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Am 14.12.2024 gegen 6:00 Uhr wurde der frühere Fußball-Bundesliga-Profi Guido Burgstaller (35) vor der Diskothek „Volksgarten“ in der Wiener Innenstadt schwer verletzt. Ein 23-jähriger Österreicher soll zunächst mit Burgstallers Begleiterin ins Gespräch gekommen sein und dann dem Profisportler unvermittelt ins Gesicht geschlagen haben. Burgstaller erlitt einen Schädelbasisbruch und wird mehrere Monate ausfallen. Der Verdächtige, der zuvor durch Videoüberwachung und Zeugenaussagen identifiziert worden war, stellte sich am Dienstagabend im Beisein eines Anwalts bei der Polizei. Er ist grundsätzlich geständig, verweigerte aber die Aussage. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der absichtlich schweren Körperverletzung ermittelt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde er in eine Justizanstalt gebracht. Die Polizei nannte aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Namen.Am 14.12.2024 gegen 6:00 Uhr wurde der frühere Fußball-Bundesliga-Profi Guido Burgstaller (35) vor der Diskothek „Volksgarten“ in der Wiener Innenstadt schwer verletzt. Ein 23-jähriger Österreicher soll zunächst mit Burgstallers Begleiterin ins Gespräch gekommen sein und dann dem Profisportler unvermittelt ins Gesicht geschlagen haben. Burgstaller erlitt einen Schädelbasisbruch und wird mehrere Monate ausfallen. Der Verdächtige, der zuvor durch Videoüberwachung und Zeugenaussagen identifiziert worden war, stellte sich am Dienstagabend im Beisein eines Anwalts bei der Polizei. Er ist grundsätzlich geständig, verweigerte aber die Aussage. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der absichtlich schweren Körperverletzung ermittelt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde er in eine Justizanstalt gebracht. Die Polizei nannte aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Namen.0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 06.06.2019 wurde im Innenausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern über Datenschutzverstöße zweier Polizisten informiert. Die Beamten nutzten dienstlich erhobene Kontaktdaten, um Minderjährigen sexuelle Avancen zu machen. Ein Polizist lud eine 15-Jährige, die zuvor Opfer eines Missbrauchsfalls war, zu sich nach Hause ein. Ein weiterer Beamter machte einer 13-Jährigen sexuelle Avancen. Die Fälle haben keine strafrechtlichen Konsequenzen, jedoch fordern Politiker disziplinarische Maßnahmen.Am 06.06.2019 wurde im Innenausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern über Datenschutzverstöße zweier Polizisten informiert. Die Beamten nutzten dienstlich erhobene Kontaktdaten, um Minderjährigen sexuelle Avancen zu machen. Ein Polizist lud eine 15-Jährige, die zuvor Opfer eines Missbrauchsfalls war, zu sich nach Hause ein. Ein weiterer Beamter machte einer 13-Jährigen sexuelle Avancen. Die Fälle haben keine strafrechtlichen Konsequenzen, jedoch fordern Politiker disziplinarische Maßnahmen.0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 18.12.2017 hat sich ein Verdächtiger bei der Hamburger Polizei gemeldet, nachdem die Polizei am Montag, den 18.12.2017, die Fotos von 104 mutmaßlichen G20-Randalierern veröffentlicht hatte. Der Mann räumte ein, an der Plünderung eines Supermarkts beteiligt gewesen zu sein. Insgesamt gingen über 80 Hinweise ein. Den Verdächtigen werden gefährliche Körperverletzung, schwerer Landfriedensbruch oder Brandstiftung vorgeworfen. Die Polizei hat zudem Videos zu fünf Tatkomplexen veröffentlicht. Die Maßnahme wurde von CDU-Politiker Armin Schuster verteidigt. Parallel dazu veröffentlichten Linksautonome Fotos von 54 Polizeibeamten, die an Häuserräumungen beteiligt gewesen sein sollen, und forderten Hinweise zu deren Privatadressen. Der Staatsschutz ermittelt wegen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht und den Datenschutz. Die Polizeigewerkschaften reagierten entsetzt.Am 18.12.2017 hat sich ein Verdächtiger bei der Hamburger Polizei gemeldet, nachdem die Polizei am Montag, den 18.12.2017, die Fotos von 104 mutmaßlichen G20-Randalierern veröffentlicht hatte. Der Mann räumte ein, an der Plünderung eines Supermarkts beteiligt gewesen zu sein. Insgesamt gingen über 80 Hinweise ein. Den Verdächtigen werden gefährliche Körperverletzung, schwerer Landfriedensbruch oder Brandstiftung vorgeworfen. Die Polizei hat zudem Videos zu fünf Tatkomplexen veröffentlicht. Die Maßnahme wurde von CDU-Politiker Armin Schuster verteidigt. Parallel dazu veröffentlichten Linksautonome Fotos von 54 Polizeibeamten, die an Häuserräumungen beteiligt gewesen sein sollen, und forderten Hinweise zu deren Privatadressen. Der Staatsschutz ermittelt wegen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht und den Datenschutz. Die Polizeigewerkschaften reagierten entsetzt.0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 19.08.2025 wurde bekannt, dass es zu einem gezielten Cyberangriff auf einen Arbeitsplatzrechner im Leitungsbereich der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin kam. Dabei wurden personenbezogene Daten entwendet, darunter E-Mails von und an Personen, die seit dem 1. Februar 2023 mit dem Leitungsstab in Kontakt standen. Nach Informationen des 'Spiegel' erbeuteten die Hacker unter anderem den digitalen Kalender von Senatorin Felor Badenberg mit Terminen und Gesprächspartnern, auch private Daten. Die Angreifer sollen sich in E-Mails fälschlicherweise als ranghoher Vertreter des Zentralrats der Juden ausgegeben haben; ein Mitarbeiter klickte auf einen Link in einer an Badenberg gerichteten Mail, wodurch ein Computer mit Schadsoftware infiziert wurde. Nach Angaben der Senatsverwaltung ist nur ein einzelner Rechner betroffen, externe Systeme sind nicht beeinträchtigt. Die Ermittlungen zu Art, Umfang und Hintergründen wurden eingeleitet, beteiligt sind das Landeskriminalamt, die Berliner Datenschutzbeauftragte und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es wird vermutet, dass iranische Hacker hinter dem Angriff stecken; erste Erkenntnisse deuten auf die Gruppe 'Charming Kitten' hin. Die Ermittlungen dauern. #FXPromiAm 19.08.2025 wurde bekannt, dass es zu einem gezielten Cyberangriff auf einen Arbeitsplatzrechner im Leitungsbereich der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin kam. Dabei wurden personenbezogene Daten entwendet, darunter E-Mails von und an Personen, die seit dem 1. Februar 2023 mit dem Leitungsstab in Kontakt standen. Nach