Hauptzollamt Lörrach
Hauptzollamt Lörrach
Neueste Updates
  • Zoll nimmt mutmaßlichen Drogenboten fest
    Am 17.05.2026 kontrollierte eine Streife des Hauptzollamts Lörrach an der Dreiländerbrücke in Weil am Rhein den Rad- und Fußgängerverkehr. Ein 35-jähriger Mann, der mit einem Elektroroller unterwegs war, führte in seinem Rucksack elf gepolsterte Umschläge mit sich, die bereits mit Internetmarken versehen waren. Die Umschläge waren für Empfänger in Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden und Dänemark bestimmt. Sie enthielten Tabletten und Tütchen mit Pulvern, bei denen es sich vermutlich um Ketamin, Amphetamine, Kokain, Metamphetamin, Potenzmittel und andere Designerdrogen in Mengen von einem bis 140 Gramm handelte. Der Mann, der sich nur auf Spanisch verständigen konnte, wurde vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Lörrach erhob im Juni Anklage. Der Tatverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft. #Drogen
    Am 17.05.2026 kontrollierte eine Streife des Hauptzollamts Lörrach an der Dreiländerbrücke in Weil am Rhein den Rad- und Fußgängerverkehr. Ein 35-jähriger Mann, der mit einem Elektroroller unterwegs war, führte in seinem Rucksack elf gepolsterte Umschläge mit sich, die bereits mit Internetmarken versehen waren. Die Umschläge waren für Empfänger in Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden und Dänemark bestimmt. Sie enthielten Tabletten und Tütchen mit Pulvern, bei denen es sich vermutlich um Ketamin, Amphetamine, Kokain, Metamphetamin, Potenzmittel und andere Designerdrogen in Mengen von einem bis 140 Gramm handelte. Der Mann, der sich nur auf Spanisch verständigen konnte, wurde vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Lörrach erhob im Juni Anklage. Der Tatverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft. #Drogen
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  • 31 kg Marihuana bei Kontrolle sichergestellt
    Am 20.04.2026 gegen 07:00 Uhr stellten Beamte des Hauptzollamts Lörrach bei einer Einreisekontrolle am Grenzübergang Lörrach-Stetten in einem Fahrzeug mit Lörracher Kennzeichen 31 Kilogramm getrockneter Pflanzenteile, mutmaßlich Marihuana, sicher. Der 39-jährige Fahrer gab an, er habe die Taschen für einen Bekannten aus der Schweiz abgeholt und nach Freiburg transportieren sollen. Er wurde vorläufig festgenommen. Der Haftbefehl wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Ermittlungen dauern.
    Am 20.04.2026 gegen 07:00 Uhr stellten Beamte des Hauptzollamts Lörrach bei einer Einreisekontrolle am Grenzübergang Lörrach-Stetten in einem Fahrzeug mit Lörracher Kennzeichen 31 Kilogramm getrockneter Pflanzenteile, mutmaßlich Marihuana, sicher. Der 39-jährige Fahrer gab an, er habe die Taschen für einen Bekannten aus der Schweiz abgeholt und nach Freiburg transportieren sollen. Er wurde vorläufig festgenommen. Der Haftbefehl wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Ermittlungen dauern.
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  • Zoll deckt illegale Beschäftigung und Urkundenmissbrauch in Asia-Restaurant auf
    Am 01.05.2026 kontrollierten Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach mehrere Gastronomiebetriebe in der Ortenau. In einem Restaurant mit asiatischer Küche legte ein vietnamesischer Staatsbürger einen Aufenthaltstitel vor, bei dem das Foto nicht mit der Person übereinstimmte. Der Mann gab zu, dass das Dokument einer anderen Person gehöre und er sich illegal in Deutschland aufhalte. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts und Missbrauchs von Ausweispapieren eingeleitet. Der Restaurantbetreiber hatte den Mann ohne Anmeldung bei den Sozialkassen beschäftigt und muss sich nun wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Einschleusens von Ausländern verantworten. In zwei weiteren Betrieben wurden geringere Verstöße als Ordnungswidrigkeiten festgestellt. #Sexualdelikt
    Am 01.05.2026 kontrollierten Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach mehrere Gastronomiebetriebe in der Ortenau. In einem Restaurant mit asiatischer Küche legte ein vietnamesischer Staatsbürger einen Aufenthaltstitel vor, bei dem das Foto nicht mit der Person übereinstimmte. Der Mann gab zu, dass das Dokument einer anderen Person gehöre und er sich illegal in Deutschland aufhalte. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts und Missbrauchs von Ausweispapieren eingeleitet. Der Restaurantbetreiber hatte den Mann ohne Anmeldung bei den Sozialkassen beschäftigt und muss sich nun wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Einschleusens von Ausländern verantworten. In zwei weiteren Betrieben wurden geringere Verstöße als Ordnungswidrigkeiten festgestellt. #Sexualdelikt
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  • Rund zwölf Kilogramm Marihuana im Fernreisebus geschmuggelt
    Am 29.03.2026 gegen unbekannte Uhrzeit führte das Hauptzollamt Lörrach am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn eine Kontrolle eines aus Barcelona kommenden Fernreisebusses durch. Dabei fanden Zöllner einen Koffer, der zunächst keinem Insassen zugeordnet werden konnte, und einen Rucksack über dem Sitzplatz eines Fahrgastes, der angab, nur eine Einkaufstasche bei sich zu haben. In den Gepäckstücken entdeckten die Beamten 15 in Plastikfolie verschweißte rechteckige Päckchen im Koffer und ein weiteres im Rucksack, die augenscheinlich Marihuana enthielten, mit einem Gesamtgewicht von rund zwölf Kilogramm. Aufgrund der Antworten des Reisenden und der Gesamtumstände wurde der Verdacht begründet, dass er der Besitzer der Gepäckstücke sei, woraufhin er vorläufig festgenommen und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Cannabis in einem besonders schweren Fall eingeleitet wurde. Am 30.03.2026 erließ der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Lörrach einen Haftbefehl, und der Tatverdächtige wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, während das Zollfahndungsamt Stuttgart die weiteren Ermittlungen übernahm.
