Urteile im Neuköllner Brandanschläge-Prozess
In Berlin wurde am heutigen Tag im Berufungsverfahren um die sogenannten Neuköllner Brandanschläge durch die 2. Große Kammer des Landgerichts Berlin I ein Urteil gefällt. Die Angeklagten Sebastian T. und Tilo P. wurden in wesentlichen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Urteile des Amtsgerichts Tiergarten wurden aufgehoben. Sebastian T. erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen Brandstiftung in zwei Fällen, Sachbeschädigung in 18 Fällen (davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und Bedrohung, und hiervon in einem Fall in weiterer Tateinheit mit Beleidigung) sowie wegen Betruges in fünf Fällen (davon in einem Fall durch Unterlassen). Zusätzlich wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 16.456,45 Euro im Zusammenhang mit unberechtigtem Bezug von Arbeitslosengeld II und „Corona-Soforthilfe“ angeordnet. In weiteren Anklagepunkten wurde er freigesprochen. Tilo P. wurde wegen Brandstiftung in zwei Fällen und Sachbeschädigung in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil. Im Übrigen wurde er freigesprochen. Nach den Feststellungen des Gerichts einigten sich die Angeklagten spätestens im Januar 2018 auf Brandanschläge auf die Fahrzeuge zweier Männer, um deren politisches Engagement gegen Rechtsextremismus zu unterbinden. Die Angeklagten sollen ihre Opfer im Berliner Bezirk Neukölln ausspioniert und in der Nacht zum 01.02.2018 deren Fahrzeuge angezündet haben. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Taten in der Urteilsbegründung als eindeutig politisch motivierte Straftaten und die Angeklagten als überzeugte Rechtsextremisten. Die Angeklagten sollen außerdem Parolen mit Bezug auf Rudolf Heß im Berliner Straßenraum angebracht und weitere Personen bedroht und/oder beleidigt haben. In einem vorherigen Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten wurden die Angeklagten vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen: Angeklagter P. am 15.12.2022 und Angeklagter T. am 07.02.2023. Das erstinstanzliche Schöffengericht kam zu dem Ergebnis, dass die Brandstiftungen den Angeklagten nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden konnten. Gleichzeitig verurteilte das Amtsgericht Angeklagten P. wegen Sachbeschädigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30,- Euro und Angeklagten T. wegen Betruges, Sachbeschädigung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Bedrohung, Beleidigung und Störung des öffentlichen Friedens zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft Berlin als auch die Angeklagten legten gegen diese Urteile Berufung ein. Die Berufungsinstanz, die zuständige Staatsschutzkammer, befand nach umfangreicher Beweisaufnahme, dass sowohl das Anbringen von Parolen als auch die Brandstiftungen den Angeklagten nachgewiesen werden können. Die Kammer stützte ihre Überzeugung auf aufgezeichnete Telefonate und Chats zwischen den Angeklagten, Äußerungen gegenüber Zeugen und nachgewiesene Internetaktivitäten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit Revision angefochten werden. #Brandstiftung #Betrug #Sachbeschaedigung #Beleidigung
In Berlin wurde am heutigen Tag im Berufungsverfahren um die sogenannten Neuköllner Brandanschläge durch die 2. Große Kammer des Landgerichts Berlin I ein Urteil gefällt. Die Angeklagten Sebastian T. und Tilo P. wurden in wesentlichen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Urteile des Amtsgerichts Tiergarten wurden aufgehoben. Sebastian T. erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen Brandstiftung in zwei Fällen, Sachbeschädigung in 18 Fällen (davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und Bedrohung, und hiervon in einem Fall in weiterer Tateinheit mit Beleidigung) sowie wegen Betruges in fünf Fällen (davon in einem Fall durch Unterlassen). Zusätzlich wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 16.456,45 Euro im Zusammenhang mit unberechtigtem Bezug von Arbeitslosengeld II und „Corona-Soforthilfe“ angeordnet. In weiteren Anklagepunkten wurde er freigesprochen. Tilo P. wurde wegen Brandstiftung in zwei Fällen und Sachbeschädigung in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil. Im Übrigen wurde er freigesprochen. Nach den Feststellungen des Gerichts einigten sich die Angeklagten spätestens im Januar 2018 auf Brandanschläge auf die Fahrzeuge zweier Männer, um deren politisches Engagement gegen Rechtsextremismus zu unterbinden. Die Angeklagten sollen ihre Opfer im Berliner Bezirk Neukölln ausspioniert und in der Nacht zum 01.02.2018 deren Fahrzeuge angezündet haben. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Taten in der Urteilsbegründung als eindeutig politisch motivierte Straftaten und die Angeklagten als überzeugte Rechtsextremisten. Die Angeklagten sollen außerdem Parolen mit Bezug auf Rudolf Heß im Berliner Straßenraum angebracht und weitere Personen bedroht und/oder beleidigt haben. In einem vorherigen Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten wurden die Angeklagten vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen: Angeklagter P. am 15.12.2022 und Angeklagter T. am 07.02.2023. Das erstinstanzliche Schöffengericht kam zu dem Ergebnis, dass die Brandstiftungen den Angeklagten nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden konnten. Gleichzeitig verurteilte das Amtsgericht Angeklagten P. wegen Sachbeschädigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30,- Euro und Angeklagten T. wegen Betruges, Sachbeschädigung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Bedrohung, Beleidigung und Störung des öffentlichen Friedens zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft Berlin als auch die Angeklagten legten gegen diese Urteile Berufung ein. Die Berufungsinstanz, die zuständige Staatsschutzkammer, befand nach umfangreicher Beweisaufnahme, dass sowohl das Anbringen von Parolen als auch die Brandstiftungen den Angeklagten nachgewiesen werden können. Die Kammer stützte ihre Überzeugung auf aufgezeichnete Telefonate und Chats zwischen den Angeklagten, Äußerungen gegenüber Zeugen und nachgewiesene Internetaktivitäten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit Revision angefochten werden. #Brandstiftung #Betrug #Sachbeschaedigung #Beleidigung
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43-Jährige randaliert im Taxi und wird festgenommen
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, 26.08.2026, gegen 2:30 Uhr, nahm eine 43-jährige Frau ein Taxi vom Heidelberger Bismarckplatz nach Wiesenbach. Dort angekommen konnte sie die Fahrtkosten nicht begleichen, da sie kein Bargeld hatte und eine Kartenzahlung fehlschlug. Als die Frau gehen wollte, ohne zu bezahlen, verständigte der Taxifahrer die Polizei. Daraufhin rastete die Frau aus, schrie herum und zerstörte mit einem Tritt die hintere, rechte Scheibe des Autos, wobei sie sich leicht verletzte. Anschließend stieg sie aus und lief davon. Kurze Zeit später beleidigte sie einen Autofahrer, der sie angesprochen hatte. Eine Streife des Polizeireviers Neckargemünd nahm die Frau an der Kreuzung Maistumpf / In der Au vorläufig fest. Es zeigte sich, dass sie stark alkoholisiert war; einen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte sie. Gegen die 43-Jährige wird nun wegen des Verdachts des Betrugs sowie wegen Sachbeschädigung und Beleidigung ermittelt. #Betrug #Sachbeschaedigung #Beleidigung
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, 26.08.2026, gegen 2:30 Uhr, nahm eine 43-jährige Frau ein Taxi vom Heidelberger Bismarckplatz nach Wiesenbach. Dort angekommen konnte sie die Fahrtkosten nicht begleichen, da sie kein Bargeld hatte und eine Kartenzahlung fehlschlug. Als die Frau gehen wollte, ohne zu bezahlen, verständigte der Taxifahrer die Polizei. Daraufhin rastete die Frau aus, schrie herum und zerstörte mit einem Tritt die hintere, rechte Scheibe des Autos, wobei sie sich leicht verletzte. Anschließend stieg sie aus und lief davon. Kurze Zeit später beleidigte sie einen Autofahrer, der sie angesprochen hatte. Eine Streife des Polizeireviers Neckargemünd nahm die Frau an der Kreuzung Maistumpf / In der Au vorläufig fest. Es zeigte sich, dass sie stark alkoholisiert war; einen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte sie. Gegen die 43-Jährige wird nun wegen des Verdachts des Betrugs sowie wegen Sachbeschädigung und Beleidigung ermittelt. #Betrug #Sachbeschaedigung #Beleidigung