Informationen des 'Spiegel' erbeuteten die Hacker unter anderem den digitalen Kalender von Senatorin Felor Badenberg mit Terminen und Gesprächspartnern, auch private Daten. Die Angreifer sollen sich in E-Mails fälschlicherweise als ranghoher Vertreter des Zentralrats der Juden ausgegeben haben; ein Mitarbeiter klickte auf einen Link in einer an Badenberg gerichteten Mail, wodurch ein Computer mit Schadsoftware infiziert wurde. Nach Angaben der Senatsverwaltung ist nur ein einzelner Rechner betroffen, externe Systeme sind nicht beeinträchtigt. Die Ermittlungen zu Art, Umfang und Hintergründen wurden eingeleitet, beteiligt sind das Landeskriminalamt, die Berliner Datenschutzbeauftragte und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es wird vermutet, dass iranische Hacker hinter dem Angriff stecken; erste Erkenntnisse deuten auf die Gruppe 'Charming Kitten' hin. Die Ermittlungen dauern. #FXPromi0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenIm vergangenen Jahr kam es im Haus Fehlerstraße 10 in Friedenau zu vier Einbrüchen und einem Einbruchsversuch. Die Täter nutzten offenbar die Lage des Hauses gegenüber dem Friedhof Schöneberg III, um von dort aus die Wohnungen auszuspähen. In einem Fall versuchten Täter um 15 Uhr mit einer Brechstange eine Wohnungstür zu öffnen. Die Täter entkamen unerkannt und entwendeten Schmuck. Die Ermittlungen der Polizei blieben bislang ergebnislos. Die Mieter sind verunsichert und fordern seit Monaten Reparaturen an Haustürschloss und Gegensprechanlage sowie Videoüberwachung, was der Eigentümer Heimstaden mit Verweis auf Datenschutz ablehnt. Nach einer B.Z.-Anfrage wurden Reparaturen durchgeführt. Die Ermittlungen dauern. #EinbruchIm vergangenen Jahr kam es im Haus Fehlerstraße 10 in Friedenau zu vier Einbrüchen und einem Einbruchsversuch. Die Täter nutzten offenbar die Lage des Hauses gegenüber dem Friedhof Schöneberg III, um von dort aus die Wohnungen auszuspähen. In einem Fall versuchten Täter um 15 Uhr mit einer Brechstange eine Wohnungstür zu öffnen. Die Täter entkamen unerkannt und entwendeten Schmuck. Die Ermittlungen der Polizei blieben bislang ergebnislos. Die Mieter sind verunsichert und fordern seit Monaten Reparaturen an Haustürschloss und Gegensprechanlage sowie Videoüberwachung, was der Eigentümer Heimstaden mit Verweis auf Datenschutz ablehnt. Nach einer B.Z.-Anfrage wurden Reparaturen durchgeführt. Die Ermittlungen dauern. #Einbruch0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 19.08.2025 wurde ein gezielter Cyber-Angriff auf einen Arbeitsplatzrechner im Leitungsbereich der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin festgestellt. Dabei wurden personenbezogene Daten entwendet, darunter E-Mails von und an Personen, die seit dem 1. Februar 2023 mit dem Leitungsstab in Kontakt standen. Nach Informationen des 'Spiegel' erbeuteten die Hacker auch den digitalen Kalender von Senatorin Felor Badenberg mit Terminen und Gesprächspartnern, einschließlich privater Daten. Die Angreifer gaben sich in E-Mails fälschlicherweise als ranghoher Vertreter des Zentralrats der Juden in Deutschland aus; ein Mitarbeiter klickte auf einen Link in einer an Badenberg gerichteten Mail, wodurch ein Computer mit Schadsoftware infiziert wurde. Nach Angaben der Senatsverwaltung ist nur ein einzelner Rechner betroffen, externe IT-Systeme sind nicht betroffen. Die Ermittlungen zu Art, Umfang und Hintergründen wurden eingeleitet, beteiligt sind das Landeskriminalamt, die Berliner Datenschutzbeauftragte und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es wird vermutet, dass iranische Hacker hinter dem Angriff stecken; erste Erkenntnisse deuten auf die Gruppe 'Charming Kitten' hin. Die Ermittlungen dauern. #FXPromiAm 19.08.2025 wurde ein gezielter Cyber-Angriff auf einen Arbeitsplatzrechner im Leitungsbereich der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin festgestellt. Dabei wurden personenbezogene Daten entwendet, darunter E-Mails von und an Personen, die seit dem 1. Februar 2023 mit dem Leitungsstab in Kontakt standen. Nach Informationen des 'Spiegel' erbeuteten die Hacker auch den digitalen Kalender von Senatorin Felor Badenberg mit Terminen und Gesprächspartnern, einschließlich privater Daten. Die Angreifer gaben sich in E-Mails fälschlicherweise als ranghoher Vertreter des Zentralrats der Juden in Deutschland aus; ein Mitarbeiter klickte auf einen Link in einer an Badenberg gerichteten Mail, wodurch ein Computer mit Schadsoftware infiziert wurde. Nach Angaben der Senatsverwaltung ist nur ein einzelner Rechner betroffen, externe IT-Systeme sind nicht betroffen. Die Ermittlungen zu Art, Umfang und Hintergründen wurden eingeleitet, beteiligt sind das Landeskriminalamt, die Berliner Datenschutzbeauftragte und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es wird vermutet, dass iranische Hacker hinter dem Angriff stecken; erste Erkenntnisse deuten auf die Gruppe 'Charming Kitten' hin. Die Ermittlungen dauern. #FXPromi0 Geteilt
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Polizei RotenburgMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenSeit dem 30.04.2026 wird ein 39-jähriger Mann aus einem Krankenhaus in Rotenburg vermisst. Der Vermisste verließ die Klinik und ist seitdem unbekannten Aufenthalts. Eine genaue Personenbeschreibung liegt vor, wird aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.Seit dem 30.04.2026 wird ein 39-jähriger Mann aus einem Krankenhaus in Rotenburg vermisst. Der Vermisste verließ die Klinik und ist seitdem unbekannten Aufenthalts. Eine genaue Personenbeschreibung liegt vor, wird aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 21.08.2022 gegen Abend wurde die damals 16-jährige Schülerin Tina nach einer Party von einem Uber-Fahrer vergewaltigt. Der Täter, ein 44-jähriger Türke, verübte die Tat im Auto, woraufhin Tina nackt fliehen konnte, über einen Zaun kletterte und sich hinter einem Gebüsch versteckte. Der Täter wurde schnell gefasst, zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt und abgeschoben. Tina erlitt schwere Traumata, durchlief Therapien und fiel in der Schule zurück. Das Gymnasium in Stahnsdorf nahm darauf keine Rücksicht, und sie verfehlte knapp das Abitur. Die Eltern beschwerten sich erfolglos bei der Schulleitung und klagten vor Gericht, wobei ein Termin im Juni ansteht. Das Bildungsministerium (MBJS) lehnte Hilfe ab und berief sich auf Datenschutz, obwohl die Eltern die Schweigepflicht