Einschleusung und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 06.07.2026 gegen 11:53 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang Hartheim am Rhein - Rheinbrücke ein aus Deutschland kommendes Fahrzeug. Der 23-jährige Fahrer serbischer Staatsangehörigkeit konnte keine Fahrerlaubnis vorweisen. Im Fahrzeug befanden sich drei weitere Personen: eine 21-jährige serbische Frau und ein 17-jähriger serbischer Mann, die keine erforderlichen Dokumente für die legale Einreise oder den Aufenthalt in Deutschland hatten, sowie eine 21-jährige französische Staatsangehörige mit gültigem Ausweis. Die Personen gaben an, zuvor aus Frankreich eingereist zu sein. Gegen die beiden mutmaßlich eingeschleusten Personen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Der Fahrer muss sich wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Nach Abschluss der Maßnahmen erfolgte die freiwillige Ausreise aller Personen nach Frankreich. #Verkehrsdelikt #Schleusung
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