    Am 29.03.2026 gegen unbekannte Uhrzeit führte das Hauptzollamt Lörrach am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn eine Kontrolle eines aus Barcelona kommenden Fernreisebusses durch. Dabei fanden Zöllner einen Koffer, der zunächst keinem Insassen zugeordnet werden konnte, und einen Rucksack über dem Sitzplatz eines Fahrgastes, der angab, nur eine Einkaufstasche bei sich zu haben. In den Gepäckstücken entdeckten die Beamten 15 in Plastikfolie verschweißte rechteckige Päckchen im Koffer und ein weiteres im Rucksack, die augenscheinlich Marihuana enthielten, mit einem Gesamtgewicht von rund zwölf Kilogramm. Aufgrund der Antworten des Reisenden und der Gesamtumstände wurde der Verdacht begründet, dass er der Besitzer der Gepäckstücke sei, woraufhin er vorläufig festgenommen und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Cannabis in einem besonders schweren Fall eingeleitet wurde. Am 30.03.2026 erließ der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Lörrach einen Haftbefehl, und der Tatverdächtige wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, während das Zollfahndungsamt Stuttgart die weiteren Ermittlungen übernahm.
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  • Ohne Aufenthaltstitel im Nagelstudio gearbeitet
    Am 25.03.2026 stellten Zöllnerinnen und Zöllner in einem Nagelstudio zwei dort arbeitende Personen fest, welche weder über eine Arbeitserlaubnis noch über einen für Deutschland gültigen Aufenthaltstitel verfügten. Gegen beide wurde deshalb ein Strafverfahren eingeleitet, ebenso gegen die Geschäftsführerin des Studios wegen Beihilfe. Während der Aufnahme der Daten der beschuldigten Personen und der Sicherstellung von Beweismitteln versuchte eine weitere im Geschäft angestellte Person die Zollbediensteten zu behindern und wurde dabei auch verbal übergriffig. Der Vorfall wurde schließlich zur Anzeige gebracht.
    Am 25.03.2026 stellten Zöllnerinnen und Zöllner in einem Nagelstudio zwei dort arbeitende Personen fest, welche weder über eine Arbeitserlaubnis noch über einen für Deutschland gültigen Aufenthaltstitel verfügten. Gegen beide wurde deshalb ein Strafverfahren eingeleitet, ebenso gegen die Geschäftsführerin des Studios wegen Beihilfe. Während der Aufnahme der Daten der beschuldigten Personen und der Sicherstellung von Beweismitteln versuchte eine weitere im Geschäft angestellte Person die Zollbediensteten zu behindern und wurde dabei auch verbal übergriffig. Der Vorfall wurde schließlich zur Anzeige gebracht.
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  • Illegale Abfälle entdeckt
    Am 17.03.2026 um 10:03 Uhr wurde bekannt, dass der Hauptzollamt Lörrach Mitte Februar die Durchfuhr von vier Seefrachtcontainern mit rund 99 Tonnen Abfällen an der Abfertigungsstelle Umschlagbahnhof Weil am Rhein-Autobahn verhinderte. Die Abfälle wurden von einem Abfallhandelsunternehmen mit Sitz in der Nordostschweiz im Auftrag eines dort ansässigen Recyclingunternehmens versandt. Laut den Begleitdokumenten wurde der Abfall als nicht gefährlich eingestuft. Zöllner ordneten die Entladung der Container an, um den Inhalt genauer zu kontrollieren, und stellten Stoffe fest, die Bitumen, Kunststoff, Papier und Blei enthielten. Es bestand der Verdacht, dass es sich um gefährliche Abfälle handelte, die bei einem Transport aus der Schweiz nach Indien über die Europäische Union einer Notifizierungspflicht unterliegen würden und somit die formelle Zustimmung der zuständigen Behörden des Abgangs-, des Durchgangs- und des Empfängerlandes erfordert hätten. Da diese nicht vorlagen, stellten die Zollbeamten die vier Container sicher und informierten die für Baden-Württemberg zuständige Landesabfallbehörde, die den Vorgang dem Umweltbundesamt als zuständige Transitbehörde vortrug. Dort wurde der Verdacht einer illegalen Abfallverbringung geprüft und an die zuständige Abfallbehörde in der Schweiz zur Information weitergeleitet, welche die Rückführung der Sendung anordnete.
    Am 17.03.2026 um 10:03 Uhr wurde bekannt, dass der Hauptzollamt Lörrach Mitte Februar die Durchfuhr von vier Seefrachtcontainern mit rund 99 Tonnen Abfällen an der Abfertigungsstelle Umschlagbahnhof Weil am Rhein-Autobahn verhinderte. Die Abfälle wurden von einem Abfallhandelsunternehmen mit Sitz in der Nordostschweiz im Auftrag eines dort ansässigen Recyclingunternehmens versandt. Laut den Begleitdokumenten wurde der Abfall als nicht gefährlich eingestuft. Zöllner ordneten die Entladung der Container an, um den Inhalt genauer zu kontrollieren, und stellten Stoffe fest, die Bitumen, Kunststoff, Papier und Blei enthielten. Es bestand der Verdacht, dass es sich um gefährliche Abfälle handelte, die bei einem Transport aus der Schweiz nach Indien über die Europäische Union einer Notifizierungspflicht unterliegen würden und somit die formelle Zustimmung der zuständigen Behörden des Abgangs-, des Durchgangs- und des Empfängerlandes erfordert hätten. Da diese nicht vorlagen, stellten die Zollbeamten die vier Container sicher und informierten die für Baden-Württemberg zuständige Landesabfallbehörde, die den Vorgang dem Umweltbundesamt als zuständige Transitbehörde vortrug. Dort wurde der Verdacht einer illegalen Abfallverbringung geprüft und an die zuständige Abfallbehörde in der Schweiz zur Information weitergeleitet, welche die Rückführung der Sendung anordnete.
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  • Zoll entdeckt illegale Beschäftigung
    Am 12.03.2026 wurden acht Strafverfahren und neun Bußgeldverfahren nach einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach in mehreren Gastronomiebetrieben im Ortenaukreis Ende Februar eingeleitet. In einem Restaurant in Offenburg sowie einer Bäckerei in Kehl trafen die Beamten auf insgesamt drei ausländische Arbeitskräfte, die weder eine Bewilligung zur Arbeitsaufnahme noch eine Aufenthaltsberechtigung für Deutschland vorweisen konnten. Gegen alle drei wurde deshalb ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet, sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen illegaler Arbeitsaufnahme. Die beiden Geschäftsführer und Arbeitgeber der Männer erwartet jeweils ein Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, da sie die drei Angestellten nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatten, sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. In einem Restaurant in Kehl und in einer weiteren Offenburger Gaststätte unterließen es die beiden verantwortlichen Geschäftsbetreiber für insgesamt vier Arbeitnehmer, die in der Branche vorgeschriebene Sofortmeldung gegenüber den Sozialkassen abzugeben. In einer Kehler Bar stellten die Beamten fünf Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher, woraufhin gegen den Betreiber ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Tabaksteuer eingeleitet wurde.