entbunden hatten. Tina hofft nun auf Gerechtigkeit durch das Gerichtsurteil im Sommer. #SexualdeliktAm 21.08.2022 gegen Abend wurde die damals 16-jährige Schülerin Tina nach einer Party von einem Uber-Fahrer vergewaltigt. Der Täter, ein 44-jähriger Türke, verübte die Tat im Auto, woraufhin Tina nackt fliehen konnte, über einen Zaun kletterte und sich hinter einem Gebüsch versteckte. Der Täter wurde schnell gefasst, zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt und abgeschoben. Tina erlitt schwere Traumata, durchlief Therapien und fiel in der Schule zurück. Das Gymnasium in Stahnsdorf nahm darauf keine Rücksicht, und sie verfehlte knapp das Abitur. Die Eltern beschwerten sich erfolglos bei der Schulleitung und klagten vor Gericht, wobei ein Termin im Juni ansteht. Das Bildungsministerium (MBJS) lehnte Hilfe ab und berief sich auf Datenschutz, obwohl die Eltern die Schweigepflicht entbunden hatten. Tina hofft nun auf Gerechtigkeit durch das Gerichtsurteil im Sommer. #Sexualdelikt0 Geteilt
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Justiz BerlinMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 23.02.2026 entschied die Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin II über eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen WhatsApp Inc. bezüglich einer Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016. Das Gericht verurteilte WhatsApp, die Weitergabe personenbezogener Daten von WhatsApp-Nutzern und Daten Dritter an Dritte (Facebook) zu unterlassen, wenn die Einwilligung in der angegriffenen Weise gestaltet ist, und bestimmte Bestimmungen der damaligen Datenschutzrichtlinie nicht in Verträge einzubeziehen. Der Antrag des vzbv, Facebook zur Löschung bereits übermittelter Daten zu verpflichten, wurde abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Am 23.02.2026 entschied die Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin II über eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen WhatsApp Inc. bezüglich einer Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016. Das Gericht verurteilte WhatsApp, die Weitergabe personenbezogener Daten von WhatsApp-Nutzern und Daten Dritter an Dritte (Facebook) zu unterlassen, wenn die Einwilligung in der angegriffenen Weise gestaltet ist, und bestimmte Bestimmungen der damaligen Datenschutzrichtlinie nicht in Verträge einzubeziehen. Der Antrag des vzbv, Facebook zur Löschung bereits übermittelter Daten zu verpflichten, wurde abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.0 Geteilt
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Landeskriminalamt Mecklenburg-VorpommernMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 27.03.2026 wurde eine gemeinsame Pressemitteilung vom Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) zum Cyberangriff auf die BDH-Klinik in Greifswald veröffentlicht. Im Zusammenhang mit dem Cyberangriff auf die BDH-Klinik im Februar 2026 werden Patienten unberechtigterweise per E-Mail angeschrieben. Die Täterschaft nutzt die entwendeten Patientendaten der BDH-Klinik, um auf Betroffene durch Erpressung einzuwirken. Der LfDI MV und das LKA MV raten dringend, skeptisch zu sein und nicht auf Nachrichten der Täterschaft zu reagieren, weder per E-Mail, Telefon, Messenger oder anderen Kommunikationskanälen. Es wird geraten, auf keine Geldforderung einzugehen und keine Zahlungen an die Täterschaft zu leisten. Es wird empfohlen, keine E-Mail-Anhänge zu öffnen und auf keine Links in E-Mail-Nachrichten zu klicken. Sollte eine E-Mail-Nachricht der Täterschaft eingehen und Erpressung stattfinden, sollte Anzeige erstattet werden.Am 27.03.2026 wurde eine gemeinsame Pressemitteilung vom Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) zum Cyberangriff auf die BDH-Klinik in Greifswald veröffentlicht. Im Zusammenhang mit dem Cyberangriff auf die BDH-Klinik im Februar 2026 werden Patienten unberechtigterweise per E-Mail angeschrieben. Die Täterschaft nutzt die entwendeten Patientendaten der BDH-Klinik, um auf Betroffene durch Erpressung einzuwirken. Der LfDI MV und das LKA MV raten dringend, skeptisch zu sein und nicht auf Nachrichten der Täterschaft zu reagieren, weder per E-Mail, Telefon, Messenger oder anderen Kommunikationskanälen. Es wird geraten, auf keine Geldforderung einzugehen und keine Zahlungen an die Täterschaft zu leisten. Es wird empfohlen, keine E-Mail-Anhänge zu öffnen und auf keine Links in E-Mail-Nachrichten zu klicken. Sollte eine E-Mail-Nachricht der Täterschaft eingehen und Erpressung stattfinden, sollte Anzeige erstattet werden.0 Geteilt
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FundsacheMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 11.06.2025 wurde im Bereich Darf ich aus Datenschutzgründen nicht mitteilen, 16225 Eberswalde ein Fundstück gesichert: s.detailierte Beschreibung – mehrere Schlüssel, kleine schwarze Tasche, Fernbedienung rund, Zeiterfasser von Meditec in blau als Anhänger; Schlüssel: Sonstiger x 1. Der Fund ist unter der Gegenstandsnummer 65/2025-1 beim zuständigen Fundbüro (Stadt Eberswalde) registriert. Eigentümer können sich unter der Telefonnummer 03334 640 oder per E-Mail an fundbuero@eberswalde.de dorthin wenden.Am 11.06.2025 wurde im Bereich Darf ich aus Datenschutzgründen nicht mitteilen, 16225 Eberswalde ein Fundstück gesichert: s.detailierte Beschreibung – mehrere Schlüssel, kleine schwarze Tasche, Fernbedienung rund, Zeiterfasser von Meditec in blau als Anhänger; Schlüssel: Sonstiger x 1. Der Fund ist unter der Gegenstandsnummer 65/2025-1 beim zuständigen Fundbüro (Stadt Eberswalde) registriert. Eigentümer können sich unter der Telefonnummer 03334 640 oder per E-Mail an fundbuero@eberswalde.de dorthin wenden.0 Geteilt