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43-Jähriger mit Haftbefehl festgenommen
Am 27.06.2026 gegen 21:50 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 43-jährigen Deutschen im Bahnhof Ludwigshafen Mitte. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Betrugs vorlag. Zudem bestanden fünf Aufenthaltsermittlungen verschiedener Staatsanwaltschaften wegen des Verdachts der Beleidigung, zweifacher Sachbeschädigung, gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie gefährlicher Körperverletzung. Da der Mann die Geldstrafe in Höhe von 200 Euro nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung der 10-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Frankenthal verbracht. #Koerperverletzung #Betrug #Sachbeschaedigung #Beleidigung
Am 27.06.2026 gegen 21:50 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 43-jährigen Deutschen im Bahnhof Ludwigshafen Mitte. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Betrugs vorlag. Zudem bestanden fünf Aufenthaltsermittlungen verschiedener Staatsanwaltschaften wegen des Verdachts der Beleidigung, zweifacher Sachbeschädigung, gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie gefährlicher Körperverletzung. Da der Mann die Geldstrafe in Höhe von 200 Euro nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung der 10-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Frankenthal verbracht. #Koerperverletzung #Betrug #Sachbeschaedigung #Beleidigung
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Ausschreitungen beim Zweitliga-Spiel Dynamo gegen Hertha BSC
Am 05.04.2026 gegen 20:20 Uhr kam es im Rudolf-Harbig-Stadion in Dresden zu schweren Ausschreitungen zwischen Fans von Dynamo Dresden und Hertha BSC. Auslöser war die Präsentation einer gestohlenen Zaunfahne des Hertha-Fanclubs „Förderkreis Ostkurve“ im Dynamo-Block. Hertha-Ultras sprangen von der Tribüne in den Innenraum, nachdem sie eine Trennwand mit einem Not-Hammer beschädigt hatten. Rund 60 Dynamo-Fans verließen daraufhin ihren Block und bewegten sich auf die Hertha-Anhänger zu, die mit Feuerwerkskörpern beworfen wurden. Raketen flogen auch in Familienbereiche. Die Polizei griff mit rund 750 Kräften ein, setzte Reizgas ein. Das Spiel wurde für 20 Minuten unterbrochen. Die Polizei ermittelt wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Ticketbetrugs. Die Vereine distanzierten sich von den Szenen. #Koerperverletzung #Betrug #Diebstahl #Sachbeschaedigung #Landfriedensbruch #Beleidigung
Am 05.04.2026 gegen 20:20 Uhr kam es im Rudolf-Harbig-Stadion in Dresden zu schweren Ausschreitungen zwischen Fans von Dynamo Dresden und Hertha BSC. Auslöser war die Präsentation einer gestohlenen Zaunfahne des Hertha-Fanclubs „Förderkreis Ostkurve“ im Dynamo-Block. Hertha-Ultras sprangen von der Tribüne in den Innenraum, nachdem sie eine Trennwand mit einem Not-Hammer beschädigt hatten. Rund 60 Dynamo-Fans verließen daraufhin ihren Block und bewegten sich auf die Hertha-Anhänger zu, die mit Feuerwerkskörpern beworfen wurden. Raketen flogen auch in Familienbereiche. Die Polizei griff mit rund 750 Kräften ein, setzte Reizgas ein. Das Spiel wurde für 20 Minuten unterbrochen. Die Polizei ermittelt wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Ticketbetrugs. Die Vereine distanzierten sich von den Szenen. #Koerperverletzung #Betrug #Diebstahl #Sachbeschaedigung #Landfriedensbruch #Beleidigung
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Krawalle bei Dynamo gegen Hertha BSC
Am 06.04.2026 kam es beim Zweitligaspiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC zu schweren Ausschreitungen. Fans beider Mannschaften drangen in den Innenraum ein, zündeten Pyrotechnik und lieferten sich Jagdszenen mit Sicherheitskräften. Eine Polizeihundertschaft musste das Spielfeld sichern. Das Spiel wurde zweimal unterbrochen, aber nicht abgebrochen. Die Polizei Sachsen leitete mehr als ein Dutzend Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Ticketbetrug ein. Der DFB-Kontrollausschuss ermittelt gegen beide Vereine. #Koerperverletzung #Betrug #Sachbeschaedigung #Landfriedensbruch #Beleidigung
