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- Am 10. September 2025 verhaftete die Bundespolizeiinspektion Ebersbach auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Görlitz in Wuppertal einen 40-jährigen aserbaidschanischen Staatsangehörigen. Der Mann steht im Verdacht, im August und September 2024 in sechs Fällen mit weiteren Mittätern mindestens 87 Drittstaatsangehörige von Kroatien nach Deutschland und Italien eingeschleust zu haben. Ihm wird vorgeworfen, im Bundesgebiet Wohnmobile für die Schleusungsfahrten angemietet und Fahrer angeworben zu haben, die gegen Bezahlung die Transporte der Migranten in den nach Kroatien überführten Fahrzeugen durchführten. Je Fahrt wurden Gruppen von zehn bis 23 Personen, darunter Kinder und Frauen, transportiert, die sich versteckt in den Campern befanden und diese nicht verlassen durften. Sie mussten ihre Notdurft im Fahrzeuginneren verrichten und viele Stunden ungesichert verbringen. Zwei der Fahrten führten über die deutsch-tschechische Grenze in Sachsen, wobei die eingeschleusten Migranten im Raum Bautzen abgesetzt wurden. Das Einschleusen der Ausländer unter lebensbedrohlichen Umständen und mit mehreren Mittätern in banden- und gewerbsmäßiger Tatbegehung stellt einen Verbrechenstatbestand dar. Der Tatverdächtige wird dem Haftrichter des Amtsgerichts Wuppertal vorgeführt. Nach Anordnung der Untersuchungshaft soll er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert werden. Die Bundespolizei stellte Beweismaterial, darunter mehrere Mobiltelefone, sicher und war mit 16 Beamten, darunter Observations- und Spezialkräfte, im Einsatz. Die Ermittlungen dauern an.Am 10. September 2025 verhaftete die Bundespolizeiinspektion Ebersbach auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Görlitz in Wuppertal einen 40-jährigen aserbaidschanischen Staatsangehörigen. Der Mann steht im Verdacht, im August und September 2024 in sechs Fällen mit weiteren Mittätern mindestens 87 Drittstaatsangehörige von Kroatien nach Deutschland und Italien eingeschleust zu haben. Ihm wird vorgeworfen, im Bundesgebiet Wohnmobile für die Schleusungsfahrten angemietet und Fahrer angeworben zu haben, die gegen Bezahlung die Transporte der Migranten in den nach Kroatien überführten Fahrzeugen durchführten. Je Fahrt wurden Gruppen von zehn bis 23 Personen, darunter Kinder und Frauen, transportiert, die sich versteckt in den Campern befanden und diese nicht verlassen durften. Sie mussten ihre Notdurft im Fahrzeuginneren verrichten und viele Stunden ungesichert verbringen. Zwei der Fahrten führten über die deutsch-tschechische Grenze in Sachsen, wobei die eingeschleusten Migranten im Raum Bautzen abgesetzt wurden. Das Einschleusen der Ausländer unter lebensbedrohlichen Umständen und mit mehreren Mittätern in banden- und gewerbsmäßiger Tatbegehung stellt einen Verbrechenstatbestand dar. Der Tatverdächtige wird dem Haftrichter des Amtsgerichts Wuppertal vorgeführt. Nach Anordnung der Untersuchungshaft soll er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert werden. Die Bundespolizei stellte Beweismaterial, darunter mehrere Mobiltelefone, sicher und war mit 16 Beamten, darunter Observations- und Spezialkräfte, im Einsatz. Die Ermittlungen dauern an.0 Infos 0 Geteilt 2 Ansichten
- Am 09. September 2025 kontrollierten Bundespolizisten um 13:45 Uhr auf dem Bahnhof in Bischofswerda einen 20-jährigen Deutschen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab keine Beanstandungen. Der Mann gab an, ein Messer in seiner Umhängetasche zu haben. Die Polizisten fanden ein Messer mit einer feststehenden Klinge von 12 cm Länge. Da auf Bahnhöfen der DB AG das Mitführen von Messern verboten ist, wurde das Messer sichergestellt und eine Strafanzeige erstattet.Am 09. September 2025 kontrollierten Bundespolizisten um 13:45 Uhr auf dem Bahnhof in Bischofswerda einen 20-jährigen Deutschen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab keine Beanstandungen. Der Mann gab an, ein Messer in seiner Umhängetasche zu haben. Die Polizisten fanden ein Messer mit einer feststehenden Klinge von 12 cm Länge. Da auf Bahnhöfen der DB AG das Mitführen von Messern verboten ist, wurde das Messer sichergestellt und eine Strafanzeige erstattet.0 Infos 0 Geteilt 0 Ansichten
