufenem belarussischem Visum. Als Reiseroute gaben sie Russland, Belarus, Lettland, Polen und Deutschland an. Acht der Pakistani wurden am 23.06.2026 gegen 15:40 Uhr nach Polen zurückgeschoben, zwei kamen in die Erstaufnahmeeinrichtung Stern Buchholz. #Schleusung
    Am 22.06.2026 gegen 10:00 Uhr erhielt die Bundespolizeiinspektion Pasewalk einen Hinweis eines Jägers über eine 10- bis 15-köpfige Personengruppe in einem Waldstück nahe Hohenfelde. Die Personen versteckten sich bei Sichtung des Jägers. Einsatzkräfte stellten zehn pakistanische Staatsangehörige im Alter von 19 bis 34 Jahren fest. Eine Nachsuche mit Polizeihubschrauber und Diensthunden blieb erfolglos. Die Männer besaßen keine gültigen Aufenthaltspapiere; zwei hatten lediglich eine pakistanische ID-Karte, einen Führerschein oder einen Reisepass mit abgelaufenem belarussischem Visum. Als Reiseroute gaben sie Russland, Belarus, Lettland, Polen und Deutschland an. Acht der Pakistani wurden am 23.06.2026 gegen 15:40 Uhr nach Polen zurückgeschoben, zwei kamen in die Erstaufnahmeeinrichtung Stern Buchholz. #Schleusung
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  • International gesuchter Straftäter festgenommen
    Am 11.06.2026 gegen 14:40 Uhr nahm die Bundespolizeiinspektion Offenburg einen international gesuchten Straftäter bei einer Schleusungsfahrt fest. Der Mann war zur Festnahme ausgeschrieben und wurde im Rahmen der Kontrolle identifiziert. Die genauen Umstände der Festnahme sowie die Identität des Täters sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
    Am 11.06.2026 gegen 14:40 Uhr nahm die Bundespolizeiinspektion Offenburg einen international gesuchten Straftäter bei einer Schleusungsfahrt fest. Der Mann war zur Festnahme ausgeschrieben und wurde im Rahmen der Kontrolle identifiziert. Die genauen Umstände der Festnahme sowie die Identität des Täters sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
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  • Unter Schleusungsverdacht und ohne Fahrerlaubnis hinterm Steuer
    Am 01.06.2026 gegen 11:43 Uhr stellte die Bundespolizei in Offenburg einen Fahrer fest, der unter dem Verdacht der Schleusung steht und zudem keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Die Beamten leiteten Ermittlungen ein. Die genauen Umstände werden derzeit geprüft. Die Ermittlungen dauern. #Verkehrsdelikt #Schleusung
    Am 01.06.2026 gegen 11:43 Uhr stellte die Bundespolizei in Offenburg einen Fahrer fest, der unter dem Verdacht der Schleusung steht und zudem keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Die Beamten leiteten Ermittlungen ein. Die genauen Umstände werden derzeit geprüft. Die Ermittlungen dauern. #Verkehrsdelikt #Schleusung
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  • Haftbefehl vollstreckt und Schleusung vereitelt
    Am 16.06.2026 gegen 00:00 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei in Aachen gemeinsam mit der Autobahnpolizei einen PKW, der aus den Niederlanden eingereist war. Im Fahrzeug befanden sich der 36-jährige Fahrzeugführer aus der Schweiz, seine 44-jährige serbische Verlobte und ein 46-jähriger albanischer Staatsangehöriger. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sich die beiden Mitfahrer unerlaubt im Schengenraum aufhielten, woraufhin gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern eingeleitet wurde. Zudem wurden geringe Mengen Kokain gefunden und beschlagnahmt; gegen den Fahrer und den albanischen Mitfahrer wurde ein Verfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln eingeleitet. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, da der Verdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss bestand. Die beiden Mitfahrer wurden an die niederländische Polizei übergeben, der Fahrer wurde entlassen. In derselben Nacht kontrollierten die Beamten einen 45-jährigen Deutschen, gegen den ein Haftbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe von 2700 Euro und Verfahrenskosten von über 400 Euro nicht zahlen konnte, wurde er dem Polizeigewahrsam zugeführt. Die Ermittlungen dauern. #Schleusung
    Am 16.06.2026 gegen 00:00 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei in Aachen gemeinsam mit der Autobahnpolizei einen PKW, der aus den Niederlanden eingereist war. Im Fahrzeug befanden sich der 36-jährige Fahrzeugführer aus der Schweiz, seine 44-jährige serbische Verlobte und ein 46-jähriger albanischer Staatsangehöriger. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sich die beiden Mitfahrer unerlaubt im Schengenraum aufhielten, woraufhin gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern eingeleitet wurde. Zudem wurden geringe Mengen Kokain gefunden und beschlagnahmt; gegen den Fahrer und den albanischen Mitfahrer wurde ein Verfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln eingeleitet. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, da der Verdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss bestand. Die beiden Mitfahrer wurden an die niederländische Polizei übergeben, der Fahrer wurde entlassen. In derselben Nacht kontrollierten die Beamten einen 45-jährigen Deutschen, gegen den ein Haftbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe von 2700 Euro und Verfahrenskosten von über 400 Euro nicht zahlen konnte, wurde er dem Polizeigewahrsam zugeführt. Die Ermittlungen dauern. #Schleusung
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  • Durchsuchungen wegen Einschleusung und Visaerschleichung
    Am 21.05.2026 führte die Bundespolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. Durchsuchungen in sieben Objekten in Hessen und Niedersachsen durch. Die Maßnahmen richteten sich gegen eine mutmaßlich international agierende Tätergruppierung aus Usbekistan. Rund 220 Beamte durchsuchten ab 06:00 Uhr Objekte in den Landkreisen Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner-Kreis und Helmstedt. Dabei wurden das führende Mitglied und elf weitere Zielpersonen angetroffen. Neun Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus wurden festgestellt. Die Einsatzkräfte stellten gefälschte Identitätsdokumente, Führerscheine, über 20 Mobiltelefone, zwei Notebooks sowie Bank- und Versicherungsunterlagen sicher. Die Ermittlungen dauern. #Schleusung
    Am 21.05.2026 führte die Bundespolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. Durchsuchungen in sieben Objekten in Hessen und Niedersachsen durch. Die Maßnahmen richteten sich gegen eine mutmaßlich international agierende Tätergruppierung aus Usbekistan. Rund 220 Beamte durchsuchten ab 06:00 Uhr Objekte in den Landkreisen Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner-Kreis und Helmstedt. Dabei wurden das führende Mitglied und elf weitere Zielpersonen angetroffen. Neun Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus wurden festgestellt. Die Einsatzkräfte stellten gefälschte Identitätsdokumente, Führerscheine, über 20 Mobiltelefone, zwei Notebooks sowie Bank- und Versicherungsunterlagen sicher. Die Ermittlungen dauern. #Schleusung
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  • Goldschmuggel-Netzwerk zwischen Italien und Österreich aufgedeckt
    Am 08.05.2026 wurde bekannt, dass die italienische Finanzpolizei ein mutmaßliches Goldschmuggel-Netzwerk zwischen Italien und Österreich aufgedeckt hat. Zwei Männer aus der Provinz Vicenza wurden wegen des Verdachts auf grenzüberschreitende Geldwäsche festgenommen. Sechs Kilogramm Gold sowie mehr als eine Million Euro Bargeld wurden beschlagnahmt. Zusätzlich stellten die Ermittler Immobilien, Fahrzeuge und Bankkonten im Gesamtwert von rund 1,3 Millionen Euro sicher. Die Ermittlungen begannen nach einer Verkehrskontrolle im Mai 2025, bei der bei einem österreichischen Staatsbürger mit türkischen Wurzeln mehr als 660.000 Euro Bargeld in einem Auto entdeckt wurden. Die Transporte des hochreinen 24-Karat-Golds erfolgten wöchentlich über das Autobahnnetz, mit Übergaben nahe der Brennerautobahn A22 oder direkt in Österreich. Für die Kommunikation wurden verschlüsselte Messenger-Dienste mit automatischer Löschfunktion genutzt. Die Goldbarren hatten keine Dokumentation oder Kennzeichnungen, was die illegale Einschleusung in Schmelzkreisläufe erleichtern sollte.
    Am 08.05.2026 wurde bekannt, dass die italienische Finanzpolizei ein mutmaßliches Goldschmuggel-Netzwerk zwischen Italien und Österreich aufgedeckt hat. Zwei Männer aus der Provinz Vicenza wurden wegen des Verdachts auf grenzüberschreitende Geldwäsche festgenommen. Sechs Kilogramm Gold sowie mehr als eine Million Euro Bargeld wurden beschlagnahmt. Zusätzlich stellten die Ermittler Immobilien, Fahrzeuge und Bankkonten im Gesamtwert von rund 1,3 Millionen Euro sicher. Die Ermittlungen begannen nach einer Verkehrskontrolle im Mai 2025, bei der bei einem österreichischen Staatsbürger mit türkischen Wurzeln mehr als 660.000 Euro Bargeld in einem Auto entdeckt wurden. Die Transporte des hochreinen 24-Karat-Golds erfolgten wöchentlich über das Autobahnnetz, mit Übergaben nahe der Brennerautobahn A22 oder direkt in Österreich. Für die Kommunikation wurden verschlüsselte Messenger-Dienste mit automatischer Löschfunktion genutzt. Die Goldbarren hatten keine Dokumentation oder Kennzeichnungen, was die illegale Einschleusung in Schmelzkreisläufe erleichtern sollte.
