Am 31. August 2025 reiste ein 35-jähriger Rumäne als Beifahrer eines in Italien zugelassenen PKW aus den Niederlanden ein.
Ein Datenabgleich ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (1200 Euro Geldstrafe oder 40 Tage Haft).
Er zahlte die Geldstrafe und durfte seine Reise fortsetzen.
Ein Datenabgleich ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (1200 Euro Geldstrafe oder 40 Tage Haft).
Er zahlte die Geldstrafe und durfte seine Reise fortsetzen.
Am 31. August 2025 reiste ein 35-jähriger Rumäne als Beifahrer eines in Italien zugelassenen PKW aus den Niederlanden ein.
Ein Datenabgleich ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (1200 Euro Geldstrafe oder 40 Tage Haft).
Er zahlte die Geldstrafe und durfte seine Reise fortsetzen.
Ein Datenabgleich ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (1200 Euro Geldstrafe oder 40 Tage Haft).
Er zahlte die Geldstrafe und durfte seine Reise fortsetzen.
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