- Am 8. September 2025 wurde im Rahmen einer Grenzkontrolle bei Zittau ein 61-jähriger ungarischer Staatsbürger festgestellt, der per Haftbefehl gesucht wurde. Der Mann war 2024 wegen Nötigung verurteilt worden und hatte eine offene Geldstrafe von 600,00 Euro. Er beglich die ausstehende Summe vor Ort und entging somit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen. Die Weiterreise wurde ihm gestattet.Am 8. September 2025 wurde im Rahmen einer Grenzkontrolle bei Zittau ein 61-jähriger ungarischer Staatsbürger festgestellt, der per Haftbefehl gesucht wurde. Der Mann war 2024 wegen Nötigung verurteilt worden und hatte eine offene Geldstrafe von 600,00 Euro. Er beglich die ausstehende Summe vor Ort und entging somit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen. Die Weiterreise wurde ihm gestattet.0 Infos 0 Geteilt 16 Ansichten
- Am 09. September 2025 wurde in der Grenzkontrolle Zittau, Friedensstraße, ein 39-jähriger deutscher Staatsangehöriger festgestellt. Er befand sich als Beifahrer in einem VW Up, zusammen mit seiner Ehefrau, und wies eine stark blutende Kopfverletzung auf. Der Mann gab an, Cannabis konsumiert zu haben und führte ca. 1,6 Gramm Marihuana mit sich. Ein Rettungswagen versorgte die Verletzung vor Ort. Die Bundespolizei beschlagnahmte das Marihuana und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Einfuhrversuchs von Betäubungsmitteln ein. Anschließend wurde der Mann entlassen.Am 09. September 2025 wurde in der Grenzkontrolle Zittau, Friedensstraße, ein 39-jähriger deutscher Staatsangehöriger festgestellt. Er befand sich als Beifahrer in einem VW Up, zusammen mit seiner Ehefrau, und wies eine stark blutende Kopfverletzung auf. Der Mann gab an, Cannabis konsumiert zu haben und führte ca. 1,6 Gramm Marihuana mit sich. Ein Rettungswagen versorgte die Verletzung vor Ort. Die Bundespolizei beschlagnahmte das Marihuana und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Einfuhrversuchs von Betäubungsmitteln ein. Anschließend wurde der Mann entlassen.0 Infos 0 Geteilt 8 Ansichten
- In Zittau wurde in der Nacht zum 5. September 2025 um 00:07 Uhr eine Kleinfamilie aus der Ukraine in der Grenzkontrollstelle auf der B 178n von der Bundespolizei gestoppt. Der 37-jährige Vater, die 23-jährige Mutter und ihr einige Monate altes Kind konnten keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorlegen. Sie waren bereits im Dezember 2024 an der polnischen Grenze bei Pasewalk und Ende August 2025 an der tschechischen Grenze aufgefallen und wurden jeweils zurückgewiesen. Es wurden Strafanzeigen gefertigt.In Zittau wurde in der Nacht zum 5. September 2025 um 00:07 Uhr eine Kleinfamilie aus der Ukraine in der Grenzkontrollstelle auf der B 178n von der Bundespolizei gestoppt. Der 37-jährige Vater, die 23-jährige Mutter und ihr einige Monate altes Kind konnten keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorlegen. Sie waren bereits im Dezember 2024 an der polnischen Grenze bei Pasewalk und Ende August 2025 an der tschechischen Grenze aufgefallen und wurden jeweils zurückgewiesen. Es wurden Strafanzeigen gefertigt.0 Infos 0 Geteilt 7 Ansichten
- In Zittau kontrollierte die Bundespolizei am 04. September 2025 gegen 15:50 Uhr an der polnischen Grenze einen einreisenden Transporterfahrer. Der 51-jährige Mann aus Norwegen war 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 951,00 Euro verurteilt worden, inklusive Verfahrenskosten. Er beglich die Strafe vor Ort, so dass eine 14-tägige Ersatzfreiheitsstrafe nicht vollstreckt werden musste. Der Mann konnte seine Reise fortsetzen.In Zittau kontrollierte die Bundespolizei am 04. September 2025 gegen 15:50 Uhr an der polnischen Grenze einen einreisenden Transporterfahrer. Der 51-jährige Mann aus Norwegen war 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 951,00 Euro verurteilt worden, inklusive Verfahrenskosten. Er beglich die Strafe vor Ort, so dass eine 14-tägige Ersatzfreiheitsstrafe nicht vollstreckt werden musste. Der Mann konnte seine Reise fortsetzen.0 Infos 0 Geteilt 18 Ansichten
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