Am 14.09.2026 gegen 10:55 Uhr kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen einen 33-jährigen syrischen Reisenden eines grenzüberschreitenden Zuges beim Halt im Bahnhof Bad Bentheim. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der Mann mit drei Haftbefehlen gesucht wurde. Aus einer Verurteilung wegen Diebstahls musste er noch eine Geldstrafe von 630 Euro begleichen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen verbüßen. In einem weiteren Verfahren war er wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden; hieraus musste er noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen verbüßen oder eine Geldstrafe von 4.400 Euro zahlen. Zudem lag ein Haftbefehl wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung vor, den das zuständige Gericht wegen der Anordnung der Untersuchungshaft erlassen hatte. Darüber hinaus hatte eine weitere Staatsanwaltschaft den Mann wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Der Festgenommene wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am Nachmittag einem Haftrichter vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. #Koerperverletzung #Drogen #Diebstahl #WiderstandVollstreckungsbeamte
Am 14.09.2026 gegen 10:55 Uhr kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen einen 33-jährigen syrischen Reisenden eines grenzüberschreitenden Zuges beim Halt im Bahnhof Bad Bentheim. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der Mann mit drei Haftbefehlen gesucht wurde. Aus einer Verurteilung wegen Diebstahls musste er noch eine Geldstrafe von 630 Euro begleichen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen verbüßen. In einem weiteren Verfahren war er wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden; hieraus musste er noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen verbüßen oder eine Geldstrafe von 4.400 Euro zahlen. Zudem lag ein Haftbefehl wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung vor, den das zuständige Gericht wegen der Anordnung der Untersuchungshaft erlassen hatte. Darüber hinaus hatte eine weitere Staatsanwaltschaft den Mann wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Der Festgenommene wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am Nachmittag einem Haftrichter vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. #Koerperverletzung #Drogen #Diebstahl #WiderstandVollstreckungsbeamte
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