Am Freitag, 19.06.2026, erhielt ein 24-jähriger Bielefelder eine Nachricht über einen Messenger-Dienst von einem vermeintlichen Vermieter einer Unterkunft, die er über eine Online-Reiseplattform für eine Reise nach Schweden gebucht hatte. Der Mann wurde aufgefordert, die Buchung zu bezahlen. Er führte die Zahlung über einen in der Nachricht enthaltenen Link durch, erhielt jedoch keine Bestätigung. Auf Nachfragen wurde ihm mitgeteilt, die Buchung sei fehlgeschlagen und er werde das Geld zurückerhalten, was jedoch nicht geschah. Als er keine weiteren Antworten erhielt, meldete er den Vorfall. Eine Anfrage bei der Plattform ergab, dass die Buchung bestätigt war und die Zahlung erst während des Aufenthalts in Schweden fällig gewesen wäre. #Koerperverletzung #Betrug
Am Freitag, 19.06.2026, erhielt ein 24-jähriger Bielefelder eine Nachricht über einen Messenger-Dienst von einem vermeintlichen Vermieter einer Unterkunft, die er über eine Online-Reiseplattform für eine Reise nach Schweden gebucht hatte. Der Mann wurde aufgefordert, die Buchung zu bezahlen. Er führte die Zahlung über einen in der Nachricht enthaltenen Link durch, erhielt jedoch keine Bestätigung. Auf Nachfragen wurde ihm mitgeteilt, die Buchung sei fehlgeschlagen und er werde das Geld zurückerhalten, was jedoch nicht geschah. Als er keine weiteren Antworten erhielt, meldete er den Vorfall. Eine Anfrage bei der Plattform ergab, dass die Buchung bestätigt war und die Zahlung erst während des Aufenthalts in Schweden fällig gewesen wäre. #Koerperverletzung #Betrug
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