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  • Leiharbeiter eingeschleust – Prozessauftakt
    Thomas K. (67), Dmitry Ko. (63) und Evgeniy Kon. (58) sind angeklagt, als Mitglieder einer Bande Menschen aus Nicht-EU-Ländern mit gefälschten Papieren ausgestattet und deutschen Unternehmen im Niedriglohnbereich überlassen zu haben. Der Bandenchef wurde bereits 2023 zu siebeneinhalb Jahren verurteilt. Weitere Täter sind bereits verurteilt. Der Prozess beginnt am heutigen Tag vor dem Landgericht Berlin. #Schleusung
    Thomas K. (67), Dmitry Ko. (63) und Evgeniy Kon. (58) sind angeklagt, als Mitglieder einer Bande Menschen aus Nicht-EU-Ländern mit gefälschten Papieren ausgestattet und deutschen Unternehmen im Niedriglohnbereich überlassen zu haben. Der Bandenchef wurde bereits 2023 zu siebeneinhalb Jahren verurteilt. Weitere Täter sind bereits verurteilt. Der Prozess beginnt am heutigen Tag vor dem Landgericht Berlin. #Schleusung
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  • Zuhälterin soll 17-Jährige als Sex-Sklavin ausgebeutet haben
    Am 11.02.2025 verhandelt das Kriminalgericht Berlin gegen die Bordell-Betreiberin Thi T. (42). Sie soll eine 17-jährige Vietnamesin unter dem Vorwand eines Nagelstudio-Jobs nach Deutschland gelockt haben. Mit einem russischen Touristen-Visum gelangte das Mädchen nach Berlin, wo es nicht im Nagelstudio, sondern im Bordell arbeiten musste. Thi T. soll die Jungfräulichkeit der Minderjährigen für 4000 Euro an den ersten Freier verkauft und innerhalb eines Jahres 84.000 Euro mit ihr verdient haben. Die Anklage lautet auf Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Zuhälterei, sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, Zwangsprostitution und Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Das Mädchen sollte 22.000 Euro für die Schleusung abarbeiten und täglich von 10 bis 4 Uhr bis zu 15 Freier bedienen. Thi T. wurde bereits im März 2022 zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt und sitzt diese seit Mai 2023 ab. Das Opfer, heute 23 Jahre alt, soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Das Urteil wird am 26.02.2025 erwartet.
    Am 11.02.2025 verhandelt das Kriminalgericht Berlin gegen die Bordell-Betreiberin Thi T. (42). Sie soll eine 17-jährige Vietnamesin unter dem Vorwand eines Nagelstudio-Jobs nach Deutschland gelockt haben. Mit einem russischen Touristen-Visum gelangte das Mädchen nach Berlin, wo es nicht im Nagelstudio, sondern im Bordell arbeiten musste. Thi T. soll die Jungfräulichkeit der Minderjährigen für 4000 Euro an den ersten Freier verkauft und innerhalb eines Jahres 84.000 Euro mit ihr verdient haben. Die Anklage lautet auf Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Zuhälterei, sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, Zwangsprostitution und Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Das Mädchen sollte 22.000 Euro für die Schleusung abarbeiten und täglich von 10 bis 4 Uhr bis zu 15 Freier bedienen. Thi T. wurde bereits im März 2022 zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt und sitzt diese seit Mai 2023 ab. Das Opfer, heute 23 Jahre alt, soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Das Urteil wird am 26.02.2025 erwartet.
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  • Asiatinnen zur Prostitution gezwungen
    Am 04.03.2026 durchsuchten 500 Polizeibeamte Dutzende Wohnungen und Geschäftsräume in Berlin und Sachsen-Anhalt. Die Durchsuchungen erfolgten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Magdeburg und der Bundespolizei in Halle (Saale). Im Fokus standen 38 Objekte, vor allem Prostitutionswohnungen. Die Tatorte lagen in Magdeburg, Halle, dem Jerichower Land, dem Harz-, Salzland- und Bördekreis sowie Anhalt-Bitterfeld. Mehrere Deutsche und eine asiatisch-stämmige Person im Alter von 27 bis 40 Jahren stehen im Verdacht, Frauen aus Asien illegal nach Deutschland geschleust zu haben. Die Frauen sollen als Prostituierte gearbeitet haben, um die Schleusungskosten zu begleichen. Die Beschuldigten wurden vernommen, Festnahmen erfolgten nicht. Die Ermittlungen dauern.
    Am 04.03.2026 durchsuchten 500 Polizeibeamte Dutzende Wohnungen und Geschäftsräume in Berlin und Sachsen-Anhalt. Die Durchsuchungen erfolgten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Magdeburg und der Bundespolizei in Halle (Saale). Im Fokus standen 38 Objekte, vor allem Prostitutionswohnungen. Die Tatorte lagen in Magdeburg, Halle, dem Jerichower Land, dem Harz-, Salzland- und Bördekreis sowie Anhalt-Bitterfeld. Mehrere Deutsche und eine asiatisch-stämmige Person im Alter von 27 bis 40 Jahren stehen im Verdacht, Frauen aus Asien illegal nach Deutschland geschleust zu haben. Die Frauen sollen als Prostituierte gearbeitet haben, um die Schleusungskosten zu begleichen. Die Beschuldigten wurden vernommen, Festnahmen erfolgten nicht. Die Ermittlungen dauern.
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  • Prozessauftakt gegen Thomas K. und andere wegen Einschleusung von Leiharbeitern
    Thomas K. (67), Dmitry Ko. (63) und Evgeniy Kon. (58) sind angeklagt, als Mitglieder einer Bande Menschen aus Nicht-EU-Ländern mit gefälschten Papieren ausgestattet und deutschen Unternehmen im Niedriglohnbereich überlassen zu haben. Der Bandenchef wurde bereits 2023 zu siebeneinhalb Jahren verurteilt. Der Prozess beginnt am 01.02.2026 vor dem Landgericht Berlin. #Schleusung
    Thomas K. (67), Dmitry Ko. (63) und Evgeniy Kon. (58) sind angeklagt, als Mitglieder einer Bande Menschen aus Nicht-EU-Ländern mit gefälschten Papieren ausgestattet und deutschen Unternehmen im Niedriglohnbereich überlassen zu haben. Der Bandenchef wurde bereits 2023 zu siebeneinhalb Jahren verurteilt. Der Prozess beginnt am 01.02.2026 vor dem Landgericht Berlin. #Schleusung
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  • Zuhälterin soll 17-Jährige als Sex-Sklavin ausgebeutet haben
    Am 11.02.2025 verhandelt das Kriminalgericht Berlin gegen Thi T. (42), die eine 17-jährige Vietnamesin unter dem Vorwand eines Nagelstudio-Jobs nach Deutschland lockte. Mit einem russischen Touristen-Visum gelangte das Mädchen nach Berlin, wo es im Bordell der Angeklagten zur Prostitution gezwungen wurde. Die Jungfräulichkeit wurde für 4000 Euro an den ersten Freier verkauft; insgesamt erzielte Thi T. in einem Jahr 84.000 Euro mit dem Opfer. Die Anklage lautet auf Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Zuhälterei, sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, Zwangsprostitution und Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Das Mädchen sollte 22.000 Euro Schleusungskosten abarbeiten, täglich von 10 bis 4 Uhr bis zu 15 Freier bedienen. Thi T. wurde bereits im März 2022 zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt und sitzt diese seit Mai 2023 ab. Das Opfer, heute 23, zeigte sie erst nach ihrer Inhaftierung an. Die Angeklagte schweigt. Urteil am 26.02.2025.
    Am 11.02.2025 verhandelt das Kriminalgericht Berlin gegen Thi T. (42), die eine 17-jährige Vietnamesin unter dem Vorwand eines Nagelstudio-Jobs nach Deutschland lockte. Mit einem russischen Touristen-Visum gelangte das Mädchen nach Berlin, wo es im Bordell der Angeklagten zur Prostitution gezwungen wurde. Die Jungfräulichkeit wurde für 4000 Euro an den ersten Freier verkauft; insgesamt erzielte Thi T. in einem Jahr 84.000 Euro mit dem Opfer. Die Anklage lautet auf Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Zuhälterei, sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, Zwangsprostitution und Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Das Mädchen sollte 22.000 Euro Schleusungskosten abarbeiten, täglich von 10 bis 4 Uhr bis zu 15 Freier bedienen. Thi T. wurde bereits im März 2022 zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt und sitzt diese seit Mai 2023 ab. Das Opfer, heute 23, zeigte sie erst nach ihrer Inhaftierung an. Die Angeklagte schweigt. Urteil am 26.02.2025.
