Am 11.08.2026 stellten Beamte der Grenzpolizei Memmingen bei Ausreisekontrollen von Flügen nach Yerevan (Armenien) und Skopje (Mazedonien) Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Ein 49-jähriger Armenier hielt sich laut Reisedaten 18 Tage in Deutschland auf, obwohl sein Besuchervisum nur für 15 Tage gültig war. Ein 24-jähriger Mazedonier hatte sein visumsfreies Touristenprivileg deutlich überschritten. Gegen beide wurden Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen mussten sie aus Deutschland ausreisen. Für den mazedonischen Staatsbürger wird ein schengenweites Einreiseverbot angeregt. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 11.08.2026 stellten Beamte der Grenzpolizei Memmingen bei Ausreisekontrollen von Flügen nach Yerevan (Armenien) und Skopje (Mazedonien) Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Ein 49-jähriger Armenier hielt sich laut Reisedaten 18 Tage in Deutschland auf, obwohl sein Besuchervisum nur für 15 Tage gültig war. Ein 24-jähriger Mazedonier hatte sein visumsfreies Touristenprivileg deutlich überschritten. Gegen beide wurden Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen mussten sie aus Deutschland ausreisen. Für den mazedonischen Staatsbürger wird ein schengenweites Einreiseverbot angeregt. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Chat
Teilen