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FundsacheMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 14.01.2026 wurde im Bereich vor Polizei Bensheim ein Fundstück gesichert: Schlüsselbund (4) – an zwei Schlüsselringen, 1 silberner Öffner - Aufschrift: Datenschutz.hessen.de; Schlüssel: Sonstiger x 1, Sonstiger x 1, BKS x 1, Sonstiger x 1. Der Fund ist unter der Gegenstandsnummer 20/2026-1 beim zuständigen Fundbüro (Stadt Bensheim) registriert. Eigentümer können sich unter der Telefonnummer 06251140 oder per E-Mail an fundbuero@bensheim.de dorthin wenden.Am 14.01.2026 wurde im Bereich vor Polizei Bensheim ein Fundstück gesichert: Schlüsselbund (4) – an zwei Schlüsselringen, 1 silberner Öffner - Aufschrift: Datenschutz.hessen.de; Schlüssel: Sonstiger x 1, Sonstiger x 1, BKS x 1, Sonstiger x 1. Der Fund ist unter der Gegenstandsnummer 20/2026-1 beim zuständigen Fundbüro (Stadt Bensheim) registriert. Eigentümer können sich unter der Telefonnummer 06251140 oder per E-Mail an fundbuero@bensheim.de dorthin wenden.0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 12.03.2026, gegen 04:30 Uhr, fand eine türkische Familie vor ihrer Wohnung in Hall in Tirol den abgetrennten Kopf eines Schweines und einen Zettel mit der Aufschrift „Happy Ramadan ihr Affen!“. Die Mutter der fünfköpfigen türkisch-muslimischen Familie wollte zur Arbeit gehen, als sie die Entdeckung machte. Sie schilderte, dass sie sehr erschrak und aufschrie, woraufhin ihre Tochter und ihr Ehemann zu ihr kamen. Laut Orhan Gurcan von ADIF Innsbruck, der Vereinigung demokratischer Arbeiter aus der Türkei in Österreich, wurden Autoreifen zerstört und der Strom abgestellt, während die Familie im Urlaub war, sodass der Gefrierschrank aufgetaut sei. Die Familie wandte sich auch im aktuellen Fall an die Polizei, kritisierte aber, dass man ihnen kaum zugehört habe. Man habe ihnen mitgeteilt, dass eine andere Person den rassistischen Vorfall bereits gemeldet habe und man zunächst diese befragen werde. Die Familie gab an, dass sie lediglich mit einer E-Mail-Adresse, an die man Fotos schicken sollte, nach Hause geschickt worden sei, da der Schweinskopf zu diesem Zeitpunkt schon entsorgt war. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, und der Bürgermeister von Hall setzte eine Belohnung von 10.000 Euro aus. Die Familie war mehrmals bei der Polizei und wollte auch Kameras im Gang installieren, doch die Hausverwaltung erlaubt dies nicht. Die Exekutive konnte frühere Vorkommnisse aus Datenschutzgründen weder bestätigen noch verneinen.Am 12.03.2026, gegen 04:30 Uhr, fand eine türkische Familie vor ihrer Wohnung in Hall in Tirol den abgetrennten Kopf eines Schweines und einen Zettel mit der Aufschrift „Happy Ramadan ihr Affen!“. Die Mutter der fünfköpfigen türkisch-muslimischen Familie wollte zur Arbeit gehen, als sie die Entdeckung machte. Sie schilderte, dass sie sehr erschrak und aufschrie, woraufhin ihre Tochter und ihr Ehemann zu ihr kamen. Laut Orhan Gurcan von ADIF Innsbruck, der Vereinigung demokratischer Arbeiter aus der Türkei in Österreich, wurden Autoreifen zerstört und der Strom abgestellt, während die Familie im Urlaub war, sodass der Gefrierschrank aufgetaut sei. Die Familie wandte sich auch im aktuellen Fall an die Polizei, kritisierte aber, dass man ihnen kaum zugehört habe. Man habe ihnen mitgeteilt, dass eine andere Person den rassistischen Vorfall bereits gemeldet habe und man zunächst diese befragen werde. Die Familie gab an, dass sie lediglich mit einer E-Mail-Adresse, an die man Fotos schicken sollte, nach Hause geschickt worden sei, da der Schweinskopf zu diesem Zeitpunkt schon entsorgt war. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, und der Bürgermeister von Hall setzte eine Belohnung von 10.000 Euro aus. Die Familie war mehrmals bei der Polizei und wollte auch Kameras im Gang installieren, doch die Hausverwaltung erlaubt dies nicht. Die Exekutive konnte frühere Vorkommnisse aus Datenschutzgründen weder bestätigen noch verneinen.0 Geteilt
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Polizei HannoverMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 02.03.2026 meldete sich die 15-jährige Vermisste aus Uetze gegen 23:00 Uhr selbstständig bei der Polizei und gab ihren Standort an. Nur wenige Stunden nach Veröffentlichung von Fotos der Vermissten, konnte diese von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Holzminden wohlbehalten angetroffen werden. Streifenbeamtinnen und -beamte der Polizei Holzminden konnten diese schließlich in Heinade (Landkreis Holzminden) antreffen und in Obhut nehmen. Die Polizei Hannover bedankt sich bei der Bevölkerung für ihre Mithilfe. Die Ursprungsmeldung wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht.Am 02.03.2026 meldete sich die 15-jährige Vermisste aus Uetze gegen 23:00 Uhr selbstständig bei der Polizei und gab ihren Standort an. Nur wenige Stunden nach Veröffentlichung von Fotos der Vermissten, konnte diese von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Holzminden wohlbehalten angetroffen werden. Streifenbeamtinnen und -beamte der Polizei Holzminden konnten diese schließlich in Heinade (Landkreis Holzminden) antreffen und in Obhut nehmen. Die Polizei Hannover bedankt sich bei der Bevölkerung für ihre Mithilfe. Die Ursprungsmeldung wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht.0 Geteilt
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Polizei HannoverMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 26.02.2026 wurde die seit dem 28.01.2026 mit Fotos öffentlich gesuchte 16-Jährige aus Hannover-Kleefeld am Abend wohlbehalten in Bremen angetroffen. Bremer Polizeikräfte konnten die Vermisste in der Nähe des Hauptbahnhofs kontrollieren. Anschließend wurde sie ihren Eltern übergeben. Die Gründe für ihre Abwesenheit sind Bestandteil der noch laufenden Ermittlungen. Die Fotos aus der ursprünglichen Suchmeldung wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht.Am 26.02.2026 wurde die seit dem 28.01.2026 mit Fotos öffentlich gesuchte 16-Jährige aus Hannover-Kleefeld am Abend wohlbehalten in Bremen angetroffen. Bremer Polizeikräfte konnten die Vermisste in der Nähe des Hauptbahnhofs kontrollieren. Anschließend wurde sie ihren Eltern übergeben. Die Gründe für ihre Abwesenheit sind Bestandteil der noch laufenden Ermittlungen. Die Fotos aus der ursprünglichen Suchmeldung wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht.0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm Dienstag, 10.02.2026, ereignete sich in Tumbler Ridge, British Columbia, Kanada, ein schreckliches Blutbad an einer Schule. Ein Schütze tötete mindestens zehn Menschen und verletzte mehr als zwei Dutzend weitere. Die Polizei wurde um 13.20 Uhr Ortszeit (21.20 Uhr MEZ) über Schüsse an der Schule informiert und fand sechs Tote vor. Zwei Verletzte wurden mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus geflogen, während eine weitere Person auf dem Weg dorthin ihren Verletzungen erlag. Ungefähr 25 weitere Personen wurden wegen nicht lebensbedrohlicher Verletzungen behandelt. Die Polizei hatte die Bevölkerung aufgefordert, ihre Türen zu verriegeln und ihre Häuser oder Geschäfte nicht zu verlassen. Am