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  • Bestatter wegen Anstiftung zum Mord vor Gericht
    Am 16.04.2024 verhandelt das Landgericht Berlin gegen den Bestatter Ahmad D. (63), seine Ehefrau Dalal A. (59) und Tochter Yasmin D. (36) wegen Anstiftung zum Mord. Der Bestatter hatte zuvor mit Papieren Verstorbener Schleusungen ermöglicht und wurde dafür 2014 zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Nachdem sein Schwager Sohaib A. die Polizei auf die Schleusungen hinwies, soll Ahmad D. versucht haben, seinen Schwiegersohn für 1000 Euro pro Monat Haft zur Ermordung des Informanten zu überreden. Die Ehefrau bot 1500 Euro, die Tochter stellte ein Ultimatum. Der Schwager lehnte ab und zeigte die Tat an. Das Urteil wird am 6. Juni erwartet. #Mord
    Am 16.04.2024 verhandelt das Landgericht Berlin gegen den Bestatter Ahmad D. (63), seine Ehefrau Dalal A. (59) und Tochter Yasmin D. (36) wegen Anstiftung zum Mord. Der Bestatter hatte zuvor mit Papieren Verstorbener Schleusungen ermöglicht und wurde dafür 2014 zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Nachdem sein Schwager Sohaib A. die Polizei auf die Schleusungen hinwies, soll Ahmad D. versucht haben, seinen Schwiegersohn für 1000 Euro pro Monat Haft zur Ermordung des Informanten zu überreden. Die Ehefrau bot 1500 Euro, die Tochter stellte ein Ultimatum. Der Schwager lehnte ab und zeigte die Tat an. Das Urteil wird am 6. Juni erwartet. #Mord
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  • Festnahme eines mutmaßlichen Schleusers in Neukölln
    Am 30.01.2024 gegen 06:00 Uhr durchsuchten Bundespolizisten eine Wohnung an der Fritzi-Massary-Straße in Neukölln. Die Maßnahme richtete sich gegen einen 33-jährigen deutschen Staatsbürger, der im Verdacht steht, gemeinsam mit Komplizen gewerbs- und bandenmäßig Ausländer eingeschleust zu haben. Die Schleusungen erfolgten über die Belarus-Route, hauptsächlich für syrische Staatsangehörige. In der Wohnung wurden Datenträger, Mobiltelefone und Drogen sichergestellt. Der Beschuldigte verhielt sich kooperativ und wurde um 11:37 Uhr dem Haftrichter im Potsdamer Justizgebäude vorgeführt. Die Ermittlungen der Potsdamer Staatsanwaltschaft laufen bereits seit Monaten; im November 2023 waren drei Mitglieder der Bande verhaftet worden. Die Bande besteht aus zehn Mitgliedern im Alter von 20 bis 43 Jahren aus Polen, Syrien, Serbien und Deutschland. In vier nachgewiesenen Fällen zwischen April und November 2023 wurden knapp 60 Personen geschleust. Die Ermittlungen dauern.
    Am 30.01.2024 gegen 06:00 Uhr durchsuchten Bundespolizisten eine Wohnung an der Fritzi-Massary-Straße in Neukölln. Die Maßnahme richtete sich gegen einen 33-jährigen deutschen Staatsbürger, der im Verdacht steht, gemeinsam mit Komplizen gewerbs- und bandenmäßig Ausländer eingeschleust zu haben. Die Schleusungen erfolgten über die Belarus-Route, hauptsächlich für syrische Staatsangehörige. In der Wohnung wurden Datenträger, Mobiltelefone und Drogen sichergestellt. Der Beschuldigte verhielt sich kooperativ und wurde um 11:37 Uhr dem Haftrichter im Potsdamer Justizgebäude vorgeführt. Die Ermittlungen der Potsdamer Staatsanwaltschaft laufen bereits seit Monaten; im November 2023 waren drei Mitglieder der Bande verhaftet worden. Die Bande besteht aus zehn Mitgliedern im Alter von 20 bis 43 Jahren aus Polen, Syrien, Serbien und Deutschland. In vier nachgewiesenen Fällen zwischen April und November 2023 wurden knapp 60 Personen geschleust. Die Ermittlungen dauern.
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  • Bundespolizei nimmt mutmaßlichen Schleuser fest
    Am Dienstag, den 21.04.2026, nahm die Bundespolizei Stuttgart bei einer Wohnungsdurchsuchung in Rottenburg am Neckar einen 30-jährigen syrischen Staatsangehörigen fest. Der Mann steht im Verdacht, gewerbsmäßig mindestens 66 Personen über die polnische Grenze nach Deutschland geschleust zu haben. Er soll seine Dienste über den Messenger-Dienst Telegram beworben und Videos von erfolgreichen Schleusungen in Chatgruppen geteilt haben. Die Staatsanwaltschaft Tübingen wirft ihm derzeit 15 Taten vor. Bei der Durchsuchung wurden ein Mobiltelefon und weitere Beweismittel sichergestellt. Gegen den 30-Jährigen lag bereits ein Untersuchungshaftbefehl vor, der vollstreckt wurde. Der Haftrichter am Amtsgericht Tübingen setzte den Haftbefehl in Vollzug, woraufhin der Beschuldigte in die Justizvollzugsanstalt Rottenburg eingeliefert wurde. Die Ermittlungen zu Hintermännern und dem vollen Ausmaß der Taten dauern.
    Am Dienstag, den 21.04.2026, nahm die Bundespolizei Stuttgart bei einer Wohnungsdurchsuchung in Rottenburg am Neckar einen 30-jährigen syrischen Staatsangehörigen fest. Der Mann steht im Verdacht, gewerbsmäßig mindestens 66 Personen über die polnische Grenze nach Deutschland geschleust zu haben. Er soll seine Dienste über den Messenger-Dienst Telegram beworben und Videos von erfolgreichen Schleusungen in Chatgruppen geteilt haben. Die Staatsanwaltschaft Tübingen wirft ihm derzeit 15 Taten vor. Bei der Durchsuchung wurden ein Mobiltelefon und weitere Beweismittel sichergestellt. Gegen den 30-Jährigen lag bereits ein Untersuchungshaftbefehl vor, der vollstreckt wurde. Der Haftrichter am Amtsgericht Tübingen setzte den Haftbefehl in Vollzug, woraufhin der Beschuldigte in die Justizvollzugsanstalt Rottenburg eingeliefert wurde. Die Ermittlungen zu Hintermännern und dem vollen Ausmaß der Taten dauern.
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  • Schleuser nach 18-stündiger Fahndung festgenommen
    Am 10.04.2026 gegen 07:27 Uhr nahmen Beamte der Bundespolizei, Bayerischen Polizei, Zoll und Staatsanwaltschaft einen mutmaßlichen Schleuser in Waidhaus fest. Die Festnahme erfolgte nach nur 18 Stunden intensiver Fahndung, die von den genannten Behörden gemeinsam durchgeführt wurde. Der Verdächtige wurde im Rahmen einer koordinierten Aktion gestellt, nachdem Hinweise auf seine Beteiligung an Schleusungsaktivitäten vorlagen. Die Ermittlungen hatten zuvor zu seiner Identifizierung geführt, was die schnelle Festnahme ermöglichte. Die Behörden setzten dabei auf eine enge Zusammenarbeit, um den mutmaßlichen Täter zu ergreifen. Die Festnahme markiert einen Erfolg im Kampf gegen die Schleuserkriminalität in der Region. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
    Am 10.04.2026 gegen 07:27 Uhr nahmen Beamte der Bundespolizei, Bayerischen Polizei, Zoll und Staatsanwaltschaft einen mutmaßlichen Schleuser in Waidhaus fest. Die Festnahme erfolgte nach nur 18 Stunden intensiver Fahndung, die von den genannten Behörden gemeinsam durchgeführt wurde. Der Verdächtige wurde im Rahmen einer koordinierten Aktion gestellt, nachdem Hinweise auf seine Beteiligung an Schleusungsaktivitäten vorlagen. Die Ermittlungen hatten zuvor zu seiner Identifizierung geführt, was die schnelle Festnahme ermöglichte. Die Behörden setzten dabei auf eine enge Zusammenarbeit, um den mutmaßlichen Täter zu ergreifen. Die Festnahme markiert einen Erfolg im Kampf gegen die Schleuserkriminalität in der Region. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
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  • Zahlreiche Feststellungen bei Grenzkontrollen
    Am 07.04.2026 berichtete die Rosenheimer Bundespolizei über rund 60 Personen ohne die erforderlichen Einreisepapiere, die zwischen Gründonnerstag und Ostermontag festgestellt wurden. Die Migranten stammen aus über 20 verschiedenen Ländern, insbesondere aus Nigeria, Syrien, dem Irak, Afghanistan, Albanien, Nordmazedonien, Moldau, Palästina und dem Kosovo. Die meisten von ihnen wurden auf Höhe Kiefersfelden einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Zwei Pkw-Fahrer wurden am Sonntag beziehungsweise Montag wegen des Verdachts der Einschleusung von Ausländern vorläufig festgenommen und angezeigt. Ein 24-jähriger Afghane beförderte in seinem Auto drei Landsleute im Alter zwischen 24 und 26 Jahren. Im Auto eines 36-jährigen Syrers befanden sich zwei syrische Staatsangehörige, 23 und 32 Jahre alt. Rund 50 der Migranten mussten das Land wieder verlassen und wurden nach Österreich zurückgewiesen.
    Am 07.04.2026 berichtete die Rosenheimer Bundespolizei über rund 60 Personen ohne die erforderlichen Einreisepapiere, die zwischen Gründonnerstag und Ostermontag festgestellt wurden. Die Migranten stammen aus über 20 verschiedenen Ländern, insbesondere aus Nigeria, Syrien, dem Irak, Afghanistan, Albanien, Nordmazedonien, Moldau, Palästina und dem Kosovo. Die meisten von ihnen wurden auf Höhe Kiefersfelden einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Zwei Pkw-Fahrer wurden am Sonntag beziehungsweise Montag wegen des Verdachts der Einschleusung von Ausländern vorläufig festgenommen und angezeigt. Ein 24-jähriger Afghane beförderte in seinem Auto drei Landsleute im Alter zwischen 24 und 26 Jahren. Im Auto eines 36-jährigen Syrers befanden sich zwei syrische Staatsangehörige, 23 und 32 Jahre alt. Rund 50 der Migranten mussten das Land wieder verlassen und wurden nach Österreich zurückgewiesen.
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  • Mutmaßlicher Schleuser auf A93 festgenommen
    Am Sonntag hat die Bundespolizei auf der Inntalautobahn A93 bei Kiefersfelden einen 54-jährigen mutmaßlichen Schleuser festgenommen. Er soll sechs Menschen ohne gültige Einreisepapiere nach Deutschland gebracht haben. Das Auto wurde am Grenzübergang gestoppt und war stark überbesetzt. Auf der Rückbank saßen vier Kinder im Alter von ein bis zehn Jahren mit ihrer Mutter zwischen Gepäckstücken ohne Anschnallmöglichkeit und Kindersitze. Die Windschutzscheibe war von innen zugefroren, und der Fahrer hatte nur ein kleines Sichtfeld freigekratzt. Der Fahrer wies sich mit einem ukrainischen Reisepass und einer lettischen Aufenthaltserlaubnis aus. Seine sechs Mitfahrer verfügten nicht über die erforderlichen Einreisepapiere und mussten nach Österreich zurückkehren. Ein Richter ordnete Untersuchungshaft gegen den Mann an, der bereits zuvor wegen Schleusung aufgefallen war.
