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Gelöste Fälle
Anzahl der Meldungen, die erfolgreich aufgeklärt wurden oder sich erledigt haben.
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Anzahl der Meldungen, die innerhalb der letzten 24 Stunden neu in unser System aufgenommen wurden.
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Summe aller veröffentlichten Meldungen und Aktualisierungen im letzten Monat.
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Am 01.04.2026 informierte eine Zeugin die Bundespolizei um 00:01 Uhr über eine Auseinandersetzung von Jugendlichen an einem Bahnsteig im Hauptbahnhof Mainz, wobei eine Person ins Gleis gestürzt sei.Am 01.04.2026 informierte eine Zeugin die Bundespolizei um 00:01 Uhr über eine Auseinandersetzung von Jugendlichen an einem Bahnsteig im Hauptbahnhof Mainz, wobei eine Person ins Gleis gestürzt sei.
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Am 31.03.2026 wurde ein 27-jähriger Mann im Hauptbahnhof Mainz kontrolliert, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz vorlag.Am 31.03.2026 wurde ein 27-jähriger Mann im Hauptbahnhof Mainz kontrolliert, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz vorlag.
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ErledigtAm 27.03.2026 wurde gegen 18:30 Uhr ein Mann im Hauptbahnhof Mainz kontrolliert. Da er sich vor Ort nicht ausweisen konnte, wurde er zur weiteren Identitätsfeststellung zum Bundespolizeirevier Mainz verbracht. Eine dort durchgeführte Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab, dass gegen den 55-jährigen Ungaren ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte vorlag. Zudem bestanden zwei Aufenthaltsermittlungen der Staatsanwaltschaft Mainz, ebenfalls wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Ein auf der Dienststelle durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,18 Promille. Nach der Vorführung bei der zuständigen Richterin wurde der 55-jährige Ungare in die Justizvollzugsanstalt Rohrbach eingeliefert.Am 27.03.2026 wurde gegen 18:30 Uhr ein Mann im Hauptbahnhof Mainz kontrolliert. Da er sich vor Ort nicht ausweisen konnte, wurde er zur weiteren Identitätsfeststellung zum Bundespolizeirevier Mainz verbracht. Eine dort durchgeführte Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab, dass gegen den 55-jährigen Ungaren ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte vorlag. Zudem bestanden zwei Aufenthaltsermittlungen der Staatsanwaltschaft Mainz, ebenfalls wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Ein auf der Dienststelle durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,18 Promille. Nach der Vorführung bei der zuständigen Richterin wurde der 55-jährige Ungare in die Justizvollzugsanstalt Rohrbach eingeliefert.
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ErledigtAm 26.03.2026 gegen 20:30 Uhr wurde das Bundespolizeirevier Neustadt an der Weinstraße von der DB AG über eine Beleidigung in Kenntnis gesetzt. Ein 32-jähriger deutscher Mann soll in der S2 von Ludwigshafen Hauptbahnhof in Richtung Schifferstadt Bahnhof eine bislang unbekannte Frau bespuckt haben. Bei Ankunft der Beamten am Bahnhof Schifferstadt konnte der 32-jährige Mann gestellt werden. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass gegen ihn drei Aufenthaltsermittlungen der Staatsanwaltschaft Landau wegen Bedrohung vorlagen. Gegen den 32-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. Da die vermeintlich geschädigte Frau vor Schifferstadt Bahnhof ausgestiegen sein muss, sucht die Bundespolizei die junge Frau sowie mögliche weitere Geschädigte und Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben.Am 26.03.2026 gegen 20:30 Uhr wurde das Bundespolizeirevier Neustadt an der Weinstraße von der DB AG über eine Beleidigung in Kenntnis gesetzt. Ein 32-jähriger deutscher Mann soll in der S2 von Ludwigshafen Hauptbahnhof in Richtung Schifferstadt Bahnhof eine bislang unbekannte Frau bespuckt haben. Bei Ankunft der Beamten am Bahnhof Schifferstadt konnte der 32-jährige Mann gestellt werden. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass gegen ihn drei Aufenthaltsermittlungen der Staatsanwaltschaft Landau wegen Bedrohung vorlagen. Gegen den 32-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. Da die vermeintlich geschädigte Frau vor Schifferstadt Bahnhof ausgestiegen sein muss, sucht die Bundespolizei die junge Frau sowie mögliche weitere Geschädigte und Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben.
