Hauptzollamt Dresden
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  • Zoll findet fast 50.000 Zigaretten im Reisebus
    Am frühen Morgen des 27.03.2026 kontrollierte der Zoll einen bulgarischen Reisebus, der über die Autobahn 17 bei Breitenau nach Deutschland einreiste. Der Bus fiel einer mobilen Kontrolleinheit auf, da dieser im vergangenen Jahr gleich mehrfach für den Schmuggel von Zigaretten genutzt wurde. Bei der tiefgründigen Kontrolle des Fahrzeuges bestätigte sich der Verdacht, dass der Bus erneut als Schmuggelfahrzeug genutzt wurde. In einem Hohlraum über einem der Räder entdeckten die Zollbeamten mehrere schwarze Folientüten. Um an diese heranzukommen, musste die Klimaanlage in der Schlafkabine des Fahrers demontiert werden. Am Ende wurden knapp 50.000 Zigaretten verschiedener Marken ausgebaut. Der Fahrer der damaligen Schmuggelfahrten hatte sich als Passagier unter die Fahrgäste gemischt. Gegen den aktuellen Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Der entstandene Steuerschaden beläuft sich auf ca. 12.000 Euro.
    Am frühen Morgen des 27.03.2026 kontrollierte der Zoll einen bulgarischen Reisebus, der über die Autobahn 17 bei Breitenau nach Deutschland einreiste. Der Bus fiel einer mobilen Kontrolleinheit auf, da dieser im vergangenen Jahr gleich mehrfach für den Schmuggel von Zigaretten genutzt wurde. Bei der tiefgründigen Kontrolle des Fahrzeuges bestätigte sich der Verdacht, dass der Bus erneut als Schmuggelfahrzeug genutzt wurde. In einem Hohlraum über einem der Räder entdeckten die Zollbeamten mehrere schwarze Folientüten. Um an diese heranzukommen, musste die Klimaanlage in der Schlafkabine des Fahrers demontiert werden. Am Ende wurden knapp 50.000 Zigaretten verschiedener Marken ausgebaut. Der Fahrer der damaligen Schmuggelfahrten hatte sich als Passagier unter die Fahrgäste gemischt. Gegen den aktuellen Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Der entstandene Steuerschaden beläuft sich auf ca. 12.000 Euro.
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  • Crystal Meth im Auto gefunden
    Am 08.03.2026 kontrollierte der Zoll in der Nähe von Görlitz einen polnischen PKW, der über die Autobahn 4 aus Polen einreiste. Fahrer und Beifahrer gaben an, auf dem Weg in die Schweiz zu sein. Bei der Überprüfung des Fahrzeuginnenraums wurde, eingeklemmt zwischen Fahrersitz und Mittelkonsole, ein mit Klebefolie umwickeltes und vakuumiertes Päckchen aufgefunden. Der Inhalt war ein großer, harter Kristall, bei dem ein Rauschgiftschnelltest eine starke, positive Reaktion auf Methamphetamin zeigte. Dem Aussehen und der Struktur nach handelte es sich um Crystal, wobei eine Verwiegung des Kristallstücks ein Gewicht von rund 98 Gramm ergab. Aufgrund des hohen Gewichts und unklarer Gesamtumstände wurden nicht nur das Fahrzeug, sondern auch die Personen kontrolliert. Der Beifahrer transportierte einen mit Folie umwickelten, fast gleichgroßen weißen Kristall im am Körper getragenen Slip, welches rund 100 Gramm auf die Waage brachte und ebenfalls positiv auf Methamphetamin reagierte. Die Staatsanwaltschaft Görlitz verfügte daraufhin die vorläufige Festnahme des Beifahrers. Am Folgetag hat das Amtsgericht Görlitz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz Haftbefehl gegen den 54-jährigen Polen erlassen. Die weiteren Ermittlungen in diesem Verfahren führt das Zollfahndungsamt Dresden.
    Am 08.03.2026 kontrollierte der Zoll in der Nähe von Görlitz einen polnischen PKW, der über die Autobahn 4 aus Polen einreiste. Fahrer und Beifahrer gaben an, auf dem Weg in die Schweiz zu sein. Bei der Überprüfung des Fahrzeuginnenraums wurde, eingeklemmt zwischen Fahrersitz und Mittelkonsole, ein mit Klebefolie umwickeltes und vakuumiertes Päckchen aufgefunden. Der Inhalt war ein großer, harter Kristall, bei dem ein Rauschgiftschnelltest eine starke, positive Reaktion auf Methamphetamin zeigte. Dem Aussehen und der Struktur nach handelte es sich um Crystal, wobei eine Verwiegung des Kristallstücks ein Gewicht von rund 98 Gramm ergab. Aufgrund des hohen Gewichts und unklarer Gesamtumstände wurden nicht nur das Fahrzeug, sondern auch die Personen kontrolliert. Der Beifahrer transportierte einen mit Folie umwickelten, fast gleichgroßen weißen Kristall im am Körper getragenen Slip, welches rund 100 Gramm auf die Waage brachte und ebenfalls positiv auf Methamphetamin reagierte. Die Staatsanwaltschaft Görlitz verfügte daraufhin die vorläufige Festnahme des Beifahrers. Am Folgetag hat das Amtsgericht Görlitz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz Haftbefehl gegen den 54-jährigen Polen erlassen. Die weiteren Ermittlungen in diesem Verfahren führt das Zollfahndungsamt Dresden.
