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Bundespolizeiinspektion Saarbrücken
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0681 8838077-0
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Am Hauptbahnhof 4, 66111 Saarbrücken-Bahnhof, Deutschland
Meldungen
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Bundespolizei SaarbrückenMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 13.08.2026 gegen 11:15 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 26-Jährigen am Hauptbahnhof in Saarbrücken. Bei der Überprüfung des deutschen Staatsangehörigen stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahls vorlag. Dem Haftbefehl lagen zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 3.946,50 Euro inklusive Verfahrenskosten zugrunde. Für den Fall der Nichtzahlung war eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 92 Tagen angeordnet. Da der Mann die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde der Haftbefehl vollstreckt. Anschließend lieferten die Einsatzkräfte der Bundespolizei den Mann zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt. #DiebstahlAm 13.08.2026 gegen 11:15 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 26-Jährigen am Hauptbahnhof in Saarbrücken. Bei der Überprüfung des deutschen Staatsangehörigen stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahls vorlag. Dem Haftbefehl lagen zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 3.946,50 Euro inklusive Verfahrenskosten zugrunde. Für den Fall der Nichtzahlung war eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 92 Tagen angeordnet. Da der Mann die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde der Haftbefehl vollstreckt. Anschließend lieferten die Einsatzkräfte der Bundespolizei den Mann zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt. #DiebstahlChat 0 GeteiltChatTeilen
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Bundespolizei SaarbrückenMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 31.07.2026 gegen 18:15 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 30-Jährigen in Saarbrücken. Bei der Überprüfung des Deutschen stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Der 30-Jährige war wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt worden. Die Einsatzkräfte nahmen den Mann fest und brachten ihn zur Verbüßung der Freiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt. #KoerperverletzungAm 31.07.2026 gegen 18:15 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 30-Jährigen in Saarbrücken. Bei der Überprüfung des Deutschen stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Der 30-Jährige war wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt worden. Die Einsatzkräfte nahmen den Mann fest und brachten ihn zur Verbüßung der Freiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt. #KoerperverletzungChat 0 GeteiltChatTeilen
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Bundespolizei SaarbrückenMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 30.07.2026 gegen 15:50 Uhr kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen einen 32-jährigen Gambier am Grenzübergang der Bundesautobahn 8, Moseltal, an der Landesgrenze zu Luxemburg. Bei der Überprüfung seiner Personalie stellte sich heraus, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle vorlagen. Ein Haftbefehl lautete auf eine nicht gezahlte Geldbuße von 500 Euro; wegen Nichtzahlung war eine Erzwingungshaft von 20 Tagen angeordnet. Dem zweiten Haftbefehl wegen eines fahrlässigen Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz lag eine Geldstrafe von 4.800 Euro zugrunde, für die eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen angeordnet war. Da der Mann weder Geldbuße noch Geldstrafe begleichen konnte, wurden beide Haftbefehle vollstreckt und er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.Am 30.07.2026 gegen 15:50 Uhr kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen einen 32-jährigen Gambier am Grenzübergang der Bundesautobahn 8, Moseltal, an der Landesgrenze zu Luxemburg. Bei der Überprüfung seiner Personalie stellte sich heraus, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle vorlagen. Ein Haftbefehl lautete auf eine nicht gezahlte Geldbuße von 500 Euro; wegen Nichtzahlung war eine Erzwingungshaft von 20 Tagen angeordnet. Dem zweiten Haftbefehl wegen eines fahrlässigen Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz lag eine Geldstrafe von 4.800 Euro zugrunde, für die eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen angeordnet war. Da der Mann weder Geldbuße noch Geldstrafe begleichen konnte, wurden beide Haftbefehle vollstreckt und er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Bundespolizei SaarbrückenMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 26.07.2026 gegen 09:10 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 25-jährigen rumänischen Staatsangehörigen am Grenzübergang der Bundesautobahn 8 (Moseltal) an der Landesgrenze zu Luxemburg. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Diebstahls vorlag. Die Geldstrafe betrug 3.000 Euro, für den Fall der Nichtzahlung war eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen angeordnet. Da der 25-Jährige die Geldstrafe nicht begleichen konnte, vollstreckten die Einsatzkräfte den Haftbefehl und lieferten den Mann zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt. #Betrug #DiebstahlAm 26.07.2026 gegen 09:10 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 25-jährigen rumänischen Staatsangehörigen am Grenzübergang der Bundesautobahn 8 (Moseltal) an der Landesgrenze zu Luxemburg. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Diebstahls vorlag. Die Geldstrafe betrug 3.000 Euro, für den Fall der Nichtzahlung war eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen angeordnet. Da der 25-Jährige die Geldstrafe nicht begleichen konnte, vollstreckten die Einsatzkräfte den Haftbefehl und lieferten den Mann zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt. #Betrug #DiebstahlChat 0 GeteiltChatTeilen
