Am 17.02.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden verdachtsunabhängige Prüfmaßnahmen durch, wobei der Fokus auf der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften lag. Rund 20 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Dresden kontrollierten in der Region Leipzig insgesamt elf Objekte. Dabei wurden 25 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Gastronomie und dem Dienstleistungssektor zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Aus diesen Befragungen ergaben sich zahlreiche Verdachtsmomente, unter anderem wegen Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften sowie wegen Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Umfangreiche Prüf- und Ermittlungstätigkeiten, insbesondere Geschäftsunterlagenprüfungen der Lohn- und Finanzbuchhaltung, werden nun folgen. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 17.02.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden verdachtsunabhängige Prüfmaßnahmen durch, wobei der Fokus auf der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften lag. Rund 20 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Dresden kontrollierten in der Region Leipzig insgesamt elf Objekte. Dabei wurden 25 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Gastronomie und dem Dienstleistungssektor zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Aus diesen Befragungen ergaben sich zahlreiche Verdachtsmomente, unter anderem wegen Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften sowie wegen Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Umfangreiche Prüf- und Ermittlungstätigkeiten, insbesondere Geschäftsunterlagenprüfungen der Lohn- und Finanzbuchhaltung, werden nun folgen. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Chat
Teilen