Nachmittag wurde nach einer "Frau in einem Kleid" gefahndet, aber aus Datenschutzgründen wurden keine genaueren Details bekannt gegeben.Am Dienstag, 10.02.2026, ereignete sich in Tumbler Ridge, British Columbia, Kanada, ein schreckliches Blutbad an einer Schule. Ein Schütze tötete mindestens zehn Menschen und verletzte mehr als zwei Dutzend weitere. Die Polizei wurde um 13.20 Uhr Ortszeit (21.20 Uhr MEZ) über Schüsse an der Schule informiert und fand sechs Tote vor. Zwei Verletzte wurden mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus geflogen, während eine weitere Person auf dem Weg dorthin ihren Verletzungen erlag. Ungefähr 25 weitere Personen wurden wegen nicht lebensbedrohlicher Verletzungen behandelt. Die Polizei hatte die Bevölkerung aufgefordert, ihre Türen zu verriegeln und ihre Häuser oder Geschäfte nicht zu verlassen. Am Nachmittag wurde nach einer "Frau in einem Kleid" gefahndet, aber aus Datenschutzgründen wurden keine genaueren Details bekannt gegeben.0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm Dienstag, 10.02.2026, ereignete sich in einer Schule in Tumbler Ridge, British Columbia, Kanada, ein schreckliches Blutbad. Ein Schütze tötete mindestens sieben Menschen und verletzte mehr als zwei Dutzend weitere. Der mutmaßliche Täter ist ebenfalls tot. Die Polizei wurde gegen 13:20 Uhr Ortszeit (21:20 Uhr MEZ) über Schüsse an der Schule informiert und fand sechs Tote vor. Zwei Verletzte wurden mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus geflogen, während eine weitere Person auf dem Weg ins Krankenhaus ihren Verletzungen erlag. Etwa 25 weitere Personen werden wegen nicht lebensbedrohlicher Verletzungen behandelt. Die Polizei hatte die Bevölkerung aufgefordert, ihre Häuser und Geschäfte zu verriegeln und nicht zu verlassen. Nach einer "Frau in einem Kleid" wurde gefahndet, aber aus Datenschutzgründen wurden keine weiteren Details bekannt gegeben. #WaffenAm Dienstag, 10.02.2026, ereignete sich in einer Schule in Tumbler Ridge, British Columbia, Kanada, ein schreckliches Blutbad. Ein Schütze tötete mindestens sieben Menschen und verletzte mehr als zwei Dutzend weitere. Der mutmaßliche Täter ist ebenfalls tot. Die Polizei wurde gegen 13:20 Uhr Ortszeit (21:20 Uhr MEZ) über Schüsse an der Schule informiert und fand sechs Tote vor. Zwei Verletzte wurden mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus geflogen, während eine weitere Person auf dem Weg ins Krankenhaus ihren Verletzungen erlag. Etwa 25 weitere Personen werden wegen nicht lebensbedrohlicher Verletzungen behandelt. Die Polizei hatte die Bevölkerung aufgefordert, ihre Häuser und Geschäfte zu verriegeln und nicht zu verlassen. Nach einer "Frau in einem Kleid" wurde gefahndet, aber aus Datenschutzgründen wurden keine weiteren Details bekannt gegeben. #Waffen0 Geteilt
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Hauptzollamt BraunschweigMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm Donnerstagabend, dem 29.01.2026, führten Polizei, Zoll und die Stadt Göttingen zwischen 16:00 und 22:00 Uhr eine gemeinsame Gewerbe- und Glücksspielverbundkontrolle in zehn gastronomischen Betrieben im Stadtgebiet Göttingen durch. Ziel der Maßnahmen war die Kontrolle der Einhaltung gewerbe-, glücksspiel-, jugend-, steuer- sowie ordnungsrechtlicher Vorschriften. Im Zuge der Kontrollen wurden mehrere illegale Geldspielautomaten sichergestellt und entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es wurden Verstöße gegen das Jugendschutzrecht, das Nichtraucherschutzgesetz, die Niedersächsische Bauordnung, das Waffengesetz sowie arbeits- und datenschutzrechtliche Bestimmungen festgestellt. In Shishabars wurden bauliche und brandschutzrechtliche Mängel sowie erhöhte Kohlenmonoxidwerte festgestellt, die über den zulässigen Belastungsgrenzwerten lagen. Rund 25 Kilogramm unversteuerter Tabak wurden beschlagnahmt, wobei in mehreren Fällen der Verdacht der Steuerhinterziehung besteht. Eine Person drohte im Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen mit Gewalt gegenüber den Einsatzkräften, weshalb ein Strafverfahren eingeleitet wurde.Am Donnerstagabend, dem 29.01.2026, führten Polizei, Zoll und die Stadt Göttingen zwischen 16:00 und 22:00 Uhr eine gemeinsame Gewerbe- und Glücksspielverbundkontrolle in zehn gastronomischen Betrieben im Stadtgebiet Göttingen durch. Ziel der Maßnahmen war die Kontrolle der Einhaltung gewerbe-, glücksspiel-, jugend-, steuer- sowie ordnungsrechtlicher Vorschriften. Im Zuge der Kontrollen wurden mehrere illegale Geldspielautomaten sichergestellt und entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es wurden Verstöße gegen das Jugendschutzrecht, das Nichtraucherschutzgesetz, die Niedersächsische Bauordnung, das Waffengesetz sowie arbeits- und datenschutzrechtliche Bestimmungen festgestellt. In Shishabars wurden bauliche und brandschutzrechtliche Mängel sowie erhöhte Kohlenmonoxidwerte festgestellt, die über den zulässigen Belastungsgrenzwerten lagen. Rund 25 Kilogramm unversteuerter Tabak wurden beschlagnahmt, wobei in mehreren Fällen der Verdacht der Steuerhinterziehung besteht. Eine Person drohte im Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen mit Gewalt gegenüber den Einsatzkräften, weshalb ein Strafverfahren eingeleitet wurde.0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 26.01.2026 wurde ein Cyberangriff auf das IT-Netzwerk der Technischen Universität (TU) Wien festgestellt. Dabei wurden Accounts kompromittiert, und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sensible Daten betroffen sind. Die IT-Systeme der Universität sind daher nur eingeschränkt verfügbar, und Mitarbeiter sowie Studierende wurden aufgefordert, ihre Passwörter zurückzusetzen. Der Vorfall wurde der Datenschutzbehörde gemeldet, und ein Cybersicherheitsunternehmen unterstützt die laufenden Untersuchungen.Am 26.01.2026 wurde ein Cyberangriff auf das IT-Netzwerk der Technischen Universität (TU) Wien festgestellt. Dabei wurden Accounts kompromittiert, und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sensible Daten betroffen sind. Die IT-Systeme der Universität sind daher nur eingeschränkt verfügbar, und Mitarbeiter sowie Studierende wurden aufgefordert, ihre Passwörter zurückzusetzen. Der Vorfall wurde der Datenschutzbehörde gemeldet, und ein Cybersicherheitsunternehmen unterstützt die laufenden Untersuchungen.0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenDie Visumsdokumente von