    Am 12.03.2026 wurden acht Strafverfahren und neun Bußgeldverfahren nach einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach in mehreren Gastronomiebetrieben im Ortenaukreis Ende Februar eingeleitet. In einem Restaurant in Offenburg sowie einer Bäckerei in Kehl trafen die Beamten auf insgesamt drei ausländische Arbeitskräfte, die weder eine Bewilligung zur Arbeitsaufnahme noch eine Aufenthaltsberechtigung für Deutschland vorweisen konnten. Gegen alle drei wurde deshalb ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet, sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen illegaler Arbeitsaufnahme. Die beiden Geschäftsführer und Arbeitgeber der Männer erwartet jeweils ein Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, da sie die drei Angestellten nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatten, sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. In einem Restaurant in Kehl und in einer weiteren Offenburger Gaststätte unterließen es die beiden verantwortlichen Geschäftsbetreiber für insgesamt vier Arbeitnehmer, die in der Branche vorgeschriebene Sofortmeldung gegenüber den Sozialkassen abzugeben. In einer Kehler Bar stellten die Beamten fünf Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher, woraufhin gegen den Betreiber ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Tabaksteuer eingeleitet wurde.
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  • Zoll prüft Schwarzarbeit auf Baustellen
    Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach waren dazu von den Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg aus rund 70 Zöllnerinnen und Zöllner auf insgesamt elf Baustellen im Einsatz. Insgesamt befragten sie 203 Arbeiter, die bei 36 verschiedenen Unternehmen beschäftigt waren, zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei sollte festgestellt werden, ob die Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden, ob Ausländer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. einen Aufenthaltstitel besitzen und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Fünf mutmaßliche Verstöße gegen die Regelungen zur Zahlung eines Mindestlohns wurden festgestellt (je zweimal im südlichen Markgräflerland und im Stadtgebiet Freiburg, drei mutmaßlich Verstöße in der Ortenau), in vier Fällen konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Beiträge zu den Sozialkassen in richtiger Höhe oder überhaupt abgeführt werden (zweimal im südlichen Markgräflerland, je einmal im Stadtgebiet Freiburg und in der Ortenau). Außerdem wurden im südlichen Markgräflerland fünf, in Freiburg zwei ausländische Arbeiter angetroffen, welche über keine Aufenthaltsgenehmigung und auch keine Arbeitsbewilligung verfügten, woraufhin noch vor Ort gegen die Männer jeweils ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
    Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach waren dazu von den Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg aus rund 70 Zöllnerinnen und Zöllner auf insgesamt elf Baustellen im Einsatz. Insgesamt befragten sie 203 Arbeiter, die bei 36 verschiedenen Unternehmen beschäftigt waren, zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei sollte festgestellt werden, ob die Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden, ob Ausländer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. einen Aufenthaltstitel besitzen und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Fünf mutmaßliche Verstöße gegen die Regelungen zur Zahlung eines Mindestlohns wurden festgestellt (je zweimal im südlichen Markgräflerland und im Stadtgebiet Freiburg, drei mutmaßlich Verstöße in der Ortenau), in vier Fällen konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Beiträge zu den Sozialkassen in richtiger Höhe oder überhaupt abgeführt werden (zweimal im südlichen Markgräflerland, je einmal im Stadtgebiet Freiburg und in der Ortenau). Außerdem wurden im südlichen Markgräflerland fünf, in Freiburg zwei ausländische Arbeiter angetroffen, welche über keine Aufenthaltsgenehmigung und auch keine Arbeitsbewilligung verfügten, woraufhin noch vor Ort gegen die Männer jeweils ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
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  • Bauunternehmer wegen Sozialbetrugs verurteilt
    Am 06.03.2026 wurde bekannt, dass ein Bauunternehmer zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Die Ermittler des Zolls stießen auf eine Scheinpersonengesellschaft, bei der Arbeiter unwissentlich als Gesellschafter fungierten. Der verantwortliche Vertreter, ein heute 72-jähriger Bulgare, hatte die Gesellschaft im Jahr 2015 gegründet, um Sozialversicherungs- und Steuerpflichten zu umgehen. Er vorenthielt den Sozialkassen Beiträge in Höhe von fast 350.000 Euro und zahlte laut Aussagen mehrerer Arbeiter die Löhne nicht aus. Das Amtsgericht Freiburg verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, und die Entscheidung ist seit Oktober 2025 rechtskräftig. #Betrug
    Am 06.03.2026 wurde bekannt, dass ein Bauunternehmer zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Die Ermittler des Zolls stießen auf eine Scheinpersonengesellschaft, bei der Arbeiter unwissentlich als Gesellschafter fungierten. Der verantwortliche Vertreter, ein heute 72-jähriger Bulgare, hatte die Gesellschaft im Jahr 2015 gegründet, um Sozialversicherungs- und Steuerpflichten zu umgehen. Er vorenthielt den Sozialkassen Beiträge in Höhe von fast 350.000 Euro und zahlte laut Aussagen mehrerer Arbeiter die Löhne nicht aus. Das Amtsgericht Freiburg verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, und die Entscheidung ist seit Oktober 2025 rechtskräftig. #Betrug
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  • Paar betrügt Jobcenter
    Am 03.03.2026 ein Ehepaar aus der Ortenau das Jobcenter Lahr um mehr als 70.000 Euro geschädigt hat. Die Täterin und der Täter wurden nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zwischen April 2020 und Oktober 2023 bezog das Paar als Bedarfsgemeinschaft Grundsicherungsleistungen. Dabei verschwiegen sie, dass sie ein gutgehendes Gewerbe betrieben und Einkünfte von mehr als 270.000 Euro erzielten. Die Frau wickelte Bezahlungen für verkaufte Damenbekleidung über Social Media bar oder über Konten von Familienmitgliedern ab. Der Mann war angeblich bei seinem Bruder angestellt, führte das Dienstleistungsunternehmen aber selbst. Das Amtsgericht Offenburg verurteilte die Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung der betrügerisch erlangten Beträge.