    Am Sonntag hat die Bundespolizei auf der Inntalautobahn A93 bei Kiefersfelden einen 54-jährigen mutmaßlichen Schleuser festgenommen. Er soll sechs Menschen ohne gültige Einreisepapiere nach Deutschland gebracht haben. Das Auto wurde am Grenzübergang gestoppt und war stark überbesetzt. Auf der Rückbank saßen vier Kinder im Alter von ein bis zehn Jahren mit ihrer Mutter zwischen Gepäckstücken ohne Anschnallmöglichkeit und Kindersitze. Die Windschutzscheibe war von innen zugefroren, und der Fahrer hatte nur ein kleines Sichtfeld freigekratzt. Der Fahrer wies sich mit einem ukrainischen Reisepass und einer lettischen Aufenthaltserlaubnis aus. Seine sechs Mitfahrer verfügten nicht über die erforderlichen Einreisepapiere und mussten nach Österreich zurückkehren. Ein Richter ordnete Untersuchungshaft gegen den Mann an, der bereits zuvor wegen Schleusung aufgefallen war.
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  • Ermittlungen gegen sechs ukrainische Staatsangehörige wegen versuchter unerlaubter Einreise
    Am 30.03.2026 gegen 12 Uhr deckte die Bundespolizei im Stadtgebiet Guben die Einschleusung von sechs Personen auf. Im Rahmen der Grenzkontrolle kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei auf der Bundesstraße 320 ein in Lettland zugelassenes Fahrzeug. Die weiteren Insassen, zwei Mütter im Alter von 15 und 21 Jahren mit ihren vier Kindern im Alter von sieben Monaten bis fünf Jahren, verfügten über keine Dokumente, die den Aufenthalt in Deutschland legitimieren. Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Versuchs der unerlaubten Einreise gegen alle ukrainischen Staatsangehörigen ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wiesen die Beamtinnen und Beamten die Gruppe nach Polen zurück.
    Am 30.03.2026 gegen 12 Uhr deckte die Bundespolizei im Stadtgebiet Guben die Einschleusung von sechs Personen auf. Im Rahmen der Grenzkontrolle kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei auf der Bundesstraße 320 ein in Lettland zugelassenes Fahrzeug. Die weiteren Insassen, zwei Mütter im Alter von 15 und 21 Jahren mit ihren vier Kindern im Alter von sieben Monaten bis fünf Jahren, verfügten über keine Dokumente, die den Aufenthalt in Deutschland legitimieren. Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Versuchs der unerlaubten Einreise gegen alle ukrainischen Staatsangehörigen ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wiesen die Beamtinnen und Beamten die Gruppe nach Polen zurück.
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  • Festnahme eines 54-jährigen mutmaßlichen Schleusers
    Am 30.03.2026 gegen 12 Uhr deckte die Bundespolizei im Stadtgebiet Guben die Einschleusung von sechs Personen auf. Im Rahmen der Grenzkontrolle kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei auf der Bundesstraße 320 ein in Lettland zugelassenes Fahrzeug. Der Fahrer, ein 54-jähriger, wies sich mit einem ukrainischen Reisepass sowie einem lettischen Aufenthaltstitel aus und wurde vorläufig festgenommen. Die Bundespolizei leitete gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Einschleusens von Ausländern.
    Am 30.03.2026 gegen 12 Uhr deckte die Bundespolizei im Stadtgebiet Guben die Einschleusung von sechs Personen auf. Im Rahmen der Grenzkontrolle kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei auf der Bundesstraße 320 ein in Lettland zugelassenes Fahrzeug. Der Fahrer, ein 54-jähriger, wies sich mit einem ukrainischen Reisepass sowie einem lettischen Aufenthaltstitel aus und wurde vorläufig festgenommen. Die Bundespolizei leitete gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Einschleusens von Ausländern.
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    Sammle Cashback bei über 2.337 Shops und wandle es auf Wunsch in Meilen um. Mach aus jedem Einkauf ein Erlebnis - für deine nächste Reise, ein Upgrade oder besondere Prämien.

  • Bundespolizei nimmt gesuchten 47-Jährigen bei Grenzkontrolle fest
    Am 27.03.2026 wurde am Abend ein international gesuchter 47-jähriger Bulgare festgenommen. Gegen den Mann lag ein europäischer Haftbefehl zur Auslieferung an die bulgarischen Behörden vor. Der 47-Jährige reiste als Mitfahrer in einem PKW aus den Niederlanden nach Deutschland ein. Im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen wurde das Auto gegen 20:00 Uhr in der Kontrollstelle an der BAB 280 auf dem Rastplatz Bunderneuland angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 47-Jährigen ein europäischer Haftbefehl existiert. Der Mann war in seiner Heimat zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, weil er gefälschte Banknoten in Umlauf gebracht und sich an der Schleusung von Menschen beteiligt hatte. Nach einer Nacht im Polizeigewahrsam wurde er am 27.03.2026 Vormittag am Amtsgericht Leer vorgeführt, wo die vorläufige Festhalteanordnung erlassen wurde. Im Anschluss wurde der 47-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg hat jetzt das weitere Auslieferungsverfahren nach Bulgarien übernommen.
    Am 27.03.2026 wurde am Abend ein international gesuchter 47-jähriger Bulgare festgenommen. Gegen den Mann lag ein europäischer Haftbefehl zur Auslieferung an die bulgarischen Behörden vor. Der 47-Jährige reiste als Mitfahrer in einem PKW aus den Niederlanden nach Deutschland ein. Im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen wurde das Auto gegen 20:00 Uhr in der Kontrollstelle an der BAB 280 auf dem Rastplatz Bunderneuland angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 47-Jährigen ein europäischer Haftbefehl existiert. Der Mann war in seiner Heimat zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, weil er gefälschte Banknoten in Umlauf gebracht und sich an der Schleusung von Menschen beteiligt hatte. Nach einer Nacht im Polizeigewahrsam wurde er am 27.03.2026 Vormittag am Amtsgericht Leer vorgeführt, wo die vorläufige Festhalteanordnung erlassen wurde. Im Anschluss wurde der 47-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg hat jetzt das weitere Auslieferungsverfahren nach Bulgarien übernommen.
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  • Arbeitsausbeutung, Ausländerschleusung und Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen in Wiesbaden und Rüsselsheim
    Am 25.03.2026 durchsuchte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Darmstadt, Standort Wiesbaden, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wiesbaden zwölf Geschäfts- und Wohnräume von sechs Beschuldigten in Wiesbaden, Rüsselsheim und Frankfurt am Main. Die Durchsuchung erfolgte wegen des Verdachts auf Arbeitsausbeutung, Schleuserkriminalität und Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. Ungefähr 170 Einsatzkräfte nahmen sechs Personen vorläufig fest und sicherten umfangreiches Beweismaterial sowie Vermögenswerte im niedrigen sechsstelligen Bereich zur Sicherung der veruntreuten Sozialabgaben. Die Ermittlungen richten sich gegen sechs Beschuldigte im Alter von 26 bis 63 Jahren, darunter drei Frauen und drei Männer deutscher und vietnamesischer Staatsangehörigkeit. Neben Sozialversicherungsbetrug seit dem Jahr 2021 besteht auch der Verdacht der Einschleusung von Ausländern sowie der Arbeitsausbeutung von illegal aufhältigen Personen in verschiedenen Gewerbebetrieben in Wiesbaden und Rüsselsheim. Es wurden zwölf Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und dabei Beweismaterial gesichert. Zur Sicherung der hinterzogenen Sozialabgaben ergingen durch das Amtsgericht Wiesbaden Arrestbeschlüsse in das Vermögen der Beschuldigten und deren Unternehmen. Die Vermögensarreste wurden während des Einsatzes vollstreckt und Vermögenswerte im niedrigen sechsstelligen Bereich gesichert. Sechs Personen, die sich mutmaßlich illegal in Deutschland aufhalten, wurden vorläufig festgenommen, denen die Ausweisung oder eine Haftstrafe droht. Neben rund 130 Zöllnern der Hauptzollämter Darmstadt, Frankfurt am Main und Koblenz waren etwa 40 weitere Einsatzkräfte der Polizeidirektion Wiesbaden, der Finanzämter Wiesbaden und Groß-Gerau sowie der Ausländerbehörde Wiesbaden an den Maßnahmen beteiligt. Die weiteren Ermittlungen dauern noch. #Schleusung
    Am 25.03.2026 durchsuchte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Darmstadt, Standort Wiesbaden, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wiesbaden zwölf Geschäfts- und Wohnräume von sechs Beschuldigten in Wiesbaden, Rüsselsheim und Frankfurt am Main. Die Durchsuchung erfolgte wegen des Verdachts auf Arbeitsausbeutung, Schleuserkriminalität und Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. Ungefähr 170 Einsatzkräfte nahmen sechs Personen vorläufig fest und sicherten umfangreiches Beweismaterial sowie Vermögenswerte im niedrigen sechsstelligen Bereich zur Sicherung der veruntreuten Sozialabgaben. Die Ermittlungen richten sich gegen sechs Beschuldigte im Alter von 26 bis 63 Jahren, darunter drei Frauen und drei Männer deutscher und vietnamesischer Staatsangehörigkeit. Neben Sozialversicherungsbetrug seit dem Jahr 2021 besteht auch der Verdacht der Einschleusung von Ausländern sowie der Arbeitsausbeutung von illegal aufhältigen Personen in verschiedenen Gewerbebetrieben in Wiesbaden und Rüsselsheim. Es wurden zwölf Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und dabei Beweismaterial gesichert. Zur Sicherung der hinterzogenen Sozialabgaben ergingen durch das Amtsgericht Wiesbaden Arrestbeschlüsse in das Vermögen der Beschuldigten und deren Unternehmen. Die Vermögensarreste wurden während des Einsatzes vollstreckt und Vermögenswerte im niedrigen sechsstelligen Bereich gesichert. Sechs Personen, die sich mutmaßlich illegal in Deutschland aufhalten, wurden vorläufig festgenommen, denen die Ausweisung oder eine Haftstrafe droht. Neben rund 130 Zöllnern der Hauptzollämter Darmstadt, Frankfurt am Main und Koblenz waren etwa 40 weitere Einsatzkräfte der Polizeidirektion Wiesbaden, der Finanzämter Wiesbaden und Groß-Gerau sowie der Ausländerbehörde Wiesbaden an den Maßnahmen beteiligt. Die weiteren Ermittlungen dauern noch. #Schleusung
