Am 21.07.2026 durchsuchte die Polizei ab 15:30 Uhr einen Betrieb in der Süderstraße in Heide. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln. Einsatzkräfte der Polizeidirektion Itzehoe, des Zolls, der Bereitschaftspolizei aus Eutin sowie Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Itzehoe, des Kreises Dithmarschen und der Stadt Heide waren beteiligt. In den Räumlichkeiten trafen die Beamten einen Mann an, gegen den bereits ein Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vorlag; er wurde festgenommen und soll am 22.07.2026 einem Haftrichter vorgeführt werden. Zudem nahmen die Einsatzkräfte drei weitere Personen fest. Bei zwei von ihnen leiteten die zuständigen Behörden Maßnahmen zur Abschiebehaft ein, für die dritte Person will die Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl beantragen. Bei der Durchsuchung wurden Beweismittel sichergestellt, darunter Betäubungsmittel in nicht geringer Menge. Der Tatverdacht richtet sich nicht gegen den Inhaber der Lokalität, der als Zeuge befragt wird. #Drogen
Am 21.07.2026 durchsuchte die Polizei ab 15:30 Uhr einen Betrieb in der Süderstraße in Heide. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln. Einsatzkräfte der Polizeidirektion Itzehoe, des Zolls, der Bereitschaftspolizei aus Eutin sowie Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Itzehoe, des Kreises Dithmarschen und der Stadt Heide waren beteiligt. In den Räumlichkeiten trafen die Beamten einen Mann an, gegen den bereits ein Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vorlag; er wurde festgenommen und soll am 22.07.2026 einem Haftrichter vorgeführt werden. Zudem nahmen die Einsatzkräfte drei weitere Personen fest. Bei zwei von ihnen leiteten die zuständigen Behörden Maßnahmen zur Abschiebehaft ein, für die dritte Person will die Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl beantragen. Bei der Durchsuchung wurden Beweismittel sichergestellt, darunter Betäubungsmittel in nicht geringer Menge. Der Tatverdacht richtet sich nicht gegen den Inhaber der Lokalität, der als Zeuge befragt wird. #Drogen
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