    Am 03.03.2026 ein Ehepaar aus der Ortenau das Jobcenter Lahr um mehr als 70.000 Euro geschädigt hat. Die Täterin und der Täter wurden nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zwischen April 2020 und Oktober 2023 bezog das Paar als Bedarfsgemeinschaft Grundsicherungsleistungen. Dabei verschwiegen sie, dass sie ein gutgehendes Gewerbe betrieben und Einkünfte von mehr als 270.000 Euro erzielten. Die Frau wickelte Bezahlungen für verkaufte Damenbekleidung über Social Media bar oder über Konten von Familienmitgliedern ab. Der Mann war angeblich bei seinem Bruder angestellt, führte das Dienstleistungsunternehmen aber selbst. Das Amtsgericht Offenburg verurteilte die Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung der betrügerisch erlangten Beträge.
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  • Gastronomin hinterzog Sozialversicherungsbeiträge
    Seit dem unbekannten Datum hat die Inhaberin eines auf exotische Speisen ausgerichteten Freiburger Gastronomiebetriebes den Sozialkassen für ihre Angestellten zu niedrige Löhne gemeldet und den Einzugsstellen dadurch etwa 98.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen vorenthalten. Unterstützt wurde sie bei dem kriminellen Vorgehen von ihrem Geschäftsführer, welcher die maßgeblichen personellen Entscheidungen getroffen und das Restaurant nahezu eigenverantwortlich geleitet hat. Das Amtsgericht Freiburg sah die, aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Lörrach, von der Staatsanwaltschaft Freiburg erhobenen Tatvorwürfe als erwiesen an und verhängte gegen die beiden Beschuldigten jeweils eine Haftstrafe von einem Jahr, welche in beiden Fällen für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die beiden Straferkenntnisse sind zwischenzeitlich rechtskräftig. Die vorenthaltenen Beiträge werden durch die zuständigen Sozialversicherungsträger zurückgefordert.
    Seit dem unbekannten Datum hat die Inhaberin eines auf exotische Speisen ausgerichteten Freiburger Gastronomiebetriebes den Sozialkassen für ihre Angestellten zu niedrige Löhne gemeldet und den Einzugsstellen dadurch etwa 98.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen vorenthalten. Unterstützt wurde sie bei dem kriminellen Vorgehen von ihrem Geschäftsführer, welcher die maßgeblichen personellen Entscheidungen getroffen und das Restaurant nahezu eigenverantwortlich geleitet hat. Das Amtsgericht Freiburg sah die, aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Lörrach, von der Staatsanwaltschaft Freiburg erhobenen Tatvorwürfe als erwiesen an und verhängte gegen die beiden Beschuldigten jeweils eine Haftstrafe von einem Jahr, welche in beiden Fällen für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die beiden Straferkenntnisse sind zwischenzeitlich rechtskräftig. Die vorenthaltenen Beiträge werden durch die zuständigen Sozialversicherungsträger zurückgefordert.
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  • Geldstrafe für rumänischen Bauunternehmer
    Am 23.02.2026 wurde bekannt, dass Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Freiburg zu einer Verurteilung durch das Amtsgericht Kenzingen führten. Der Geschäftsführer einer in Rumänien ansässigen Baufirma wurde vom Amtsgericht Kenzingen zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verurteilt, weil er 15 Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte von ihrem Standort Freiburg aus die Ermittlungen gegen die Firma aufgenommen, nachdem eine verdachtslose Prüfung auf einer Baustelle im Landkreis Emmendingen und Befragungen der dort angetroffenen rumänischen Arbeiter Hinweise auf Unstimmigkeiten geliefert hatten. Die Firma des beschuldigten Geschäftsführers, der selbst spanischer Staatsbürger ist, war als Subunternehmen eines Düsseldorfer Auftraggebers für zwei Monate auf der Baustelle tätig. Für keinen der Arbeiter konnte eine Meldung zu den Sozialkassen nachgewiesen werden. Auch konnte der Geschäftsführer keinen Nachweis darüber führen, dass seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeiter in Rumänien sozialversichert gewesen wären und somit in Deutschland keine zusätzlichen Beiträge hätten abgeführt werden müssen. Der Schaden, welcher den deutschen Sozialkassen entstanden ist, betrug etwa 85.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat nach dem Ergebnis der vom Hauptzollamt Lörrach -Finanzkontrolle Schwarzarbeit durchgeführten Ermittlungen beim Amtsgericht Kenzingen den Erlass eines Strafbefehls gegen den Unternehmer beantragt. Dieses verurteilte den Mann wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro. Wegen der unterlassenen Meldungen an die Sozialkassen führte das Hauptzollamt parallel ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und verhängte zusätzlich ein Bußgeld von 1.316 Euro. Strafbefehl und Bußgeldbescheid sind rechtskräftig.
    Am 23.02.2026 wurde bekannt, dass Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Freiburg zu einer Verurteilung durch das Amtsgericht Kenzingen führten. Der Geschäftsführer einer in Rumänien ansässigen Baufirma wurde vom Amtsgericht Kenzingen zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verurteilt, weil er 15 Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte von ihrem Standort Freiburg aus die Ermittlungen gegen die Firma aufgenommen, nachdem eine verdachtslose Prüfung auf einer Baustelle im Landkreis Emmendingen und Befragungen der dort angetroffenen rumänischen Arbeiter Hinweise auf Unstimmigkeiten geliefert hatten. Die Firma des beschuldigten Geschäftsführers, der selbst spanischer Staatsbürger ist, war als Subunternehmen eines Düsseldorfer Auftraggebers für zwei Monate auf der Baustelle tätig. Für keinen der Arbeiter konnte eine Meldung zu den Sozialkassen nachgewiesen werden. Auch konnte der Geschäftsführer keinen Nachweis darüber führen, dass seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeiter in Rumänien sozialversichert gewesen wären und somit in Deutschland keine zusätzlichen Beiträge hätten abgeführt werden müssen. Der Schaden, welcher den deutschen Sozialkassen entstanden ist, betrug etwa 85.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat nach dem Ergebnis der vom Hauptzollamt Lörrach -Finanzkontrolle Schwarzarbeit durchgeführten Ermittlungen beim Amtsgericht Kenzingen den Erlass eines Strafbefehls gegen den Unternehmer beantragt. Dieses verurteilte den Mann wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro. Wegen der unterlassenen Meldungen an die Sozialkassen führte das Hauptzollamt parallel ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und verhängte zusätzlich ein Bußgeld von 1.316 Euro. Strafbefehl und Bußgeldbescheid sind rechtskräftig.
