Präambel

Diese Hinweise richten sich an Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte sowie Landes- und Bundeskriminalämter, die Auskünfte oder Daten von FAHNDUNGX benötigen. Sie richten sich nicht an Privatpersonen, Parteien in Zivilverfahren oder Medienvertreter. Betroffene Nutzer üben ihre Rechte über die in der Datenschutzerklärung genannten Wege aus.


§ 1 Kontakt und Zustellung

Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an . Anfragen über andere Adressen, Kontaktformulare oder Social-Media-Kanäle können nicht bearbeitet werden.

Jede Anfrage muss enthalten: Dienststelle, Name und dienstliche Erreichbarkeit der anfragenden Person (auf Behördenbriefkopf, als PDF); das Aktenzeichen des Verfahrens; die konkrete Rechtsgrundlage; eine eindeutige Kennung des betroffenen Kontos oder Inhalts (Benutzername, E-Mail-Adresse, Profil-URL oder URL der Meldung – ein bloßer Name reicht in der Regel nicht aus); die genau bezeichneten Datenkategorien und den Zeitraum; die gewünschte Übermittlungsform. Unvollständige Anfragen werden mit der Bitte um Ergänzung zurückgesendet.


§ 2 Rechtlicher Rahmen

Verantwortlicher ist die FAHNDUNGX LLC, 30 N Gould St, Ste N, Sheridan, WY 82801, USA. Der Dienst wird in Deutschland und der Europäischen Union angeboten; sämtliche Plattformdaten werden auf Servern in Deutschland gespeichert. EU-Vertreter gemäß Art. 27 DSGVO ist die in der Datenschutzerklärung genannte Stelle.

FAHNDUNGX gibt personenbezogene Daten nur heraus, wenn eine tragfähige Rechtsgrundlage vorliegt und das Ersuchen formal ordnungsgemäß ist. Für deutsche Behörden kommen insbesondere in Betracht: die Bestandsdatenauskunft nach § 22 TDDDG in Verbindung mit § 100j StPO bzw. den Polizeigesetzen der Länder; die Auskunft über Nutzungsdaten nach § 24 TDDDG auf Grundlage einer entsprechenden Anordnung; die Herausgabe von Inhalten auf Grundlage einer richterlichen Anordnung (§§ 94, 98 StPO); Auskunftsanordnungen nach Art. 10 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act).

Die Verarbeitung zur Erfüllung solcher Ersuchen erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Jedes Ersuchen wird auf Echtheit, formale Vollständigkeit und Rechtsgrundlage geprüft. Ersuchen, die diesen Anforderungen nicht genügen, werden zurückgewiesen.


§ 3 Verfügbare Datenkategorien

Bestandsdaten (Benutzername, E-Mail-Adresse, Registrierungsdatum, Vermerk über erfolgte Identitätsverifizierung): schriftliches Auskunftsersuchen mit Rechtsgrundlage gemäß § 2.

Nutzungsdaten (IP-Adressen und Zeitpunkte von Anmeldungen, Speicherdauer maximal 30 Tage): Anordnung nach § 24 TDDDG bzw. richterliche Anordnung.

Inhaltsdaten (veröffentlichte Meldungen samt Medien, abgegebene Hinweise, Nachrichten, GINA-Unterhaltungen): richterliche Anordnung oder DSA-Anordnung.

Standortdaten (ausschließlich der zuletzt übermittelte Standort bei aktivierter Ortungs- oder SOS-Funktion; ein Standortverlauf wird nicht gespeichert): richterliche Anordnung.

Zahlungsdaten (Betrag, Zahlungsart, Transaktions-ID, Zeitstempel; keine Kartendaten – diese liegen ausschließlich beim Zahlungsdienstleister Mollie): richterliche Anordnung.

Bei der Identitätsverifizierung vorgelegte Ausweisdokumente werden nach der Prüfung nicht gespeichert und können daher nicht herausgegeben werden.


§ 4 Speicherfristen

Es gelten die in § 15 der Datenschutzerklärung genannten Fristen. Für Ersuchen besonders relevant: Server-Protokolle mit IP-Adressen werden nach spätestens 30 Tagen gelöscht; gelöschte Konten und Meldungen werden nach 30 Tagen endgültig entfernt; als erledigt markierte Meldungen nach zwei Jahren. FAHNDUNGX kann nicht garantieren, dass für ein bestimmtes Konto oder einen bestimmten Zeitraum Daten vorhanden sind.


§ 5 Sicherungsersuchen

Auf ein förmliches Sicherungsersuchen einer Strafverfolgungsbehörde hin werden die bezeichneten Daten für 90 Tage aufbewahrt, um der Behörde die Beschaffung der erforderlichen Anordnung zu ermöglichen. Das Ersuchen muss die Kennungen nach § 1 enthalten und erklären, dass eine Anordnung beantragt wird oder beantragt werden soll. Eine einmalige Verlängerung um weitere 90 Tage ist auf Antrag vor Fristablauf möglich. Geht bis zum Fristende keine Anordnung ein, werden die gesicherten Daten nach den regulären Fristen gelöscht. Die Überwachung der Frist obliegt der anfragenden Behörde.


§ 6 Eilfälle

Besteht eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben einer Person, können Daten auch ohne vorherige förmliche Anordnung herausgegeben werden, soweit dies zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist. Senden Sie das Ersuchen in diesem Fall an mit dem Betreff „EILT – Gefahr für Leib oder Leben", einer kurzen Darstellung der Gefahrenlage, den Kennungen nach § 1 und einer dienstlichen Rückrufnummer. Eilersuchen werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden bearbeitet, auch an Wochenenden. Eilersuchen von Privatpersonen können nicht bearbeitet werden; in Notfällen wenden Sie sich an den Notruf 110 bzw. 112.


§ 7 Behörden außerhalb Deutschlands

Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten können Auskunftsanordnungen nach Art. 10 DSA übermitteln. Behörden außerhalb der Europäischen Union werden gebeten, den Weg der internationalen Rechtshilfe zu beschreiten. Eilfälle nach § 6 werden unabhängig vom Sitz der Behörde geprüft.


§ 8 Benachrichtigung betroffener Nutzer

Betroffene Nutzer werden über behördliche Auskunfts- oder Sicherungsersuchen nicht benachrichtigt.


§ 9 Bearbeitungszeit und Kosten

Reguläre Ersuchen werden in der Regel innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang eines vollständigen Ersuchens beantwortet. Auskünfte werden mit einer Bestätigung über die Herkunft der Daten übermittelt. FAHNDUNGX behält sich vor, eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geltend zu machen. Mitarbeiter stehen nicht als Sachverständige zur Verfügung.


§ 10 Allgemeines

Diese Hinweise begründen keine Rechte oder Pflichten und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert werden.

Letzte Aktualisierung: 07.09.2026

FAHNDUNGX https://www.fahndungx.com