Prinz Harry bleiben unter Verschluss. Ein Bezirksrichter in Los Angeles entschied, die Papiere aus Datenschutzgründen nicht zu veröffentlichen, obwohl Harry in seiner Biografie offen über seinen Drogenkonsum berichtete. Das Gericht setzte das Verfahren Anfang September ein. #FXPromi #PrinzHarryDie Visumsdokumente von Prinz Harry bleiben unter Verschluss. Ein Bezirksrichter in Los Angeles entschied, die Papiere aus Datenschutzgründen nicht zu veröffentlichen, obwohl Harry in seiner Biografie offen über seinen Drogenkonsum berichtete. Das Gericht setzte das Verfahren Anfang September ein. #FXPromi #PrinzHarry0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenIm Jahr 2018 hat sich die Zahl der eingehenden Hinweise beim Bundeskriminalamt (BKA) auf Kinderpornografie im Netz deutlich erhöht, wobei sich sogar eine Verdoppelung abzeichnet. Viele Tausend dieser Fälle bleiben seit Jahren ungeklärt, weil in Deutschland die Möglichkeiten zur Verfolgung der Urheber fehlen. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung fordert eine neue gesellschaftliche Debatte über den Datenschutz, da Datenschutz nicht über Kinderschutz stehen dürfe.Im Jahr 2018 hat sich die Zahl der eingehenden Hinweise beim Bundeskriminalamt (BKA) auf Kinderpornografie im Netz deutlich erhöht, wobei sich sogar eine Verdoppelung abzeichnet. Viele Tausend dieser Fälle bleiben seit Jahren ungeklärt, weil in Deutschland die Möglichkeiten zur Verfolgung der Urheber fehlen. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung fordert eine neue gesellschaftliche Debatte über den Datenschutz, da Datenschutz nicht über Kinderschutz stehen dürfe.0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenIm März wurde an einem PC der Berliner Polizei ein Keylogger gefunden, der Tastatureingaben aufzeichnete. Die Polizei schloss einen Missbrauch sensibler Daten aus und ermittelte den Urheber vier Tage nach dem Fund. Laut Polizei handelte es sich um einen "Scherz". Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde nicht informiert und fordert nun Aufklärung.Im März wurde an einem PC der Berliner Polizei ein Keylogger gefunden, der Tastatureingaben aufzeichnete. Die Polizei schloss einen Missbrauch sensibler Daten aus und ermittelte den Urheber vier Tage nach dem Fund. Laut Polizei handelte es sich um einen "Scherz". Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde nicht informiert und fordert nun Aufklärung.0 Geteilt
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Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-VorpommernMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 14.10.2025 legte Innenminister Pegel dem Kabinett den Entwurf zur Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vor, der dem Landtag übermittelt wird. Der Entwurf zielt auf wirksame Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und verbesserten Opferschutz ab, nachdem 2024 5.005 Fälle erfasst wurden. Zu den Neuerungen gehören die Ausweitung von Wohnungsverweisen, Rückkehrverboten, Kontaktverboten (auch digital) und Verhaltensauflagen. Die Einführung elektronischer Fußfesseln für Intensivtäter und ein Warnsystem für Opfer bei Annäherung des Täters sind geplant. Zudem soll die Polizei bei Vermisstenfällen und Notrufen (110) Mobiltelefone orten können, um Menschen in Gefahr schneller zu lokalisieren. Anpassungen an Datenschutzvorschriften und Klarstellungen von Gefahrenbegriffen im Polizeirecht sind ebenfalls enthalten.Am 14.10.2025 legte Innenminister Pegel dem Kabinett den Entwurf zur Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vor, der dem Landtag übermittelt wird. Der Entwurf zielt auf wirksame Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und verbesserten Opferschutz ab, nachdem 2024 5.005 Fälle erfasst wurden. Zu den Neuerungen gehören die Ausweitung von Wohnungsverweisen, Rückkehrverboten, Kontaktverboten (auch digital) und Verhaltensauflagen. Die Einführung elektronischer Fußfesseln für Intensivtäter und ein Warnsystem für Opfer bei Annäherung des Täters sind geplant. Zudem soll die Polizei bei Vermisstenfällen und Notrufen (110) Mobiltelefone orten können, um Menschen in Gefahr schneller zu lokalisieren. Anpassungen an Datenschutzvorschriften und Klarstellungen von Gefahrenbegriffen im Polizeirecht sind ebenfalls enthalten.0 Geteilt
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Polizei CelleMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenDie Polizei Celle erinnert anlässlich des Tages der Sicherheit am 05.10.2025 in der Innenstadt Celles an Maßnahmen zum Schutz des Eigentums. Besonders wirksam ist mechanischer Schutz, wie das Anschließen von Wertgegenständen an festen Gegenständen, um die Widerstandszeit zu erhöhen. Wertgegenstände sollten außer Sichtweite gelagert werden. Elektronische Sicherungen können ergänzend eingesetzt werden, ersetzen aber keine mechanischen Schutzmaßnahmen. Videoüberwachung muss gemäß Datenschutzgrundverordnung gut sichtbar an der Grundstücksgrenze angebracht sein. Licht und Lärm können abschreckend wirken. Bei Auffälligkeiten soll der Notruf 110 kontaktiert werden.Die Polizei Celle erinnert anlässlich des Tages der Sicherheit am 05.10.2025 in der Innenstadt Celles an Maßnahmen zum Schutz des Eigentums. Besonders wirksam ist mechanischer Schutz, wie das Anschließen von Wertgegenständen an festen Gegenständen, um die Widerstandszeit zu erhöhen. Wertgegenstände sollten außer Sichtweite gelagert werden. Elektronische Sicherungen können ergänzend eingesetzt werden, ersetzen aber keine mechanischen Schutzmaßnahmen. Videoüberwachung muss gemäß Datenschutzgrundverordnung gut sichtbar an der Grundstücksgrenze angebracht sein. Licht und Lärm können abschreckend wirken. Bei Auffälligkeiten soll der Notruf 110 kontaktiert werden.0 Geteilt
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Polizei BremerhavenMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenDas Polizeirevier Bremerhaven-Geestemünde ist am 01.10.2025 in den Neubau an der Ecke Georgstraße/Nansenstraße, Georgstraße 122-124, 27570 Bremerhaven, umgezogen. Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) hat dort neue Büros.Das Polizeirevier Bremerhaven-Geestemünde ist am 01.10.2025 in den Neubau an der Ecke Georgstraße/Nansenstraße, Georgstraße 122-124, 27570 Bremerhaven, umgezogen. Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) hat dort neue Büros.0 Geteilt