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  • Paar wegen Sozialleistungsbetrug verurteilt
    Am 20.02.2026 verurteilte das Amtsgericht Offenburg ein betrügerisches Paar wegen Sozialleistungsbetrugs. Ein 49-jähriger Mann aus Offenburg wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zu einer Bewährungszeit von drei Jahren, verurteilt, während seine 44-jährige Lebensgefährtin eine Strafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung über eine Zeit von zwei Jahren, erhielt. Der Mann muss zudem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, seine Partnerin 90 Stunden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte nach einem Hinweis des Jobcenters Kehl gegen die beiden Verdächtigen ein Ermittlungsverfahren geführt, nachdem der Mann über mehrere Jahre selbstständig Teppich-, Steinreinigungs- und Polsterarbeiten durchgeführt und zusätzlich einen Goldankauf betrieben hatte, ohne die Einnahmen dem Jobcenter anzugeben, wodurch er rund 91.000 Euro an Hilfen zu Unrecht erhielt. Ein Helfer, der sein Bankkonto zur Verfügung gestellt hatte, wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt. Die Zöllner konnten Vermögenswerte im Wert von 13.000 Euro sicherstellen und einziehen, während die restliche Schadenssumme durch das Jobcenter zurückgefordert wird. #Betrug
    Am 20.02.2026 verurteilte das Amtsgericht Offenburg ein betrügerisches Paar wegen Sozialleistungsbetrugs. Ein 49-jähriger Mann aus Offenburg wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zu einer Bewährungszeit von drei Jahren, verurteilt, während seine 44-jährige Lebensgefährtin eine Strafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung über eine Zeit von zwei Jahren, erhielt. Der Mann muss zudem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, seine Partnerin 90 Stunden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte nach einem Hinweis des Jobcenters Kehl gegen die beiden Verdächtigen ein Ermittlungsverfahren geführt, nachdem der Mann über mehrere Jahre selbstständig Teppich-, Steinreinigungs- und Polsterarbeiten durchgeführt und zusätzlich einen Goldankauf betrieben hatte, ohne die Einnahmen dem Jobcenter anzugeben, wodurch er rund 91.000 Euro an Hilfen zu Unrecht erhielt. Ein Helfer, der sein Bankkonto zur Verfügung gestellt hatte, wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt. Die Zöllner konnten Vermögenswerte im Wert von 13.000 Euro sicherstellen und einziehen, während die restliche Schadenssumme durch das Jobcenter zurückgefordert wird. #Betrug
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  • Illegale Vapes sichergestellt, Verfahren eingeleitet
    Am 17.02.2026 führte das Hauptzollamt Lörrach in Freiburg eine gemeinsame Kontrolle mit der Landespolizei und dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Freiburg durch. Dabei wurden illegale Vapes sichergestellt. Es wurde ein Verfahren wegen Steuerhehlerei eingeleitet. Weitere Details zur genauen Örtlichkeit im Stadtgebiet Freiburg werden nicht genannt.
    Am 17.02.2026 führte das Hauptzollamt Lörrach in Freiburg eine gemeinsame Kontrolle mit der Landespolizei und dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Freiburg durch. Dabei wurden illegale Vapes sichergestellt. Es wurde ein Verfahren wegen Steuerhehlerei eingeleitet. Weitere Details zur genauen Örtlichkeit im Stadtgebiet Freiburg werden nicht genannt.
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  • Zoll deckt mehr als 60 Fälle von Schwarzarbeit in der Ortenau auf
    Am 19.12.2025 wurden drei Ermittlungsverfahren des Hauptzollamts Lörrach und der Staatsanwaltschaft Offenburg abgeschlossen. Ein Gastronomiebetrieb im Gutachtal beschäftigte einen ausländischen Angestellten ohne Arbeitserlaubnis. Gegen den Wirt wurde ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro verhängt. Ein Kehler Restaurantbetreiber wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.600 Euro verurteilt, weil er Pflichtbeiträge an die Sozialversicherungsträger nicht korrekt abgeführt hatte. Gegen einen Ortenauer Speditionsunternehmer wurde eine Geldstrafe in Höhe von 9.800 Euro verhängt, weil er Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt hatte.
    Am 19.12.2025 wurden drei Ermittlungsverfahren des Hauptzollamts Lörrach und der Staatsanwaltschaft Offenburg abgeschlossen. Ein Gastronomiebetrieb im Gutachtal beschäftigte einen ausländischen Angestellten ohne Arbeitserlaubnis. Gegen den Wirt wurde ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro verhängt. Ein Kehler Restaurantbetreiber wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.600 Euro verurteilt, weil er Pflichtbeiträge an die Sozialversicherungsträger nicht korrekt abgeführt hatte. Gegen einen Ortenauer Speditionsunternehmer wurde eine Geldstrafe in Höhe von 9.800 Euro verhängt, weil er Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt hatte.
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  • 34 Kilo Marihuana gefunden
    Am Anfang November 2025 wurde bei der Kontrolle eines Fernreisebusses am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn ein 27-jähriger Mann festgenommen. Er steht im Verdacht, ca. 34 Kilogramm Marihuana in zwei Koffern geschmuggelt zu haben. Gegen den Mann wurde Untersuchungshaft angeordnet.
    Am Anfang November 2025 wurde bei der Kontrolle eines Fernreisebusses am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn ein 27-jähriger Mann festgenommen. Er steht im Verdacht, ca. 34 Kilogramm Marihuana in zwei Koffern geschmuggelt zu haben. Gegen den Mann wurde Untersuchungshaft angeordnet.
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  • Illegale Ausländerin in Bäckerei entdeckt
    Am 12.12.2025 stellte das Hauptzollamt Lörrach in einer Kehler Bäckerei eine ausländische Staatsbürgerin ohne deutsche Aufenthaltspapiere fest. Gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der Arbeitgeber erwartet ein Verfahren wegen unerlaubter Ausländerbeschäftigung und ein weiteres wegen des Sofortmeldepflichtverstoßes.