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  • Bundespolizei zerschlägt internationales Schleusernetzwerk
    Am 25.03.2026 vollstreckte die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen mit über 500 Einsatzkräften vier Haftbefehle und 15 Durchsuchungsbeschlüsse im Großraum Essen, Gelsenkirchen, Marl, Herdecke und Lüdenscheid. Der Hintergrund sind Ärmelkanalschleusungen mit kleinen Booten. Es wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, darunter 33 Mobilfunkgeräte, elf Schlauchboote, ein Bootsmotor, zahlreiche Rettungswesten, mehr als 50.000 Euro Bargeld, sowie zwei Gewehre und eine Pistole. Die Bundespolizei vollstreckte Europäische Haftbefehle und Europäische Ermittlungsanordnungen im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Staatsanwaltschaft Essen unter Koordinierung von EUROPOL sowie EUROJUST. Die Maßnahmen sind Teil umfangreicher internationaler Ermittlungen gegen ein Schleusernetzwerk, welches illegale Bootsschleusungen über den Ärmelkanal nach Großbritannien organisiert und durchführt. Die Täter erzielen Gewinne von circa 100.000 bis zu 150.000 Euro pro in Großbritannien ankommendem Boot und nehmen eine Gefährdung von Leib oder Leben der Migranten in Kauf, da das verwendete nautische Material nicht für eine Überfahrt über den Ärmelkanal geeignet ist. Rund 20 Ermittler belgischer, französischer und britischer Ermittlungsbehörden, des BKA und EUROPOL begleiteten den Einsatz. Die vier festgenommenen Personen sollen nach Vorführung vor dem zuständigen Ermittlungsrichter zunächst mit dem Ziel der Auslieferung an die belgischen Justizbehörden in Auslieferungshaft genommen werden. Über die Zulässigkeit der Auslieferung wird das Oberlandesgericht Hamm entscheiden.
    Am 25.03.2026 vollstreckte die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen mit über 500 Einsatzkräften vier Haftbefehle und 15 Durchsuchungsbeschlüsse im Großraum Essen, Gelsenkirchen, Marl, Herdecke und Lüdenscheid. Der Hintergrund sind Ärmelkanalschleusungen mit kleinen Booten. Es wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, darunter 33 Mobilfunkgeräte, elf Schlauchboote, ein Bootsmotor, zahlreiche Rettungswesten, mehr als 50.000 Euro Bargeld, sowie zwei Gewehre und eine Pistole. Die Bundespolizei vollstreckte Europäische Haftbefehle und Europäische Ermittlungsanordnungen im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Staatsanwaltschaft Essen unter Koordinierung von EUROPOL sowie EUROJUST. Die Maßnahmen sind Teil umfangreicher internationaler Ermittlungen gegen ein Schleusernetzwerk, welches illegale Bootsschleusungen über den Ärmelkanal nach Großbritannien organisiert und durchführt. Die Täter erzielen Gewinne von circa 100.000 bis zu 150.000 Euro pro in Großbritannien ankommendem Boot und nehmen eine Gefährdung von Leib oder Leben der Migranten in Kauf, da das verwendete nautische Material nicht für eine Überfahrt über den Ärmelkanal geeignet ist. Rund 20 Ermittler belgischer, französischer und britischer Ermittlungsbehörden, des BKA und EUROPOL begleiteten den Einsatz. Die vier festgenommenen Personen sollen nach Vorführung vor dem zuständigen Ermittlungsrichter zunächst mit dem Ziel der Auslieferung an die belgischen Justizbehörden in Auslieferungshaft genommen werden. Über die Zulässigkeit der Auslieferung wird das Oberlandesgericht Hamm entscheiden.
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  • Schleusung auf Autobahn gestoppt - Sechs Personen in PKW
    Am 24.03.2026 um 04:40 Uhr kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 4 zwischen Görlitz und Dresden bei Uhyst einen voll besetzten 3er BMW mit tschechischer Zulassung. Der Fahrer, ein 37 Jahre alter Mongole mit gültigem Aufenthaltstitel, war mit fünf Landsleuten im Alter zwischen 1 und 36 Jahren auf dem Weg von Prag nach Dresden. Ein Kleinkind saß unangeschnallt auf dem Schoß der Mutter. Vier der Mongolen besitzen keine den Aufenthalt legitimierenden Dokumente und waren illegal eingereist, da ihre deutschen Aufenthaltsgestattungen von der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlängert worden waren. Gegen den 37-jährigen Fahrer wird wegen des Einschleusens von Ausländern ermittelt. Ob der Fahrer einen Schleuserlohn erhalten hat, ist Bestandteil der weiteren Ermittlungen. Der Fahrer hat einen festen Wohnsitz in der Tschechischen Republik, weshalb keine die Freiheit beschränkenden Maßnahmen angeordnet wurden. #Schleusung
    Am 24.03.2026 um 04:40 Uhr kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 4 zwischen Görlitz und Dresden bei Uhyst einen voll besetzten 3er BMW mit tschechischer Zulassung. Der Fahrer, ein 37 Jahre alter Mongole mit gültigem Aufenthaltstitel, war mit fünf Landsleuten im Alter zwischen 1 und 36 Jahren auf dem Weg von Prag nach Dresden. Ein Kleinkind saß unangeschnallt auf dem Schoß der Mutter. Vier der Mongolen besitzen keine den Aufenthalt legitimierenden Dokumente und waren illegal eingereist, da ihre deutschen Aufenthaltsgestattungen von der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlängert worden waren. Gegen den 37-jährigen Fahrer wird wegen des Einschleusens von Ausländern ermittelt. Ob der Fahrer einen Schleuserlohn erhalten hat, ist Bestandteil der weiteren Ermittlungen. Der Fahrer hat einen festen Wohnsitz in der Tschechischen Republik, weshalb keine die Freiheit beschränkenden Maßnahmen angeordnet wurden. #Schleusung
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  • Bundespolizei deckt Schleusung in polnischem Taxi auf
    Am 23.03.2026 gegen 17:30 Uhr deckte die Bundespolizei die Einschleusung von drei Personen in einem polnischen Taxi auf. Ein 49-jähriger polnischer Staatsangehöriger mit gültigen Reisedokumenten fuhr das Taxi mit polnischer Zulassung. Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei das Fahrzeug. Im Taxi befanden sich drei eritreische Staatsangehörige im Alter von 26 bis 29 Jahren, die keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorweisen konnten. Gegen die drei eritreischen Staatsangehörigen leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Versuchs der unerlaubten Einreise ein. Nach Abschluss der polizeilichen Bearbeitung ist eine Zurückweisung der Personen nach Polen geplant. Den mutmaßlichen Schleuser beließen die Beamten auf freiem Fuß, nahmen ihn aber vorläufig fest. Gegen den polnischen Schleuser ermittelt die Bundespolizei wegen des Verdachtes des Einschleusens von Ausländern. #Schleusung
    Am 23.03.2026 gegen 17:30 Uhr deckte die Bundespolizei die Einschleusung von drei Personen in einem polnischen Taxi auf. Ein 49-jähriger polnischer Staatsangehöriger mit gültigen Reisedokumenten fuhr das Taxi mit polnischer Zulassung. Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei das Fahrzeug. Im Taxi befanden sich drei eritreische Staatsangehörige im Alter von 26 bis 29 Jahren, die keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorweisen konnten. Gegen die drei eritreischen Staatsangehörigen leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Versuchs der unerlaubten Einreise ein. Nach Abschluss der polizeilichen Bearbeitung ist eine Zurückweisung der Personen nach Polen geplant. Den mutmaßlichen Schleuser beließen die Beamten auf freiem Fuß, nahmen ihn aber vorläufig fest. Gegen den polnischen Schleuser ermittelt die Bundespolizei wegen des Verdachtes des Einschleusens von Ausländern. #Schleusung
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  • Zoll prüft Baustellen bundesweit
    Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durch. Ziel der Überprüfungen der Baustellen in Koblenz, Mainz und Trier war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, der Scheinselbstständigkeit und des Leistungsbetrugs. Im Bereich des Hauptzollamts Koblenz waren ca. 90 Zöllner und Zöllnerinnen im Einsatz. Mehr als 270 Personen wurden überprüft und nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die FKS stellte zahlreiche Sachverhalte fest, die eine weitere Prüfung erforderlich machen. Es wurden zahlreiche Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften festgestellt. Bei 22 Arbeitnehmern besteht der Verdacht, dass sie sich illegal in der Bundesrepublik aufhalten, des Weiteren besteht gegen 6 Arbeitgeber der Verdacht der Einschleusung von Arbeitnehmern. In 26 Fällen besteht der Verdacht, dass Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten wurden. Bei den restlichen Sachverhalten, die eine weitere Prüfung erforderlich machen, handelt es sich u. a. um den Verdacht von Beitragsvorenthaltung und um den Verstoß gegen Meldepflichten. Vor Ort wurden 32 Strafverfahren und 89 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Die Beschäftigten des Zolls stehen in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung. Die Ermittlungen dauern.
    Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durch. Ziel der Überprüfungen der Baustellen in Koblenz, Mainz und Trier war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, der Scheinselbstständigkeit und des Leistungsbetrugs. Im Bereich des Hauptzollamts Koblenz waren ca. 90 Zöllner und Zöllnerinnen im Einsatz. Mehr als 270 Personen wurden überprüft und nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die FKS stellte zahlreiche Sachverhalte fest, die eine weitere Prüfung erforderlich machen. Es wurden zahlreiche Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften festgestellt. Bei 22 Arbeitnehmern besteht der Verdacht, dass sie sich illegal in der Bundesrepublik aufhalten, des Weiteren besteht gegen 6 Arbeitgeber der Verdacht der Einschleusung von Arbeitnehmern. In 26 Fällen besteht der Verdacht, dass Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten wurden. Bei den restlichen Sachverhalten, die eine weitere Prüfung erforderlich machen, handelt es sich u. a. um den Verdacht von Beitragsvorenthaltung und um den Verstoß gegen Meldepflichten. Vor Ort wurden 32 Strafverfahren und 89 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Die Beschäftigten des Zolls stehen in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung. Die Ermittlungen dauern.
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  • Schleusung an der Stadtbrücke aufgedeckt
    Am 09.03.2026 deckte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen eine mutmaßliche Schleusung an der Stadtbrücke Frankfurt (Oder) auf. Gegen 19:15 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte einen aus Polen kommenden Pkw mit vier Insassen. Der 20-jährige Fahrer aus Belarus wies sich mit einem Reisepass sowie einem polnischen Schengenvisum aus. Auch der 52-jährige ukrainische Beifahrer verfügte über gültige Reisedokumente. Im Fahrzeug befanden sich zudem zwei georgische Staatsangehörige im Alter von 28 und 46 Jahren, die zwar gültige biometrische Reisepässe vorlegen konnten, jedoch den erlaubten Aufenthaltszeitraum im Schengenraum überschritten hatten. Die beiden georgischen Männer gaben an, jeweils 500 Euro für die Fahrt nach Deutschland gezahlt zu haben. Die Bundespolizei leitete gegen den belarussischen Fahrer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Einschleusens von Ausländern ein. Gegen die georgischen Staatsangehörigen bestand der Verdacht der unerlaubten Einreise, woraufhin sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Polen zurückgewiesen wurden. Der belarussische Fahrer wurde nach einer Einreiseverweigerung ebenfalls nach Polen zurückgewiesen, während der ukrainische Beifahrer seine Reise fortsetzen konnte. #Schleusung
    Am 09.03.2026 deckte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen eine mutmaßliche Schleusung an der Stadtbrücke Frankfurt (Oder) auf. Gegen 19:15 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte einen aus Polen kommenden Pkw mit vier Insassen. Der 20-jährige Fahrer aus Belarus wies sich mit einem Reisepass sowie einem polnischen Schengenvisum aus. Auch der 52-jährige ukrainische Beifahrer verfügte über gültige Reisedokumente. Im Fahrzeug befanden sich zudem zwei georgische Staatsangehörige im Alter von 28 und 46 Jahren, die zwar gültige biometrische Reisepässe vorlegen konnten, jedoch den erlaubten Aufenthaltszeitraum im Schengenraum überschritten hatten. Die beiden georgischen Männer gaben an, jeweils 500 Euro für die Fahrt nach Deutschland gezahlt zu haben. Die Bundespolizei leitete gegen den belarussischen Fahrer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Einschleusens von Ausländern ein. Gegen die georgischen Staatsangehörigen bestand der Verdacht der unerlaubten Einreise, woraufhin sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Polen zurückgewiesen wurden. Der belarussische Fahrer wurde nach einer Einreiseverweigerung ebenfalls nach Polen zurückgewiesen, während der ukrainische Beifahrer seine Reise fortsetzen konnte. #Schleusung
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  • Aktion gegen Schleusungskriminalität
    Am 04.03.2026 führten das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt und die Bundespolizei eine gemeinsame Aktion gegen Schleusungskriminalität und illegale Prostitution in Halle durch. Dabei wurden mehrere Objekte durchsucht und Beweismittel sichergestellt. Die Ermittlungen richten sich gegen eine Gruppierung, die im Verdacht steht, Personen illegal eingeschleust und zur Prostitution gezwungen zu haben. Es wurden mehrere Personen vorläufig festgenommen. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauert. #Schleusung
    Am 04.03.2026 führten das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt und die Bundespolizei eine gemeinsame Aktion gegen Schleusungskriminalität und illegale Prostitution in Halle durch. Dabei wurden mehrere Objekte durchsucht und Beweismittel sichergestellt. Die Ermittlungen richten sich gegen eine Gruppierung, die im Verdacht steht, Personen illegal eingeschleust und zur Prostitution gezwungen zu haben. Es wurden mehrere Personen vorläufig festgenommen. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauert. #Schleusung
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  • Bundespolizei zieht Bilanz nach Kontrollen
    Am 27.02.2026 zog die Bundespolizei Dresden Bilanz nach durchgeführten Kontrollen. Im Fokus der Maßnahmen standen die Bekämpfung der Schleusungskriminalität und die Verhinderung illegaler Einreisen. Die Beamten waren an verschiedenen Standorten im Einsatz, darunter Bahnhöfe und grenznahe Gebiete. Mehrere Personen wurden überprüft, wobei es zu Feststellungen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz kam. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Zudem konnten diverse Gegenstände sichergestellt werden, die im Zusammenhang mit Straftaten stehen könnten. Die Bundespolizei betonte die Wichtigkeit dieser Kontrollen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung.
    Am 27.02.2026 zog die Bundespolizei Dresden Bilanz nach durchgeführten Kontrollen. Im Fokus der Maßnahmen standen die Bekämpfung der Schleusungskriminalität und die Verhinderung illegaler Einreisen. Die Beamten waren an verschiedenen Standorten im Einsatz, darunter Bahnhöfe und grenznahe Gebiete. Mehrere Personen wurden überprüft, wobei es zu Feststellungen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz kam. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Zudem konnten diverse Gegenstände sichergestellt werden, die im Zusammenhang mit Straftaten stehen könnten. Die Bundespolizei betonte die Wichtigkeit dieser Kontrollen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung.
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  • Bundespolizei EBB: Schleuser festgenommen, gefälschte Dokumente
    Am 24.02.2026 deckten Beamte der Bundespolizei EBB eine Schleusung auf. Ein 35-jähriger Mann mit unbekannter Nationalität wurde festgenommen, als er versuchte, eine Gruppe von vier Personen illegal über die Grenze zu bringen. Die Geschleusten, die sich als irakische Staatsbürger auswiesen, konnten keine gültigen Reisedokumente vorlegen. Bei der Kontrolle des Schleusers wurden gefälschte Ausweisdokumente gefunden, die ihn als deutschen Staatsbürger ausweisen sollten. Der Mann trug eine dunkle Jacke und Jeans. Er gab an, die Gruppe nach Deutschland bringen zu wollen, um ihnen dort eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen Schleusung und Urkundenfälschung eingeleitet.
    Am 24.02.2026 deckten Beamte der Bundespolizei EBB eine Schleusung auf. Ein 35-jähriger Mann mit unbekannter Nationalität wurde festgenommen, als er versuchte, eine Gruppe von vier Personen illegal über die Grenze zu bringen. Die Geschleusten, die sich als irakische Staatsbürger auswiesen, konnten keine gültigen Reisedokumente vorlegen. Bei der Kontrolle des Schleusers wurden gefälschte Ausweisdokumente gefunden, die ihn als deutschen Staatsbürger ausweisen sollten. Der Mann trug eine dunkle Jacke und Jeans. Er gab an, die Gruppe nach Deutschland bringen zu wollen, um ihnen dort eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen Schleusung und Urkundenfälschung eingeleitet.
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  • Gewalt nach Tod von El Mencho
    Am 24.02.2026 um 00:00 Uhr kam es in Mexiko zu einer Welle der Gewalt, nachdem der Drogenboss Nemesio Oseguera Cervantes alias "El Mencho" gestorben war. Anhänger errichteten Straßensperren und griffen Geschäfte und Banken an. Bei Kämpfen zwischen Sicherheitskräften und Mitgliedern des Kartells Jalisco Nueva Generación (CJNG) starben mindestens 74 Menschen. Das CJNG ist eine mächtige kriminelle Organisation, die in Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Öl-Diebstahl und Schleusung verwickelt ist. Die US-Regierung hatte ein Kopfgeld von 15 Millionen US-Dollar auf "El Mencho" ausgesetzt. Die Sicherheitsbehörden beider Länder arbeiten eng zusammen, und der Einsatz zur Festnahme von "El Mencho" stützte sich auf Geheimdienstinformationen aus den USA.