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ErledigtAm 23.03.2026 gegen 14:15 Uhr informierten Sicherheitskräfte der DB AG die Bundespolizei in Mainz über einen aggressiven Mann auf Bahnsteig 4 des Hauptbahnhofes. Beim Eintreffen der Streifenbeamten zeigte sich der 45-jährige Deutsche auch den Polizisten gegenüber aggressiv und bedrohte diese. Daraufhin wurden dem Mann die Handfesseln angelegt. Während der weiteren polizeilichen Maßnahmen beleidigte er die Polizisten und trat nach ihnen sowie den DB Mitarbeitern. Einen der Mitarbeiter traf er hierbei mehrfach am Bein, verletzt wurde aber niemand. Dem 45-Jährigen wurden die Beine daraufhin fixiert und er wurde unter Gegenwehr zur Dienststelle gebracht. Dort behielt der Mann das destruktive Verhalten bei und spuckte zudem. Ein durchgeführter Drogenschnelltest verlief ohne Ergebnis. Aufgrund seines auffälligen Verhaltens wurde der Mann durch die Polizei in einer Fachklinik vorgestellt. Gegen den 45-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung eingeleitet.Am 23.03.2026 gegen 14:15 Uhr informierten Sicherheitskräfte der DB AG die Bundespolizei in Mainz über einen aggressiven Mann auf Bahnsteig 4 des Hauptbahnhofes. Beim Eintreffen der Streifenbeamten zeigte sich der 45-jährige Deutsche auch den Polizisten gegenüber aggressiv und bedrohte diese. Daraufhin wurden dem Mann die Handfesseln angelegt. Während der weiteren polizeilichen Maßnahmen beleidigte er die Polizisten und trat nach ihnen sowie den DB Mitarbeitern. Einen der Mitarbeiter traf er hierbei mehrfach am Bein, verletzt wurde aber niemand. Dem 45-Jährigen wurden die Beine daraufhin fixiert und er wurde unter Gegenwehr zur Dienststelle gebracht. Dort behielt der Mann das destruktive Verhalten bei und spuckte zudem. Ein durchgeführter Drogenschnelltest verlief ohne Ergebnis. Aufgrund seines auffälligen Verhaltens wurde der Mann durch die Polizei in einer Fachklinik vorgestellt. Gegen den 45-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung eingeleitet.
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ErledigtAm 23.03.2026 gegen 09:10 Uhr befuhr ein 16-jähriger Jugendlicher am Bahnhof Bingen Stadt mit einem E-Scooter den Bahnsteig. An dem Fahrzeug war ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht. Der Jugendliche wurde von Beamten des Bundespolizeireviers Bad Kreuznach angesprochen und kontrolliert. Während der Kontrolle weigerte er sich, trotz mehrfacher Aufforderung, seine Hände aus den Taschen zu nehmen. Als die Beamten den Jugendlichen durchsuchen wollten, wehrte sich der 16-jährige Deutsche heftig, schlug um sich und versuchte, sich loszureißen. Ein Bundespolizist erlitt durch die Schläge leichte Verletzungen im Bereich der Nase und Wange. Da keine Erziehungsberechtigten erreicht werden konnten, wurde der Jugendliche nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort entlassen. Gegen den 16-jährigen Deutschen wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.Am 23.03.2026 gegen 09:10 Uhr befuhr ein 16-jähriger Jugendlicher am Bahnhof Bingen Stadt mit einem E-Scooter den Bahnsteig. An dem Fahrzeug war ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht. Der Jugendliche wurde von Beamten des Bundespolizeireviers Bad Kreuznach angesprochen und kontrolliert. Während der Kontrolle weigerte er sich, trotz mehrfacher Aufforderung, seine Hände aus den Taschen zu nehmen. Als die Beamten den Jugendlichen durchsuchen wollten, wehrte sich der 16-jährige Deutsche heftig, schlug um sich und versuchte, sich loszureißen. Ein Bundespolizist erlitt durch die Schläge leichte Verletzungen im Bereich der Nase und Wange. Da keine Erziehungsberechtigten erreicht werden konnten, wurde der Jugendliche nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort entlassen. Gegen den 16-jährigen Deutschen wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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Am 02.03.2026 kam es am Hauptbahnhof Mainz zu einer sexuellen Belästigung und einem tätlichen Angriff. Die Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Vorfall ereignete sich im Bereich des Hauptbahnhofs, wobei eine Person sexuell belästigt und anschließend körperlich angegriffen wurde. Die genauen Umstände der Tat sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Polizei arbeitet mit Hochdruck daran, den oder die Täter zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.Am 02.03.2026 kam es am Hauptbahnhof Mainz zu einer sexuellen Belästigung und einem tätlichen Angriff. Die Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Vorfall ereignete sich im Bereich des Hauptbahnhofs, wobei eine Person sexuell belästigt und anschließend körperlich angegriffen wurde. Die genauen Umstände der Tat sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Polizei arbeitet mit Hochdruck daran, den oder die Täter zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.
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Am 24.02.2026 kam es in Kaiserslautern zu einer gefährlichen Blendung eines Lokführers. Unbekannte Täter richteten einen Laserpointer auf die Lokomotive, wodurch der Lokführer während der Fahrt erheblich beeinträchtigt wurde. Der Vorfall ereignete sich gegen 20:00 Uhr. Durch die Blendung verlor der Lokführer kurzzeitig die Sicht, konnte den Zug jedoch sicher zum Stehen bringen. Es entstand glücklicherweise kein Sach- oder Personenschaden. Die Beamten prüfen Videoaufzeichnungen und werten Spuren am Tatort aus. Die Blendung von Verkehrsteilnehmern mit Laserpointern ist eine Straftat und wird entsprechend verfolgt.Am 24.02.2026 kam es in Kaiserslautern zu einer gefährlichen Blendung eines Lokführers. Unbekannte Täter richteten einen Laserpointer auf die Lokomotive, wodurch der Lokführer während der Fahrt erheblich beeinträchtigt wurde. Der Vorfall ereignete sich gegen 20:00 Uhr. Durch die Blendung verlor der Lokführer kurzzeitig die Sicht, konnte den Zug jedoch sicher zum Stehen bringen. Es entstand glücklicherweise kein Sach- oder Personenschaden. Die Beamten prüfen Videoaufzeichnungen und werten Spuren am Tatort aus. Die Blendung von Verkehrsteilnehmern mit Laserpointern ist eine Straftat und wird entsprechend verfolgt.
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