    Am 12.12.2025 stellte das Hauptzollamt Lörrach in einer Kehler Bäckerei eine ausländische Staatsbürgerin ohne deutsche Aufenthaltspapiere fest. Gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der Arbeitgeber erwartet ein Verfahren wegen unerlaubter Ausländerbeschäftigung und ein weiteres wegen des Sofortmeldepflichtverstoßes.
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  • Betrug am Jobcenter aufgedeckt
    Am 05.12.2025 wurde bekannt, dass das Amtsgericht Kehl gegen einen Mann einen Strafbefehl erließ und eine Geldstrafe in Höhe von 6.500 Euro wegen Betrugs am Jobcenter verhängte. Der Mann hatte über einen Zeitraum von sechs Monaten Bürgergeld bezogen und verschwiegen, dass er ab dem zweiten Monat einer bezahlten Arbeit nachgegangen war. Er hatte die Leistungsbehörde um mehr als 4.800 Euro betrogen. Der Strafbefehl wurde im November rechtskräftig. #Betrug
    Am 05.12.2025 wurde bekannt, dass das Amtsgericht Kehl gegen einen Mann einen Strafbefehl erließ und eine Geldstrafe in Höhe von 6.500 Euro wegen Betrugs am Jobcenter verhängte. Der Mann hatte über einen Zeitraum von sechs Monaten Bürgergeld bezogen und verschwiegen, dass er ab dem zweiten Monat einer bezahlten Arbeit nachgegangen war. Er hatte die Leistungsbehörde um mehr als 4.800 Euro betrogen. Der Strafbefehl wurde im November rechtskräftig. #Betrug
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  • Razzia gegen Schleuserbande
    Am 13.11.2025 wurden im Rahmen einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe 40 Durchsuchungsbeschlüsse, vier Haftbefehle und fünf Vermögensarreste gegen elf Verdächtige im Südwesten Deutschlands vollzogen. Die Beschuldigten, Unternehmer aus der Gastronomie- und Kosmetikbranche, stehen im Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, der Ausbeutung von Arbeitskräften, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie der banden- und gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung. Vier Beschuldigte werden einem Haftrichter vorgeführt.
    Am 13.11.2025 wurden im Rahmen einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe 40 Durchsuchungsbeschlüsse, vier Haftbefehle und fünf Vermögensarreste gegen elf Verdächtige im Südwesten Deutschlands vollzogen. Die Beschuldigten, Unternehmer aus der Gastronomie- und Kosmetikbranche, stehen im Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, der Ausbeutung von Arbeitskräften, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie der banden- und gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung. Vier Beschuldigte werden einem Haftrichter vorgeführt.
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  • Zoll beschlagnahmt Luxusuhren
    In Weil am Rhein-Otterbach kontrollierte der Zoll am 10.10.2025 einen Pkw mit einem 33-jährigen Fahrer und einem 35-jährigen Beifahrer. Der Fahrer gab an, aus Deutschland zu kommen, doch die Kontrolle ergab zwei Uhrenboxen mit Luxusuhren im Wert von 55.400 Euro, inklusive einer Visitenkarte eines Schweizer Uhrengeschäfts. Der Beifahrer konnte keinen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen. Da der Fahrer keinen Kaufnachweis für die Uhren vorlegen konnte und der Verdacht auf Erwerb in der Schweiz bestand, wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und Einfuhrabgaben in Höhe von 10.500 Euro festgesetzt, die nach Zahlung die Weiterfahrt ermöglichten.
    In Weil am Rhein-Otterbach kontrollierte der Zoll am 10.10.2025 einen Pkw mit einem 33-jährigen Fahrer und einem 35-jährigen Beifahrer. Der Fahrer gab an, aus Deutschland zu kommen, doch die Kontrolle ergab zwei Uhrenboxen mit Luxusuhren im Wert von 55.400 Euro, inklusive einer Visitenkarte eines Schweizer Uhrengeschäfts. Der Beifahrer konnte keinen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen. Da der Fahrer keinen Kaufnachweis für die Uhren vorlegen konnte und der Verdacht auf Erwerb in der Schweiz bestand, wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und Einfuhrabgaben in Höhe von 10.500 Euro festgesetzt, die nach Zahlung die Weiterfahrt ermöglichten.
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  • Uhr nicht angemeldet
    Am 03.10.2025 kontrollierten Zöllner am Grenzübergang Weil am Rhein-Ost einen 25-jährigen PKW-Fahrer, der eine nicht angemeldete Herrenarmbanduhr eines Schweizer Herstellers im Wert von 7.700 Euro aus der Schweiz einführen wollte. Der Mann musste Einfuhrumsatzsteuer und Zoll in Höhe von 1.470 Euro zahlen, und es wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
    Am 03.10.2025 kontrollierten Zöllner am Grenzübergang Weil am Rhein-Ost einen 25-jährigen PKW-Fahrer, der eine nicht angemeldete Herrenarmbanduhr eines Schweizer Herstellers im Wert von 7.700 Euro aus der Schweiz einführen wollte. Der Mann musste Einfuhrumsatzsteuer und Zoll in Höhe von 1.470 Euro zahlen, und es wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
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  • Exklusive-Sneaker im Zug - Teureres Souvenir aus der Schweiz
    Am 13.10.2025 stellten Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach in einem Einreisezug in Höhe Müllheim bei einem 48-jährigen Thailänder, der aus Zürich kam, zwei nicht angemeldete Sportschuhe im Wert von 1.000 Schweizer Franken sicher. Der Mann hatte die Schuhe zunächst nicht angegeben, obwohl sie über der Freigrenze lagen. Es wurden Einfuhrabgaben in Höhe von 415 Euro erhoben und ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
    Am 13.10.2025 stellten Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach in einem Einreisezug in Höhe Müllheim bei einem 48-jährigen Thailänder, der aus Zürich kam, zwei nicht angemeldete Sportschuhe im Wert von 1.000 Schweizer Franken sicher. Der Mann hatte die Schuhe zunächst nicht angegeben, obwohl sie über der Freigrenze lagen. Es wurden Einfuhrabgaben in Höhe von 415 Euro erhoben und ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
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  • Schwarzarbeitgeber verurteilt
    Am 10.10.2025 wurde ein 31-jähriger syrischer Betreiber eines Reinigungsunternehmens in Lörrach aufgrund umfangreicher Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach verurteilt, nachdem er seit 2022 Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt und Arbeitnehmer schwarz beschäftigt hatte; die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
    Am 10.10.2025 wurde ein 31-jähriger syrischer Betreiber eines Reinigungsunternehmens in Lörrach aufgrund umfangreicher Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach verurteilt, nachdem er seit 2022 Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt und Arbeitnehmer schwarz beschäftigt hatte; die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
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  • Teure Armbanduhr am Zoll vorbeigeschmuggelt
    Am 25.09.2025 entdeckten Zollbeamte am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn bei der Einreise eine nicht deklarierte Herrenarmbanduhr im Wert von etwa 7.125 Euro. Ein 43-jähriger belgischer Reisender hatte die Uhr eines Schweizer Herstellers bei der Befragung nicht angemeldet, obwohl sie in einer Tüte auf der Rücksitzbank gefunden wurde. Gegen den Reisenden wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und Einfuhrabgaben sowie eine Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 1.350 Euro erhoben.