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  • Zoll prüft Baugewerbe
    Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden umfangreiche Prüfungen im Baugewerbe durch. Über 100 Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz, wobei insgesamt fünf größere und kleinere Baustellen in Dresden, Leipzig, Bautzen und Pirna im Fokus standen. Über 160 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden bei den Prüfungen angetroffen und nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Aus den Einsätzen resultieren insgesamt 70 Feststellungen, die weitergehende Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach sich ziehen werden bzw. die Einleitung von Strafverfahren zur Folge haben. Darunter fallen Verdachtsfälle hinsichtlich Verstößen gegen geltende Mindestlohnvorschriften (11), Beitragsvorenthaltung bzw. Leistungsmissbrauch (18), Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften (13) und Scheinselbständigkeit (12). Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe. #Sexualdelikt #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
    Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden umfangreiche Prüfungen im Baugewerbe durch. Über 100 Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz, wobei insgesamt fünf größere und kleinere Baustellen in Dresden, Leipzig, Bautzen und Pirna im Fokus standen. Über 160 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden bei den Prüfungen angetroffen und nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Aus den Einsätzen resultieren insgesamt 70 Feststellungen, die weitergehende Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach sich ziehen werden bzw. die Einleitung von Strafverfahren zur Folge haben. Darunter fallen Verdachtsfälle hinsichtlich Verstößen gegen geltende Mindestlohnvorschriften (11), Beitragsvorenthaltung bzw. Leistungsmissbrauch (18), Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften (13) und Scheinselbständigkeit (12). Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe. #Sexualdelikt #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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  • Zoll stoppt unsichere Gastro-Geräte
    Am 23.02.2026 erschien ein aus der Türkei kommender LKW am Zollamt Dresden, um mitgeführte Waren zur Einfuhr nach Deutschland abfertigen zu lassen. Laut Frachtunterlagen handelte es sich um zahlreiche elektrische Geräte für den Gastronomiebedarf, unter anderem Kühl- und Gefrierschränke und Geräte zur Teig- oder Fleischverarbeitung. Als Empfänger der Waren war eine Firma in Hessen angegeben. Die anschließende Warenbeschau ergab den Verdacht, dass die Geräte nicht den Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften der Europäischen Union entsprechen. Teilweise fehlten erforderliche Unterlagen oder die Produktkennzeichnungen entsprachen nicht den gesetzlichen Anforderungen, womit die Waren gegen Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes verstießen. Der Zoll setzte die Überlassung der Geräte zum freien Verkehr aus und informierte die zuständige Marktüberwachungsbehörde der Landesdirektion Sachsen, welche bestätigte, dass es sich um nicht konforme Produkte handelte. Folglich dürfen diese nicht auf den europäischen Markt gelangen, sondern müssen vernichtet oder wieder ausgeführt werden.
    Am 23.02.2026 erschien ein aus der Türkei kommender LKW am Zollamt Dresden, um mitgeführte Waren zur Einfuhr nach Deutschland abfertigen zu lassen. Laut Frachtunterlagen handelte es sich um zahlreiche elektrische Geräte für den Gastronomiebedarf, unter anderem Kühl- und Gefrierschränke und Geräte zur Teig- oder Fleischverarbeitung. Als Empfänger der Waren war eine Firma in Hessen angegeben. Die anschließende Warenbeschau ergab den Verdacht, dass die Geräte nicht den Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften der Europäischen Union entsprechen. Teilweise fehlten erforderliche Unterlagen oder die Produktkennzeichnungen entsprachen nicht den gesetzlichen Anforderungen, womit die Waren gegen Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes verstießen. Der Zoll setzte die Überlassung der Geräte zum freien Verkehr aus und informierte die zuständige Marktüberwachungsbehörde der Landesdirektion Sachsen, welche bestätigte, dass es sich um nicht konforme Produkte handelte. Folglich dürfen diese nicht auf den europäischen Markt gelangen, sondern müssen vernichtet oder wieder ausgeführt werden.
