Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
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  • Am 21. September 2025, gegen 05:55 Uhr, ereignete sich in Hagenburg, Ortsteil Altenhagen, in der Straße Oberer Sandbrink ein Wohnungseinbruchdiebstahl. Eine unbekannte Person verschaffte sich über eine gekippte Terrassentür Zugang zu einem Haus und entwendete zwei Taschen. Ein Bewohner des Hauses bemerkte den Einbruch und verständigte die Polizei. Die unbekannte Person flüchtete über ein angrenzendes Feld. Eine sofort eingeleitete Fahndung blieb ohne Erfolg. Zeugen, die Hinweise zu der Tat geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei Stadthagen in Verbindung zu setzen. #Einbruch #Diebstahl
    Am 21. September 2025, gegen 05:55 Uhr, ereignete sich in Hagenburg, Ortsteil Altenhagen, in der Straße Oberer Sandbrink ein Wohnungseinbruchdiebstahl. Eine unbekannte Person verschaffte sich über eine gekippte Terrassentür Zugang zu einem Haus und entwendete zwei Taschen. Ein Bewohner des Hauses bemerkte den Einbruch und verständigte die Polizei. Die unbekannte Person flüchtete über ein angrenzendes Feld. Eine sofort eingeleitete Fahndung blieb ohne Erfolg. Zeugen, die Hinweise zu der Tat geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei Stadthagen in Verbindung zu setzen. #Einbruch #Diebstahl
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  • Am 19. September 2025 gegen 11:45 Uhr ereignete sich auf der B 65 bei Bad Nenndorf ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen und einer leicht verletzten Person. Die Fahrzeugführer mussten zwischen der Kreuzung "Drei-Steine" und der Einmündung zur Geckstraße aufgrund zweier freilaufender Hunde, die die Fahrbahn querten, stark abbremsen. Es kam zu Auffahrunfällen mit Sachschaden an allen drei Fahrzeugen. Die Hunde blieben unverletzt. Der Hundehalter kehrte kurz zur Unfallstelle zurück, kümmerte sich jedoch nicht um die Schadensregulierung oder die Angabe seiner Personalien und entfernte sich unerlaubt. Zeugen, die Hinweise zur Aufklärung des Sachverhalts geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Bad Nenndorf zu melden. Der Hundehalter wird als ca. 40-45 Jahre alt, 180 cm groß, mit kurzen Haaren und einem Tattoo am rechten Arm beschrieben. Die Hunde sollen ein dunkelbrauner Pitbull und ein kleinerer beigefarbener Mischlingshund gewesen sein. #Sachbeschädigung #Verkehrsunfall
    Am 19. September 2025 gegen 11:45 Uhr ereignete sich auf der B 65 bei Bad Nenndorf ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen und einer leicht verletzten Person. Die Fahrzeugführer mussten zwischen der Kreuzung "Drei-Steine" und der Einmündung zur Geckstraße aufgrund zweier freilaufender Hunde, die die Fahrbahn querten, stark abbremsen. Es kam zu Auffahrunfällen mit Sachschaden an allen drei Fahrzeugen. Die Hunde blieben unverletzt. Der Hundehalter kehrte kurz zur Unfallstelle zurück, kümmerte sich jedoch nicht um die Schadensregulierung oder die Angabe seiner Personalien und entfernte sich unerlaubt. Zeugen, die Hinweise zur Aufklärung des Sachverhalts geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Bad Nenndorf zu melden. Der Hundehalter wird als ca. 40-45 Jahre alt, 180 cm groß, mit kurzen Haaren und einem Tattoo am rechten Arm beschrieben. Die Hunde sollen ein dunkelbrauner Pitbull und ein kleinerer beigefarbener Mischlingshund gewesen sein. #Sachbeschädigung #Verkehrsunfall
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  • Die Polizei stellt zudem vermehrt fest, dass E-Scooter von zwei Personen gleichzeitig benutzt werden, was verboten ist und mit einem Verwarngeld geahndet wird. Die Gewichtsbeschränkung der E-Scooter wird dadurch überschritten, was zu einer Überlastung des Gestells führt. Die kleinen Reifen der E-Scooter machen sie zudem anfällig für Unfälle durch kleinste Unebenheiten auf der Fahrbahn. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
    Die Polizei stellt zudem vermehrt fest, dass E-Scooter von zwei Personen gleichzeitig benutzt werden, was verboten ist und mit einem Verwarngeld geahndet wird. Die Gewichtsbeschränkung der E-Scooter wird dadurch überschritten, was zu einer Überlastung des Gestells führt. Die kleinen Reifen der E-Scooter machen sie zudem anfällig für Unfälle durch kleinste Unebenheiten auf der Fahrbahn. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
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  • Am 19. September 2025 verzeichnete die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg in Rinteln einen Anstieg von Unfällen mit E-Scootern. Häufige Unfallursachen sind Stürze aufgrund von Unachtsamkeit anderer Verkehrsteilnehmer oder Eigenverschulden. Da E-Scooter einen niedrigen Schwerpunkt haben, kommt es bei Stürzen häufig zu Kopfverletzungen. Die Polizei appelliert an Eltern, ihre Kinder für die Gefahren des E-Scooter-Fahrens zu sensibilisieren und das Tragen eines Helms, obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, dringend zu empfehlen. Zwar fällt man von einem E-Scooter nicht so tief wie von einem Fahrrad, dennoch ist die Verletzungsgefahr, insbesondere für den Kopf, erheblich. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
    Am 19. September 2025 verzeichnete die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg in Rinteln einen Anstieg von Unfällen mit E-Scootern. Häufige Unfallursachen sind Stürze aufgrund von Unachtsamkeit anderer Verkehrsteilnehmer oder Eigenverschulden. Da E-Scooter einen niedrigen Schwerpunkt haben, kommt es bei Stürzen häufig zu Kopfverletzungen. Die Polizei appelliert an Eltern, ihre Kinder für die Gefahren des E-Scooter-Fahrens zu sensibilisieren und das Tragen eines Helms, obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, dringend zu empfehlen. Zwar fällt man von einem E-Scooter nicht so tief wie von einem Fahrrad, dennoch ist die Verletzungsgefahr, insbesondere für den Kopf, erheblich. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
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  • Weiterhin ist die gesetzliche Altersbeschränkung von 14 Jahren für das Fahren von E-Scootern oft unbekannt. Eltern, die Kinder unter 14 Jahren mit einem E-Scooter fahren lassen, riskieren ein Bußgeld. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
    Weiterhin ist die gesetzliche Altersbeschränkung von 14 Jahren für das Fahren von E-Scootern oft unbekannt. Eltern, die Kinder unter 14 Jahren mit einem E-Scooter fahren lassen, riskieren ein Bußgeld. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
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  • Schließlich ist zu beachten, dass E-Scooter versichert sein müssen. Die Versicherung gilt für ein Jahr und muss jährlich zum 01. März erneuert werden. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Die Polizei verzeichnet im März einen starken Anstieg von Anzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
    Schließlich ist zu beachten, dass E-Scooter versichert sein müssen. Die Versicherung gilt für ein Jahr und muss jährlich zum 01. März erneuert werden. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Die Polizei verzeichnet im März einen starken Anstieg von Anzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
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