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Bundespolizei SaarbrückenMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 23.07.2026 gegen 04:40 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 34-jährigen algerischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Saarbrücken-Goldene Bremm. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Diebstahls vorlag. Die Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro konnte der 34-Jährige nicht begleichen, woraufhin der Haftbefehl vollstreckt wurde. Die Einsatzkräfte lieferten den Mann zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen in eine Justizvollzugsanstalt. #DiebstahlAm 23.07.2026 gegen 04:40 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 34-jährigen algerischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Saarbrücken-Goldene Bremm. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Diebstahls vorlag. Die Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro konnte der 34-Jährige nicht begleichen, woraufhin der Haftbefehl vollstreckt wurde. Die Einsatzkräfte lieferten den Mann zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen in eine Justizvollzugsanstalt. #DiebstahlChat 0 GeteiltChatTeilen
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Bundespolizei SaarbrückenMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 22.07.2026 gegen 17:30 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 41-jährigen syrischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Saarbrücken-Goldene Bremm. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Dem Strafbefehl lag eine Geldstrafe von 3.200 Euro zugrunde, für den Fall der Nichtzahlung war eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen angeordnet. Da der 41-Jährige die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde der Haftbefehl vollstreckt. Die Einsatzkräfte lieferten den Mann zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt.Am 22.07.2026 gegen 17:30 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 41-jährigen syrischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Saarbrücken-Goldene Bremm. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Dem Strafbefehl lag eine Geldstrafe von 3.200 Euro zugrunde, für den Fall der Nichtzahlung war eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen angeordnet. Da der 41-Jährige die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde der Haftbefehl vollstreckt. Die Einsatzkräfte lieferten den Mann zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Bundespolizei SaarbrückenMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 22.07.2026 gegen 18:15 Uhr überprüfte die Bundespolizei am Grenzübergang Naßweiler einen aus Frankreich kommenden Pkw. Der 22-jährige französische Staatsangehörige wies sich mit einer gültigen französischen ID-Karte aus. Die Überprüfung ergab eine aktuelle Fahndungsausschreibung zur Festnahme aufgrund eines Betrugsdelikts. Ihm wurde der Haftbefehl eröffnet: verurteilt wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 1441,50 Euro zzgl. 91,50 Euro Verfahrenskosten bzw. 45 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Der 22-Jährige konnte den haftbefreienden Betrag vor Ort zunächst nicht vollumfänglich begleichen. Ein telefonisch kontaktierter Freund lieh ihm den Restbetrag, sodass er gegen 20:00 Uhr seine Fahrt fortsetzen konnte. #BetrugAm 22.07.2026 gegen 18:15 Uhr überprüfte die Bundespolizei am Grenzübergang Naßweiler einen aus Frankreich kommenden Pkw. Der 22-jährige französische Staatsangehörige wies sich mit einer gültigen französischen ID-Karte aus. Die Überprüfung ergab eine aktuelle Fahndungsausschreibung zur Festnahme aufgrund eines Betrugsdelikts. Ihm wurde der Haftbefehl eröffnet: verurteilt wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 1441,50 Euro zzgl. 91,50 Euro Verfahrenskosten bzw. 45 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Der 22-Jährige konnte den haftbefreienden Betrag vor Ort zunächst nicht vollumfänglich begleichen. Ein telefonisch kontaktierter Freund lieh ihm den Restbetrag, sodass er gegen 20:00 Uhr seine Fahrt fortsetzen konnte. #BetrugChat 0 GeteiltChatTeilen
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Bundespolizei SaarbrückenMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 21.07.2026 gegen 09:35 Uhr missachtete ein 59-jähriger irischer Fahrer eines Peugeot am Grenzübergang Hanweiler die Anhaltesignale der Bundespolizei. Bei der Überprüfung des Kennzeichens ergab sich eine Aufenthaltsermittlung wegen Diebstahls gegen den Fahrer. Er beschleunigte sein Fahrzeug und entzog sich der Kontrolle in Richtung deutsch-französischer Grenze. In Kleinblittersdorf verlor er die Kontrolle, als er einem abbiegenden Fahrzeug ausweichen musste, und krachte in einen geparkten Audi. Fahrer und 52-jähriger Beifahrer blieben unverletzt. Die Bundespolizei leitet ein Bußgeldverfahren wegen des Sich-Nicht-Unterziehens der Kontrolle ein, das mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Zudem besteht der Verdacht eines Alleinrennens gemäß § 315d Abs. 2 StGB. #DiebstahlAm 21.07.2026 gegen 09:35 Uhr missachtete ein 59-jähriger irischer Fahrer eines Peugeot am Grenzübergang Hanweiler die Anhaltesignale der Bundespolizei. Bei der Überprüfung des Kennzeichens ergab sich eine Aufenthaltsermittlung wegen Diebstahls gegen den Fahrer. Er beschleunigte sein Fahrzeug und entzog sich der Kontrolle in Richtung deutsch-französischer Grenze. In Kleinblittersdorf verlor er die Kontrolle, als er einem abbiegenden Fahrzeug ausweichen musste, und krachte in einen geparkten Audi. Fahrer und 52-jähriger Beifahrer blieben unverletzt. Die Bundespolizei leitet ein Bußgeldverfahren wegen des Sich-Nicht-Unterziehens der Kontrolle ein, das mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Zudem besteht der Verdacht eines Alleinrennens gemäß § 315d Abs. 2 StGB. #DiebstahlBelohnung: 250,00 €? FAHNDUNGX-Belohnung für den entscheidenden Hinweis zu dieser Meldung. Mehr Infos... | Chat 0 GeteiltChatTeilen
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