    Am 25.09.2025 entdeckten Zollbeamte am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn bei der Einreise eine nicht deklarierte Herrenarmbanduhr im Wert von etwa 7.125 Euro. Ein 43-jähriger belgischer Reisender hatte die Uhr eines Schweizer Herstellers bei der Befragung nicht angemeldet, obwohl sie in einer Tüte auf der Rücksitzbank gefunden wurde. Gegen den Reisenden wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und Einfuhrabgaben sowie eine Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 1.350 Euro erhoben.
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  • Zoll kontrolliert grenzüberschreitenden Verkehr
    Am 05.09.2025 führten Kräfte des Hauptzollamts Lörrach gemeinsam mit der Landespolizei, der Bundespolizei und französischen Partnerbehörden an einer Kontrollstelle an der L 98 in Höhe des Neurieder Baggersees Kuhgrün Kontrollen des grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehrs aus Richtung Frankreich durch. Zwei polenreisende Männer mussten aufgrund einer deutlichen Überladung ihres Fahrzeugs von der Landespolizei die Weiterfahrt untersagen. Vier Männer mit ukrainischer, türkischer, usbekischer und albanischer Staatsangehörigkeit konnten keine Aufenthaltstitel vorweisen; die Bundespolizei leitete gegen jeden ein Ermittlungsverfahren ein. Ein Autofahrer wurde wegen des unerlaubten Führens eines Schlagrings angezeigt (Verstoß gegen das Waffengesetz). Ein polnischer Autotransporter mit fünf nicht zollrechtlich angemeldeten Fahrzeugen aus der Schweiz führte zur Erhebung von Einfuhrabgaben und einem Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Fahrer. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach führte zunächst keine verfahrensrelevanten Feststellungen an der Kontrollstelle durch, setzte die Prüfungen jedoch in der Gastronomie im Raum Kehl fort. In einem Restaurant wurden zwei nicht sozialversicherungspflichtig angemeldete Beschäftigte angetroffen, gegen deren Arbeitgeber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fehlender Sofortmeldung eingeleitet wurde. In einer weiteren Gaststätte wurde eine gambische Beschäftigte ohne deutschen Aufenthaltstitel angetroffen. Gegen sie wird wegen des Verdachts auf unerlaubten Aufenthalt und unerlaubter Arbeitsaufnahme ermittelt, gegen ihren Arbeitgeber wegen Beihilfe und unerlaubter Ausländerbeschäftigung.
    Am 05.09.2025 führten Kräfte des Hauptzollamts Lörrach gemeinsam mit der Landespolizei, der Bundespolizei und französischen Partnerbehörden an einer Kontrollstelle an der L 98 in Höhe des Neurieder Baggersees Kuhgrün Kontrollen des grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehrs aus Richtung Frankreich durch. Zwei polenreisende Männer mussten aufgrund einer deutlichen Überladung ihres Fahrzeugs von der Landespolizei die Weiterfahrt untersagen. Vier Männer mit ukrainischer, türkischer, usbekischer und albanischer Staatsangehörigkeit konnten keine Aufenthaltstitel vorweisen; die Bundespolizei leitete gegen jeden ein Ermittlungsverfahren ein. Ein Autofahrer wurde wegen des unerlaubten Führens eines Schlagrings angezeigt (Verstoß gegen das Waffengesetz). Ein polnischer Autotransporter mit fünf nicht zollrechtlich angemeldeten Fahrzeugen aus der Schweiz führte zur Erhebung von Einfuhrabgaben und einem Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Fahrer. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach führte zunächst keine verfahrensrelevanten Feststellungen an der Kontrollstelle durch, setzte die Prüfungen jedoch in der Gastronomie im Raum Kehl fort. In einem Restaurant wurden zwei nicht sozialversicherungspflichtig angemeldete Beschäftigte angetroffen, gegen deren Arbeitgeber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fehlender Sofortmeldung eingeleitet wurde. In einer weiteren Gaststätte wurde eine gambische Beschäftigte ohne deutschen Aufenthaltstitel angetroffen. Gegen sie wird wegen des Verdachts auf unerlaubten Aufenthalt und unerlaubter Arbeitsaufnahme ermittelt, gegen ihren Arbeitgeber wegen Beihilfe und unerlaubter Ausländerbeschäftigung.
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  • Zoll beschlagnahmt große Menge unversteuerten Shisha-Tabak
    In Freiburg stellten Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach am 21.08.2025 bei einer Kontrolle einer Shisha Bar mehr als 14 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher. Der Tabak befand sich in der Küche und im Keller des Betriebs. Gegen den Geschäftsführer der Bar wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Tabaksteuer in Höhe von rund 700 Euro eingeleitet.
    In Freiburg stellten Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach am 21.08.2025 bei einer Kontrolle einer Shisha Bar mehr als 14 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher. Der Tabak befand sich in der Küche und im Keller des Betriebs. Gegen den Geschäftsführer der Bar wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Tabaksteuer in Höhe von rund 700 Euro eingeleitet.
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  • Zoll beschlagnahmt wertvolle Zigarren im ICE
    In Lörrach stellten Zollbeamte am Abend des 21.08.2025 im Rahmen einer Zollkontrolle in einem ICE zwischen Basel und Freiburg zwei Gepäckstücke fest, die keinem Fahrgast zugeordnet werden konnten. Bei der Öffnung des Koffers und einer Tasche fanden die Beamten mehrere neutral verpackte Päckchen mit Zigarren. Eine 29-jährige Reisende aus der Schweiz, die gegenüber den Gepäckstücken saß, gab schließlich den Besitz zu. Die Päckchen enthielten rund 400 kubanische Zigarren mit einem Verkaufswert von über 10.300 Euro. Die Frau gab an, die Zigarren in Deutschland an verschiedene Abnehmer verschicken zu wollen. Da sie bei der Befragung falsche Angaben machte, leiteten die Zollbeamten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ein, erhoben Eingangsabgaben in Höhe von über 5.300 Euro und stellten die Zigarren sicher.