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Polizei HannoverMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenIn der Freboldstraße in Hannover-Davenstedt wurde in der Zeit von Sonntag, 21.09.2025, Nachmittag bis Montagmorgen, 22.09.2025, ein Wohnmobil entwendet. Der Eigentümer stellte das Wohnmobil am Samstag, 20.09.2025, gegen 14:00 Uhr am Straßenrand ab; am Montagmorgen, 22.09.2025, gegen 7:30 Uhr, war es verschwunden. Es handelt sich um ein graues Citroen Pössl KW 41 mit Fahrradträger und seitlich angebrachter Markise. Das Kennzeichen ist auf den Fotos aus Datenschutzgründen geschwärzt. #DiebstahlIn der Freboldstraße in Hannover-Davenstedt wurde in der Zeit von Sonntag, 21.09.2025, Nachmittag bis Montagmorgen, 22.09.2025, ein Wohnmobil entwendet. Der Eigentümer stellte das Wohnmobil am Samstag, 20.09.2025, gegen 14:00 Uhr am Straßenrand ab; am Montagmorgen, 22.09.2025, gegen 7:30 Uhr, war es verschwunden. Es handelt sich um ein graues Citroen Pössl KW 41 mit Fahrradträger und seitlich angebrachter Markise. Das Kennzeichen ist auf den Fotos aus Datenschutzgründen geschwärzt. #Diebstahl0 Geteilt
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Polizei HannoverMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenIn der Nacht vom 09.09.2025 auf den 10.09.2025 entwendeten unbekannte Täter ein Wohnmobil aus der Lange-Hop-Straße in Hannover-Bemerode. Die Eigentümerin stellte das Wohnmobil am 09.09.2025 gegen 23:30 Uhr am Straßenrand ab; am 10.09.2025 gegen 09:40 Uhr wurde das Fehlen festgestellt. Das entwendete Wohnmobil ist ein silberner Fiat Challenger mit verschiedenen bunten Applikationen und einem Aufkleber mit einem Schriftzug und zwei gekreuzten Schwertern einer Bar auf Sylt auf der Motorhaube; das Kennzeichen ist auf Fotos aus Datenschutzgründen geschwärzt. Das Wohnmobil hat einen Wert von 50.000 Euro. #DiebstahlIn der Nacht vom 09.09.2025 auf den 10.09.2025 entwendeten unbekannte Täter ein Wohnmobil aus der Lange-Hop-Straße in Hannover-Bemerode. Die Eigentümerin stellte das Wohnmobil am 09.09.2025 gegen 23:30 Uhr am Straßenrand ab; am 10.09.2025 gegen 09:40 Uhr wurde das Fehlen festgestellt. Das entwendete Wohnmobil ist ein silberner Fiat Challenger mit verschiedenen bunten Applikationen und einem Aufkleber mit einem Schriftzug und zwei gekreuzten Schwertern einer Bar auf Sylt auf der Motorhaube; das Kennzeichen ist auf Fotos aus Datenschutzgründen geschwärzt. Das Wohnmobil hat einen Wert von 50.000 Euro. #Diebstahl0 Geteilt
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Justiz BerlinMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenIn Berlin findet am 16.07.2020 um 11:00 Uhr im Saal E 203 des Landgerichts Berlin, Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin, eine mündliche Verhandlung im Verfahren 24 O 376/19 als Videokonferenz nach § 128a ZPO statt. Die Verhandlung wird gemäß § 128a ZPO als Videokonferenz durchgeführt, sodass die Anwesenheit der Parteien und ihrer Vertreter im Gerichtssaal nicht erforderlich ist. Die Beteiligten können sich an einem anderen Ort befinden und nehmen über gängige Endgeräte (PCs, Laptops, Tablets) per Video- und Audioübertragung teil. Die Richterinnen und Richter des Verfahrens befinden sich im Sitzungssaal und verfolgen die Verhandlung über ein Notebook mit Kamera und Mikrofon. Die Öffentlichkeit kann die Verhandlung im Sitzungssaal verfolgen. Die Videokonferenz ermöglicht auswärtigen Beteiligten die Einsparung von Reisezeit und -kosten. Im Kontext der Corona-Pandemie reduziert sie zudem das Ansteckungsrisiko durch verringerte Personenanzahl im Gerichtsgebäude und erleichtert die Einhaltung des Abstandsgebots. Die Entscheidung über die Durchführung einer Videokonferenz nach § 128a ZPO trifft die zuständige Richterin oder der zuständige Richter. Die im Kammergericht und Landgericht Berlin seit dem 01.07.2020 verfügbare Videokonferenztechnik umfasst drei virtuelle Verhandlungsräume. Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen wird die Technik ausschließlich für öffentliche Verhandlungen und außerhalb des Berliner Landesnetzes eingesetzt. Aufzeichnungen der Sitzungen finden nicht statt und sind unzulässig. Gegenstand des Zivilverfahrens 24 O 376/19 sind Ansprüche aus einer Sachversicherung wegen Leitungswasserschadens. Nach der Verhandlung besteht für Vertreter der Presse die Möglichkeit, Fragen zu den technischen Abläufen der Videokonferenz zu stellen. Aufgrund der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung Berlin ist die Anzahl der Plätze im Sitzungssaal für Presse und Zuschauer begrenzt.In Berlin findet am 16.07.2020 um 11:00 Uhr im Saal E 203 des Landgerichts Berlin, Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin, eine mündliche Verhandlung im Verfahren 24 O 376/19 als Videokonferenz nach § 128a ZPO statt. Die Verhandlung wird gemäß § 128a ZPO als Videokonferenz durchgeführt, sodass die Anwesenheit der Parteien und ihrer Vertreter im Gerichtssaal nicht erforderlich ist. Die Beteiligten können sich an einem anderen Ort befinden und nehmen über gängige Endgeräte (PCs, Laptops, Tablets) per Video- und Audioübertragung teil. Die Richterinnen und Richter des Verfahrens befinden sich im Sitzungssaal und verfolgen die Verhandlung über ein Notebook mit Kamera und Mikrofon. Die Öffentlichkeit kann die Verhandlung im Sitzungssaal verfolgen. Die Videokonferenz ermöglicht auswärtigen Beteiligten die Einsparung von Reisezeit und -kosten. Im Kontext der Corona-Pandemie reduziert sie zudem das Ansteckungsrisiko durch verringerte Personenanzahl im Gerichtsgebäude und erleichtert die Einhaltung des Abstandsgebots. Die Entscheidung über die Durchführung einer Videokonferenz nach § 128a ZPO trifft die zuständige Richterin oder der zuständige Richter. Die im Kammergericht und Landgericht Berlin seit dem 01.07.2020 verfügbare Videokonferenztechnik umfasst drei virtuelle Verhandlungsräume. Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen wird die Technik ausschließlich für öffentliche Verhandlungen und außerhalb des Berliner Landesnetzes eingesetzt. Aufzeichnungen der Sitzungen finden nicht statt und sind unzulässig. Gegenstand des Zivilverfahrens 24 O 376/19 sind Ansprüche aus einer Sachversicherung wegen Leitungswasserschadens. Nach der Verhandlung besteht für Vertreter der Presse die Möglichkeit, Fragen zu den technischen Abläufen der Videokonferenz zu stellen. Aufgrund der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung Berlin ist die Anzahl der Plätze im Sitzungssaal für Presse und Zuschauer begrenzt.0 Geteilt