    Am 24.02.2026 um 00:00 Uhr kam es in Mexiko zu einer Welle der Gewalt, nachdem der Drogenboss Nemesio Oseguera Cervantes alias "El Mencho" gestorben war. Anhänger errichteten Straßensperren und griffen Geschäfte und Banken an. Bei Kämpfen zwischen Sicherheitskräften und Mitgliedern des Kartells Jalisco Nueva Generación (CJNG) starben mindestens 74 Menschen. Das CJNG ist eine mächtige kriminelle Organisation, die in Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Öl-Diebstahl und Schleusung verwickelt ist. Die US-Regierung hatte ein Kopfgeld von 15 Millionen US-Dollar auf "El Mencho" ausgesetzt. Die Sicherheitsbehörden beider Länder arbeiten eng zusammen, und der Einsatz zur Festnahme von "El Mencho" stützte sich auf Geheimdienstinformationen aus den USA.
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  • Gewaltwelle nach Tod von El Mencho
    Am 24.02.2026 rollt nach dem Tod des mexikanischen Drogenbosses Nemesio Oseguera Cervantes alias "El Mencho" eine Welle der Gewalt durch Mexiko. Anhänger des Drogenbosses errichten in mehreren Bundesstaaten Straßensperren und greifen Geschäfte und Banken an. Bei der Festnahme von "El Mencho" und den anschließenden Kämpfen zwischen Sicherheitskräften und mutmaßlichen Mitgliedern des Drogenkartells Jalisco Nueva Generación (CJNG) kommen mindestens 74 Menschen ums Leben. Das Cártel de Jalisco Nueva Generación ist die derzeit wohl mächtigste kriminelle Organisation in Mexiko und ist in Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Öl-Diebstahl und die Schleusung von Migranten verwickelt. Das Kartell funktioniert nach einem Franchise-Modell, das kleineren regionalen Gruppen erlaubt, die Marke CJNG zu nutzen. Nach Schätzungen des US-Nationalen Zentrums für Terrorismusbekämpfung hat das Kartell zwischen 15.000 und 20.000 Mitglieder. Die Kämpfer des CJNG gehen äußerst brutal vor und schossen bei Kämpfen mit Sicherheitskräften schon einmal einen Militärhubschrauber ab. Vor allem aber hat das Verbrechersyndikat Teile der Sicherheitsbehörden und der Politik infiltriert. Am Tag nach der Tötung des Drogenbosses herrschte in Mexiko eine angespannte Ruhe. 2019 ließ die Regierung einen Sohn des Chefs des Sinaloa-Kartells nach seiner Verhaftung sogar wieder laufen, weil die Mitglieder der Organisation in Sinaloa tagelang Straßen blockierten und Sicherheitskräfte attackierten. Die US-Regierung hat das Kartell Jalisco Nueva Generación als ausländische Terrororganisation eingestuft und hatte ein Kopfgeld von 15 Millionen US-Dollar (rund 12,7 Mio. Euro) auf "El Mencho" ausgesetzt. US-Präsident Donald Trump warf der mexikanischen Regierung zuletzt immer wieder vor, nicht genug gegen Drogenkartelle zu unternehmen, und brachte US-Einsätze gegen die kriminellen Banden in dem Nachbarland ins Spiel. Diesen Vorschlag wies Mexikos Präsidentin Claudia Sheinbaum entschlossen zurück. Bei der Bekämpfung der Kartelle arbeiten die Sicherheitsbehörden der beiden Länder ohnehin eng zusammen. Auch bei dem Einsatz zur Festnahme von "El Mencho" stützten sich die mexikanischen Soldaten auf Geheimdienstinformationen aus den USA. An dem Einsatz waren allerdings nur mexikanische Sicherheitskräfte beteiligt. Angesichts der schweren Kämpfe wurden am Sonntag eine Reihe von Fußballspielen abgesagt. Das für Mittwoch angesetzte Freundschaftsspiel zwischen Mexiko und Island in Querétaro hingegen soll wie geplant stattfinden. #DonaldTrump #FXPromi
    Am 24.02.2026 rollt nach dem Tod des mexikanischen Drogenbosses Nemesio Oseguera Cervantes alias "El Mencho" eine Welle der Gewalt durch Mexiko. Anhänger des Drogenbosses errichten in mehreren Bundesstaaten Straßensperren und greifen Geschäfte und Banken an. Bei der Festnahme von "El Mencho" und den anschließenden Kämpfen zwischen Sicherheitskräften und mutmaßlichen Mitgliedern des Drogenkartells Jalisco Nueva Generación (CJNG) kommen mindestens 74 Menschen ums Leben. Das Cártel de Jalisco Nueva Generación ist die derzeit wohl mächtigste kriminelle Organisation in Mexiko und ist in Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Öl-Diebstahl und die Schleusung von Migranten verwickelt. Das Kartell funktioniert nach einem Franchise-Modell, das kleineren regionalen Gruppen erlaubt, die Marke CJNG zu nutzen. Nach Schätzungen des US-Nationalen Zentrums für Terrorismusbekämpfung hat das Kartell zwischen 15.000 und 20.000 Mitglieder. Die Kämpfer des CJNG gehen äußerst brutal vor und schossen bei Kämpfen mit Sicherheitskräften schon einmal einen Militärhubschrauber ab. Vor allem aber hat das Verbrechersyndikat Teile der Sicherheitsbehörden und der Politik infiltriert. Am Tag nach der Tötung des Drogenbosses herrschte in Mexiko eine angespannte Ruhe. 2019 ließ die Regierung einen Sohn des Chefs des Sinaloa-Kartells nach seiner Verhaftung sogar wieder laufen, weil die Mitglieder der Organisation in Sinaloa tagelang Straßen blockierten und Sicherheitskräfte attackierten. Die US-Regierung hat das Kartell Jalisco Nueva Generación als ausländische Terrororganisation eingestuft und hatte ein Kopfgeld von 15 Millionen US-Dollar (rund 12,7 Mio. Euro) auf "El Mencho" ausgesetzt. US-Präsident Donald Trump warf der mexikanischen Regierung zuletzt immer wieder vor, nicht genug gegen Drogenkartelle zu unternehmen, und brachte US-Einsätze gegen die kriminellen Banden in dem Nachbarland ins Spiel. Diesen Vorschlag wies Mexikos Präsidentin Claudia Sheinbaum entschlossen zurück. Bei der Bekämpfung der Kartelle arbeiten die Sicherheitsbehörden der beiden Länder ohnehin eng zusammen. Auch bei dem Einsatz zur Festnahme von "El Mencho" stützten sich die mexikanischen Soldaten auf Geheimdienstinformationen aus den USA. An dem Einsatz waren allerdings nur mexikanische Sicherheitskräfte beteiligt. Angesichts der schweren Kämpfe wurden am Sonntag eine Reihe von Fußballspielen abgesagt. Das für Mittwoch angesetzte Freundschaftsspiel zwischen Mexiko und Island in Querétaro hingegen soll wie geplant stattfinden. #DonaldTrump #FXPromi
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  • Geständnis im Fall illegaler Prostitution
    Am 16.10.2024 wurde vor dem Landgericht Schwerin ein Geständnis im Zusammenhang mit illegaler Prostitution abgelegt. Eine 45-jährige Frau aus Thailand räumte ein, Räume zur Prostitution an illegal in Deutschland lebende Landsleute vermietet zu haben. Laut Staatsanwaltschaft befanden sich die Prostitutionsstätten in Winsen an der Luhe (Niedersachsen), Marne (Schleswig-Holstein), Hamburg und Schwerin. Die Angeklagte bestreitet jedoch, Anteile von den Einnahmen der Prostituierten zur Begleichung von Schleusungsschulden erhalten zu haben. Der Prozess wird am 29.10.2024 fortgesetzt.
    Am 16.10.2024 wurde vor dem Landgericht Schwerin ein Geständnis im Zusammenhang mit illegaler Prostitution abgelegt. Eine 45-jährige Frau aus Thailand räumte ein, Räume zur Prostitution an illegal in Deutschland lebende Landsleute vermietet zu haben. Laut Staatsanwaltschaft befanden sich die Prostitutionsstätten in Winsen an der Luhe (Niedersachsen), Marne (Schleswig-Holstein), Hamburg und Schwerin. Die Angeklagte bestreitet jedoch, Anteile von den Einnahmen der Prostituierten zur Begleichung von Schleusungsschulden erhalten zu haben. Der Prozess wird am 29.10.2024 fortgesetzt.
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  • Haftstrafen für Schleuserbande
    Am 02.05.2022 verurteilte das Amtsgericht Pasewalk vier Männer wegen bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern nach Deutschland zu mehrjährigen Haftstrafen. Die vier Angeklagten im Alter zwischen 25 und 35 Jahren, stammend aus Tunesien, wurden zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten sowie zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Die Männer hatten gestanden, im Herbst 2021 an der Schleusung von 17 Migranten von Belarus nach Deutschland beteiligt gewesen zu sein, wobei sie diese über rund 1000 Kilometer nach Vorpommern transportierten. Die Angeklagten erhielten pro Fahrt 500 bis 1500 Euro, während die Gruppe von zwei Hintermännern per GPS-Technik geführt wurde; zwei Männer fuhren den Transporter, die anderen ein Pilotfahrzeug. Die Verurteilung erfolgte aufgrund der Beteiligung an der Schleusung.
    Am 02.05.2022 verurteilte das Amtsgericht Pasewalk vier Männer wegen bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern nach Deutschland zu mehrjährigen Haftstrafen. Die vier Angeklagten im Alter zwischen 25 und 35 Jahren, stammend aus Tunesien, wurden zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten sowie zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Die Männer hatten gestanden, im Herbst 2021 an der Schleusung von 17 Migranten von Belarus nach Deutschland beteiligt gewesen zu sein, wobei sie diese über rund 1000 Kilometer nach Vorpommern transportierten. Die Angeklagten erhielten pro Fahrt 500 bis 1500 Euro, während die Gruppe von zwei Hintermännern per GPS-Technik geführt wurde; zwei Männer fuhren den Transporter, die anderen ein Pilotfahrzeug. Die Verurteilung erfolgte aufgrund der Beteiligung an der Schleusung.