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  • Zollamt Prüft Mindestlohn-Verstöße
    Am 17.02.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden verdachtsunabhängige Prüfmaßnahmen durch, wobei der Fokus auf der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften lag. Rund 20 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Dresden kontrollierten in der Region Leipzig insgesamt elf Objekte. Dabei wurden 25 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Gastronomie und dem Dienstleistungssektor zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Aus diesen Befragungen ergaben sich zahlreiche Verdachtsmomente, unter anderem wegen Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften sowie wegen Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Umfangreiche Prüf- und Ermittlungstätigkeiten, insbesondere Geschäftsunterlagenprüfungen der Lohn- und Finanzbuchhaltung, werden nun folgen. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
    Am 17.02.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden verdachtsunabhängige Prüfmaßnahmen durch, wobei der Fokus auf der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften lag. Rund 20 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Dresden kontrollierten in der Region Leipzig insgesamt elf Objekte. Dabei wurden 25 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Gastronomie und dem Dienstleistungssektor zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Aus diesen Befragungen ergaben sich zahlreiche Verdachtsmomente, unter anderem wegen Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften sowie wegen Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Umfangreiche Prüf- und Ermittlungstätigkeiten, insbesondere Geschäftsunterlagenprüfungen der Lohn- und Finanzbuchhaltung, werden nun folgen. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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  • Hohe Bargeldsumme im Zug sichergestellt
    Am 10.02.2026 führte das Hauptzollamt Dresden in einem internationalen Reisezug auf der Strecke zwischen Dresden und Bad Schandau Kontrollen durch. Ein 31-jähriger Mann aus den Niederlanden gab an, auf dem Weg von Amsterdam nach Prag zu sein und keine verbotenen Gegenstände mitzuführen. Bei der Kontrolle wurde eine große Menge Bargeld in seinem Rucksack entdeckt. Der Mann gab an, etwa 98.000 Euro für den Kauf von Autos in Tschechien dabei zu haben, konnte aber keine Details nennen. Insgesamt wurden 105.430 Euro sichergestellt, da die Angaben zur Herkunft und zum Verwendungszweck des Geldes nicht schlüssig waren. Ein Clearingverfahren wurde eingeleitet, um den Verdacht der Geldwäsche zu prüfen. #Geldwaesche
    Am 10.02.2026 führte das Hauptzollamt Dresden in einem internationalen Reisezug auf der Strecke zwischen Dresden und Bad Schandau Kontrollen durch. Ein 31-jähriger Mann aus den Niederlanden gab an, auf dem Weg von Amsterdam nach Prag zu sein und keine verbotenen Gegenstände mitzuführen. Bei der Kontrolle wurde eine große Menge Bargeld in seinem Rucksack entdeckt. Der Mann gab an, etwa 98.000 Euro für den Kauf von Autos in Tschechien dabei zu haben, konnte aber keine Details nennen. Insgesamt wurden 105.430 Euro sichergestellt, da die Angaben zur Herkunft und zum Verwendungszweck des Geldes nicht schlüssig waren. Ein Clearingverfahren wurde eingeleitet, um den Verdacht der Geldwäsche zu prüfen. #Geldwaesche
    Belohnung: 100,00 €? | Chat 0 Geteilt
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  • Zoll warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland
    Am 16.12.2025 stellten Zöllner 764 Kilogramm illegale Pyrotechnik bei einem tschechischen Lkw-Fahrer sicher. Der Zoll warnt vor dem Kauf von Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen, da diese unberechenbar und gefährlich sein können. Die Einfuhr von nicht konformen Feuerwerkskörpern ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten.
    Am 16.12.2025 stellten Zöllner 764 Kilogramm illegale Pyrotechnik bei einem tschechischen Lkw-Fahrer sicher. Der Zoll warnt vor dem Kauf von Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen, da diese unberechenbar und gefährlich sein können. Die Einfuhr von nicht konformen Feuerwerkskörpern ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten.
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  • 340 Kilo Pyrotechnik sichergestellt
    Am 04.12.2025 kontrollierte der Zoll auf dem Rastplatz "Am Heidenholz" an der Autobahn 17 einen LKW aus Tschechien. Der Zoll stellte 340 Kilogramm Pyrotechnik sicher und leitete gegen den 51-jährigen Fahrer und dessen 24-jährigen Sohn ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
    Am 04.12.2025 kontrollierte der Zoll auf dem Rastplatz "Am Heidenholz" an der Autobahn 17 einen LKW aus Tschechien. Der Zoll stellte 340 Kilogramm Pyrotechnik sicher und leitete gegen den 51-jährigen Fahrer und dessen 24-jährigen Sohn ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
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