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Justiz BerlinMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenIn Berlin wurde am 04.04.2025 vom Landgericht Berlin II in sechs Fällen gegen Meta entschieden. Die Kläger erhielten in diesen Verfahren unter anderem Auskunft über und Anonymisierung bzw. Löschung ihrer über die Meta Business Tools erhobenen personenbezogenen Daten zugesprochen. Zusätzlich wurde ihnen jeweils eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 2.000 € zugesprochen. Die Kläger argumentierten, dass Meta alle digitalen Aktivitäten auf Webseiten und mobilen Apps von Facebook- und Instagram-Nutzern erfasst und aufzeichnet, sofern die Drittanbieter-Webseiten und -Apps die Meta Business Tools installiert haben. Diese Tools ermöglichen die Verknüpfung der gesammelten Daten mit einem bestehenden Nutzerkonto, wodurch Profile erstellt werden, die Informationen über politische und religiöse Einstellungen, sexuelle Orientierung oder Erkrankungen enthalten können. Beispiele hierfür sind Informationen aus Apothekenbestellungen, Angaben zu Suchtverhalten oder Daten vom Wahl-O-Mat. Die Weitergabe dieser Profile an Dritte sei unklar. Der Einsatz der Meta Business Tools auf Webseiten und Apps ist nur eingeschränkt erkennbar. Schätzungen zufolge werden diese auf mindestens 30 bis 40 Prozent der Webseiten weltweit und auf der Mehrzahl der 100 meistbesuchten Webseiten in Deutschland eingesetzt. Dies geschehe oftmals ohne und gegen den Willen der Nutzer. Meta argumentierte, dass die Drittunternehmen für die Installation und Nutzung der Business Tools und damit für die Datenoffenlegung verantwortlich seien. Eine Datenverarbeitung zur personalisierten Werbung erfolge nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer. Andernfalls würden übermittelte Daten nur für begrenzte Zwecke wie Sicherheits- und Integritätsmaßnahmen verwendet. Das Gericht befand, dass den Klägern der Auskunftsanspruch gemäß Artikel 15 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zustehe, da Meta die über die Meta Business Tools erhaltenen personenbezogenen Daten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen verarbeitet und gespeichert habe. Der Anspruch auf Löschung bzw. Anonymisierung bestehe gemäß Artikel 17 Absatz 1 DSGVO, da keine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung vorliege und keine Einwilligungen der Kläger vorlägen. Aufgrund der DSGVO-Verstöße stünden den Klägern zudem Schadensersatzansprüche gemäß Artikel 82 DSGVO zu. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den schriftlichen Urteilsgründen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe kann beim Kammergericht Berufung eingelegt werden. Die Aktenzeichen lauten: 39 O 56/24, 39 O 67/24, 39 O 57/24, 39 O 97/24, 39 O 218/24, 39 O 184/24. #SexualdeliktIn Berlin wurde am 04.04.2025 vom Landgericht Berlin II in sechs Fällen gegen Meta entschieden. Die Kläger erhielten in diesen Verfahren unter anderem Auskunft über und Anonymisierung bzw. Löschung ihrer über die Meta Business Tools erhobenen personenbezogenen Daten zugesprochen. Zusätzlich wurde ihnen jeweils eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 2.000 € zugesprochen. Die Kläger argumentierten, dass Meta alle digitalen Aktivitäten auf Webseiten und mobilen Apps von Facebook- und Instagram-Nutzern erfasst und aufzeichnet, sofern die Drittanbieter-Webseiten und -Apps die Meta Business Tools installiert haben. Diese Tools ermöglichen die Verknüpfung der gesammelten Daten mit einem bestehenden Nutzerkonto, wodurch Profile erstellt werden, die Informationen über politische und religiöse Einstellungen, sexuelle Orientierung oder Erkrankungen enthalten können. Beispiele hierfür sind Informationen aus Apothekenbestellungen, Angaben zu Suchtverhalten oder Daten vom Wahl-O-Mat. Die Weitergabe dieser Profile an Dritte sei unklar. Der Einsatz der Meta Business Tools auf Webseiten und Apps ist nur eingeschränkt erkennbar. Schätzungen zufolge werden diese auf mindestens 30 bis 40 Prozent der Webseiten weltweit und auf der Mehrzahl der 100 meistbesuchten Webseiten in Deutschland eingesetzt. Dies geschehe oftmals ohne und gegen den Willen der Nutzer. Meta argumentierte, dass die Drittunternehmen für die Installation und Nutzung der Business Tools und damit für die Datenoffenlegung verantwortlich seien. Eine Datenverarbeitung zur personalisierten Werbung erfolge nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer. Andernfalls würden übermittelte Daten nur für begrenzte Zwecke wie Sicherheits- und Integritätsmaßnahmen verwendet. Das Gericht befand, dass den Klägern der Auskunftsanspruch gemäß Artikel 15 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zustehe, da Meta die über die Meta Business Tools erhaltenen personenbezogenen Daten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen verarbeitet und gespeichert habe. Der Anspruch auf Löschung bzw. Anonymisierung bestehe gemäß Artikel 17 Absatz 1 DSGVO, da keine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung vorliege und keine Einwilligungen der Kläger vorlägen. Aufgrund der DSGVO-Verstöße stünden den Klägern zudem Schadensersatzansprüche gemäß Artikel 82 DSGVO zu. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den schriftlichen Urteilsgründen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe kann beim Kammergericht Berufung eingelegt werden. Die Aktenzeichen lauten: 39 O 56/24, 39 O 67/24, 39 O 57/24, 39 O 97/24, 39 O 218/24, 39 O 184/24. #Sexualdelikt0 Geteilt
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Polizei OberhausenMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm Donnerstag, 21.08.2025, gegen 13 Uhr verließ die 13-jährige (Name des Kindes wird aus Datenschutzgründen nicht genannt) eine Wohngruppe, um sich mit ihrer Mutter zu treffen. Sie erschien jedoch nicht zu diesem Treffen. Ihr Mobiltelefon ließ sie in ihrem Zimmer zurück. Die 13-Jährige wird vermisst. Wer Hinweise auf ihren Aufenthaltsort geben kann, wird gebeten, sich zu melden.
Am Donnerstag, 21.08.2025, gegen 13 Uhr verließ die 13-jährige (Name des Kindes wird aus Datenschutzgründen nicht genannt) eine Wohngruppe, um sich mit ihrer Mutter zu treffen. Sie erschien jedoch nicht zu diesem Treffen. Ihr Mobiltelefon ließ sie in ihrem Zimmer zurück. Die 13-Jährige wird vermisst. Wer Hinweise auf ihren Aufenthaltsort geben kann, wird gebeten, sich zu melden.
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