Am 06.04.2026 kam es beim Zweitligaspiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC zu schweren Ausschreitungen. Fans beider Mannschaften drangen in den Innenraum ein, zündeten Pyrotechnik und lieferten sich Jagdszenen mit Sicherheitskräften. Eine Polizeihundertschaft musste das Spielfeld sichern. Das Spiel wurde zweimal unterbrochen, aber nicht abgebrochen. Die Polizei Sachsen leitete mehr als ein Dutzend Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Ticketbetrug ein. Der DFB-Kontrollausschuss ermittelt gegen beide Vereine. #Koerperverletzung #Betrug #Sachbeschaedigung #Landfriedensbruch #Beleidigung
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Krawalle bei Dynamo-Spiel mit Pyrotechnik und Platzsturm
Am 05.04.2026 gegen 20:30 Uhr kam es beim Zweitliga-Spiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC zu schweren Ausschreitungen. Beide Fanlager zündeten Pyrotechnik, etwa 60 Dynamo-Anhänger überwanden Absperrungen und rannten vermummt über das Spielfeld in Richtung Hertha-Fanblock. Auch Gästefans drangen in den Innenraum ein. Schiedsrichter Sven Jablonski unterbrach die Partie und schickte die Teams in die Kabine. Die Polizei sicherte das Spielfeld mit 750 Beamten. Rund 600 Hertha-Fans reisten vorzeitig ab. Es wurden mehr als ein Dutzend Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Ticketbetrug eingeleitet. Der DFB leitete ein Ermittlungsverfahren gegen beide Vereine ein. Der sächsische Innenminister Armin Schuster kündigte drakonische Konsequenzen. #Koerperverletzung #Betrug #Sachbeschaedigung #Landfriedensbruch #Beleidigung
Am 05.04.2026 gegen 20:30 Uhr kam es beim Zweitliga-Spiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC zu schweren Ausschreitungen. Beide Fanlager zündeten Pyrotechnik, etwa 60 Dynamo-Anhänger überwanden Absperrungen und rannten vermummt über das Spielfeld in Richtung Hertha-Fanblock. Auch Gästefans drangen in den Innenraum ein. Schiedsrichter Sven Jablonski unterbrach die Partie und schickte die Teams in die Kabine. Die Polizei sicherte das Spielfeld mit 750 Beamten. Rund 600 Hertha-Fans reisten vorzeitig ab. Es wurden mehr als ein Dutzend Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Ticketbetrug eingeleitet. Der DFB leitete ein Ermittlungsverfahren gegen beide Vereine ein. Der sächsische Innenminister Armin Schuster kündigte drakonische Konsequenzen. #Koerperverletzung #Betrug #Sachbeschaedigung #Landfriedensbruch #Beleidigung
Belohnung: 250,00 €? | Chat 0 Geteilt
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Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen-Anhalt
Im vergangenen Jahr wurden in Sachsen-Anhalt 583 Fälle des Täter-Opfer-Ausgleichs genutzt. Im Vorjahr waren es 591 Fälle, von denen 270 den Bereich des Jugendstrafrechts betrafen, so Jennifer Schmidt vom Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung. Am häufigsten handelte es sich um Körperverletzung (46 Prozent der Fälle), aber auch um Diebstahl, Betrug, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Nötigung. Knapp zwei Drittel der zugewiesenen Fälle wurden geschlichtet, 75 Prozent davon innerhalb von ein bis drei Monaten. Die Möglichkeit der Wiedergutmachung aus der Haft gibt es seit dem vergangenen Jahr. #Koerperverletzung #Betrug #Diebstahl #Sachbeschaedigung #Beleidigung
Im vergangenen Jahr wurden in Sachsen-Anhalt 583 Fälle des Täter-Opfer-Ausgleichs genutzt. Im Vorjahr waren es 591 Fälle, von denen 270 den Bereich des Jugendstrafrechts betrafen, so Jennifer Schmidt vom Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung. Am häufigsten handelte es sich um Körperverletzung (46 Prozent der Fälle), aber auch um Diebstahl, Betrug, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Nötigung. Knapp zwei Drittel der zugewiesenen Fälle wurden geschlichtet, 75 Prozent davon innerhalb von ein bis drei Monaten. Die Möglichkeit der Wiedergutmachung aus der Haft gibt es seit dem vergangenen Jahr. #Koerperverletzung #Betrug #Diebstahl #Sachbeschaedigung #Beleidigung
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