Am 16.06.2026 gegen 00:00 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei in Aachen gemeinsam mit der Autobahnpolizei einen PKW, der aus den Niederlanden eingereist war. Im Fahrzeug befanden sich der 36-jährige Fahrzeugführer aus der Schweiz, seine 44-jährige serbische Verlobte und ein 46-jähriger albanischer Staatsangehöriger. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sich die beiden Mitfahrer unerlaubt im Schengenraum aufhielten, woraufhin gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern eingeleitet wurde. Zudem wurden geringe Mengen Kokain gefunden und beschlagnahmt; gegen den Fahrer und den albanischen Mitfahrer wurde ein Verfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln eingeleitet. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, da der Verdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss bestand. Die beiden Mitfahrer wurden an die niederländische Polizei übergeben, der Fahrer wurde entlassen. In derselben Nacht kontrollierten die Beamten einen 45-jährigen Deutschen, gegen den ein Haftbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe von 2700 Euro und Verfahrenskosten von über 400 Euro nicht zahlen konnte, wurde er dem Polizeigewahrsam zugeführt. Die Ermittlungen dauern. #Schleusung
Am 16.06.2026 gegen 00:00 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei in Aachen gemeinsam mit der Autobahnpolizei einen PKW, der aus den Niederlanden eingereist war. Im Fahrzeug befanden sich der 36-jährige Fahrzeugführer aus der Schweiz, seine 44-jährige serbische Verlobte und ein 46-jähriger albanischer Staatsangehöriger. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sich die beiden Mitfahrer unerlaubt im Schengenraum aufhielten, woraufhin gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern eingeleitet wurde. Zudem wurden geringe Mengen Kokain gefunden und beschlagnahmt; gegen den Fahrer und den albanischen Mitfahrer wurde ein Verfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln eingeleitet. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, da der Verdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss bestand. Die beiden Mitfahrer wurden an die niederländische Polizei übergeben, der Fahrer wurde entlassen. In derselben Nacht kontrollierten die Beamten einen 45-jährigen Deutschen, gegen den ein Haftbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe von 2700 Euro und Verfahrenskosten von über 400 Euro nicht zahlen konnte, wurde er dem Polizeigewahrsam zugeführt. Die Ermittlungen dauern. #Schleusung