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Hauptzollamt Augsburg
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  • Am 21. Oktober 2025 überprüften in Augsburg über 40 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg, unterstützt von der Polizei, rund 40 Beschäftigte in über 20 Barbershops im Rahmen einer regionalen Sonderprüfung. Bei fünf Sachverhalten besteht der Verdacht auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten und das Mindestlohngesetz, weshalb weitere Prüfungen durch die FKS eingeleitet wurden. Bei mehr als zehn Barbershops besteht zudem der Verdacht auf Verstöße gegen handwerksrechtliche Vorschriften, die zur weiteren Prüfung an die Handwerkskammer weitergegeben wurden.
    Am 21. Oktober 2025 überprüften in Augsburg über 40 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg, unterstützt von der Polizei, rund 40 Beschäftigte in über 20 Barbershops im Rahmen einer regionalen Sonderprüfung. Bei fünf Sachverhalten besteht der Verdacht auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten und das Mindestlohngesetz, weshalb weitere Prüfungen durch die FKS eingeleitet wurden. Bei mehr als zehn Barbershops besteht zudem der Verdacht auf Verstöße gegen handwerksrechtliche Vorschriften, die zur weiteren Prüfung an die Handwerkskammer weitergegeben wurden.
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  • Am 24. September 2025 führte das Hauptzollamt Augsburg Sonderkontrollen durch, bei denen Einfuhrabgaben in Höhe von über 67.000 Euro erhoben wurden. Die Kontrolleinheit Verkehrswege Kempten kontrollierte über einen Zeitraum von etwas mehr als zwei Wochen den Rückreiseverkehr aus dem Urlaub. Der Fokus lag auf der Einfuhr von Goldschmuck. Insgesamt wurden 63 Strafverfahren eingeleitet, hauptsächlich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Einfuhrschmuggels von Goldschmuck. Sieben weitere Strafverfahren wurden wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet, wobei unter anderem Spring- und Butterflymesser sichergestellt wurden. In einem Fall führte eine Reisende von der Rückreise aus der Türkei Goldschmuck im Wert von über 26.000 Euro mit sich, ohne einen Verzollungsnachweis vorlegen zu können. Der Schmuck wurde sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.
    Am 24. September 2025 führte das Hauptzollamt Augsburg Sonderkontrollen durch, bei denen Einfuhrabgaben in Höhe von über 67.000 Euro erhoben wurden. Die Kontrolleinheit Verkehrswege Kempten kontrollierte über einen Zeitraum von etwas mehr als zwei Wochen den Rückreiseverkehr aus dem Urlaub. Der Fokus lag auf der Einfuhr von Goldschmuck. Insgesamt wurden 63 Strafverfahren eingeleitet, hauptsächlich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Einfuhrschmuggels von Goldschmuck. Sieben weitere Strafverfahren wurden wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet, wobei unter anderem Spring- und Butterflymesser sichergestellt wurden. In einem Fall führte eine Reisende von der Rückreise aus der Türkei Goldschmuck im Wert von über 26.000 Euro mit sich, ohne einen Verzollungsnachweis vorlegen zu können. Der Schmuck wurde sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.
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  • Am 19. September 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Das Hauptzollamt Augsburg beteiligte sich mit 64 Einsatzkräften. Im Zuständigkeitsbereich (Schwaben und Region 10 in Oberbayern) wurden 20 Betriebe aufgesucht und 89 Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. Am Prüfungstag leiteten die Zöllner 6 Strafverfahren und 11 Bußgeldverfahren ein. Eine deutliche Erhöhung dieser Anzahl ist aufgrund der anschließenden Nachprüfungen der Personenbefragungen möglich.
    Am 19. September 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Das Hauptzollamt Augsburg beteiligte sich mit 64 Einsatzkräften. Im Zuständigkeitsbereich (Schwaben und Region 10 in Oberbayern) wurden 20 Betriebe aufgesucht und 89 Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. Am Prüfungstag leiteten die Zöllner 6 Strafverfahren und 11 Bußgeldverfahren ein. Eine deutliche Erhöhung dieser Anzahl ist aufgrund der anschließenden Nachprüfungen der Personenbefragungen möglich.
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  • Am 18. September 2025 gegen 06:30 Uhr kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Augsburg einen Kleintransporter mit rumänischer Zulassung auf der BAB 8 an der Anschlussstelle Leipheim. Der Transporter war von Rumänien auf dem Weg nach Frankreich. Bei der Kontrolle wurde ein acht Wochen alter Hundewelpe entdeckt, der sich auf dem Schoß einer Passagierin befand. Die Besitzerin gab an, der Welpe sei vier Wochen alt, konnte jedoch keinen Heimtierausweis vorlegen. Ein Chip und eine Tollwutschutzimpfung fehlten ebenfalls. Ein hinzugezogener Veterinär des Landratsamtes Günzburg schätzte das Alter des Welpen auf acht Wochen und ordnete die Quarantäne im Tierheim an. Die Verkehrspolizeiinspektion Günzburg wurde eingeschaltet und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung eingeleitet.
    Am 18. September 2025 gegen 06:30 Uhr kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Augsburg einen Kleintransporter mit rumänischer Zulassung auf der BAB 8 an der Anschlussstelle Leipheim. Der Transporter war von Rumänien auf dem Weg nach Frankreich. Bei der Kontrolle wurde ein acht Wochen alter Hundewelpe entdeckt, der sich auf dem Schoß einer Passagierin befand. Die Besitzerin gab an, der Welpe sei vier Wochen alt, konnte jedoch keinen Heimtierausweis vorlegen. Ein Chip und eine Tollwutschutzimpfung fehlten ebenfalls. Ein hinzugezogener Veterinär des Landratsamtes Günzburg schätzte das Alter des Welpen auf acht Wochen und ordnete die Quarantäne im Tierheim an. Die Verkehrspolizeiinspektion Günzburg wurde eingeschaltet und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung eingeleitet.
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