Am 03.09.2026 gegen 21:00 Uhr schlug ein 32-jähriger afghanischer Staatsangehöriger im Zwischengeschoss des Münchner Ostbahnhofs einem 55-jährigen Mann mit spanischer Staatsbürgerschaft unvermittelt gegen den Oberkörper. Ein bislang unbekannter Zeuge schritt ein und versuchte, den Aggressor zu beruhigen. Ein 41-jähriger Deutscher wies den Spanier auf das Bundespolizeirevier im Ostbahnhof hin. Vor der Dienststelle schlug der 32-Jährige dem Deutschen ins Gesicht, der eine leichte Verletzung erlitt. Ein weiterer unbekannter Zeuge hielt den Angreifer bis zum Eintreffen der Bundespolizei fest. Gegenüber den Beamten verhielt sich der Mann aggressiv, widersetzte sich der Fesselung, beleidigte die Einsatzkräfte und bedrohte sie mit dem Tod. Ein Beamter wurde leicht verletzt. Ein Atemalkoholtest ergab 1,67 Promille, ein Drogenschnelltest schlug positiv an. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete die Vorführung beim Haftrichter an. Die Bundespolizei ermittelt wegen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und unerlaubtem Aufenthalt. #Koerperverletzung #Drogen #WiderstandVollstreckungsbeamte #Beleidigung
Am 03.09.2026 gegen 21:00 Uhr schlug ein 32-jähriger afghanischer Staatsangehöriger im Zwischengeschoss des Münchner Ostbahnhofs einem 55-jährigen Mann mit spanischer Staatsbürgerschaft unvermittelt gegen den Oberkörper. Ein bislang unbekannter Zeuge schritt ein und versuchte, den Aggressor zu beruhigen. Ein 41-jähriger Deutscher wies den Spanier auf das Bundespolizeirevier im Ostbahnhof hin. Vor der Dienststelle schlug der 32-Jährige dem Deutschen ins Gesicht, der eine leichte Verletzung erlitt. Ein weiterer unbekannter Zeuge hielt den Angreifer bis zum Eintreffen der Bundespolizei fest. Gegenüber den Beamten verhielt sich der Mann aggressiv, widersetzte sich der Fesselung, beleidigte die Einsatzkräfte und bedrohte sie mit dem Tod. Ein Beamter wurde leicht verletzt. Ein Atemalkoholtest ergab 1,67 Promille, ein Drogenschnelltest schlug positiv an. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete die Vorführung beim Haftrichter an. Die Bundespolizei ermittelt wegen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und unerlaubtem Aufenthalt. #Koerperverletzung #Drogen #WiderstandVollstreckungsbeamte #Beleidigung
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