In Berlin findet am 16.07.2020 um 11:00 Uhr im Saal E 203 des Landgerichts Berlin, Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin, eine mündliche Verhandlung im Verfahren 24 O 376/19 als Videokonferenz nach § 128a ZPO statt. Die Verhandlung wird gemäß § 128a ZPO als Videokonferenz durchgeführt, sodass die Anwesenheit der Parteien und ihrer Vertreter im Gerichtssaal nicht erforderlich ist. Die Beteiligten können sich an einem anderen Ort befinden und nehmen über gängige Endgeräte (PCs, Laptops, Tablets) per Video- und Audioübertragung teil. Die Richterinnen und Richter des Verfahrens befinden sich im Sitzungssaal und verfolgen die Verhandlung über ein Notebook mit Kamera und Mikrofon. Die Öffentlichkeit kann die Verhandlung im Sitzungssaal verfolgen. Die Videokonferenz ermöglicht auswärtigen Beteiligten die Einsparung von Reisezeit und -kosten. Im Kontext der Corona-Pandemie reduziert sie zudem das Ansteckungsrisiko durch verringerte Personenanzahl im Gerichtsgebäude und erleichtert die Einhaltung des Abstandsgebots. Die Entscheidung über die Durchführung einer Videokonferenz nach § 128a ZPO trifft die zuständige Richterin oder der zuständige Richter. Die im Kammergericht und Landgericht Berlin seit dem 01.07.2020 verfügbare Videokonferenztechnik umfasst drei virtuelle Verhandlungsräume. Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen wird die Technik ausschließlich für öffentliche Verhandlungen und außerhalb des Berliner Landesnetzes eingesetzt. Aufzeichnungen der Sitzungen finden nicht statt und sind unzulässig. Gegenstand des Zivilverfahrens 24 O 376/19 sind Ansprüche aus einer Sachversicherung wegen Leitungswasserschadens. Nach der Verhandlung besteht für Vertreter der Presse die Möglichkeit, Fragen zu den technischen Abläufen der Videokonferenz zu stellen. Aufgrund der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung Berlin ist die Anzahl der Plätze im Sitzungssaal für Presse und Zuschauer begrenzt.
In Berlin findet am 16.07.2020 um 11:00 Uhr im Saal E 203 des Landgerichts Berlin, Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin, eine mündliche Verhandlung im Verfahren 24 O 376/19 als Videokonferenz nach § 128a ZPO statt. Die Verhandlung wird gemäß § 128a ZPO als Videokonferenz durchgeführt, sodass die Anwesenheit der Parteien und ihrer Vertreter im Gerichtssaal nicht erforderlich ist. Die Beteiligten können sich an einem anderen Ort befinden und nehmen über gängige Endgeräte (PCs, Laptops, Tablets) per Video- und Audioübertragung teil. Die Richterinnen und Richter des Verfahrens befinden sich im Sitzungssaal und verfolgen die Verhandlung über ein Notebook mit Kamera und Mikrofon. Die Öffentlichkeit kann die Verhandlung im Sitzungssaal verfolgen. Die Videokonferenz ermöglicht auswärtigen Beteiligten die Einsparung von Reisezeit und -kosten. Im Kontext der Corona-Pandemie reduziert sie zudem das Ansteckungsrisiko durch verringerte Personenanzahl im Gerichtsgebäude und erleichtert die Einhaltung des Abstandsgebots. Die Entscheidung über die Durchführung einer Videokonferenz nach § 128a ZPO trifft die zuständige Richterin oder der zuständige Richter. Die im Kammergericht und Landgericht Berlin seit dem 01.07.2020 verfügbare Videokonferenztechnik umfasst drei virtuelle Verhandlungsräume. Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen wird die Technik ausschließlich für öffentliche Verhandlungen und außerhalb des Berliner Landesnetzes eingesetzt. Aufzeichnungen der Sitzungen finden nicht statt und sind unzulässig. Gegenstand des Zivilverfahrens 24 O 376/19 sind Ansprüche aus einer Sachversicherung wegen Leitungswasserschadens. Nach der Verhandlung besteht für Vertreter der Presse die Möglichkeit, Fragen zu den technischen Abläufen der Videokonferenz zu stellen. Aufgrund der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung Berlin ist die Anzahl der Plätze im Sitzungssaal für Presse und Zuschauer begrenzt.