    In Lörrach stellten Zollbeamte am Abend des 21.08.2025 im Rahmen einer Zollkontrolle in einem ICE zwischen Basel und Freiburg zwei Gepäckstücke fest, die keinem Fahrgast zugeordnet werden konnten. Bei der Öffnung des Koffers und einer Tasche fanden die Beamten mehrere neutral verpackte Päckchen mit Zigarren. Eine 29-jährige Reisende aus der Schweiz, die gegenüber den Gepäckstücken saß, gab schließlich den Besitz zu. Die Päckchen enthielten rund 400 kubanische Zigarren mit einem Verkaufswert von über 10.300 Euro. Die Frau gab an, die Zigarren in Deutschland an verschiedene Abnehmer verschicken zu wollen. Da sie bei der Befragung falsche Angaben machte, leiteten die Zollbeamten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ein, erhoben Eingangsabgaben in Höhe von über 5.300 Euro und stellten die Zigarren sicher.
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  • Zollbeamte beginnen ihre Ausbildung
    In Lörrach haben am 01.09.2025 42.06.2025 Menschen beim Hauptzollamt Lörrach ihr Studium im gehobenen Dienst bzw. ihre Ausbildung im mittleren Dienst beim Zoll begonnen. Der duale Studiengang dauert drei Jahre und schließt mit dem akademischen Grad "Bachelor of Laws" (LL.B.; Zoll) ab. Die Ausbildung im mittleren Dienst dauert zwei Jahre und berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Finanzwirtin oder Finanzwirt. Theorie und Praxis wechseln sich ab. Die Fachtheorie wird im gehobenen Dienst an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster absolviert, im mittleren Dienst in Sigmaringen. Die Praxisphasen finden in verschiedenen Sachgebieten und bei den Zollstellen des Hauptzollamts Lörrach an den Standorten im Landkreis Lörrach, in Freiburg und im Ortenaukreis, auch beim Zollfahndungsamt Stuttgart sowie in geeigneten Bereichen der Generalzolldirektion am Standort in Freiburg statt. Nach Abschluss erwartet die Absolventen eine Verwendung in unterschiedlichen Aufgabenbereichen des Zolls, von Warenabfertigung und -kontrolle bis Zollfahndung. Für eine Einstellung zum 01.09.2026 können sich Interessierte noch bis zum 15.10.2025 beim Hauptzollamt Lörrach (gehobener oder mittlerer Zolldienst) oder bei der Generalzolldirektion (Verwaltungsinformatik) bewerben.
    In Lörrach haben am 01.09.2025 42.06.2025 Menschen beim Hauptzollamt Lörrach ihr Studium im gehobenen Dienst bzw. ihre Ausbildung im mittleren Dienst beim Zoll begonnen. Der duale Studiengang dauert drei Jahre und schließt mit dem akademischen Grad "Bachelor of Laws" (LL.B.; Zoll) ab. Die Ausbildung im mittleren Dienst dauert zwei Jahre und berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Finanzwirtin oder Finanzwirt. Theorie und Praxis wechseln sich ab. Die Fachtheorie wird im gehobenen Dienst an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster absolviert, im mittleren Dienst in Sigmaringen. Die Praxisphasen finden in verschiedenen Sachgebieten und bei den Zollstellen des Hauptzollamts Lörrach an den Standorten im Landkreis Lörrach, in Freiburg und im Ortenaukreis, auch beim Zollfahndungsamt Stuttgart sowie in geeigneten Bereichen der Generalzolldirektion am Standort in Freiburg statt. Nach Abschluss erwartet die Absolventen eine Verwendung in unterschiedlichen Aufgabenbereichen des Zolls, von Warenabfertigung und -kontrolle bis Zollfahndung. Für eine Einstellung zum 01.09.2026 können sich Interessierte noch bis zum 15.10.2025 beim Hauptzollamt Lörrach (gehobener oder mittlerer Zolldienst) oder bei der Generalzolldirektion (Verwaltungsinformatik) bewerben.
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  • Frau mit Marihuana verhaftet
    Am 04.08.2025 nahmen Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach in einem ICE zwischen Basel und Freiburg eine 38-jährige Frau vorläufig fest. In ihrem Gepäck fanden sie acht Päckchen mit insgesamt 12,6 Kilogramm mutmaßlichem Marihuana. Am 05.08.2025 erließ das Amtsgericht Lörrach Haftbefehl wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Cannabis. Die Tatverdächtige wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
    Am 04.08.2025 nahmen Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach in einem ICE zwischen Basel und Freiburg eine 38-jährige Frau vorläufig fest. In ihrem Gepäck fanden sie acht Päckchen mit insgesamt 12,6 Kilogramm mutmaßlichem Marihuana. Am 05.08.2025 erließ das Amtsgericht Lörrach Haftbefehl wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Cannabis. Die Tatverdächtige wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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  • Papier unter Droge Zoll stoppt Tatverdächtige an der Grenze
    In Lörrach wurde am 22.07.2025 gegen 20:00 Uhr eine 44-jährige Frau auf der Autobahn-Ausreisespur in Richtung Schweiz bei einer Routinekontrolle des Hauptzollamts Lörrach überprüft. Im Fahrzeug fanden die Zöllner einen Umschlag mit kokaingetränkten Papieren und 4.000 Euro Bargeld. Die Frau wurde festgenommen. Am 23.07.2025 erließ ein Haftrichter einen Haftbefehl wegen des Verdachts des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Stuttgart.
    In Lörrach wurde am 22.07.2025 gegen 20:00 Uhr eine 44-jährige Frau auf der Autobahn-Ausreisespur in Richtung Schweiz bei einer Routinekontrolle des Hauptzollamts Lörrach überprüft. Im Fahrzeug fanden die Zöllner einen Umschlag mit kokaingetränkten Papieren und 4.000 Euro Bargeld. Die Frau wurde festgenommen. Am 23.07.2025 erließ ein Haftrichter einen Haftbefehl wegen des Verdachts des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Stuttgart.
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