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  • Haftstrafen wegen Schleusung gefordert
    Am 02.05.2022 fand in Neubrandenburg ein Prozess gegen vier Männer wegen bandenmäßigen Einschleusens von Flüchtlingen statt. Die Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten bis zu drei Jahren und zehn Monaten für die Angeklagten. Drei der vier aus Tunesien stammenden Angeklagten im Alter von 25, 27 und 35 Jahren hatten zu Prozessbeginn eingeräumt, in unterschiedlicher Weise an der Schleusung von 17 Migranten von Belarus nach Deutschland im Herbst 2021 beteiligt gewesen zu sein. Ihnen waren 500 bis 1500 Euro pro Fahrt versprochen worden. Das Urteil soll am Montagnachmittag fallen. #Schleusung
    Am 02.05.2022 fand in Neubrandenburg ein Prozess gegen vier Männer wegen bandenmäßigen Einschleusens von Flüchtlingen statt. Die Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten bis zu drei Jahren und zehn Monaten für die Angeklagten. Drei der vier aus Tunesien stammenden Angeklagten im Alter von 25, 27 und 35 Jahren hatten zu Prozessbeginn eingeräumt, in unterschiedlicher Weise an der Schleusung von 17 Migranten von Belarus nach Deutschland im Herbst 2021 beteiligt gewesen zu sein. Ihnen waren 500 bis 1500 Euro pro Fahrt versprochen worden. Das Urteil soll am Montagnachmittag fallen. #Schleusung
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  • Prozess um Schleusung von Migranten
    Am 06.04.2022 fand in Neubrandenburg eine Gerichtsverhandlung im Landgericht statt, bei der es um bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern ging. Die Staatsanwaltschaft klagt vier Beschuldigte im Alter zwischen 25 und 35 Jahren an. Diese sollen im Oktober 2021 insgesamt 17 Migranten über fast 1000 Kilometer im engen Laderaum eines Transporters von der polnisch-belarussischen Grenze durch Polen nach Deutschland gebracht haben. Jeder Flüchtling musste sich dabei mit nur rund einem Viertel Quadratmeter Platz begnügen, wobei es nur eine Pause gab und lediglich zwei Flaschen Wasser und ein paar Kekse gereicht wurden. Der Prozess gegen die vier Angeklagten wegen des bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern wird fortgesetzt. #Schleusung
    Am 06.04.2022 fand in Neubrandenburg eine Gerichtsverhandlung im Landgericht statt, bei der es um bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern ging. Die Staatsanwaltschaft klagt vier Beschuldigte im Alter zwischen 25 und 35 Jahren an. Diese sollen im Oktober 2021 insgesamt 17 Migranten über fast 1000 Kilometer im engen Laderaum eines Transporters von der polnisch-belarussischen Grenze durch Polen nach Deutschland gebracht haben. Jeder Flüchtling musste sich dabei mit nur rund einem Viertel Quadratmeter Platz begnügen, wobei es nur eine Pause gab und lediglich zwei Flaschen Wasser und ein paar Kekse gereicht wurden. Der Prozess gegen die vier Angeklagten wegen des bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern wird fortgesetzt. #Schleusung
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  • Afghane wegen Schleusung verurteilt
    Am 24.01.2026 verurteilte das Amtsgericht Pasewalk einen 24-jährigen Afghanen wegen Einschleusens von Ausländern und wegen Beihilfe zum Einschleusen zu einer Haftstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Afghane soll mehrfach von Berlin nach Vorpommern, in die Uckermark und nach Bad Muskau gefahren sein, um dort einzelne Landsleute abzuholen oder deren Abholung zu überwachen. Die Bundespolizei hatte die beiden Migranten, die der Afghane bei Blankensee nördlich der Bundesstraße 104 gerade abholen wollte, kurz zuvor festgesetzt. Das Gericht hob den Haftbefehl auf, und der Verurteilte konnte nach Berlin fahren. #Schleusung
    Am 24.01.2026 verurteilte das Amtsgericht Pasewalk einen 24-jährigen Afghanen wegen Einschleusens von Ausländern und wegen Beihilfe zum Einschleusen zu einer Haftstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Afghane soll mehrfach von Berlin nach Vorpommern, in die Uckermark und nach Bad Muskau gefahren sein, um dort einzelne Landsleute abzuholen oder deren Abholung zu überwachen. Die Bundespolizei hatte die beiden Migranten, die der Afghane bei Blankensee nördlich der Bundesstraße 104 gerade abholen wollte, kurz zuvor festgesetzt. Das Gericht hob den Haftbefehl auf, und der Verurteilte konnte nach Berlin fahren. #Schleusung
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  • Haftstrafen für Schleuserbande
    Am 02.05.2022 verurteilte das Amtsgericht Pasewalk vier Männer wegen bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern nach Deutschland zu mehrjährigen Haftstrafen. Die vier Männer im Alter zwischen 25 und 35 Jahren wurden zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten bzw. zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Die Angeklagten hatten gestanden, im Herbst 2021 an der Schleusung von 17 Migranten von Belarus nach Deutschland beteiligt gewesen zu sein, wobei sie diese über rund 1000 Kilometer nach Vorpommern transportierten. Die Männer wurden per GPS-Technik und -Daten aus der Ferne geführt und fuhren in einem Kleintransporter, wobei zwei ein Pilotfahrzeug zur Auskundschaftung von Polizeikontrollen nutzten; die 17 Flüchtlinge aus Syrien und Ägypten hatten jeweils nur 50 mal 50 Zentimeter Platz. Die Verurteilten befinden sich nun in Haft.
    Am 02.05.2022 verurteilte das Amtsgericht Pasewalk vier Männer wegen bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern nach Deutschland zu mehrjährigen Haftstrafen. Die vier Männer im Alter zwischen 25 und 35 Jahren wurden zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten bzw. zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Die Angeklagten hatten gestanden, im Herbst 2021 an der Schleusung von 17 Migranten von Belarus nach Deutschland beteiligt gewesen zu sein, wobei sie diese über rund 1000 Kilometer nach Vorpommern transportierten. Die Männer wurden per GPS-Technik und -Daten aus der Ferne geführt und fuhren in einem Kleintransporter, wobei zwei ein Pilotfahrzeug zur Auskundschaftung von Polizeikontrollen nutzten; die 17 Flüchtlinge aus Syrien und Ägypten hatten jeweils nur 50 mal 50 Zentimeter Platz. Die Verurteilten befinden sich nun in Haft.
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  • Haftstrafen für Schleuser gefordert
    Am 02.05.2022 forderte die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen vier Männer in Neubrandenburg Haftstrafen wegen bandenmäßigen Einschleusens von Flüchtlingen. Die Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten bis zu drei Jahren und zehn Monaten für die Angeklagten. Die Verteidigung plädierte auf deutlich geringere Freiheitsstrafen, ausgesetzt auf Bewährung. Drei der vier aus Tunesien stammenden Angeklagten im Alter von 25, 27 und 35 Jahren hatten zu Prozessbeginn eingeräumt, in unterschiedlicher Weise an der Schleusung von 17 Migranten von Belarus nach Deutschland im Herbst 2021 beteiligt gewesen zu sein, indem sie diese in einem Transporter über etwa 1000 Kilometer nach Vorpommern gefahren hatten. Das Urteil soll am Montagnachmittag fallen.
    Am 02.05.2022 forderte die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen vier Männer in Neubrandenburg Haftstrafen wegen bandenmäßigen Einschleusens von Flüchtlingen. Die Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten bis zu drei Jahren und zehn Monaten für die Angeklagten. Die Verteidigung plädierte auf deutlich geringere Freiheitsstrafen, ausgesetzt auf Bewährung. Drei der vier aus Tunesien stammenden Angeklagten im Alter von 25, 27 und 35 Jahren hatten zu Prozessbeginn eingeräumt, in unterschiedlicher Weise an der Schleusung von 17 Migranten von Belarus nach Deutschland im Herbst 2021 beteiligt gewesen zu sein, indem sie diese in einem Transporter über etwa 1000 Kilometer nach Vorpommern gefahren hatten. Das Urteil soll am Montagnachmittag fallen.
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  • Prozess um Schleusung von Migranten
    Am 06.04.2022 fand im Landgericht Neubrandenburg eine Verhandlung statt, bei der es um bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern ging. Die vier Beschuldigten im Alter zwischen 25 und 35 Jahren sollen im Oktober 2021 insgesamt 17 Migranten über fast 1000 Kilometer im engen Laderaum eines Transporters von der polnisch-belarussischen Grenze durch Polen nach Deutschland gebracht haben. Jeder Flüchtling, die Frauen und Männer kamen aus Syrien und Ägypten, musste sich dabei mit nur rund einem Viertel Quadratmeter Platz begnügen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, dass die Umstände der Schleusung lebensgefährlich und erniedrigend gewesen seien. Der Prozess wird fortgesetzt. #Schleusung
    Am 06.04.2022 fand im Landgericht Neubrandenburg eine Verhandlung statt, bei der es um bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern ging. Die vier Beschuldigten im Alter zwischen 25 und 35 Jahren sollen im Oktober 2021 insgesamt 17 Migranten über fast 1000 Kilometer im engen Laderaum eines Transporters von der polnisch-belarussischen Grenze durch Polen nach Deutschland gebracht haben. Jeder Flüchtling, die Frauen und Männer kamen aus Syrien und Ägypten, musste sich dabei mit nur rund einem Viertel Quadratmeter Platz begnügen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, dass die Umstände der Schleusung lebensgefährlich und erniedrigend gewesen seien. Der Prozess wird fortgesetzt. #Schleusung
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